Stephan Hilsberg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Stephan Hilsberg
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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(...) Fazit: Steuervereinfachung ist nicht alles, ein Steuersystem muß auch sozial gerecht sein, die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berücksichtigen, und ausreichend Finanzen für die Realisierung der notwendigen Staatsausgaben zur Verfügung stellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
18.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hilsberg! Sie haben nun neben dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (09.11.07) auch noch dem neugefassten BKA-Gesetz (12.11.08) zugestimmt, die beide offensichtlich verfassungswidrig sind. Sie begründen Ihr Abstimmungsverhalten mit den für mich wenig stichhaltigen Argumenten, dass man beide Seiten der Medaille betrachten müsse und nach reiflicher Abwägung seien Sie zu diesen Entscheidungen gekommen (sinngemäss). Ich war im November letzten Jahres maßlos entäuscht über Ihr Abstimmungsverhalten und bin dieses Mal regelrecht erschrocken. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir irgendwie verständlich machen könnten, warum Sie als gewählter SPD-Abgeordneter das bisherige Rechts- und Demokratieverständnis dieses Landes mit diesen Entscheidungen so grundlegend verändern wollen. Ich bin ebenfalls ehemaliger DDR-Bürger und habe auch meinen kleinen Teil zum Untergang dieses Systems geleistet. Was haben Sie gegeneinander abgewogen (präventive Überwachung aller Einwohner gegen nichtvorhandenen Terror/das große böse Internet/Kontrollverlust)? Ist überwachungsfreie Kommunikation für Sie kein menschliches Grundrecht? Gehört staatliche Allmacht wieder zu den Selbstverständlichkeiten? Welche Gründe könnte ich noch haben, Ihnen und Ihrer Partei jemals meine Stimme zu geben? Die Äußerungen der letzten 3 Jahre Ihres Parteikollegen Herrn Wiefelspütz zu diesen Themen lassen mich milde gesagt völlig verwirrt und ungläubig staunend zurück. Von denen Ihres Regierungskoalitionärs Dr. Schäuble ganz zu schweigen.

In der Hoffnung auf zukünftige Klarheit

Antwort von Stephan Hilsberg
1Empfehlung
27.11.2008
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Sorgen und Bedenken hinsichtlich staatlicher Überwachung sehr gut nachvollziehen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind die Wurzeln meiner politischen Laufbahn in der Opposition der ehemaligen DDR zu finden. Ich bin daher sehr gut mit den Formen und Folgen staatlicher Überwachung, wie sie beispielsweise in der DDR angewendet wurden, vertraut. Diese Überwachungspolitik ist jedoch in keiner Weise mit den Methoden unseres modernen Rechtstaates zu vergleichen.

Erstens werden die Überwachungsvorgänge unserer staatlichen Organe durch strenge gesetzliche Regelungen definiert und eingegrenzt. In der DDR war dies nicht der Fall - eine Überwachung konnte dort auch durch Willkür einzelner Personen veranlasst werden. Die Methoden entsprachen nicht den Grundrechten der Menschen. Das ist heute anders: Der Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen ist daher kaum mehr möglich.

Zweitens werden die heutigen Überwachungsmaßnahmen eingesetzt, um kriminelle bzw. terroristische Aktivitäten zu beobachten und ggf. frühzeitig - also präventiv - eingreifen zu können. Somit genießen alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einen zusätzlichen Schutz. In der ehemaligen DDR wurden solche Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des DDR-Regimes und zur systematischen Kontrolle der Opposition des Staates eingesetzt. Niemand will heute mit einem BKA-Gesetz oder mit der Speicherung von Vorratsdaten die Opposition kontrollieren oder irgend ein anderes Grundrecht beschneiden.

Sicherlich könnte ich noch viele weitere Beispiele aufzählen, die deutlich machen, dass man staatliche Überwachung in der DDR nicht mit den Schutz- und Präventionsmaßnahmen vergleichen kann, die wir heute anwenden. Nichtsdestotrotz sind wir gefordert, genau zu kontrollieren, ob unsere heutigen Mechanismen gut funktionieren oder nicht. Ich bin daher der Meinung, dass in regelmäßigen Abständen über das Ausmaß und die Notwenigkeit staatlicher Überwachung diskutiert werden muss.

Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sein. Wir haben deshalb das modernste und rechtsstaatlich anspruchsvollste Polizeigesetz der Bundesrepublik geschaffen! Das gesamte zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendige polizeiliche Instrumentarium haben wir in diesem Gesetz abgebildet. Dieses umfasst bekannte und bewährte polizeiliche Standardbefugnisse, wie die Vorladung und die erkennungsdienstlichen Maßnahmen. In den Polizeigesetzen der Länder sind diese Maßnahmen seit Jahrzehnten festgeschrieben.

Die einzige neue Befugnis des BKA-Gesetzes ist die sogenannte "Online-Durchsuchung". Wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird, reichen die herkömmlichen Instrumente nicht aus. Die Polizei muss terroristische Kommunikation überwachen, um den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Es ist deshalb unsere Pflicht, Sicherheitsbehörden technisch in die Lage zu versetzen, adäquat auf die veränderte Bedrohungslage reagieren zu können, genauso wie wir es als unsere Pflicht ansehen, dies so grundrechtsschonend wie möglich zu tun.

Daher habe ich sowohl für die damals verabschiedete Vorratsdatenspeicherung, als auch für das kürzlich diskutierte BKA-Gesetz gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Umwelt
22.01.2009
Von:

Soll das eine gerechte KFZ-Steuerreform sein?

Ursprünglich sollte die Steuerreform das Gegenteil bewirken. Die Ausrichtung an den Kohlendioxid-Emissionen sollte dazu führen, dass Autos mit hohem Verbrauch im Vergleich zu sauberen Fahrzeugen wesentlich teurer werden und die Umwelt geschont und die ergeizigen Klimaziele erreicht werden können.
Doch internen Berechnungen der Bundesregierung zufolge, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, wären für eine Luxuslimousine vom Typ Audi A 8 - mit 4,1-Liter-Maschine und einem Kohlendioxid-Ausstoß von 249 Gramm je Kilometer - vom 1. Juli an nicht mehr 648 Euro Steuern fällig, sondern nur noch 558 Euro. Das Ziel der Steuerreform wäre damit ins Gegenteil verkehrt.
Berechnungen der Bundesregierung zufolge spart etwa der Fahrer eines Audi Quattro Q 7 mit knapp sechs Litern Hubraum dadurch künftig fast 300 Euro. Statt 926 Euro zahlt er nur noch 656 Euro. Dagegen ermäßigt sich die Steuer eines vergleichsweise sauberen VW Golf mit 1,4-Liter-Ottomotor nur um bescheidene acht Euro - von 94 auf 86 Euro.

Tragen Sie diesen Entwurf mit?

Wenn ja, dann soll wohl an diesen Tatsachen nichts geändert werden?: Das wohlhabendste Zehntel der erwachsenen Bevölkerung besaß 2007 über 61,1 Prozent des privaten Vermögens. 2002 waren es noch 57,9 Prozent. Allein das reichste Hundertstel hielt 2007 knapp 23 Prozent des Nettovermögens. Dagegen besaßen die weniger wohlhabenden Erwachsenen, so wie ich einer bin, mit 70 Prozent nur knapp neun Prozent des gesamten Nettovermögens.
Und diese 9% konnen doch dem dummen Wahlvolk auch noch abgeschöpft werden, oder?
2009 ist Wahljahr, und es gibt genügend unzufriedene Bürger in unserer Region.

In Erwartung Ihrer Antwort
MfG
Antwort von Stephan Hilsberg
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2009
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

Die KFZ-Reform folgte nicht der Idee, die Umweltsünder zu bestrafen, sondern die umweltbewussten Kfz-Halter zu belohnen und gleichzeitig der Automobilindustrie in Deutschland in einer ihrer schwersten Krisen seit Kriegsende zu helfen. Man kann sich da immer fragen, ist es genug? Ist es zielführend? Doch gerade die Belohnung der umweltbewussten KFZ-Halter ist, meine ich, ganz gut gelungen. Das kann man an nachstehender Tabelle studieren:

Top Ten - VCD Auto-Umweltliste 2008/2009

Quelle: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Wenn man diese Liste mit den von ihnen in der Frage genannten, richtigen Zahlen vergleicht, stellt man fest, dass die Absenkung der KFZ-Steuer in erster Linie tatsächlich die umweltbewussten Fahrer belohnt.

