Stefan Urbat (Piratenpartei)
Kandidat Landtagswahl Baden-Württemberg 2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Stefan Urbat
Ziele von Stefan Urbat
Es ist allerhöchste Eisenbahn, dass auch in Baden-Württemberg

1. ein (möglichst effektives/bürgerfreundliches) Informationsfreiheitsgesetz eingeführt wird, damit Landesbehörden (und damit auch Kommunen) uns Bürgern gegenüber endlich allgemein auskunftspflichtig werden: Schluss mit dem überkommenem obrigkeitsstaatlichen Amtsgeheimnis.

2. Volksentscheide machbar werden: die Hürden sind aktuell so hoch, dass fast nie versucht wurde, einen herbeizuführen, und die wenigen Versuche sind erwartungsgemäß an den viel zu hohen Hürden gescheitert. Hier wären ein 5% (statt 1/6) der Wahlberechtigten, eine freie Sammlung über ein halbes Jahr für ein Volksbegehren angebracht, dazu eine effektive Form der Volksinitiative, die schon mit 10000 Unterschriften zur automatischen Vorlage und Behandlung dieser im Landtag führen müsste.

3. überbordende Befugnisse durch Polizeigesetze und absurde Gebühren (Wegtragegebühr bei Sitzblockaden z.B.) zurück genommen werden, mit denen massiv in die Demonstrationsfreiheit eingegriffen wird, außerdem darf es nicht nach bayrischem oder sächsischem Vorbild zu Verschärfungen des Versammlungsrechts gegenüber dem bisher noch in BW gültigen Bundesversammlungsrechts kommen.

4. Bildung ist in BW im Verhältnis zu anderen Bundesländern schlechter geworden, d.h. man sieht keinen Fortschritt in der Schulausbildung; und die Studiengebühren müssen z.B. sofort abgeschafft werden (zu meinem Glück gab es die zu meiner Studienzeit auch in BW noch nicht, das wäre für mich bzw. meine Eltern eine enorme Belastung gewesen).

Ich könnte noch einige weitere Punkte aufzählen, will es aber zunächst dabei belassen.
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Stefan Urbat hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 26 Thesen Position bezogen.
Fragen an Stefan Urbat
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
31.01.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Urbat,

ich bin ein Wähler des Wahlbezirks "Stuttgart I" und habe einige Fragen an Sie:

1) Sollen Studiengebühren auch weiterhin erhoben werden und sind Sie der Meinung, dass diese die Ausbildung an Universitäten verbessert haben und weiter verbessern?

2) Setzen Sie sich im neuen Landtag für mehr Geld für Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universität ein oder sind Sie der Meinung, dass im Moment genügend Geld für diese Einrichtungen zur Verfügung steht? Sollte der Etat gekürzt werden?

Weitere Fragen, die nicht zum Thema "Bildung und Forschung" gehören:

3) Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und Volksentscheide auf Landesebene? Soll es in Zukunft zu wichtigen Themen Bürgerbefragungen und Volksentscheide geben? Sollen dazu die hohen Barrieren zur Initiierung einer Befragung oder eines Entscheids gesenkt werden?

4) Finden Sie die aktuelle Atompolitik der Bundesregierung richtig? Wie würden Sie auf Landesebene, sofern dies durch den Landtag entschieden werden würde, über eine vorzeitige Abschaltung des AKW Neckarwestheim stimmen?

5) Finden Sie, dass die aktuellen Datenschutzrichtlinien zur Terrorbekämpfung im Sinne der Vorratsdatenspeicherung angepasst werden sollen? Oder sollen die Richtlinien verschärft werden, so dass der Zugang und die Speicherung zu persönlichen Daten erschwert wird?

6) Wie stehen Sie zum Thema Überwachung öffentlicher Plätze? Soll diese Überwachung beibehalten, verschärft oder entschärft werden?

