Stephan Hilsberg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Stephan Hilsberg
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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(...) Ohne sie wären die Kosten für den Steuerzahler heute und in Zukunft immens höher, denn er müsste dann nicht nur hohe Sozialleistungen, sondern auch einen wirtschaftlichen Wiederaufbau finanzieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
15.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Hilsberg,

ich mußte mit Erschrecken wahrnehmen, daß die Mehrheit der Repräsentanten des deutschen Volkes und auch Sie für eine Verlängerung des völkerrechtswidrigen Kriegseinsatzes (vgl. www.dw-world.de ) der Bundeswehr gestimmt haben.

Meine Frage(n):
1.) Wie können Sie noch jemanden lächelnd in die Augen sehen und damit leben, daß unter dem Schutz dieses Anti-Terror-Einsatzes die größte Opium-Ernte (aus Opium wird Heroin hergestellt) aller Zeiten eingefahren wurde, während unter dem Taliban-Regime der Opium-Handel fast zum Erliegen kam? Es muß doch jedem klar sein, daß diese Drogen für den Konsum bestimmt sind!

2.) Sie schreiben in einer Antwort am 15.11.2007 an Herrn Reichardt (Vorratsdatenspeicherung):
"Und klar ist auch: Die Gefahr einer terroristischen Bedrohung ist groß." Diese Denkweise wird sicherlich ihre Entscheidung getragen haben.

a) Woher nehmen sie die Klarheit?

b) Sie beziehen sich mit "die Gefahr" auf "eine Bedrohung", wobei beides eine Wahrscheinlichkeit ausdrückt, also reden sie über die Wahrscheinlichkeit einer Wahrscheinlichkeit, was nichts anderes als Spekulation ist - anders gesagt, es existiert also gar keine reale Bedrohung. Wovor haben sie (bzw. wir als Volk durch ihre Repräsentation) also Angst?

c) Wer oder Was ist in der Gefahr einer Bedrohung durch Wen?

d) "Mit 2,7 Prozentpunkten ist Kinderarmut in Deutschland seit 1990 stärker gestiegen als in den meisten anderen Industrienationen. Jedes zehnte Kind lebt hierzulande in relativer Armut." ( www.unicef.de )
Wieso kümmern Sie sich nicht um dringende Dinge - DIESE KINDER SIND WIRKLICH IN GEFAHR - sie wären gute Kunden für die nächsten Opiumernten oder gute Soldaten für den nächsten Krieg?!

e) Was halten Sie von Angst durch (Falsch)information?
Immerhin wurde der Irakkrieg so gerechtfertigt!


Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Stephan Hilsberg
2Empfehlungen
05.12.2007
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir viele Fragen gestellt und ich möchte auf jede nacheinander eingehen.
Auf Ihre 1. Frage werde ich nur in sofern antworten, als dass ich meine Haltung zum Anti-Terrorkampf und zum Opiumanbau verdeutliche.

Ich bin der Meinung, dass man unsere Aktivitäten in Afghanistan und den Anbau von Opium in dieser Region nicht miteinander verknüpfen kann. Nur der totalitären Herrschaft der Taliban war es geschuldet, dass dieses Regime den Opiumanbau unterdrücken konnte. Ihre Politik war gekennzeichnet durch Unterdrückung und der massiven Verletzung der Menschenrechte. Soll ein solch gewaltbereites System bestehen bleiben, nur weil die Taliban andererseits den Anbau von illegalen Drogen reduziert haben?