Was ihre andere Frage nach der Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland betrifft, so habe ich immer die Erfahrung gemacht, dass hier jeder die Statistik bemüht, die seine eigene Meinung am besten verdeutlichen kann. Tatsächlich ist die Situation aber sehr differenziert und es ist nicht einfach allgemeine Trends zu erkennen. Ich habe ihnen hier mal drei Grafiken aus dem Internet zur Verfügung gestellt, die die Differenziertheit der Lage klar machen:

Die erste Grafik zeigt die Einkommensverteilung in Deutschland. Die Regionen scheinen also ganz unterschiedliche Chancen für ihre Bewohner zu vermitteln.

Die zweite Grafik zeigt die EU-Wirklichkeit. Da liegt Deutschland insgesamt im unteren Mittelfeld, allerdings zeigt die Grafik nur die westlichen Mitgliedsländer der EU.

Was das Spreizen der Einkommensspannen betrifft, so liegt Deutschland hier wesentlich besser als bspw. Großbritannien, von den USA ganz zu schweigen.

Insgesamt meine ich, dass die Verteilung der Einkommen der Bevölkerung bei uns wie in allen Ländern einer Glockenkurve folgt. Die meisten Einkommensbezieher befinden sich in der Mitte, also dem Höhepunkt der Glocke, die jeweils wenigsten am unteren, wie am oberen Rand. Diese Glocke verändert sich nun im Laufe der Jahre, weil das Bruttosozialprodukt zugenommen hat, und es demzufolge mehr zu verteilen gab. In einer gerechten Wirtschaftsordnung müssten alle gesellschaftlichen Schichten von diesem Wachstum profitieren, bei einer ungerechten profitieren nur wenige, besonders ungerecht ist es, wenn nur die Vermögenden profitieren.

Ich habe leider keine Glockenkurven-Grafik gefunden, die die spezifisch deutsche Entwicklung aufzeigt, werde mich aber darum kümmern, und ihnen, wenn sie es wünschen zu kommen lassen.

Zum Schluss, Demokratie ist für alle da, wer Protest wählt, bestraft nicht die Politiker, sondern zum Schluss eher sich selbst. Wahlentscheidungen sind zwar schwierig, aber man sollte sie nie aus dem Bauch, und auch nie im Affekt treffen, sondern immer wohlüberlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hilsberg

was halten Sie von dem bedingungslosen Grundeinkommen?

Denken Sie nicht auch, dass es ungerecht ist, dass in einem reichem Land wie Deutschland Menschen in Armut leben, obwohl sie um Unterstützung vom Staat gebeten haben?

Sollten nicht 3,5 Millionen Deutsche, viele Kinder und Rentner die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, anstatt nur ihre nackte Existenz abgesichert zu wissen?

Ein Wechsel zum Grundeinkommen würde soviele positive Dinge mit sich bringen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen:
... stärkt die Familie.
... fördert Innovation
... stärkt die Unternehmen.
... stärkt die Volkswirtschaft. Unproduktive Industrien und Wirtschaftszweige müssen nicht mehr subventioniert werden.
... ermöglicht einen umfassenden Abbau von Bürokratie, auch in den Sozialsystemen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt weitestgehend bestehende Sozialleistungen.

Das bedingungslose Grundeinkommen wird von vielen namenhaften Wissenschaftlern, unter ihnen zwei Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften gefordert.
Mehrere voneinander unabhängige Studien belegen eine Finanzierbarkeit.

Dass Menschen mit Kürzungen der Sozialleistungen zur Arbeit bewegt werden müssen, ist auch eine sehr fadenscheinige Praktik.

Wäre es nicht motivierender für Arbeitslose, wenn sie mehr als 20% von ihrem erarbeiteten Geld behalten können?
Denken Sie wirklich, ihre Wähler wollen hören, dass sie potentielle Faulenzer sind, die zur Arbeit gezwungen werden müssen?