7) Wie stehen Sie zum Bahnprojekt "Stuttgart21"? Halten Sie das Projekt für sinnvoll oder nicht? Soll es weitergebaut oder gestoppt werden? Soll es zu diesem Projekt eine Bürgerbefragung oder einen Volksentscheid geben?

Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Ihre Antwort hilft mir bei der Entscheidungsfindung für die Landtagswahl. Bitte geben Sie zu den Themen klare Antworten und beschränken Sie sich bei der Beantwortung möglichst auf wenige Worte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Urbat
12Empfehlungen
31.01.2011
Stefan Urbat
Sehr geehrter Herr ,

1) Ich teile voll und ganz das Ziel meiner Partei der vollständigen Abschaffung von Studiengebühren in Baden-Württemberg: ich weiss von einem C4-Professor an der Uni Stuttgart, der kein Gegner dieser Gebühren ist, dass dies wenig hilfreich ist und die Abschaffung nicht von Nachteil wäre; eine Studentin hat mir erklärt, dass Kommilitoninnen von ihr der Prostitution nachgehen, um diese Gebühren zu bezahlen.

2) Es ist auch vor dem Hintergrund der Schülerjahrgänge aus G8 und G9, die zu besonders vielen Studienanfängern führen, absolut notwendig, die Mittel für Bildungseinrichtungen deutlich zu steigern; BW wie Deutschland insgesamt liegt hier sowohl hinter eigenen Zielen als auch im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern deutlich zurück.

3) Ich bin ganz wie unsere Partei für eine starke Ausweitung bzw. erstmal praktische Ermöglichung von Volksentscheiden in BW - derzeit sind die Hürden so hoch, dass die Möglichkeit nur theoretisch besteht. Von Demokratie e.V. die wichtigsten Punkte: mit 10000 Unterschriften wird eine Volksinitiative dem Landtag vorgelegt, der sich damit befassen und Stellung beziehen muss; stellt das die Initiatioren nicht zufrieden, soll mit 5% der Wahlberechtigten (statt bisher 16%) in bis zu 6 Monaten (z.Zt. zwei Wochen) per freier Sammlung (derzeit Zwang zum Unterschreiben auf dem Bürgeramt) ein Volksbegehren zu einem Volksentscheid führen können, und außer bei Verfassungsfragen soll es dort kein Quorum mehr geben (bei Verfassungsfragen ist wie im Landtag eine 2/3 Mehrheit natürlich nötig).

4) Das ist sehr schwierig, da zwar die konkrete Atomaufsicht dem Land untersteht, das Atomgesetz selbst jedoch Bundessache ist. Man kann allerdings durchaus unsichere Meiler als Landesaufsichtsbehörde außer Betrieb gehen lassen. - Weil der Bundesrat m.E. verfassungswidrig beim "Ausstieg aus dem Ausstieg"-Beschluss übergangen wurde (Ex-BVerfG-Präsident Papier hatte ein entsprechendes Gutachten verfasst mit dieser Aussage), ist hier das letzte Wort ohnehin noch nicht gesprochen, eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist bereits anhängig.

5) Vorratsdatenspeicherung ist reine Symbolpolitik, um den Anschein von Sicherheit zu erreichen. Sie gehört komplett abgeschafft bzw. europaweit verboten. Die hohen Hürden des BVerfG-Entscheids zum deutschen VDS-Gesetz vom Herbst 2007 bringen ohnehin (wie früher beim großen Lauschangriff) ein Quasi-Verbot in Deutschland mit sich, denn eine so sichere Datenerhebung und -speicherung wie im Urteil gefordert ist mehr oder weniger undurchführbar bzw. unbezahlbar. - Das allerdings ist i.W. Bundesthema und für uns in BW allenfalls via Bundesrat beeinflussbar.