Für mich geht diese Rechnung nicht auf, denn in erster Linie gilt es unschuldige Menschen zu schützen. Und dieser Auftrag rechtfertigt meiner Meinung nach den Einsatz der Bundeswehr und die Bereitstellung von Hilfsmitteln durch die Bundesregierung.
In zweiter Instanz, da gebe ich Ihnen Recht, muss man sich um das Problem des Drogenanbaus kümmern. Doch dieser Weg kann aus meiner Sicht nur vollzogen werden, wenn erstens demokratisch gewählte Volksvertreter in Afghanistan durch Gesetze und Verordnungen entsprechend Sorge dafür tragen, dass dem Drogengeschäft Einhalt geboten wird. Zweitens denke ich, muss man durch Aufklärung in der Bevölkerung ein gesellschaftliches Unverständnis für illegale Geschäfte entwickeln. Ein solcher Prozess kann nicht von "oben" aufdiktiert werden, sondern muss auf ein breites Verständnis in der Gesellschaft treffen.

In Ihrer 2. Frage sprechen Sie meine Bedenken hinsichtlich der bestehenden Terrorgefahr an.
Ich habe selbstverständlich keine Beweise, die darauf zielen, dass in den nächsten Wochen irgendwo in Deutschland eine Bombe hochgeht. Und ich bin auch froh, dass dem so ist. Dennoch muss man sich nur umsehen, um zu erfahren, dass die Gefahr eines terroristischen Anschlags immer gegeben ist. Wir kennen die Fälle aus den USA, Großbritannien und Spanien sowie aus anderen Regionen der Welt. Und wir kennen die Anschlagsversuche, die auch in Deutschland passiert sind. Als Politiker trage ich Verantwortung für die Menschen in diesem Land - ich kann es mir nicht leisten, wegzuschauen und abzuwarten, bis irgendwann vielleicht ein terroristischer Akt in unserem Land geschieht. In diesem Punkt heiß es ganz klar von den Erfahrungen anderer zu lernen, die bereits unter dem Angriff von Terroristen leiden mussten. Es ist also keineswegs eine Frage der "Angstmache" sondern vielmehr Realität, mit der wir es hier zu tun haben.

Nun komme ich auf die von Ihnen angesprochene Thematik Kinderarmut. Ich bedauere diese Entwicklung sehr, aber es ist nicht so, als sehen die Politiker in diesem Land tatenlos zu. Mit der Einführung des Elterngelds und dem Ausbau der Krippenplätze versuchen wir beispielsweise gegen dieses Problem zu steuern. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Lage des Arbeitsmarktes, denn Kinderarmut kann nur dann bekämpft werden, wenn mehr Eltern in Arbeit kommen. Auch in diesem Punkt versuchen wir viel möglich zu machen. In Punkto Armut kann man nie davon sprechen, dass ein Prozess oder eine Idee ausreiche, um alle Probleme zu lösen. Man muss kontinuierlich daran arbeiten, die Gründe für Armut zu beheben. Und das machen wir.

Abschließend gehe ich kurz auf Ihre Frage ein, was ich davon halte, Angst durch Falschinformationen zu schüren. Ich halte nicht viel davon. Und deshalb war es eine richtige Entscheidung, sich nicht am Irakkrieg zu beteiligen. Dennoch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass man sehr genau prüfen muss, wann eine Aussage falsch ist und wann sie ernst genommen werden muss. Im Falle einer terroristischen Bedrohung bleibe ich der Meinung, dass sie absolut real ist. Das bedeutet, man muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Es bedeutet aber nicht, dass man mit wehenden Fahnen Panik verbreiten sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Internationales
09.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hilsberg!

Auch nach der Verabschiedung der Millenniumserklärung im Jahre 2000 leiden weiterhin Millionen Menschen weltweit unter den Folgen extremer Armut. Die Sicherung der Grundbedürfnisse aller Menschen bleibt daher zu Recht Hauptaugenmerk aktueller Entwicklungspolitik.

Meine Frage an Sie aber zielt auf einen weit zukünftigeren und generellen Rahmen. Der Lebensstandard der Ersten Welt, welcher erst durch einen enormen Verbrauch an natürlichen Ressourcen möglich wird, ist auch in Ansehung zukünftigen technischen Fortschritts nicht im Weltmaßstab übertragbar. Auch die nobelsten Intentionen der Entwicklungszusammenarbeit kommen nicht umhin anzuerkennen, dass die natürlichen Grenzen des Wachstums das Erreichen des hiesigen Lebensstandards für einen Großteil der Entwicklungsländer von vornherein rein faktisch nicht zulassen.