Sollte sich die SPD nicht langsam von der eingestaubten Idee der Vollbeschäftigung lossagen und nach neuen, innovativen Lösungen suchen?

Ich glaube, es ist Zeit für eine wirkliche Verbesserung, nicht nur für Ausbesserungen an einem maroden System.
Was glauben Sie?

Freundliche Grüße
A.
Antwort von Stephan Hilsberg
4Empfehlungen
23.03.2009
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

ich persönlich finde die Idee vom Grundeinkommen eine sehr bedenkenswerte Idee. Sie ist in der Tat unbürokratisch und sie ist nicht viel teurer das Existenzminimum zu garantieren, als unser jetziges System, . Außerdem akzeptiert sie alternative Lebensentwürfe besser und bindet die Hartz IV-Empfänger nicht so an die Jobcenterbürokratie.

Sie hat natürlich auch Nachteile. Sie bietet keine Anreize zur Arbeitsaufnahme. Sie hat vermutlich keine Mehrheit in der Bevölkerung. Sie vermittelt kein höheres Einkommen als das jetzige Hartz IV. Sie löst auch nicht das Problem mit jener gesellschaftlichen Gruppe, die zeitweilig oder dauerhaft von ihrer eigenen Arbeit nicht leben können, entweder weil sie physisch oder psychisch nicht dazu in der Lage sind, weil sie nicht motiviert sind, oder weil sie von unvorhersehbaren Schicksalsschlägen betroffen waren. Und dafür braucht man auch künftig eine gesellschaftliche Betreuung. Man wird also auch in Zukunft Bürokratie brauchen.

Ich bin daher nicht sicher, ob es eine echte Lösung ist, und bin sehr skeptisch in Bezug auf eine Mehrheitsfindung für dieses System.

Ihr Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.03.2009
Von:

Werter Herr Hilsberg,

Sie haben in der FAZ am 25. März 2009 die DDR - Diktatur, die sie zweifelsfrei war, mit der NS - Diktatur verglichen. Ihre Linie ist klar, aber??
Warum hat die SPD mit der CDU und der FDP bereits in den 50er Jahren für die Begnadigung von Massenmördern eingesetzt?
Kennen Sie die Geschichte der SPD?
Denn nur daraus können Jugendliche die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.
Lit.: "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus" Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz
Mit freundlichen Grüßen

E.
Antwort von Stephan Hilsberg
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28.05.2009
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Demokratie und Bürgerrecht", die Sie mir auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch stellten. Ich habe in dem von Ihnen zitierten Artikel der FAZ die DDR und das Deutsche Reich unter der Herrschaft der Nationalsozialisten als wesensgleiche Regime bezeichnet. Es kam darauf an zu zeigen, dass Sellerings Argumentation gegen die Bezeichnung der DDR als Unrechtsstaat in Irre führt. Anderenfalls öffne man auch "Scheunentore" für rechtsextreme Sichtweisen, die die vermeintlich positiven Seiten der NS-Diktatur hervorheben wollen.

Ihr Querverweis auf die alte Bundesrepublik in den 1950er Jahren trägt m.E. nicht zur grundsätzlichen Debatte einer historischen Würdigung der DDR-Geschichte bei. Mehr noch. Ihre Fragestellung führt die heranwachsende Bevölkerung sogar in die Irre, als sie einerseits eine Absicht der "Begnadigung von Massenmördern" unterstellt und andererseits ignoriert, dass es um die Frage des Umgangs mit NS-Verbrechern und mit Personen geht, die vor allem durch das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal verurteilt worden waren. Darüber hinaus versagte der /Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen zwischen den westlichen Besatzungsmächten und Bundesrepublik/ vom 26. Mai 1952 den deutschen Gerichten die Verfolgung von Straftaten, deren "Untersuchungen von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen" worden waren.