6) Auch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist fast lupenreine Symbolpolitik und wie Studien gezeigt haben, fast durchweg wirkungslos, was die Prävention von Verbrechen angeht (z.B. völlig bei Trunkenheitsdelikten), sie ist überdies teurer als meist zugegeben wird und hilft auch viel weniger bei der Aufklärung, als es oft dargestellt wird, voll vermummte Personen (möglichst noch mit Sonnenbrille) sind regelmäßig überhaupt nicht auf den Aufnahmen zu identifizieren.

7) Ich halte Stuttgart 21 für verkehrlich rückschrittlich (Faustregel: ein Durchgangsbahnhof kann bei sonst gleichen Bedingungen und gleich vielen Gleisen 30% mehr Schienenverkehr aufnehmen; 8 Gleise mal 1,3 sind jedoch 10,4 und selbst 10 Gleise ergeben nur 13 als Äquivalent gegenüber 16,5 Gleisen des Bonatz-Bahnhofs), für völlig überteuert (die Kosten werden noch dramatisch steigen wie bei allen vergleichbaren Bahnprojekten der letzten Jahre) und für sicherheitstechnisch bedenklich (schlechte Fluchtmöglichkeiten in den langen Tunneln der aktuellen Planung, schwieriger, problematischer Untergrund, nämlich Anhydrit/Gipskeuper, in vielen Bereichen).

Ein Volksentscheid wäre vollkommen angebracht, da die regierenden Parteien in Land und Stadt die Bevölkerung in der Vergangenheit schon seit 15 Jahren systematisch von essentiellen Informationen und allen Beteiligungsmöglichkeiten ausgeschlossen haben (Gipfel: Ablehnung des Bürgerbegehrens aus vorgeschobenen formalen Gründen trotz >60000 gültiger Unterschriften bei nur 20000 nötigen). - Wie schon erwähnt, müssten allerdings vorher die Regeln geändert werden, sonst hätte ein Volksentscheid keinen Sinn, oder es müsste ein Spezialgesetz für diesen Fall verabschiedet werden.

Das waren viele Fragen, viel kürzer konnte ich es nicht machen.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan Urbat
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Frage zum Thema Verkehr und Mobilität
31.01.2011
Von:

Hallo Herr Urbat,

wie stehen Sie zu Stuttgart 21, und würden Sie sich als Abgeordneter für einen Volksentscheid zu S21 einsetzen? Falls ja, würden Sie dies auch vor der Umsetzung von anderen Großprojekten befürworten?

Danke im voraus für Ihre Antwort.

Schöne Grüße

Antwort von Stefan Urbat
7Empfehlungen
31.01.2011
Stefan Urbat
Hallo Herr ,

> wie stehen Sie zu Stuttgart 21, und würden Sie sich als Abgeordneter für
> einen Volksentscheid zu S21 einsetzen? Falls ja, würden Sie dies auch vor
> der Umsetzung von anderen Großprojekten befürworten?

Ich lehne Stuttgart 21 strikt ab, aus einer ganzen Reihe sehr guter Gründe (s. auch vorige Frage).

Ein Volksentscheid zu S21 täte dringend Not, um die ganze Debatte weitgehend zu entscheiden und beizulegen.

Generell sollten alle politischen Entscheidungen über faire, durchführbare Regelungen auch als Volksentscheid auf Landesebene bzw. Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene möglich sein; Grenzen setzen hier ohnehin die Verfassungen von Bund und Ländern, also auch BW, sowie die zugehörigen Verfassungsgerichte.

Ich möchte die Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. hier 1:1 umsetzen, speziell die Bauleitplanung darf keinesfalls außen vor bleiben bei Bürgerbeteiligungen, wie es z.Zt. in Baden-Württemberg bei Bürgerentscheiden leider der Fall ist. In acht Bundesländern darf auch so etwas von den Wählern direkt entschieden werden, und nirgends gab es damit mehr Probleme, als mit parlamentarischen Entscheidungen.

