Sigrid Beer (GRÜNE)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Sigrid Beer
© Landtag NRW
Geburtstag
22.02.1956
Berufliche Qualifikation
Parlamentarische Geschäftsführerin, Freiberufliche Dipl.-Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Parlamentarische Geschäftsführerin
Wohnort
Paderborn
Wahlkreis
Paderborn II
Ergebnis
15,8%
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Zu der Nutzung eines Nationalparkes:
Nationalparke schließen den Menschen nicht aus: Jeder Nationalpark ist für die Bevölkerung auf Rad- und Wanderwegen zugänglich. Lediglich ökologisch besonders sensible Bereiche (Kernzonen) sowie Flächen mit einer Altlastbelastung werden weiterhin gesperrt bleiben müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Sigrid Beer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
05.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Beer,

lt. einem Bericht der Ruhr Nachrichten vom 01.12.2011 teilen Sie bezüglich der geplanten Erhöhung der Bezüge der Landtagsabgeordneten um € 500,00 p.m. auf rd. € 10.700,00 p.m. mit, die Grunddiät bleibe gleich, weil die € 500,00 an das Versorgungswerk abgeführt würden. Zitat lt. Zeitung: "Kein Abgordneter bekommt durch diese Regelungmehr Geld oder höhere Altersbezüge als bisher".

Leider verstehe ich Ihre Aussagen nicht und bitte Sie deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
Wofür werden die insgesamt rd. € 1,1 Mio, (Gesamtaufwand für alle Abgeordneten) verwendet und wer profitiert davon?
Was ist eine "notwendige Nachsteuerung"?

In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sigrid Beer
1Empfehlung
05.12.2011
Sigrid Beer
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail vom 05.12.2011 danke ich Ihnen. Sie wenden sich darin gegen die vorgeschlagene Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Gerne möchte ich Ihnen dazu einige Erläuterungen geben, die in der verkürzten Presseberichterstattung nicht dargestellt wurden.

NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein, hier gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern alle Abgeordneten weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten das Wahlkreisbüro aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberuflerinnen und Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien.
Im Jahr 2005 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen diese grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Diese Reform ist bisher bundesweit einmalig und gilt als vorbildlich, setzt sie doch den Vorschlag einer unabhängigen Kommission um. Sie erfüllt drei wesentliche Ziele:
• Transparenz der Abgeordnetenbezüge,
• Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und
• Sicherstellung einer dem Mandat angemessenen Bezahlung.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden nicht nur die Privilegien steuerfreier Pauschalen konsequent abgeschafft und das volle Einkommen der Versteuerung unterworfen.
Zudem wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben.
Damit wurde und wird eine eigenständige Altersversorgung durch die Abgeordneten selbst aufgebaut. Auch die Abgeordneten, die noch in der Phase der alten Regelungen in den Landtag kamen, zahlen jetzt die Pflichtbeiträge, obwohl sich ihre Ansprüche dadurch nicht weiter aufbauen. Sie profitieren in ihrer Altersversorgung auch nicht mehr von einer Erhöhung der Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Diese Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören, sorgt somit zusätzlich für die Stabilisierung des Versorgungswerks.