Grundsätzlich möchte ich zur Geschichte der Bundesrepublik in den 1950er Jahren festhalten, dass es damals nicht um die "Begnadigung von Massenmördern" ging, sondern vielmehr um die Auswirkungen einer intensiven gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Diskussion, wie ein junger Rechtsstaat mit der moralisch gebotenen Verfolgung von Verbrechen umgehen sollte, die nach den Normen des vorangegangenen Unrechtsstaats und vielleicht sogar nach dem Empfinden der Täter "Recht" waren.
Es handelte sich damals um grundsätzliche Fragen, die sich in den fünfziger Jahren durch alle im Deutschen Bundestag vertretenen demokratischen Parteien zogen.

Für weiterführende Informationen bin ich jederzeit in meinem Berliner Büro unter www.stephan-hilsberg.de für Sie erreichbar.

Mit freundlichem Gruß

Stephan Hilsberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hilsberg,

ich hatte Ihnen im Herbst 2005 meine Stimme gegeben, weil ich den Eindruck hatte, Sie könnten als würdiger Volksvertreter den Bürger (den Souverän eines demokratischen Rechtsstaates) angemessen vertreten und dessen Rechte dem Staat gegenüber sichern.
Mit großem Erstaunen habe ich daher mitangesehen, wie Sie dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und dem neuen BKA-Gesetz zugestimmt haben und somit die Macht des Staates, mich und alle anderen Deutschen zu überwachen und zu kontrollieren, auszuweiten geholfen haben.

Zur Zeit ist ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Legislaturprozess im Bundestag, das Internetprovider dazu verpflichten soll, den Datenverkehr zu bestimmten Websites auf eine spezielle Stoppseite umzuleiten. Die Liste dieser Seiten wird ohne wie auch immer geartete Kontrolle vom BKA erstellt.
Besucht man eine gesperrte Seite, so gerät man automatisch ins Raster des BKA.

Dieses Gesetz dient nicht dazu, Kinder vor Missbrauch zu schützen.
Es dient nicht dazu, die Täter dingfest zu machen.
Es dient nicht mal dazu, Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen.
Es wird lediglich ein "Vorhang" vor Kinderpornografie gehängt.

Stichproben aus Ländern mit Sperrlisten zeigen, dass sich die Polizei offensichtlich nicht mehr die Mühe macht, Kinderpornografie aus dem Netz tatsächlich zu entfernen, weil man ja diesen "Vorhang" hat.
Die Verbreitung von Kinderpornografie wird durch ein solches Gesetz also eher gefördert denn verhindert.

Dass zudem nicht nur irgendwelche dubiosen Seiten auf die Sperrliste gelangen, sondern auch Seiten die jeder von uns tagtäglich besucht, beweisen Fälle aus GB, wo Seiten wie die Wikipedia und Archive.org schon gesperrt wurden.

Was denken Sie als Informatiker konkret über dieses Gesetzesvorhaben?
Was werden Sie gegen eine unkontrollierte Arbeit des BKA, mit der sich willkürlich meine Informationsfreiheit beschneiden ließe, tun?
Und welches Abstimmungsverhalten werden Ihre Wähler letztlich von Ihnen erwarten können?
Antwort von Stephan Hilsberg
7Empfehlungen
28.05.2009
Stephan Hilsberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt äußerten.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die vom BKA zu erstellende Liste allen rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen hat. Das bedeutet, dass das BKA verpflichtet ist, rechtlich eindeutig zu begründen, weshalb der Zugang zu bestimmten Websiten gesperrt werden soll. Auf der anderen Seite haben die Betreiber dieser Websiten jederzeit die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel gegen die Sperrung ihrer Websiten einzulegen. Die Sperrung von Websiten unterliegt demnach nicht der Willkür des BKA, sondern steht unter judikativer Kontrolle.

Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass es zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der SPD/CDU/CSU-Fraktionen (BT-Drs. 16/12850) am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern. Die Stellungnahmen der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung finden Sie unter folgendem Link: www.bundestag.de

Der vorliegende Gesetzentwurf muss m.E. noch stark verbessert werden. Ich stimme Ihnen zu, dass das Gesetz in seiner aktuellen Fassung tatsächlich ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt. Vor allem müssen wir Parlamentarier prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht wirksamer ausgestaltet werden kann. Ich werde daher das weitere
Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch weiter verfolgen.

Für weitergehende Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit in meinem Berliner Büro unter www.stephan-hilsberg.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hilsberg
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