Eher gehen Bürger mit ihren Steuergeldern sparsamer um, als die Abgeordneten, die die Projekte nicht selbst zahlen müssen.

Alles Gute, Stefan Urbat
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung
03.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Urbat,

Ihre Partei ist für mehr Demokratie, Transparenz und Mitbestimmung. Wie würden sie versuchen, die lokale Politik zu verändern, um diese Ziele zu erreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Urbat
6Empfehlungen
03.02.2011
Stefan Urbat
Sehr geehrter Herr ,

in Bezug auf Ihre Frage sind meiner Auffassung nach folgende fünf Punkte entscheidend:

1. ein faireres Wahlrecht mit größerem Einfluss der Wähler auf das Ergebnis. Hier erscheint mir z.B. das aktuelle Hamburger Wahlrecht mit einer offenen Landesliste, auf der wie bei unseren Kommunalwahlen auch Personen gezielt (bis zu 5 Stimmen insgesamt, beliebig verteilt) gewählt werden können und Multikandidatenwahlkreise, in denen nicht nur die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt werden, als ein gutes und auch für Baden-Württemberg gangbares Konzept. - Das aktuelle Wahlrecht in Baden-Württemberg vermischt in für kleinere Parteien, die keine Wahlkreismandate direkt gewinnen können, nachteiliger Weise die Personenwahl mit der Wahl der zugehörigen Partei über dieselbe Stimme und richtet die absolut höchsten Hürden bundesweit für die Zulassung von Parteien auf, um in ganz Baden-Württemberg wählbar zu sein: man muss 70 Direktkandidaten aufstellen und als Partei, die nicht in unserem Landtag BW sitzt, auch noch 150 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten pro Wahlkreis sammeln, das ist deutlich mehr als 1/1000 der Wahlberechtigten und ein weiterer Negativrekord in Deutschland.

2. es gibt im Gegensatz zur Bundesebene und 12 Bundesländern noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg. Ein solches, möglichst bürgerfreundliches, d.h. geringen oder keinen Gebühren und minimalen Ausschlussgründen (personenbezogene Daten) sowie Abstrichen bei der Auskunft (nur die betroffenen Daten sollten ausgenommen werden, nicht alles darum herum) wäre Voraussetzung für mehr Bürgerbeteiligung auf Landes- und Kommunalebene, indem die Ämter derselben uns Bürgern gegenüber generell auskunftspflichtig würden.

3. Volksentscheide auf Landesebene sind in BW nur auf dem Papier möglich: durch exorbitante Hürden sind bisher alle 8 Versuche, per Volksbegehren einen Volkentscheid herbei zu führen, an diesen gescheitert; im Fall des großen Aufregerthemas Stuttgart 21 wurde aufgrund dessen ein solcher Versuch gar nicht erst gestartet. Konkret sind folgende Maßnahmen sinnvoll und werden von mir und unserer Partei mit Nachdruck angestrebt:

a) die Anforderungen an ein erfolgreiches Volksbegehren müssen gesenkt werden: 6 Monate statt 2 Wochen Sammelfrist, freie Sammlung statt Bürgeramtseintragung (auch zu Diskussionszwecken!), und die Senkung der höchsten Hürde, des Quorums von 1/6 der Wahlberechtigten auf einen vernünftigen Wert, vorzugsweise 5%, wie vom Verein Mehr Demokratie e.V. vorgeschlagen: die Erfahrung lehrt, dass 10% das höchste sind, was noch regelmäßig zu überwinden ist (Bayern), während Werte darüber die Tür dafür effektiv zuschlagen (wie in BW z.B. im Saarland sogar mit 20%).

b) die Umwandlung des Antrags auf einen Volksentscheid in eine Volksinitiative, d.h. bei Erreichen der 10000 Unterschriften dafür MUSS sich der Landtag mit einer solchen Initiative anders als bisher beschäftigen, damit wird die Diskussion zwischen Antragstellern und Parlamentariern so früh wie möglich eröffnet. Bei Nichtübernahme der Initiative kann wie bisher gleich zum Volksbegehren übergegangen werden.

