Sören Bartol (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sören Bartol
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Marburg
Landeslistenplatz
12, Hessen
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(...) Der Staat unterstützt, weil es hier keinesfalls nur um Manager und ihre Gehälter, sondern um Sparer/innen und ihre Einlagen geht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
03.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

danke für ihre Antwort. Es bleiben aber noch einige Fragen offen.

Wenn die Preise für Grundversorgungsmittel (Lebensmittel, Energie) explodieren und die Löhne nicht mitsteigen oder arg hinterherhinken, dann stellt dies doch eine außerordentliche Deflationsgefahr dar? Im Durchschnitt mögen die Preise des gesamten Warenkorbs um 3% gestiegen sein. Aber doch nur, weil Luxusgüter keinen Absatz mehr finden, da die Bürger ihr Geld eben nur einmal ausgeben können. Zur allgemein steigenden Armut brauche ich ja hoffentlich keine Quellen anzugeben.

Ich sehe die eigentliche Krisenursache an der Geldentstehung durch Schuld (Kredit) und der ausschließlich positiven Guthabenverzinsung, so dass Banken stets mehr fordern als ursprünglich erzeugt. Somit kann ein Individuum sich nur durch Umschuldung entschulden (Kettenbriefproblem), aber die Gesamtheit der Schulden ist einfach nicht tilgbar.

Auch führen stets positive Zinsforderungen zu einem Zwang von ständig höheren Renditeerwartungen und damit zu höherer Risikobereitschaft von Banken & Versicherungen bei Spekulationen, die sich nun in der Finanzkrise äußern. Natürlich sind letztlich die von Ihnen genannten Individuen schuldig. Diese haben sich aber nur dem System angepasst und sind somit nur ein Symptom und nicht die eigentliche Ursache, die in der öffentlichen Diskussion nirgends zu Sprache kommt.

Ich bitte erneut um eine Stellungnahme, da es eben genau aus diesen Gründen real deflationäre Tendenzen gibt. Auch bitte ich um eine Auskunft wie Sie der horrenden Staatsverschuldung gegenüber stehen, von einem sparsamen Haushalt kann meiner Meinung nach nicht gesprochen werden. Wäre es nicht realistischer zu sagen dass der Staat in der Tat bankrott ist bzw. die Verschuldung inzwischen so hoch ist dass diese unmöglich wieder abgebaut werden kann?

Hochachtungsvoll


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

Eben musste ich (quasi mal wieder) lesen, dass ihr Parteivorsitzender Herr Beck eine Zusammenarbeit mit der Linken auf Bundesebene ausgeschlossen hat.

Meine Frage ist nun, was erhofft sich Herr Beck davon und wie stehen sie der Linkspartei gegenüber?

Ich bin der Ansicht, dass der SPD durch eine Festlegung gegen Links viele Wähler weglaufen werden, die tendenziell eben anstelle einer links geneigten SPD, direkt die Linkspartei wählen. Die von einigen "SPD-Oberen" benutzen Diffamierungen in Richtung der Linkspartei wirken dabei zusätzlich eher peinlich und unbeholfen. Die Reaktion ist aber klar, da ja eben ein Verlust an Wählerstimmen droht. Der Wähler wird sich eben nach Alternativen umsehen, ob ein Politiker diese Alternativen für regierungsfähig hält oder nicht.

Viele Grüße,
Antwort von Sören Bartol
4Empfehlungen
06.06.2008
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

Kurt Beck hat eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei auf Bundesebene für 2009 ausgeschlossen. Die Positionen der Linkspartei zu Außen-, Sicherheits- und Finanzpolitik lassen eine andere Aussage derzeit nicht zu. Unabhängig von persönlichen Animositäten muss man sich mit der Linkspartei - wie mit jeder anderen demokratischen Partei auch - inhaltlich auseinandersetzen - darüber, was uns verbindet und darüber, was uns trennt. Auf Bundesebene sehe ich aufgrund der genannten unüberbrückbaren Gegensätze keine Basis für eine Zusammenarbeit. Für problematisch halte ich auch Populismus und Demagogie, derer sich die Linkspartei ungeniert bedient. Unbestritten: damit macht sie der SPD das Leben schwer. Mit sozial gerechter Politik aber haben die Versprechen der "Linke" nichts zu tun: ihre Konsequenz wäre ein handlungsunfähiger Staat. Den können sich nur Reiche leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.06.2008
Von:
-