Daher möchte ich Sie fragen, mit welchem ethischen Konzept der Verteilungsgerechtigkeit Sie der Problematik der Grenzen des Wachstums begegnen.
Wie ist Politik ethisch zu rechtfertigen, die davon ausgehen muss, dass die Zukunftserwartung einer Vielzahl von Völkern weit hinter derjenigen unseres Volkes zurückbleibt, aufgrund der Grenzen des Wachstums gar zurückbleiben muss?

Mit vorzüglichen Grüßen,

Antwort von Stephan Hilsberg
1Empfehlung
14.01.2008
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

ökonomisches Wachstum ist kein ethischer Begriff. Ob das Wachstum auf eine Wirtschaftsweise beruht, die zerstörerisch, oder gar kriegerisch (Rüstungsvorbereitung), oder ob das Wachstum z.B. auf verbesserte und produktive Wertschöpfungsketten für geringen Energieverbrauch, Erzeugung landwirtschaftlicher Güter, Bildungseinrichtungen, etc. beruht ist daher Sache unserer eigenen Entscheidung und auch der Politik. Wachstum kann daher sehr positiv sein und bleiben. Von daher sehe ich nicht die Notwendigkeit generell unser Wachstum einzuschränken. Im Gegenteil, die Fähigkeit unserer Wirtschaft zu wachsen, ist existentiell für die Herausforderungen des Klimawandels, und der weiteren Entwicklung in der Welt.

Die Frage vor der wir stehen lautet: Wie können wir unter den Bedingungen des Klimawandels, der Energiesicherheit, der menschlich notwendigen Erhöhung des Lebensstandards von Milliarden unserer Mitbürger sicherstellen, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen, dass unser zivilisatorischen Niveau aufrecht erhalten bleibt, und sich weiter entwickeln kann, und dass weitere Schwellenländer Anschluss an unser westliches Lebensniveau finden. Ich glaube, dass das möglich ist. Allerdings ist es nur erreichbar durch ein Senkung des Schadstoffausstoßes auf 1 % unseres heutigen Niveaus im Laufe dieses Jahrhunderts. Wir brauchen dafür die Kreativität unserer Mitbürger, wir brauchen deutlich mehr Energieeffizienz, und wir brauchen eine Absenkung des Energieverbrauchs in unseren Breiten. Das alles ist machbar. Wenn dadurch mehr Menschen Arbeit haben als jetzt, schafft das sogar mehr Wohlstand als heute.

mfg

Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Finanzen
18.01.2008
Von:

Hallo Herr Hilsberg!

Sie hatten meine letzte Frage so nett beantwortet, sodass ich Ihnen erneut eine stellen möchte.
Es geht um das komplizierte Steuersystem in Deutschland. Meine Eltern beide selbstständig können seit Jahren nicht in den Urlaub fahren, weil Ihnen das Geld dazu fehlt. Ein Grund sind die Steuerberater die sie in Anspruch nehmen müssen und die jährlich hunderte Euros verschlingen.

Eigentlich müsste der Staat für die Steuerberaterkosten aufkommen, da er dafür verantwortlich ist, dass meine Eltern diese Berater brauchen.

Der Mittelstand krankt unter diesem Steuersystem und Arbeitsplätze werden so verhindert.

Und wenn sich dann jemand wie Herr Kirchhof an das Steuersystem heranwagt, wird er gleich Mundtod gemacht. Finde ich schade.

Herr Hilsberg: Warum traut sich denn kein Politiker an das deutsche Steuersystem heran? Und wer überblickt dieses überhaupt noch?

Liebe Grüße!

