Stephan Kreutz (DIE LINKE)
Kandidat Landtagswahl NRW 2010
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Stephan Kreutz
Jahrgang
1984
Berufliche Qualifikation
Student Fahrzeugtechnik
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Meckenheim
Wahlkreis
Rhein-Sieg-Kreis III
Landeslistenplatz
keinen
(...) Der Gedanke einer Gesamtverstaatlichung wird uns zwar immer wieder vorgeworfen, ist aber falsch. Kein Unternehmer, Handwerker oder Dienstleister muss eine Verstaatlichung der LINKEN befürchten, wenn er keine Monopolstellung hat - und diese dann auch noch so exzessiv ausnutzt wie die Energiekonzerne. Der Überführung in Gemeineigentum ist für viele sicher befremdlich und undemokratisch. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Stephan Kreutz hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 31 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Wirtschaft
22.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kreutz,

ich formuliere meine Frage noch einmal so, dass sie hoffentlich dem Moderations-Codex entspricht:

Was bestärkt Sie in der Annahme, dass Großunternehmen nicht langfristig NRW verlassen bzw. von einer Ansiedlung in unserem Lande absehen, wenn es tatsächlich zu der von Ihnen geforderten Vergesellschaftung Energiekonzern kommt? Auf Ihren Plakaten ist ja zu lesen "E.ON und RWE entmachten".

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Stephan Kreutz
3Empfehlungen
26.04.2010
Sehr geehrte Frau ,

bei keinem unserer Themen erhitzen sich die Gemüter so stark, wie bei dem von Ihnen genannten. Grundsätzlich geht es der LINKEN darum, Monopolindustrien und -gesellschaften zu überwinden. Der Gedanke einer Gesamtverstaatlichung wird uns zwar immer wieder vorgeworfen, ist aber falsch. Kein Unternehmer, Handwerker oder Dienstleister muss eine Verstaatlichung der LINKEN befürchten, wenn er keine Monopolstellung hat - und diese dann auch noch so exzessiv ausnutzt wie die Energiekonzerne. Der Überführung in Gemeineigentum ist für viele sicher befremdlich und undemokratisch. Ich möchte jedoch abermals darauf hinweisen, dass dies nicht eine rein LINKE Idee ist. Die Verfassung des Bundeslandes NRW sieht dies explizit vor:

Artikel 27:
1. Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen
ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in
Gemeineigentum überführt werden.
2. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu
verbieten.

Wie sie sehen basieren unsere Forderungen auf einem demokratischen Fundament.

Ich möchte zusätzlich noch auf die Gedanken eingehen, dass andere Firmen sich zurückzögen, oder gar nicht nach NRW kommen würden: Die Kosten für Energie, sind ein nicht unerheblicher Teil der Gesamtproduktionskosten von Industrien. In letzter Zeit häufen sich - gerade aus Wirtschaft und Industrie - die Klagen über Energiepreise, die in Deutschland so hoch sind, dass sie einen erheblichen Wettbewerbsnachteil auch gegenüber dem europäischen Ausland darstellen. Alle größeren Industriekomplexe besitzen eigene Kraftwerke, weil es sich für die rechnet.

Keiner hat wirklich Kenntnis darüber, wie sich der Endverbrauchspreis wirklich zusammensetzt und wie viel von diesem Preis tatsächlich für die Erzeugung von Energie benötigt worden ist. Wenn die Gewinnmaximierung nicht mehr im Vordergrund, sondern Versorgung, Nachhaltigkeit und Ökologie, dann wird der Strompreis auch günstiger und nachvollziehbar - ein Magnet für Industrie und Handwerk.