4. Verbesserung der Regeln für Bürgerentscheide: obwohl diese schon lange in BW möglich sind, besteht hier einiges Verbesserungspotenzial:

a) die Streichung des Negativkatalogs, der insbesondere Planungsvorhaben (speziell für Bauvorhaben) weitgehend von Bürgerentscheiden ausschließt; nur so können auch willkürliche/gezielte Ablehnungen von Bürgerentscheiden vermieden werden, wie bei S21 erlebt, wenn eine Gemeinderatsmehrheit bürgerfeindlich agiert.

b) die Streichung weiterer Hürden wie Kostendeckungsvorschläge oder die Einführung von Bürgerentscheidsmöglichkeiten auf Landkreisebene, um die wichtigsten zu nennen.

5. die Verteidigung des Demonstrationsrechts gegen Einschränkungen:

a) die Abschaffung der "Wegtragegebühr", ein nicht lustiges Baden-Württember Unikum, das mit 40 Euro pro eingesetztem Polizist zu Buche schlägt, und Sitzblockaden finanziell abschreckt.

b) die Verhinderung der Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg nach bayrischem Vorbild, die seit 2008 von der Landesregierung, hauptsächlich der CDU, betrieben wird, und sich schon im Vorfeld in offensichtlich gesetzwidrigen Auflagen und Einschränkungen durch Ordnungsämter zeigt, gegen die man auch noch im Einzelfall gerichtlich vorgehen muss.

Sie sehen, hier ist in Baden-Württemberg noch sehr viel zu tun, alles in Allem nehmen wir hier wohl die letzte Position aller Bundesländer in Deutschland ein. Wir müssen jetzt aber die Gelegenheit ergreifen, da im Umfeld von Stuttgart 21 die genannten Schwächen offensichtlich und mehr Baden-Württembergern als je zuvor bewusst wurden, d.h. das Eisen schmieden, solange es noch heiss ist.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan Urbat
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Frage zum Thema Arbeit und Wirtschaft
18.03.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Urbat,

als Stuttgarter, Open Source Entwickler und Gründer eines Startup
Unternehmens hab ich mehrere Fragen zum Thema Freie Software und Cloud
Computing. Seit einigen Jahren ist ein Trend zu beobachten dass immer mehr Daten von
Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen auf sogenante Cloud Services
im Internet abgelegt werden. Diese Daten liegen oft ausserhalb der
Gültigkeit des deutschen Datenschutzgesetzes. Für Unternehmen und Bürger
ist meistens undurchsichtig wer heute und zukünftig Zugriff auf diese
personenbezogenen Daten hat. Die meisten dieser Cloud Services basieren
nicht auf freier Software so dass der Benutzer nicht weiss was mit seinen
eigenen Daten passiert.

Auch Unternehmen speichern zunehmen eigene geschäftskritische Daten oder
Daten Ihrer Kunden ausserhalb Deutschlands auf proprietären Cloud
Services.

Das Problem wird unter anderem in folgenden Artikeln thematisiert:
www.welt.de
www.it-business.de
www.computerwoche.de

  • Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und sehen sie die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regulierung?
  • Welche Massnahmen möchten Sie ergreifen um Freie Software und Private Cloud Services in Deutschland und speziell Baden-Württemberg zu fördern?
  • Sind Sie der Ansicht dass das deutsche Datenschutzgesetz auch europaweit oder weltweit anwendung finden sollte?
  • Beabsichtigen Sie die Gründung von Startup Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern die sich für freie Software und freie Cloud Dienste einsetzen?
mit freundlichen Grüssen


Geschäftsführer hive01 gmbh
Vorstand KDE e.V.
Antwort von Stefan Urbat
1Empfehlung
20.03.2011
Stefan Urbat
Sehr geehrter Herr ,