Sehr geehrer Herr Bartol

Die Zahl der LKW-Auffahrunfälle steigt ständig. Ich bin der Meinung, dass diese durch vorzuschreibende, von dem Versicherungwesen über bessere Einstufung in höhere Schadenfreiheitsklassen nach freiwilliger Selbtverpflichtung gegenfinanierten Investitionen der Speditionen und des Bundes, in sogenannte Fahrerassistenzsysteme wie Notbrems-Assistent, Absand-Regel--Tempomat und Spurhalte-Assitent, vorgeschreibene Fahrzeug-Höhenmesser sowie ein ausgeklügeltes Parkleitsystem für LKW auf erwetertem Parkplatzangebot für diese Branche drastisch zu reduzieren ist.

Könnten sie sich vorstellen, eine solche Regelung zu unterstützen bzw. zu favourisieren?
Antwort von Sören Bartol
3Empfehlungen
24.07.2008
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

das Unfallrisiko im Straßengüterverkehr ist nicht höher als im übrigen motorisierten Straßenverkehr. Dennoch: jeder Verkehrstote ist ein Toter zuviel. Und gerade angesichts des zu erwartenden Güterverkehrswachstums muss
die Sicherheit im Güterverkehr - auch durch technische Systeme - verbessert werden.
Wie Sie richtig schreiben, ist in den meisten Fällen das Abstandsverhalten Auslöser für Unfälle, gefolgt von überhöhter Geschwindigkeit und Ermüdung bzw. Unaufmerksamkeit des Lkw-Fahrers.

Zur Vermeidung dieser Unfallursachen ist der Einsatz aktiver Sicherheitssysteme wie die von Ihnen genannten automatischen Abstandshaltesysteme, Stopp- and Go-Systeme und Spurhalteassistenten sinnvoll. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass der flächendeckenden Einsatz dieser System schneller vorankommen muss.

Die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge sind in der EU einheitlich geregelt. Die Richtlinie schreibt bisher noch keine Fahrerassistenzsysteme vor. Nationale Vorschriften, die über die EU-Regelungen hinausgehen, sind nicht zulässig. Die EU-Kommission hat nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ab 2012 die Ausrüstung von Lkw mit elektronischem Stabilitätsprogramm, Spurhalteassistent und Notbremsassistent vorgeschrieben würde. Dieser Vorschlag wird zurzeit von Europäischem Parlament und Rat beraten. Die Bundesregierung unterstützt dies und setzt sich für eine schnelle Verabschiedung ein.

Vor Inkrafttreten wäre eine Selbstverpflichtung des Gewerbes sicherlich begrüßenswert. Von Seiten des Gewerbes gibt es durchaus schon Aktivitäten. So stellt die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ihren Mitgliedern Fördergelder zur Verfügung, um den Unternehmen Anreize zum Einbau eines Stabilitätsprogramms, eines Spurhaltesystems und eines Abstandsradars (mit Kosten im Paket von 5.500 Euro) zu geben.

Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung befürwortet einen serienmäßigen Einbau dieser Systeme in Europa ein und versucht in Verhandlungen mit der Industrie zu erreichen, dass die Systeme preisgünstiger angeboten werden.

Im Zuge der Neuregelung der Maut (Erhöhung und stärkere Differenzierung) zum 1. Januar 2009 wird das Lkw-Gewerbe jährlich um 600 Millionen Euro entlastet, u.a. durch ein Programm zur Förderung von Maßnahmen von Qualifizierung, Beschäftigung, Sicherheit und Umwelt in mautpflichtigen Unternehmen. Der Förderkatalog dazu, der gemeinsam von Verbänden und Bundesressorts erarbeitet wurde, enthält auch die Förderung von Sicherheitssystemen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB
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Frage zum Thema Familie
30.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