Mit Freundlichen Grüßen

Stephan Kreutz
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Frage zum Thema Umwelt
23.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kreutz,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Zunächst ist zu begrüßen, dass NRW im Jahre 2003 sich ein neues Bestattungsgesetz, nach umfangreicher öffentlicher Diskussion, gegeben hat und somit das Reichseinäscherungsgesetz abgelöst worden ist. Ein Schwerpunkt der Gesetzgebung war, der Bereich der Feuerbestattung und der Umgang mit dem Leichenbrand / der Leichenasche.
Das allerdings das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 weiter als Norm in NRW Anwendung findet, ist innovationsschädlich. Auch der von Ihnen angeführte § 9 behindert Innovationen in der Art, dass mit diesem "amtlich zu verschließendem Gefäß" das Zweigefäßsystem mit einer sogenannten Aschekapsel und einer Schmuckurnen erforderlich wird.
Nach meiner Kenntnis lag in NRW seinerzeit der Anteil an Feuerbestattung bei ca. 25%. Heute dürfte der Anteil über 50% mit steigender Tendenz liegen.
Nach einer Erhebung wollen 95% der Trauernden, ein dem Anlass entsprechendes Behältnis für die Asche ihrer Lieben. Weiterhin ist bisher nicht berücksichtigt worden, wie mit den Behältnissen welche noch vollkommen erhalten sind ( de.wikipedia.org ) nach auflösen der Grabfelder verfahren werden wird. Hier könnten die Erfahrungen z.B. Ihrer sächsischen Kollegen Ihnen sicher weiterhelfen. Der Freistaat Sachsen hat 1994 diese Problem erkannt und sich ein innovatives Bestattungsgesetz gegeben.
Nun meine Fragen:
1. Muss die Asche Verstorbener, in eine sogenannte Aschekapsel, innerhalb des Krematoriums abgefüllt werden, wenn die Hinterbliebenen oder die Bestatter ein anderes, mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubares, Behältnis bereitstellen?
2. Sollte nicht nach Lösungen gesucht werden, dass für Urnen welche mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubar sind,
a. die Ruhezeit auf Friedhöfen verringert werden kann?
b. die Urnen mit der Asche auf einem eigenen Grundstück beigesetzt werden kann?
Antwort von Stephan Kreutz
2Empfehlungen
26.04.2010
Sehr geehrter Herr ,

prinzipiell sollte der Werkstoff der Urne nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Es versteht sich von selbst, dass dies kein Freibrief werden darf irgendwelche Geschmacklosigkeiten auf den Markt zu bringen. Die Überreste eines Toten sind in jedem Fall mit Würde zu behandeln, daher ist eine gesetzliche Mindestruhezeit auch sinnvoll. Die Bestattung zu Hause ist, unter diesem Gesichtspunkt daher auch denkbar. Beispielsweise müsste dann versichert werden, dass die Überreste, auch durch wechselnde Besitzverhältnisse an Ort und Stelle bleiben!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kreutz
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Frage zum Thema Justiz/Inneres
28.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kreutz,

auf der Website Wahl-o-mat habe ich mir kürzlich verschiedene Parteien genauer angesehen. Dabei viel mir auf, dass die Linkspartei recht viele Überschneidungen mit den Ansichten der Piratenpartei hat. Mir persönlich sind aber auch Aspekte der Datensicherheit bzw. der "informationellen Selbstbestimmung" und auch die Freiheit der Medien und - hier besonders die des Internets - wichtig. Welche Standpunkte vertreten Sie und DIE LINKE in dieser Hinsicht?

Im Voraus Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Antwort von Stephan Kreutz
2Empfehlungen
30.04.2010
Sehr geehrte Frau ,

in der Tat: die Inhalte sind sehr ähnlich und haben große Schnittmengen. Dies ist auch wenig verwunderlich, da die derzeit vermittelten Grundüberzeugungen der PIRATEN denen der LINKEN sehr ähnlich sind. Auch bei anderen kleineren Parteien kann man den Eindruck gewinnen, dass sie ihr oft singuläres Hauptanliegen mit Forderungen aus dem Wahlprogramm der LINKEN abrunden. Wir fühlen uns geehrt!

DIE LINKE ist der Überzeugung, dass es Güter gibt, die nicht in die Mechanismen eines Wirtschaftssystems gehören sollen. Bildung, Ideen sowie Kultur sollen jedem frei und uneingeschränkt offen stehen. Patente auf Gene, Geschäftsmodelle oder das Schützen eines sprachlichen Begriffs ist irrsinnig und hindert die Welt am Fortschritt. Darüber hinaus wird das Urheberrecht oft von großen Konzernen missbraucht, um einfach an Geld zu kommen. Die eigentlich zu schützenden Kreativen (Autoren, Komponisten, Forscher etc.) werden hier nur vorgeschoben und sehen von den Einnahmen nur den geringsten Teil.

Abmahnungen haben in Deutschland Konjunktur und sind ein etablierter Zweig in unserem juristischen Dienstleistungssektor. Mittlerweile haben sich scheinbar ganze Kanzleien ausschließlich darauf spezialisiert, mit Massenverfahren Abmahnungen zu "verteilen". Diese Verfahren dienen in keiner Weise der Gerechtigkeit oder der Rechtssicherheit, wie immer gern behauptet wird. Vielmehr dienen sie ausschließlich der Gewinnmaximierung von dubiosen Rechteinhabern, die die Lücken der Gesetzgebung rein profitorientiert ausnutzen. Auf Seiten der Gesetzgeber scheint dringender Schulungsbedarf in Sachen moderner Medien zu bestehen.

