Sören Bartol (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sören Bartol
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Marburg
Landeslistenplatz
12, Hessen
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(...) Wir haben in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne in 9 Branchen mit insgesamt 3 Millionen Beschäftigten durchgesetzt. Unser Ziel bleibt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen, der leider mit der Union nicht zu machen war. Alle Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

wie Sie selbst ausführen, halten Sie die Partei "Die Linke " für eine populistische und demagogische Partei. Gilt diese Aussage nur für die Bundespartei " Die Linke" oder auch für deren Landesverband Hessen? Wenn ihre Aussage auch auf den hessischen Landesverband zutrifft, können Sie mir dann erklären, warum Sie ihrer in Bedrängnis geratenen Kollegin Frau Tesch MdL aus ihrem Kreisverband nicht beispringen?
Antwort von Sören Bartol
11Empfehlungen
19.12.2008
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

ganz richtig: auf Bundesebene lehne ich eine Zusammenarbeit mit der LINKEN ab. Das liegt nicht nur in der Vergangenheit dieser Partei begründet, sondern in ihrer aktuellen Programmatik: der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen - wie die LINKE meint - sondern soziale Leistungen müssen immer auch erarbeitet werden und sie müssen zielgenau ausgerichtet sein. Vor allem aber müssen wir stärker auf vorsorgende Sozialpolitik, auf Bildung und Ausbildung für alle setzen, damit soziale Notlagen erst gar nicht entstehen. Auch international können wir uns nicht - wie die LINKE - unserer Verantwortung entziehen, sondern müssen einen aktiven Beitrag für Frieden und Gerechtigkeit leisten. Deshalb wird es nach der nächsten Bundestagswahl keine Koalition mit der Linkspartei geben.

Auch in Hessen stand ich einer Zusammenarbeit mit der LINKEN kritisch gegenüber. Ich kann die Bedenken nachvollziehen, die viele in der SPD hatten. Allerdings wurde auf Regionalkonferenzen darüber diskutiert und ein Parteitag hat mit großer Mehrheit den Weg für eine Rot-Grüne Regierung freigemacht. Diese Meinungsbildung muß man akzeptieren. Deswegen kann ich die Vorgehensweise von Silke Tesch, erst einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung und nach dem Parteitag ihren Gewissenskonflikt endgültig darzulegen, nicht aktzeptieren. Diese Entscheidung muss sie verantworten und die Konsequenzen tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,
wie stehen Sie als Vertreter des Wahlkreises Marburg zu Artikel 146 des Grundgesetzes ("Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. ") ?
Mich stimmt es bedenklich, dass wir in Deutschland auf Grundlage einer Verfassung leben, die noch nichteinmal vom Souverän (dem Volk) beschlossen wurde. Es ist eigentlich längst die Zeit gekommen, in der man dem Volk wieder Verantwortung übergeben könnte und es nach seiner eigenen Verfassung befragen könnte.

Verstehen Sie mich nicht falsch, nicht das ich etwas gegen unser Grundgesetz hätte, aber die Tatsache, dass es nicht vom Souverän beschlossen wurde, stimmt mich bedenklich.

Würden Sie sich dafür einsetzen, endlich das Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen? Sehen Sie den jetzigen Zustand nicht als höchst undemokratisch?

Gruß D.

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Frage zum Thema Umwelt
27.02.2009
Von:

Hallo Herr Bartol,

nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem 1. Urteil dem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des umstrittenen §19 im EEG 2009 widersprochen hat, ist ja nun die Regierung, bzw. der Bundestag gefordert, die Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Bestandssicherung bestehender Biogasanlagen zu bearbeiten.

Aus Antworten im Forum Abgeordnetenwatch entnehme ich, dass verschiedene Bundestagsabgeordnete der SPD den Bestandschutz für bestehende Anlagen nicht wollen. Es ist ja richtig, dass durch entspr. Neuformulierung die vorhandene Interpretationslücke im alten EEG beseitigt worden ist und somit in Zukunft solche Anlagen wie in Penkun nicht mehr neu errichtet werden können. Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Seite kann es aber doch nicht ernsthaft von jemanden gewollt sein, die Existenz von mehr als 200 bestehenden Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 200 MW zu gefährden, bzw. zu zerstören, und mit diesen mehrere hundert Arbeitsplätze zu vernichten, bzw. Landwirte ihrer Existenz zu berauben - mal ganz abgesehen von der Vernichtung von 500 Millionen, die diese Anlagen gekostet haben.
Wie wollen diese Abgeordnete den Bürgern und insbesondere ihren dringend benötigten Wählern in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation ein solches Vorgehen verständlich machen, wenn gleichzeitig Banken und andere Unternehmen mit vielen Milliarden unterstützt werden, und wie wollen sie so die hochgesteckten Ziele bzgl. des Anteils erneuerbarer Energien erreichen, wenn das Vertrauen einer ganzen Branche derart verspielt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Frage zum Thema Finanzen
15.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