  • Seit einigen Jahren ist ein Trend zu beobachten dass immer mehr Daten von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen auf sogenante Cloud Services im Internet abgelegt werden. Diese Daten liegen oft ausserhalb der Gültigkeit des deutschen Datenschutzgesetzes. Für Unternehmen und Bürger ist meistens undurchsichtig wer heute und zukünftig Zugriff auf diese personenbezogenen Daten hat. Die meisten dieser Cloud Services basieren nicht auf freier Software so dass der Benutzer nicht weiss was mit seinen eigenen Daten passiert.

Das ist völlig richtig, und war z.B. in der IT-Firma, in der ich arbeite, letztes Jahr auch schon Thema in einer recht offiziellen internen Diskussionsrunde. Da ich dort betrieblicher Datenschutzbeauftragter bin, war dies für mich auch besonders wichtig.

Auch Unternehmen speichern zunehmen eigene geschäftskritische Daten oder Daten Ihrer Kunden ausserhalb Deutschlands auf proprietären Cloud Services.

Das tun sie oft aus (vordergründigen, nicht zwingend stichhaltigen) Rationalisierungs- und Kostenersparnisgründen.

  • Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und sehen sie die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regulierung?

Hier muss man zwei einander überschneidende Felder unterscheiden:

1. Geschäftsgeheimnisse: letztlich ist es Sache des Unternehmens, die eigenen Daten wie closed source software vor Ausspähung zu schützen. Hier gebe ich zu bedenken, dass schon das unverschlüsselte Versenden geschäftsrelevanter emails vor dem Hintergrund der systematischen Industriespionage der NSA (USA/Echolon, s. Warnung der EU-Kommission vor einigen Jahren davor) und des französischen Geheimdienstes (dort können französische Unternehmen jederzeit die Ausspähung ausländischer Konkurrenten beantragen, was ganz offen zugegeben wird) usw. sträflicher Leichtsinn ist und in der Vergangenheit schon bei der Vergabe von Aufträgen z.B. für Hochgeschwindigkeitszüge zu Nachteilen für deutsche Anbieter geführt hat (Ausschreibung mit TGV/FR und ICE/D). Natürlich verschärft eine undurchsichtige Ablage von Geschäftsdaten in irgendwelchen (international) verteilten Systemen das Problem noch, da dort schon unklar ist, wer evtl. Daten abfängt bzw. mitspeichert.

2. Datenschutz: hier sind vier verschiedene Schutzzonen zu unterscheiden:

a) Deutschland, hier gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), es gibt jedoch m.W. nur einen Anbieter hier in Deutschland für solche Dienste (Stand 2010). Wenn der Anbieter konform handelt, gibt es hier kein Problem, speichert er Daten seiner Kunden, dann betreibt er Auftragsdatenverarbeitung für diesen und muss speziell darüber eine Erklärung abgeben (Verpflichtung für Auftragnehmerdatenverarbeitung, Einhaltung des BDSG dafür).

b) EU (aber nicht Deutschland): hier geht man generell von vergleichbarem Schutzniveau aufgrund EU-weit gültiger Richtlinien aus. Zwar wird die Verfolgung etwaiger Verstöße komplizierter, bleibt aber grundsätzlich möglich auf praktisch identischer Rechtsgrundlage.

c) Drittländer mit vergleichbarem Datenschutzniveau wie in der EU, Beispiel Schweiz. Hier muss und kann ein passendes Datenschutzniveau per Vertrag zwischen den Beteiligten hergestellt werden.

d) Drittländer (auch wie c) nicht in der EU) ohne adäquates Schutzniveau, Beispiel USA, wo auch das sogenannte safe-harbor-Abkommen mittlerweile als gescheitert und damit praktisch wertlos gilt. Hier muss generell von der Nutzung solcher Dienste für personenbezogene Daten konsequent abgeraten werden. - Leider haben die meisten Cloud-Anbieter ihren Sitz in den USA und die meisten anderen auch eine mindestens teilweise Datenhaltung in den USA.