Bei der Umsetzung der Diätenreform im Jahre 2005 waren zwei wesentliche Aspekte noch nicht abschließend zu beurteilen:
1. Wie können in einem transparenten Verfahren die Anpassungen der Bezüge erfolgen?
2. Reicht der verbindlich für das Versorgungswerk vorgesehene Betrag zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung aus?
Die erste Frage konnte bereits in der 14. Wahlperiode durch die Neufassung des § 15 AbgG NRW und einer absolut transparenten Aufschlüsselung der Veränderungsbeträge gelöst werden. Es wurde ein Index eingeführt, nach dem sich die Anpassungen berechnen. Maßstab für die Anpassung sind u.a. die jährlichen Veränderungsraten der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, die Veränderungsrate der Renten, des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe sowie des Verbraucherpreisindexes.
Zur Beantwortung der zweiten Frage (Angemessenheit der Versorgung) mussten die Erfahrungen des Aufbaus des Versorgungswerks und der Entwicklung der Ergebnisse innerhalb der ersten Legislaturperiode des neuen Abgeordnetenrechts ausgewertet werden.
Dabei hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf korrigiert werden, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt werden.
Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht deshalb folgende Lösung vor:
• Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen.
Dies dient der Transparenz und dem Nachweis, dass es nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen geht, sondern die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient.
• Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 € im Monat erhöht – und diese Erhöhung unterliegt der steuerlichen Progression, woraus folgt:
Tatsächlich werden die Abgeordneten bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger netto im Monat haben.
Ein Kernelement der von allen Seiten gelobten Diätenreform von 2005 war, wie schon ausgeführt, der Wegfall der staatlichen Altersversorgung und deren Ersatz durch eine aus eigenen Beiträgen finanzierte Altersversorgung. Wie bei der Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist bei der Altersvorsorge darauf zu achten, dass Abgeordnete angemessene Leistungen erhalten.
Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollen die Bezüge der Abgeordneten ihre Freiheit und Unabhängigkeit gewährleisten. Deshalb müssen die Bezüge eines Vollzeitparlamentariers eine Amtsführung gestatten, die der Bedeutung des Mandats entspricht.
Die Diätenreform in NRW hat die Abgeordneten aus der hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt. Die Altersbezüge müssen daher auch auf reduziertem Niveau mit der Versorgung anderer Parlamentarier vergleichbar bleiben.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge dienen auch die folgenden Hinweise:
• Im Land NRW kommen auf einen/eine Abgeordnete/n je 98.745 Einwohner. Im Bundesvergleich der 16 Landtage ist das der größte Wert.
• Der gesamte Haushalt des Landtags kostet jeden Bürger in NRW pro Jahr 5,68 €, verglichen mit beispielsweise 8,46 € in Bayern oder 8,03 € in Hessen (im Vergleich der jeweiligen Haushalte von 2011). Nach der Erhöhung steigt der Betrag pro Bürger und Jahr bezogen auf Nordrhein-Westfalen um 6 Cent.
Eine weitere realistische Einordnung der Höhe der Beträge, sowohl des Grundbetrags, wie auch der Altersversorgung, bietet ein Vergleich mit kommunalen WahlbeamtInnen. Auch kommunale WahlbeamtInnen werden auf Zeit gewählt.

BürgermeisterInnen erhalten ab einer Gemeindegröße von 10.001 EinwohnerInnen eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe "B 3". Beigeordnete (WahlbeamtInnen) werden ab 30.001 EinwohnerInnen ab Besoldungsgruppe "B 2" (Grundbesoldung monatlich brutto: 6.380,77 €) eingruppiert.
Die DirektorInnen der Landschaftsverbände sind mit "B 8" einzugruppieren, LandrätInnen bei "B 6". Insgesamt können kommunale WahlbeamtInnen, je nach Aufgabenzuschnitt, bis zu "B 11" eingruppiert werden und damit eine Grundbesoldung monatlich brutto in Höhe von 11.524,40 € erhalten.
Nach acht, respektive zehn Jahren steht kommunalen WahlbeamtInnen eine Altersversorgung in Höhe von 35 % (Mindestsatz) zu. Dies macht zum Beispiel für die o.g. Besoldung "B 2" einen monatlichen Pensionsbetrag von 2.274 € aus.
Landtagsabgeordneten steht nach der jetzt vorgesehenen Gesetzesänderung nach 10 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag NRW ab dem 65. Lebensjahr dementsprechend ein Betrag von 1.573 € pro Monat zu.
Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen: Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, also auch nicht aus den Fachhaushalten der Ministerien.