Antwort von Stephan Hilsberg
bisher keineEmpfehlungen
05.02.2008
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

die letzten Jahre sind die direkten Steuern (Einkommenssteuer, Lohnsteuer) von der Rot-Grünen Bundes-Regierung insgesamt um mehr als 50 Mrd €, bei einem Bundes-Haushalt von ca. 400 Mrd.€, gesenkt worden.

Die Große Koalition hat die Mehrwertsteuer um 3% Punkte angehoben. Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer und als solche unterliegt sie nicht dem Einfluss von Steuerberatern.

Effektive Steuerberater lohnen sich durch ihre steuersparende Wirkung, in der Regel sind die Steuern ohne Steuerberater höher. Andernfalls lohnen sich die Steuerberater nicht. Dann wäre zu überlegen, ob Ihre Eltern nicht auf Steuerberater verzichten und ihre Steuererklärung selber machen sollten. Bei Steuerberatungskosten in Höhe von einigen hundert € ist das durchaus zu überlegen.

Professor Kirchhof ist von der Politik sehr ernst genommen worden und mit seinen Vorschlägen sogar von der CDU im letzten Bundestagswahlkampf zum wichtigsten Experten in Sachen Finanz- und Steuerpolitik gemacht worden. Sein Steuerkonzept ist in der Öffentlichkeit breit diskutiert und auf Herz und Nieren geprüft worden . Daraufhin stellten sich für viele die Schattenseiten seines Steuerkonzeptes heraus, welches zwar sehr einfach wirkte aber sozial sehr ungerecht war und eine echte Entlastung vor allem für die Menschen mit sehr hohem Einkommen aufwies. Das heißt, es hat die Reichen einseitig begünstigt. Das hat meine Partei selbstverständlich abgelehnt, und zwar mit einer sehr differenzierten Argumentation. Meines Erachtens hat dieses Steuerkonzept viel zu dem Einbruch der CDU bei den letzten Bundestagswahlen beigetragen, weshalb nach der Wahl dort von ihm nicht mehr die Rede war. Fazit: Steuervereinfachung ist nicht alles, ein Steuersystem muß auch sozial gerecht sein, die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berücksichtigen, und ausreichend Finanzen für die Realisierung der notwendigen Staatsausgaben zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hilsberg,

ich würde gerne Ihre Meinung zum geplanten Gesetz für das Verbot von Computerspielen hören. Die Abstimmung dazu soll im Sommer stattfinden. Zunächst aber muss ich sagen, dass die Einordnung in ein festes Thema schwer fällt; gehört es nun zur Demokratie, zur Familie, zum Inneren oder gar zum Verbraucherschutz? Ich denke es gibt viele Teilbereiche welche dieses Thema betreffen.
Es gab in der Vergangenheit zahlreiche öffentliche Diskussionen für oder gegen das Verbot von Computerspielen, die teilweise auch sehr widersprüchlich geführt wurden. Für mich gilt ganz klar, dass Jugendschutz notwendig ist! Aber auch, dass in Deutschland bereits guten (gesetzliche) Rahmenbedingungen für ein funktionierenden Jugendschutz bestehen und das Eltern einen wesentlichen Anteil zur Einhaltung des Jugendschutzes beitragen müssen!

Dazu vielleicht einige Gedanken:

  • ­ Computerspiele sind nicht die Ursache für Jugendgewalt! Alle bisherigen Untersuchungen auf diesem Gebiet haben das bewiesen.

  • ­ Spiele ohne Jugendfreigabe gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen! Diese Meinung unterstützen alle. Gewalthaltige Computerspiele aber grundsätzlich zu verbieten ist absurd - schließlich werden entsprechende Bücher und Filme auch nicht verboten.

  • ­ Deutschland verfügt im weltweiten Vergleich über den strengsten Jugendschutz.
­ Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht passenden Spielen zu schützen.