  • Welche Massnahmen möchten Sie ergreifen um Freie Software und Private Cloud Services in Deutschland und speziell Baden-Württemberg zu fördern?

Zunächst müssen Software-Patente verhindert werden, die für Freie Software immer ein Problem darstellen. - Das ist allerdings derzeit fast nur noch auf EU-Ebene möglich.

Während eine Beeinflussung der Verhältnisse in der Privatwirtschaft schwierig ist und allenfalls indirekt durch Anreize erfolgen kann, können Verwaltungen auf die Nutzung freier Software verpflichtet werden, jedenfalls solange es eine Möglichkeit gibt (was heute bis auf wenige Ausnahmen stets gegeben ist). Das ist unsere bzw. meine Absicht speziell auch für Baden-Württemberg; manche andere Bundesländer bzw. Städte in diesen (Beispiel München) sind da schon weiter.

Sollte eine Verwaltung den Einsatz eines Cloud Services erwägen, dann könnte man das analog regeln.

Die Förderung von Cloud Services im Inland, speziell in Baden-Württemberg, bedarf m.E. einer Reihe von Maßnahmen:

1. Rechtssicherheit / klare Einrahmung im BDSG

2. Kredite für die doch recht hohen Anfangsinvestitionen, das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Landesbank BW - die Mikrokredite einer GLS z.B. reichen für solche Vorhaben nicht mehr aus.

  • Sind Sie der Ansicht dass das deutsche Datenschutzgesetz auch europaweit oder weltweit anwendung finden sollte?

Hier betritt man ein juristisches Minenfeld besonderer Art: während wie erwähnt die EU ein dem deutschen Recht sehr ähnliches Datenschutzniveau hat, auch von der juristischen Grundlage und Logik her, ist alles außerhalb der EU nur auf bilaterale Weise zu klären (s.o., Schweiz als Beispiel).

Man kann zudem nicht einfach inländische Vorschriften auf Firmen mit Sitz im Ausland übertragen; anders ist die Lage allerdings, wenn diese ausländischen Firmen eine in Deutschland ansässige Tochter haben, die den Service übernimmt.

Letztlich würde nur ein Weltparlament in der Lage sein, eine weltweit einheitliche Mindestregelung für den Datenschutz einzuführen, doch davon sind wir bekanntlich noch weit entfernt.

Die einzige aktuell mögliche Maßnahme bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten bei der Auswahl eines cloud-Anbieters ist, unsichere Drittländer wie die USA zu meiden.

  • Beabsichtigen Sie die Gründung von Startup Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern die sich für freie Software und freie Cloud Dienste einsetzen?

Das ist ein Anliegen von mir, um der üblicherweise proprietären Konkurrenz v.a. aus den USA etwas entgegenzusetzen sowohl in wirtschaftlicher wie auch in datenschutztechnischer Hinsicht. Auf diesem Gebiet ist Europa im allgemeinen und Deutschland im besonderen aufgrund der bisherigen Nicht-Patentierbarkeit von Software den USA sogar deutlich voraus, auch wenn die Wirkung des "Siemens-Urteils" des BGH noch abgewartet werden muss - letzteres bedeutete eigentlich einen Dammbruch für die Anerkennung von Softwarepatenten in Deutschland.

In der Tat bietet Open Source Software hier Vorteile, weil klar wird, wer welche Daten überhaupt erhebt und speichert. Man benötigt allerdings bei der Verarbeitung geschäftskritischer und/oder personenbezogener Daten auch beim Einsatz von Freier Software noch Prozesse im Geschäft, die für den Schutz der Daten sorgen, d.h. durch den Einsatz von Open Source Software alleine ist dieses Problem noch nicht vollständig gelöst.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan Urbat
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