Das Gesetzgebungsverfahren stellt sicher, dass Raum für eine intensive Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit bleibt:
Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Dezember 2011 erfolgt eine Überweisung an den Hauptausschuss, in dem eine vertiefte Diskussion ermöglicht wird. Der Beschluss erfolgt wie bei allen Gesetzen erst in der zweiten oder gegebenenfalls in einer dritten Lesung im Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem, zugegebenermaßen sehr ausführlichen Brief die Zusammenhänge verständlich erläutern und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sigrid Beer MdL
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
11.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Beer,

ich beschäftige mich im Rahmen meiner Examensarbeit mit dem Schulpolitischen Konsens für NRW, unter anderem mit der schulrechtlichen Umsetzung. Dabei haben sich mir die folgenden Fragen ergeben:

1. In der Konsensvereinbarung ist unter 5. als letzter Punkt festgehalten, dass die Sekundarschule in der Regel als Ganztagsschule geführt wird. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW findet sich diese Regelung allerdings nicht wieder. Warum wurde darauf verzichtet?

2. Unter 9. wurde vereinbart auch die Klassenfrequenzrichtwerte der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen schrittweise von 28 auf 26 zu senken. In § 82 (1) wird für die Gründung von Realschulen oder Gymnasien aber weiterhin eine Klassengröße von 28 gefordert. Widerspricht dies nicht der vereinbarten Absenkung? Aus welchem Grund wurde die Klassenfrequenz der Hauptschule in diesem Zuge nicht auch abgesenkt?

3. Offensichtlich besteht zwischen den Fraktionen der CDU, SPD und Grünen schon seit Dezember 2010 ein Konsens, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in den Regelunterricht, wie sie auch von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird, umgesetzt werden soll. Weshalb war es nicht möglich dieses auch mit der Umsetzung des Schulpolitischen Konsenses für NRW im Schulgesetz oder gar der Landesverfassung zu verankern?

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sigrid Beer
bisher keineEmpfehlungen
08.04.2012
Sigrid Beer
Sehr geehrter Herr , ich danke für Ihre Mail und beantworte gerne Ihre Fragen:

Zu 1.: Es wurde nicht inhaltlich darauf verzichtet, dass die Sekundarschule in der Regel eine Ganztagsschule ist. Das ist auch bei den erteilten Genehmigungen ersichtlich. Ich zitiere aus dem Leitfaden zur Errichtung einer Sekundarschule: "Als Schule mit in der Regel gebundenem Ganztag bietet sie mehr Zeit und Raum für individuelle Förderung und trägt somit zu einer Verbesserung der Bildungschancen bei, auch im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Professionen und außerschulischen Partnern." ( www.schulministerium.nrw.de ) Die untergesetzliche Festlegung trägt der differenzierten Ausgangslage Rechnung, die auch Schulträgern einen Einstieg ermöglichen soll, auch wenn die Kommune z. B. den Mensabau/Ganztagsausbau nicht rechtzeitig fertigstellen kann und der Ganztagsbetrieb erst später starten kann. Bei einer schulgesetzlichen Ausformulierung hätten auch die Umstände definiert werden müssen, wann von der Regel abgewichen werden darf. Das ist aber oft nur im Einzelfall gut zu beurteilen und hätte somit die Genehmigungspraxis erschweren können.

Zu 2: Der Schulkonsens hat eine Laufzeit bis 2023 und beschreibt verschiedene Maßnahmen. Die Absenkung der Klassengröße ist vereinbart und wird auch schrittweise vollzogen. Dabei ergibt sich die Schrittigkeit aus den zur Verfügung stehenden Mitteln (demografischen Effekte). Die Koalition hatte vereinbart, die durch den Schülerrückgang freiwerdenden beabsichtigt gewesen Lehrerstellen im System zu belassen und damit mehr Qualität, u.a. auch kleinere Lerngruppen, zu ermöglichen. Diese schrittweise Absenkung wird erfolgen und dann auch in die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen überführt. Der erste Schritt, nämlich die Absenkung der Klassengröße in den Grundschulen hätte mit dem Haushalt 2012 erfolgen sollen, dessen Entwurf aber CDU, FDP und Linke im Parlament scheitern ließen. Eine Absenkung der Klassengröße der Hauptschule war deshalb nicht vorgesehen, weil sie heute schon einen Wert von 24 hat (In der Schulpraxis wird dieser Wert im Durchschnitt schon jetzt deutlich unterschritten.), während Gymnasium, Real- und Gesamtschulen bei 28 SchülerInnen liegen.