  • ­ Wieder einmal fällt der Politik nichts anderes ein, als bestimmte Spiele zu verbieten zu wollen. So werden populistische Forderungen durchgesetzt. Das Problem der Jugendgewalt wird damit aber nicht gelöst.
­
  • Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Kreativwirtschaft in Deutschland. Sogar die Politik fördert den Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele. Auf der anderen Seite bekämpft sie die gesamte Community.

Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits freuen,

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Stephan Hilsberg
4Empfehlungen
18.03.2008
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 20. Februar 2008.

Die derzeitige Diskussion zum Jugendmedienschutz und zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, um Ihre erste Frage direkt zu beantworten, wird im Deutschen Bundestag federführend vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in Kürze im Parlament beraten werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verbotskatalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. Für diese Medien – zu denen Killerspiele und Horrorfilme zählen – gelten gesetzliche Vertriebsbeschränkungen. Zukünftig sollen auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Es geht also hier nicht um ein grundsätzliches Verbot von Computerspielen oder um einen Kampf gegen die gesamte Computer-Community. Der Gesetzentwurf greift in weiten Strecken Anregungen der umfassenden Evaluation des Hans-Bredow-Institutes über das deutsche Jugendmedienschutzsystem sowie die Ergebnisse des Runden Tisches zum Jugendschutz Ende November 2007 auf.

Auch die im bisherigen Jugendschutzgesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen, sollen in der Änderung des Jugendschutzgesetzes erweitert und präzisiert werden. Die Aufzählung im Gesetz soll zum Beispiel um Mord- und Metzelszenen, die detailliert dargestellt werden oder die Selbstjustiz verherrlichen, erweitert werden.
Das Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll künftig eine bestimmte Größe haben und gut sichtbar platziert sein, so dass es dem Verkaufspersonal und den Käufern ins Auge springt. Diese Regelung soll dem Problem in der Praxis, dass häufig nicht altersgerechte Spiele an Minderjährige verkauft werden, entgegen wirken.

Wie ich bereits erwähnte, greifen grundsätzliche Verbotsdiskussionen viel zu kurz. Im Vordergrund unserer Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes muss daher die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien stehen, das macht die Evaluation des Hans-Bredow-Institutes deutlich. Die Medienkompetenz muss aber auch im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig, um sinnloser Gewalt vorzubeugen. In Kitas und Schulen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen.

Bei allen bestehenden Problemen mit so genannten "Killerspielen" und dem Wunsch, diese einzudämmen, dürfen wir nicht vergessen, dass für einen modernen Kinder- und Jugendschutz die Medienerziehung sowie die Medienverantwortung sehr bedeutsam sind. Dabei darf nicht unterschätzt werden, dass in den hier problematisierten Computerspielen häufig einfache Rollenmuster (starke Helden, autoritäres Durchsetzen, Gewalt als legitimes Mittel, Frauen als Objekte etc.) propagiert werden. Auch deshalb sind alle pädagogischen Alltagsbereiche gefragt, die andere Problemlösungskompetenzen vermitteln. Darüber hinaus ist eine ehrliche Diskussion über die Situation in den Schulen aber auch in den Familien nötig, z.B. haben viele Bundesländer eine äußerst geringe Ausstattung mit Schulpsychologinnen und -psychologen. Man muss sich auch immer wieder fragen, wie Eltern, Geschwister, Nachbarschaft, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer reagieren bzw. nicht reagieren, wenn Kinder und Jugendliche oft tagelang in die Parallelwelt der Computerspiele abtauchen. Von Seiten der Wissenschaft wird immer wieder – zu Recht – eine "Kultur des Hinsehens" gefordert.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass insgesamt der Anteil an Computerspielen, welche als für Kinder und Jugendliche gefährlich eingestuft werden müssen, geringer ist, als es in der öffentlichen Diskussion den Anschein hat. Die positiven Möglichkeiten der Nutzung von Computer und Internet müssen unterstützt werden. Es ist daher ebenso notwendig, einen differenzierten Blick einzufordern, um nicht Spielerinnen und Spieler pauschal als "Killerspieler" zu stigmatisieren. Das heißt für uns aber auch, vor den bestehenden Problemen in diesem Bereich nicht die Augen zu verschließen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiterzuhelfen und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2008
Von:

Hallo Stefan,

als Zeitzeuge beschäftige ich mich mit dem Thema:
"Anerkennung/Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze erschossenen DDR-Bürger" Der Bruder meiner Schulfreundin wurde dort bei einen Fluchtversuch umgebracht.
Es gibt viele Veröffentlichen vom Genossen Stefan Appelius
mit dem ich in Kontakt bin und desssen Bemühungen ich
unterstütze. Ich habe Hubertus Heil nach der Position der Partei
in dieser Angelegenheit gefragt und stehe auch mit dem Büro von Gernot Erler in Verbindung. Jetzt kommt sie, meine Frage an Dich und die Abgeordneten aus den neuen Ländern:
Was unternehmt Ihr als Abgeordnete der SPD, damit die notwendige Gesetzesvorlage schnellstmöglich auf den Tisch der Entscheidungskremien kommt.

Viele Grüße und schöne Pfingsten

Abteilung 1 Berlin-Mitte
Antwort von Stephan Hilsberg
1Empfehlung
04.08.2008
Stephan Hilsberg
Sehr geehrte Damen und Herren,

den Vorgang von "Anerkennung/Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze erschossenen DDR-Bürger" wurde an Wolfgang Tiefensee, als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und an den Außenminister Frank-Walter Steinmeier, weitergeleitet.

Wir warten jetzt auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.

André Nadji Verdicchio

Wiss. Mitarbeiter

Büro Stephan Hilsberg, MdB
Ergänzung vom 07.10.2008
Liebe ,

in der vergangenen Woche haben mich die letzten Stellungnahmen der Ministerien zur Annerkennung und Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze verhafteten und erschossenen DDR Bürger erreicht.

Grundsätzlich bleibt hier festzuhalten, dass jene DDR-Bürger Berechtigte im Sinne des "Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes" sind. Das bedeutet, dass sie die strafgerichtliche Entscheidung aufheben und sich durch Gerichtsbeschluss rehabilitieren lassen können. Die Rehabilitierung begründet dann Ansprüche auf soziale Ausgleichszahlungen wie Kapitalentschädigungen, besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferpension), Unterstützungsleistungen etc.

Im Februar 2008 wurden auf der Bund-Länder-Besprechung zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften jene Fälle behandelt, bei denen Verfolgte sich im Gewahrsam eines Ostblockstaates befanden. Das Bundesministerium der Justiz argumentiert hier zugunsten der Antragsteller. Auslandsgewahrsamszeiten werden für die Gewährung der sog. Opferpension dann mit angerechnet, wenn diese nur der Vorbereitung einer Verurteilung in der DDR dienten und deshalb auch mit rehabilitiert wurden. (Beispiel: Festnahme von Flüchtenden aus der DDR in Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts zur Überstellung an die DDR).

Hinterbliebene können Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) § 3 lit. b i.V.m. § 1 der HHG § 3V in Anspruch nehmen. Mit der Verordnung sollen im Hinblick auf das HHG Personen gleichgestellt werden, die als Deutsche aus der DDR aus dem kommunistischen Machtbereich geflohen sind, oder dies versucht haben und dabei infolge von "Maßnahmen zur Verhinderung der Flucht" eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, oder gar gestorben sind.

Diese Rechtsauffassung wird im Übrigen durch einen Fall aus dem Jahr 1994 bestätigt, in dem das Landesversorgungsamt Berlin zugunsten der Mutter eines 1988 an der bulgarischen Grenz getöteten DDR-Flüchtlings eine Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG ausgestellt hat.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Stephan Hilsberg
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