Stefanie Strasburger (CDU)
Abgeordnete Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Stefanie Strasburger
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
selbständige Rechtsanwältin
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Altona
Landeslistenplatz
66, über Liste eingezogen
(...) Zur besseren frühen Entwicklung und Bildung von Kindern ab drei Jahren hat Hamburg die Fünf-Stunden-Leistung mit Verpflegung und allgemeinem Rechtsanspruch eingeführt (2005)! Dieser ist tatsächlich stärker öffentlich gefördert als die höheren Betreuungsleistungen, die aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf resultieren (Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge bei fünf Stunden 14,9 %, bei sechs Stunden 26 %). (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
02.10.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Straburger,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

  • Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

  • Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - -
Antwort von Stefanie Strasburger
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13.10.2006
Stefanie Strasburger
Sehr geehrter Herr ,

erst einmal möchte ich Ihnen für die eingereichte Frage danken und Ihnen folgende Antwort geben:

Auch in der zweiten Lesung habe ich für den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion über die Änderung zum Wahlrecht der Hamburgischen Bürgerschaft gestimmt. Nach langer und intensiver Beschäftigung mit diesem Thema, sind die eingebrachten Veränderungen aus meiner Sicht ein guter und gangbarer Kompromiss. Die Argumente für die Änderungen und die Problempunkte des Wahlgesetzes der Bürgerinitiative brauche ich Ihnen sicherlich nicht mehr darzustellen. Dies ist durch unseren Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert schon in aller Ausführlichkeit geschehen.

Leider werden ausschließlich von der CDU Eingeständnisse und Kompromisse erwartet, aber die Bereitschaft, konstruktiv die unbestritten bestehenden Kritikpunkte des Gesetzes der Bürgerinitiative aufzunehmen und in eine Diskussion darüber einzutreten, fehlt einigen CDU-Kritikern. Hier erwarte ich ebenfalls mehr Mut zu Verantwortungsvollem Handeln. Zu sagen, na ja, wir probieren das Wahlrecht mal aus – der Bürger wird schon sehen, was er davon hat – und wenn es nicht klappt, dann ändern wir es eben später, hat für mich eben gerade nichts mit verantwortungsvollem politischen Handeln zu tun. Das Wahlrecht ist kein Thema für Feldversuche.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger
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Frage zum Thema Familie
09.03.2007
Von:

Quarantänezimmer in Kitas, Hort, Schulen und Krippen

Sehr geehrte Frau Strasburger

Vielleicht bin ich in den Augen mancher ein Rabenonkel, wenn ich das folgende fordere, aber ich behaupte, dass nur dann die hohen Investitionen von Staat und Eltern in das System gerechtfertigt sind, wenn von den vielen Aufgaben (Vorschule, Integration, Erziehungsergänzung) auch die Aufbewahrungsfunktion voll erreicht ist.
Derzeit ist es so, dass wenn ein Kind krank wird, die Kindergärtnerinnen den Eltern befehlen, sofort alles stehen und liegen zu lassen und das Kind abzuhohlen. ich stelle mir vor,das Kind statt dessen bei leichten Fällen in einem Quarantänezimmer unterzubringen, bis der Hort, die Kita, Krippe die normale Schießzeit hat. Hierdurch wird den Eltern der Rücken freigehalten, um sich voll auf ihre Arbeit oder Ausbildung zu konzentrieren.
Was halten Sie, was hält Ihre Partei von diesem Vorschlag?

Gruß
Antwort von Stefanie Strasburger
4Empfehlungen
20.03.2007
Stefanie Strasburger
Sehr geehrter Herr ,

erst einmal möchte ich Ihnen für die eingereichte Frage danken.

Ich würde Sie nicht als so genannten Rabenonkel bezeichnen, denn freie Meinungsäußerungen sind in einer Demokratie grundsätzlich erlaubt, aber ich konnte mich – ehrlicher Weise – eines kurzen Kopfschüttelns bzgl. Ihrer Vorstellung ein Quarantänezimmer in Kitas einzurichten, nicht erwehren.

Die Einrichtung ist aus vielerlei Gründen sicherlich nicht möglich und wenn doch, so ist dies einzig und alleine die Aufgabe der einzelnen Einrichtungen bzw. der Träger dies zu entscheiden. Somit wäre ein Gespräch Ihrerseits mit der Kita in die Ihr Neffe oder Ihre Nichte geht, wesentlich aussichtsreicher. Ich möchte Ihnen hier aber doch einige Gründe nennen, die aus meiner Sicht gegen die Einrichtung eines Quarantänezimmers sprechen.