Zu 3: Der Prozess zur Umsetzung der Inklusion ist ein eigener. Eine Verknüpfung mit den Konsensgesprächen wäre weder für den Inklusions- noch für den Schulkonsensprozess hilfreich gewesen und hätte die dringend notwendigen Einigungen, damit die regionale Schulentwicklung nicht länger blockiert wird, aufgehalten und Vorbehalte gegen den Inklusionsprozess verstärkt. Im Gegensatz zur Schulstruktur bestand schon seit Dezember 2010 eine grundsätzliche Übereinstimmung zwischen SPD, Grünen und CDU. Im Januar 2011 startete eine Folge von Gesprächskreisen im Ministerium mit Betroffenen und Beteiligten. Im Sommer lagen dann Ergebnisse von zwei Gutachten zur Inklusion vor die im Frühherbst ausgewertet wurden. Dies lief also parallel zu den Konsensgesprächen. Die CDU hat für die Weiterentwicklung ihrer Positionen zur Inklusion und die Zukunft der Förderschulen viel Zeit gebraucht. Über die weiteren konkreten Schritte hat es seit November 2011 Gespräche zwischen der Koalition und der CDU gegeben, die leider nicht zu einer einheitlichen Antragstellung führten. Die Koalitionsfraktionen haben dann einen Antrag vorgelegt, der am 14. März 2012 vom Parlament verabschiedet werden sollte und wo wir eine Enthaltung seitens der CDU erwarten konnten. Durch die Auflösung des Landtags am selben Tag, kam es nicht mehr zu einer Beschlussfassung. In den Vorgesprächen und den Anträgen (der Entschließungsantrag der CDU entspricht im Prinzip der Vorlage der Regierungsfraktionen) ist der politische Wille dokumentiert. Das Ziel der Grünen ist es, das Recht auf inklusive Bildung möglichst zum Schuljahr 2013 im Schulgesetz zu verankern und den Inklusionsprozess sorgsam und konsequent zu gestalten.

MfG
Sigrid Beer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
02.04.2012
Von:

Qualitätsanalyse an Schulen in NRW

Sehr geehrte Frau Beer,

Glückwunsch zur weitgehend gelungenen Schulpolitik der Koalition seit Sommer 2010, Glückwunsch auch zum sicheren Listenplatz für das nächste Parlament.
Meine Fragen beziehen sich auf die "Qualitätsanalysen an Schulen" (QA). Meine Grundlagen sind
  • Ihre Kleine Anfrage (Drucksache 14/10005 / "Was bringt der Zirkus für drei Tage?")
  • Eine Große Anfrage der SPD (Drucksache 14/9818 /" Lage der Schulen in Nordrhein-Westfalen" / dort besonders S. 160-177).
  • Erster (und einziger) Jahresbericht zur QA (2009 über das Schuljahr 2007-2008).
  • Keine Aussagen zur QA im letzten Koalitionsvertrag
  • Datenbank des Landtags NRW, keine Papiere zur QA in der 15. Wahlperiode.

Mein Eindruck ist, dass Sie und die Koalition in der 15. Wahlperiode im Hinblick auf die QA absolut unkritisch und untätig waren.