von mir wurde am 31.08.2008 eine Frage an Sie gestellt. Können Sie mir nicht antworten, weil Sie keine wissen, oder ist das Thema nicht interessant genug?
Wenn Sie mir nicht antworten wollen, lassen Sie es mich bitte wissen.

Mit freundlichem Gruss,

Antwort von Sören Bartol
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17.07.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn Ihre Frage schon lange zurückliegt sollen Sie doch noch eine Antwort darauf bekommen.

Die Aushandlung von Löhnen ist in Deutschland den Tarifvertragsparteien vorbehalten. Die Tarifautonomie lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten. Gewerkschaften und Arbeitgeber übernehmen es, regions- und branchenspezifisch die Höhe der Löhne auszuhandeln. Die Gewerkschaften haben im Laufe der Jahre erreicht, dass die Arbeitgeber sie als Verhandlungspartner anerkennen. Tarifvertragliche Regelungen gelten für etwa zwei Drittel aller Beschäftigten. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Löhne, sondern auch um die Beschäftigungsbedingungen wie z.B. Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz. In die Lohnforderungen der Gewerkschaften fließen volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen ein. Zugrunde gelegt wird nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch eine angemessene Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Produktivitätssteigerungen und auch die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Oft gibt es als Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht nur prozentuale Lohnerhöhungen, sondern untere Gehaltsgruppen finden besondere Berücksichtigung - eben mit Blick auf die von Ihnen erwähnte Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen. Ein Beispiel: In der Tarifrunde für das private Versicherungsgewerbe haben die Tarifparteien vereinbart, dass ab dem 1. April 2010 Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,5 Prozent erhöht werden, in den unteren Gehaltsgruppen um 5 Prozent. Eine problematische Entwicklung der letzten Jahre ist die Ausweitung des Niedriglohnsektors - nicht nur in Bereichen, für die es keine Tarifvereinbarungen gibt, sondern auch in Bereichen, in denen es tarifliche Regelungen gibt. SPD und Gewerkschaften fordern deswegen gesetzliche Mindestlöhne. Wir haben in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne in 9 Branchen mit insgesamt 3 Millionen Beschäftigten durchgesetzt. Unser Ziel bleibt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen, der leider mit der Union nicht zu machen war. Alle Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit muss existenzsichernd sein und sozialversicherungsrechtlich so abgesichert, dass Altersarmut vermieden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

Die Bundesregierung, an deren Zustandekommen sie persönlich beteiligt sind, plant, dem globalen Bankenkartell größere Mengen sogenannter "fauler Papiere" abzukaufen.

Auf Deutsch gesagt heißt das, Sie wollen Steuergelder für die Exzesse zweifelhafter Figuren zur Verfügung stellen, ohne eine nicht-virtuelle Gegenleistung zu verlangen (die "Papiere" bescheinigen meines Wissens nach in der Regel das Recht, über die Rückzahlung von Hypotheken zu verfügen, die voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden, das Eigentum an Dingen, die noch nicht existieren, und andere, vagere versprechen) oder gar zu erhalten.

Bitte erklären sie mir, inwiefern das meinen Interessen oder denen eines beliebigen anderen entspricht, der nicht direkt von diesen Geldmassen profitiert, indem er einen Teil dieser in seine eigene Tasche umleitet.

Erklären sie mir bitte weiterhin, woher ihre "Partei""genossen" die Berechtigung nahmen, für ähnliche Zwecke über gigantische Geldmengen zu entscheiden, die noch nicht einmal gezahlt wurden, und deren Zahlung sie mir und jedem anderen Bürger aufbürden.
Antwort von Sören Bartol
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21.07.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