Es wäre eine immense Verantwortung (vor allem auch versicherungsrechtlicher Natur) für die Kita, ein krankes Kind zu betreuen. Die Einschätzung und die Verantwortung, wann ein Kind nur leicht erkrankt ist, möchte ich nicht der Kita überlassen, die sich bei einer Fehleinschätzung ja dann auch ggf. vor den Eltern verantworten muss. Hierzu zählt natürlich auch die Einschätzung, wann ein Arzt zu konsultieren ist. Weiter ist es nicht die Aufgabe von Kitas die Betreuung kranker Kinder zu übernehmen. Dies ist klar die Aufgabe der Eltern und hierfür steht berufstätigen Eltern u.a. ja auch die entsprechende Krankschreibung zu. Die Kita müsste einen besonders ausgestatteten Raum und entsprechendes Personal für die Betreuung zusätzlich vorhalten. Dies ist natürlich auch mit höheren Kosten verbunden. Wie Sie sicherlich wissen, wird in einer Kita oft auch nicht nur ein Kind zurzeit krank, sondern meistens betrifft es mehrere Kinder, – evtl. dann auch mit unterschiedlichen Krankheiten – sodass eine Kita hier schnell an Ihre Kapazitätzgrenzen kommen würde. Sicherlich würde dies auch bei den Eltern der gesunden Kinder nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen, denn sollten sich dann doch andere Kinder anstecken, ist der Ärger vorprogrammiert. Und eine richtige Quarantänestation wäre ja auch gar nicht wirklich zu betreuen. Es könnte sich lediglich um ein Krankenzimmer handeln – und dies ist sicherlich in vielen Kitas vorhanden. Allerdings denke ich, dass in besonderen Fällen – wenn z.B. eine sofortige Abholung nicht möglich sein sollte – nach Rücksprache zwischen den Eltern und den Erziehern, auch individuelle Lösungen gefunden werden können.

Aus meiner Sicht als vierfache Mutter muss ich aber noch folgendes anmerken: eine liebevolle Pflege zu Hause ist für die Kinder in solch einem Fall besonders wichtig und meine Kinder waren immer froh, in ihrem eigenen Bett von Ihrer Mama gepflegt zu werden.

Ich möchte noch einmal zum Abschluss klar betonen, dass es aus meiner Sicht nicht die Aufgabe einer Kita sein kann, kranke Kinder unter Quarantäne zu stellen und gesondert zu betreuen. Dies ist grundsätzlich und soll auch weiterhin die Aufgabe der Eltern bleiben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger
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Frage zum Thema Familie
08.06.2007
Von:

Guten Tag,

wende mich an ´Sie da ich sehe, dass sie im Kinder- und Jugendausschuss vertreten sind.
Meine Frage, finden Sie es gerechtfertigt von den Ärmsten der Armen (sprich Hartz IV Empfänger) Kita Gebühren zu verlangen?

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ich habe in meinem Bekanntenkreis einige die Ihr Kind gar nicht erst in die Kita schicken bzw. aufgrund der Gebühren abmelden.

Ist es nicht so dass gerade Kinder aus Familien die schon andere Probleme haben in jeder Beziehung gefördert werden sollten. ?

Das fängt meines Erachtens mit einem kostenlosen Kita Besuch an.
Soweit ich informiert bin, beträgt der Mindest Kita Satz 27 Euro in Hamburg mit Mittagsessen ca. 50 Euro.
Dieses Geld ist im Alg II Regelsatz nicht enthalten.
Ich empfinde das höchst ungerecht.

Sie können sicherlich argumentieren, dass 50 Euro für Betreuung mit Mittagsessen nicht viel Geld ist.
Ich denke diese Argumentation gilt nur, wenn der Geldbeutel entsprechend gefüllt ist.
Bei Alg II Empfänger ist der Geldbeutel für derartige Ausgaben gesetzlich jedoch nicht vorgesehen.

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Stefanie Strasburger
4Empfehlungen
26.06.2007
Stefanie Strasburger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die eingereichte Frage.