1. Werden Sie das Thema nach mehr als zwei Jahren wieder auf die Tagesordnung nehmen oder lassen Sie die QA weitere Jahre ohne Evaluation, ohne veröffentlichte Ergebnisse und ohne Ausschuss-Interesse vor sich hindümpeln?
2. Im November 2009 haben Sie den "Zirkus für drei Tage" in Frage gestellt. Wie stehen Sie heute zu folgenden Stichworten?
a. Aufwand bei der Analyse und Validität der Ergebnisse
b. Qualität der Beratung und Unterstützung nach der QA durch die Schulaufsicht
c. Veröffentlichung der Ergebnisse in einem detaillierten Bericht (Transparenz und Vergleichbarkeit für die Schulen, Schulformen, Einzugsgebiete)
d. Brauchbarkeit der Daten für einen "Schulbericht NRW" (an Stelle der Darstellung und Interpretation durch z.B. die Bertelsmann-Stiftung)
Danke für eine klare Antwort ohne Worthülsen und Floskeln.

Alles Gute für die Landtagswahlen,
freundliche Grüße
hubertus banneyer

ps: Hier ist die Zeichenzahl begrenzt; ein umfangreicher Erfahrungsbericht, detaillierte Kritik und konkretere Fragen haben leider keinen Platz, können aber bei ernsthaftem Interesse nachgeliefert werden.
Antwort von Sigrid Beer
bisher keineEmpfehlungen
08.04.2012
Sigrid Beer
Sehr geehrter Herr ,

ich bedaure, dass Sie den Eindruck haben, die Koalition und auch ich persönlich seien "im Hinblick auf die QA absolut unkritisch und untätig" gewesen. Ich darf Ihnen versichern, dass dies nicht zutrifft.

Schon Koalitionsvertrag finden sich sehr wohl Aussagen zur QA wie auch zur Schaffung eines neuen Landesinstituts für NRW. In der von Ministerin Löhrmann moderierten Bildungskonferenz ist die QA selbstverständlich auch Thema gewesen und das hat Niederschlag gefunden in einer eigenen Empfehlung zur notwendigen Weiterentwicklung der QA. Zudem sind besondere Anstrengungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung der Fortbildungsstruktur sowie der konkreten Fortbildungsangebote notwendig. Ich bin froh, dass allein 10 Millionen Euro dafür zusätzlich in diesem Jahr schon vorab bereitgestellt werden können, obwohl der Haushalt nicht beschlossen wurde.
In den 18 Monaten hat die Regierung bereits eine Fülle von schulpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das kann aber nicht bedeuten, dass schon alle Aufgaben abschließend erledigt sind.

Inhaltlich bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die QA in ihrer bisherigen Form eine große Beanspruchung der Schulen ist, ohne dass ihnen gleichzeitig die erforderlichen Hilfen zur Qualitätsverbesserung gegeben werden. Wir brauchen eine zielgerichtete, neu justierte QA mit einer Balance zwischen interner und externer Evaluation. Diese QA soll sich auf Kernbereiche konzentrieren und muss mit einem Unterstützungssystem für die Schulen vernetzt werden. .
Zu der Frage, wie eine solche QA gestaltet sein müsste, habe ich in den vergangenen Monaten schon eine Vielzahl von intensiven Fachgesprächen mit Verantwortlichen der unterschiedlichen Bereiche und Ebenen geführt. Solche vorbereitenden Aktivitäten sind zur Fundierung und Abstimmung der politischen Vorhaben unverzichtbar. Inwieweit wir als Minderheitsregierung für diese Vorhaben eine parlamentarische Mehrheit bekommen hätten, war übrigens keineswegs sicher. Unsere kritische Sicht der QA wurde von den anderen Fraktionen durchaus so nicht geteilt. Das hat aber die Entschlossenheit, hier tätig werden zu müssen, nicht eingeschränkt. Mit einer Mehrheitsregierung, die wir hoffentlich nach dem 13.Mai in der Koalition eingehen können, hat die Aufgabe der Weiterentwicklung der QA Priorität. Ein Evaluationsbericht ist übrigens auch in Vorbereitung.

Mit besten Grüßen
Ihre
Sigrid Beer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Sigrid Beer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.