Dessen ungeachtet ist die Piratenpartei (wie die Rentenpartei u.a.) eine Themenpartei, welche sich auf ein einzelnes gesellschaftliches Problem konzentriert. Die Piratenpartei ist eine Schöpfung des anbrechenden digitalen Zeitalters. Ihre Existenz ist berechtigt und zeigt der ethablierten Politik, dass sie die vorher unbekannten Fragen und Probleme der Gesellschaft nicht erkannt hat. Dennoch ist zu bedenken, dass auch ein noch so wichtiges Thema nicht für eine komplette Wahlperiode hält. Und zusätzlich schwächt jede (aufgrund der 5-Prozent-Hürde) verlorene Stimme für eine der Themenparteien die einzige wirkliche Opposition mit Aussicht auf Wirkkraft: DIE LINKE!

Nur mit der LINKEN kann es eine wirkliche Veränderung in der Landespolitik geben. Nur bei der LINKEN kann man auch für die Zukunft sicher sein, dass die Solidarität immer das wichtigste Kriterium für politische Entscheidungen ist.

Mit freundlichem Gruß

Stephan Kreutz
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Frage zum Thema Justiz/Inneres
01.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kreutz,

in der Zeitung habe ich gelesen, dass ihre Partei vom Verfassungsschutz überwacht wird, weil: "Die Linke will mit ihrer Ideologie eine Veränderung der Eigentumsordnung und des Wirtschaftssystems, um langfristig eine Veränderung der Gesellschaft zu erreichen." Zitatende
Was heisst das für mich als einfacher Bürger? Muss ich mir Sorgen machen, dass sie mir mein Eigentum, sprich kleines Häuschen, wegnehmen wollen oder darf ich in meinem kleinen Laden kein Gewinn mehr machen, um davon leben zu können? Inwiefern wollen sie eine Veränderung der Gesellschaft, dass sich sogar der Verfassungsschutz dafür interessiert.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit besten Grüßen
I.
Antwort von Stephan Kreutz
3Empfehlungen
09.05.2010
Sehr geehrte Frau ,

DIE LINKE wird in der Tat vom Verfassungsschutz beobachtet. Die von Ihnen zitierte Begründung ist zwar inhaltlich korrekt, stellt für mich aber keine Begründung für eine Überwachung dar! Leider hat es bis heute keine wirkliche sachliche Diskussion mit der LINKEN über die Thematik gegeben. Die Koalition aus CDU und FDP macht sich die Unklarheit zunutze und veröffentlicht, in vermeintlichem öffentlichen Interesse, Mitteilungen die keinerlei Wahrheit mehr beinhalten.

Hier mal ein paar Fakten, die sich jeder nachprüfen kann:

* Die Forderung nach Vergesellschaftung von Energiekonzernen stützt
sich auf die Landesverfassung (Art. 27.) DIE LINKE ist die einzige
Partei die diesem Paragraphen aufmerksam schenkt.
Verfassungswidrig ist eher die Tatsache, dass mit hohen Spenden an
die regierenden Parteien geholfen wird über solche Dinge
konsequent hinwegzusehen!
* Die Idee ist weder neu noch revolutionär! Der frühere
Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) hat sich offen für die
gleichen Ziele eingesetzt (siehe Ahlener Programm). Hier findet
man neben der Vergesellschaftung von Großindustrien auch die
Kontrolle der Finanzmärkte, Arbeitnehmerbeteiligung sowie
Einschränkung des privaten Aktienhandels, als auch die
Legitimation für wirtschaftliche Neuordnung, mit dem Staat als
oberster Entscheidungsträger. Später wurden diese Ideen noch von
der SPD getragen. Bis zum "Orientierungsrahmen 85" waren die
selben Forderungen nach Lenkung und Vergesellschaftung in der SPD
vorhanden. Keiner kam auf die Idee der Verfassungswidrigkeit! DIE
LINKE ist sich den sozialen Verpflichtungen treu geblieben.
"Sicher, das ist alles lange her und geht uns nichts mehr an",
sagen viele. Aber ist es nicht an der Zeit zu erkennen, dass die
Mechanismen der Märkte nicht die Zuverlässigkeit, den Reichtum
oder die Gerechtigkeit bringen, die seit Ende des 2. Weltkrieges
versprochen worden ist? Man sieht: weder Gesetze noch die Märkte
haben sich groß geändert, nur die Phantasie und Hemmungslosigkeit
apokalyptische Untergangsvisionen zu Zeiten des Wahlkampf zu
verbreiten (siehe Rotbuch CDU-NRW).
* Selbst in Staaten wie den USA ist die Verstaatlichung eine offen
diskutiere und angewendete Maßnahme!

Ich hoffe ich konnte Ihnen die Angst um hier Häuschen etwas nehmen. Häuser oder anderes Privateigentum wechseln ihren Besitzer heutzutage durch private Banken oder im Zuge von HARTZ IV. Das sind begründete Ängste und Gefahren!

Mit freundlichen Gruß

Stephan Kreutz
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