durch die unmittelbaren Auswirkungen der Finanzkrise ist das Eigenkapital vieler Banken in den vergangenen Monaten stark angegriffen worden, in einzelnen Fällen waren umfangreiche Stützungsaktionen durch andere Banken bzw. den Staat erforderlich, um eine Insolvenz zu verhindern. Der Staat unterstützt, weil es hier keinesfalls nur um Manager und ihre Gehälter, sondern um Sparer/innen und ihre Einlagen geht. Für einige Institute besteht nach wie vor akute Gefahr. Die Banken müssen wegen der erhöhten Risiken jetzt viele ihrer Aktivitäten mit erheblich mehr Eigenkapital absichern, das andererseits wiederum fehlt, um die Kreditvergabe an Unternehmen auszuweiten und die Konjunktur wieder in Gang zu bringen. Wegen des Konjunktureinbruchs drohen den Banken in den nächsten Monaten neue Abschreibungen, die das Eigenkapital weiter belasten. Es besteht also - neben den nach wie vor existenten Schwierigkeiten einzelner Institute - die Gefahr einer sich verstärkenden Abwärtsspirale, die auch die Wirksamkeit unserer Konjunkturpakete zu konterkarieren droht. Diesen Kreislauf wollen wir durch das Angebot einer umfangreichen Bilanzbereinigung durch die Schaffung sogenannter Bad Banks für die betroffenen Banken wirksam unterbrechen und so eine Grundlage für die Überwindung des aktuellen Wachstumseinbruchs schaffen.

Mit dem am 3. Juli 2009 in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (BT-Drs. 16/13156, 16/13590) werden den Banken zwei alternative Lösungswege zur Bilanzreinigung angeboten. Als dritte Alternative wird den Ländern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, nach Landesrecht eigene Konsolidierungsbanken zu errichten. Die teilnehmenden Banken müssen ein tragfähiges Geschäftsmodell nachweisen und Auflagen wie beispielsweise Gehaltsrestriktionen akzeptieren. Das Risiko für den Bundeshaushalt wird weitgehend minimiert.

Bei den Lösungswegen, die den Banken angeboten werden, handelt es sich einerseits um das sog. SPV-Modell (SPV = special purpose vehicle = Zweckgesellschaft) und andererseits um das sog. Konsolidierungsbankenmodell ("Bundes-Aida"). Das SPV-Modell war Gegenstand des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Die dritte Alternative wird auch als "Landes-Aiden" bezeichnet. Grundsätzlich stehen sämtliche Modelle allen Banken zur freiwilligen Nutzung offen. Von der Konstruktion her richtet sich allerdings das SPV-Modell eher an die privaten Institute, während das Konsolidierungsbankenkonzept speziell auch auf den Bedarf von Landesbanken zugeschnitten ist.

Wir gehen davon aus, dass jede Inanspruchnahme des Modells von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss - mit entsprechenden Restrukturierungsauflagen. Für die Bewertung des Konsolidierungsbankenmodells ist wesentlich, wer für Verluste haftet, die sich evtl. bei der Verwertung bzw. Abwicklung der auf die "Aida" übertragenen Werte bzw. Geschäftsbereiche ergeben können. Dabei ist es gelungen, den Bund weitgehend aus der Haftung herauszuhalten. Für Verluste haften vielmehr die Eigentümer des abgebenden Instituts.

Mit dem SPV- und Konsolidierungsbanken-Modell werden neue Handlungsoptionen sowohl zur Bekämpfung möglicher akuter Krisensituationen bei einzelnen Banken als auch zur grundsätzlichen Überwindung der Kreditrestriktionen im deutschen Finanzwesen geschaffen. Das im letzten Herbst geschaffene Instrumentarium zur Finanzmarktstabiliserung wird so den zwischenzeitlichen Entwicklungen angepasst. Die Maßnahmen der Koalition zur Konjunkturstützung und -ankurbelung erhalten damit die notwendige Ergänzung auf dem Finanzmarkt. Die teilnehmenden Banken müssen ein tragfähiges Konzept nachweisen und Auflagen wie z.B. Gehaltsrestriktionen akzeptieren. Das Risiko für den Bundeshaushalt wird weitgehend minmiert - insbesondere im Landesbankenbereich wird den Ländern keinerlei finanzielle Verpflichtung abgenommen. Anders bei den Sparkassen: Hier wird bewusst auf die von der Regierung zunächst vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen einer Bundes-Aida verzichtet und die Gesamthaftung auf das Volumen der Gewährträgerhaftung zum Stichtag 30.06.08 gedeckelt. Das bedeutet für die Sparkassen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo. Angesichts der politischen Rahmenbedingungen sowie der Notwendigkeit schnellen Handelns ist das in den Verhandlungen erzielte Ergebnis für die SPD vertretbar. Unser Ziel bleibt eine wirksame Konsolidierung der Landesbanken.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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