ich bin z.Zt. in Elternzeit und frage mich, wie es in 6 Monaten weiter gehen soll. Ab Januar bekomme ich kein Elterngeld mehr, aber einen Betreuungsplatz für meine Sohn (dann 1Jahr) bekomme ich auch nicht. Ich bekomme aber auch kein Arbeitslosengeld, da ich nicht vermittelbar bin (kein Betreuungsplatz für mein Kind). Wie hat sich das die Regierung gedacht? So werden sicher nicht mehr Kinder geboren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sören Bartol
1Empfehlung
01.07.2008
Sören Bartol
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne biete ich Ihnen einen Gesprächstermin in meinem Marburger Wahlkreisbüro an, bei dem Sie mir Ihre Situation noch einmal detaillierter schildern können. Ich würde mich freuen, wenn ich Sie bei der Suche nach einer Lösung unterstützen könnte. Wenn Sie Interesse daran haben, teilen Sie mir doch Ihre Telefonnummer mit oder setzten sich direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung. Sie erreichen das Büro unter der Tel.-Nr. 030/227-70191 oder per E-Mail unter soeren.bartol@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
20.08.2008
Von:

Guten Tag Herr Bartol,
ich, , habe einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim BfArM gestellt, da meine Krankenkasse die Kostenübernahme nicht gestattet!
Vom Herrn Dr. Schinkel bekam ich jetzt allerdings Post das der Antrag abgelehnt wurde aus Gründen die völlig an den Haaren herbeigezogen sind! Ich sollte eine Medikamentenliste an das BfArM schicken, jedoch war eine Medikamentenliste bei Herrn Dr. Schinkel. Diese Medikamentenliste beinhaltete alle Medikamente meiner Schmerztherapie mit zugehöriger Maximaldosierung die von meinem Arzt auch bestätigt wurde!
Wieso wird es Menschen denen Cannabis als Schmerztherapie hilft die Nutzung in unserem Staat so schwer gemacht? Grenzt es nicht an einer amtlichen Körperverletzung wenn die Verwendung vom BfArM untersagt wird?
Mit freundlichem
Antwort von Sören Bartol
3Empfehlungen
28.08.2008
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

ich kann gut verstehen, dass Sie enttäuscht über die Ablehnung Ihres Antrages durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind. Die Ablehnungsgründe in Ihrem Einzelfall kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Allerdings denke ich, dass die Situation von schwerkranken Patientinnen und Patienten, deren Leiden durch Cannabis gelindert werden könnten, zurzeit unbefriedigend ist. Der Ausnahmeantrag bei der BfArM ist eine hohe Hürde, die belastend sein kann. Sie wird damit begründet, dass ein leichterer Zugang zu Cannabisextrakten Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen würde. Schwerwiegender ist jedoch das Argument, dass ist der therapeutische Nutzen von Cannabis bis heute nicht eindeutig belegt ist. Es gibt zwar Studien
zu definierten und standardisierten Cannabisextrakten. Ein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis ist jedoch bis jetzt nicht erbracht worden.
Der Bundestag und insbesondere der Gesundheitsausschuss befassen sich seit einigen Monaten mit dem Thema. Im Oktober wird es eine Expertenanhörung geben. Ob es jedoch grundsätzlich eine Alternative zum Antragsverfahren gibt bezweifele ich - nicht nur aufgrund des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, sondern auch angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der bei einigen Politikern auch ideologisch motivierten Ablehnung der Verwendung von Cannabis.
Ihre E-Mail habe ich zum Anlass genommen, mich nach der Bewilligungspraxis der BfArM zu erkundigen. Nach Auskunft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing sind seit Mai 2005, als das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist, 93 Patientenanträge beim BfArM eingegangen. 10 Patientenerlaubnisse wurden erteilt, 5 Erlaubnisänderungen vorgenommen, 32 Anträge abgelehnt und 27 Anträge im Verlauf des Antragsverfahrens zurückgenommen. 9 Anträge werden zurzeit noch bearbeitet.
Die Anhörung wird auch Gelegenheit bieten, das Antragsverfahren bei der BfArM und die Entscheidungsgrundlagen zu thematisieren. Die Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion werden auf jeden Fall mit den Experten in der Anhörung diskutieren, wie die Situation der Patientinnen und Patienten verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol, MdB
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