Zunächst einmal möchte ich auf Ihre Frage direkt antworten: Ich halte die Kosten in Höhe von 40 Euro für eine fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen für nicht zu hoch. Denn, 27 Euro für eine fünfstündige Betreuung eines Kindes an 22 Tagen pro Monat ist, so denke ich, ein durchaus zu finanzierender Betrag. Auch 13 Euro für ein Mittagessen kann man nicht als "nicht finanzierbar" darstellen. Bedenken Sie hierbei, dass dies lediglich ca. 59 Cent pro Tag sind. Zudem reduziert sich der Eigenbeitrag - auf Antrag - auf 15 Euro pro Monat bei einer vierstündigen Betreuung, das sind nur zehn Prozent des monatlich zur Verfügung stehenden Kindergeldes in Höhe von 153 Euro pro Monat.

Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass der Eigenbeitrag für Eltern, deren "Geldbeutel entsprechend gefüllt ist" bis zu 153 Euro – also zehn Mal soviel – für eine vierstündige Betreuung beträgt und dies ab einem Nettoeinkommen von rund 2.400 Euro (bei einer Familie von 3 Personen). Diese Familie ist aber auch für die Finanzierung ihrer Miete und der entsprechenden Nebenkosten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Eigenbeitrag erhöht sich bei diesem Fallbeispiel für einen fünfstündigen Platz inklusive Mittagessen auf 176 Euro pro Monat im Gegensatz zu den oben genannten 40 Euro.

Ich denke, dass die bestehende Staffelung der Kita-Eigenbeiträge durchaus gerechtfertigt ist. Auch die Familien, die ein so genanntes Mittelstandseinkommen haben und damit - nicht nur bei den Kitabeiträgen - nicht in den Genuss von Ermäßigungen jedweder Art kommen, haben finanziell eng gestrickte Haushaltsbudgets. Somit ist die Argumentation, dass 40 Euro für Betreuung mit Mittagessen nicht zu viel sind, entgegen Ihrer schon vorab gefestigten Meinung, durchaus gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger
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Frage zum Thema Familie
03.11.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Strasburger,

zu den KiTa-Betreuungssätzen habe ich eine Frage.
In den Tabellen vergleiche ich einmal die Beträge der Tabellen D und F, der Einfachheit halber ohne Mittagessen, nur die Höchstsätze und nur ein Kind im Kindergarten oder im Hort.
Die Pflegesätze E6 und E5plus haben eine Differenz von 71,47 €, die man für ein Kind zuzahlen müsste, um die sechste Stunde zu einem vorhandenen 5-Stunden-Gutschein direkt zuzuzahlen, was man z. B. bei einem fehlenden Anspruch auf den 6-Stunden-Schein trotz tatsächlich in Anspruch genommener sechs Stunden täte.
Bei sechs Stunden Betreuung sehen die Zahlungen so aus:
Zum Fünf-Stunden-Schein mit einem Elternbeitrag von 192,- € (Tabelle F) kommt die Zuzahlung von 71,47 € und man zahlt insgesamt 263,47 €
Zum Sechs-Stunden-Schein zahlt man 307,- € (Tabelle D). Das sind 43,53 € mehr.
Wie erklärt sich also der Sinn eines Sechs-Stunden-Scheins?
Oder mache ich hier einen Rechen- oder Denkfehler?
Über Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichem Gruß

-
Antwort von Stefanie Strasburger
4Empfehlungen
27.11.2007
Stefanie Strasburger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die von Ihnen eingereichte Frage. Die Recherche zur Beantwortung hat einige Zeit in Anspruch genommen, deshalb kann ich Ihnen erst jetzt antworten.

Zur besseren frühen Entwicklung und Bildung von Kindern ab drei Jahren hat Hamburg die Fünf-Stunden-Leistung mit Verpflegung und allgemeinem Rechtsanspruch eingeführt (2005)! Dieser ist tatsächlich stärker öffentlich gefördert als die höheren Betreuungsleistungen, die aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf resultieren (Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge bei fünf Stunden 14,9 %, bei sechs Stunden 26 %).

Der in der Fragestellung genannte Zusammenhang ergibt sich erst bei höheren Einkommen und resultiert aus der großen Differenz der Höchstsätze von 192 EUR zu 307 EUR.

Dass dies so ist, wurde dadurch verursacht, dass die Beiträge für die Eltern bei fünf Stunden günstig gestaltet und an die Struktur der anderen Halbtagsangebote (Elementar vier Stunden, sowie Elementar fünf Stunden ohne Mittagessen) angepasst wurden. Die Höchstsätze der Halbtagsangebote wurden im Gegensatz zur Struktur der sechs- und mehrstündigen Betreuung also niedriger gestaltet, setzen jedoch auch schon bei einer niedrigeren Einkommensgrenze ein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger
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