Sigrid Beer (GRÜNE)

Sigrid Beer
Geburtstag
22.02.1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Paderborn
Wahlkreis
Paderborn II
Ergebnis
15,8%
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
(...) Im Frühjahr 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention für die Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Danach hat jedes Kind - auch das mit Behinderungen - das Recht auf Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem, das heißt auf inklusive Bildung im Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen. (...)
 
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Frage zum Thema Schulen
26.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Beer!
1. Wie ist Ihre Position zu den Förderschulen,Kompetenzzentren und zu dem gemeinsamen Unterricht behinderter Kinder an allgemeinbildenden Schulen? Ich möchte den Fokus auf die Kinder lenken, die eine geistige Beeinträchtigung /Behinderung haben,wie z.B. bei der Lernbehinderung.
Das z.B. reine körperliche behinderte Kinder,die im Rollstuhl sitzen müssen, aber dem Unterricht kognitiv folgen können nicht unbedingt in eine Förderschule müssen,stelle ich außer Frage!
2. Wie kann man jedes Kind tatsächlich adäquat und optimal fördern,wenn die Klassen im GU nicht kleiner werden können,da lieber Schulen geschlossen oder zusammengelegt werden anstatt darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen wirklich im GU besser werden?Stecken da Finanzprobleme hinter?
3. Bisher hat man, wenn Förderschulpädagogen an die allg. Schulen versetzt wurden, Lehrer/innen im allg. Unterricht abgezogen, damit der Schüler-Lehrer-Schlüssel gleich blieb und damit es nicht zu teuer wurde.Wird sich das ändern?
4. Förderschullehrer/innen sollen gezwungen werden,vielseitig zu arbeiten.
Das kann keine optimale und adäquate Förderung des Kindes sein,wenn es keine Spezialisierungen auf max. zwei Förderbedarfe und der jeweilige Unterrichtsschwerpunkte mehr geben soll. Worauf soll ein Pädagoge sich noch konzentrieren ohne auszubrennen und andauernd überfordert zu sein?
5. Wie soll flächendeckend der GU auch Sek.I umgesetzt werden,wenn an den Förderschulen der Unterricht nicht ausfallen darf,obwohl von da aus die Fach-Pädagogen zu den allg. Schulen geschickt werden sollen?
6. Können nicht vielmehr auch nur die "Grenzfälle" wirklich sinnvoll im GU unterrichtet werden?
7. Wo sollen die stärker behinderten Kinder hin,wenn auch deren Eltern sich nicht um diese richtig kümmern (soziale Vernachlässigung)?
8. Warum werden Kinder mit Förderbedarf zur Förderschule mit einem Fahrdienst gebracht, zum GU aber nicht?Die Behinderung ist doch die selbe beim selben Kind!
VIELEN DANK!
Antwort von Sigrid Beer
2Empfehlungen
28.02.2010
Sigrid Beer
Sehr geehrte Frau ,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen.
Lassen Sie mich bitte dazu eine Vorbemerkung machen: Zwei meiner drei Kinder hatten das Glück im gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I zu lernen. In Lerngruppen gab es immer Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, auch Kinder mit geistiger Behinderung.
Ich war zehn Jahre lang Schulpflegschaftsvorsitzende und haben den gemeinsamen Unterricht aus der Elternperspektive von Kindern mit und ohne Behinderungen begleitet wie auch aus der Perspektive meiner beruflichen Tätigkeit, nämlich der Verantwortung für schulpraktische Teile der Lehrerausbildung an der Universität Paderborn für die Grundschule und SEK I.
Im Rahmen meiner politischen Tätigkeit bin ich auch heute noch viel in Schulen unterwegs und im ständigen Gespräch mit Eltern und Lehrkräften.
Zunächst nun meine Grundsatzposition:
Im Frühjahr 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention für die Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Danach hat jedes Kind - auch das mit Behinderungen - das Recht auf Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem, das heißt auf inklusive Bildung im Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen. In NRW werden bislang etwa 85% der Kinder mit Förderbedarf aussortiert und auf Förderschulen unterrichtet. Dies geschieht in vielen Fällen gegen den Wunsch der Eltern. All das widerspricht der UN-Konvention. Die Grünen stehen schon seit Jahren für Inklusion, auch als alle anderen Parteien noch ablehnend bis zögerlich waren. Wir haben auch im Landtag den Diskussionsprozess dazu maßgeblich gestaltet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kinder mit und ohne Behinderungen vom gemeinsamen Lernen profitieren! Das betrifft nicht nur das soziale Lernen, sondern auch die Leistungsentwicklung. Wir gehen in Deutschland mit unserem System der Sonderschulen und der Gliederung des Schulwesens insgesamt einen Sonderweg, der international auch nur schwer zu erklären ist. Das Bildssystem muss insgesamt weiterentwickelt werden und das geht nicht von heute auf morgen. Der Prozess muss aber angegangen werden. Wir wollen das Schulgesetz ändern und den Anforderungen der UN-Konvention anpassen. Darin soll das Recht des Kindes, ausgeübt durch die Eltern auf Wahl des besten Förderortes verankert werden. Eine Zwangszuweisung zu Förderschulen wird unterbunden.
Wir brauchen für die Umsetzung des Ziels der Inklusion einen verbindlichen Inklusionsplan, der auch sicherstellt, dass die notwendigen pädagogischen Fachkräfte, SonderpädagogInnen, SozialpädagogInnen, Integrationsassistenzen in den Regelschulen im Team der "Regel"-Lehrkräfte arbeiten. Das ist ein mehrjähriger intensiver Prozess, in dem zudem die Fortbildung der Lehrkräfte gewährleistet sein muss, denn im gemeinsamen Unterricht muss das Lernen anders gestaltet werden. Wir haben hervorragende Beispiele, wie das in den Schulen gelingt. Ich will an dieser Stelle nur auf die Gesamtschulen Bonn-Beuel oder Köln Holweide hinweisen.
Es geht insgesamt um ein individualisiertes Lernen für alle Kinder, die eben auch ganz unterschiedliche Lernziele und Bildungsabschlüsse erreichen können. Von dieser Art des Lernens profitieren Kinder mit allen Potenzialen, gerade auch die Leistungsstarken. Das ist überhaupt eines der Grundprobleme im Unterricht, dass der Unterricht zu sehr auf die DurchschnittsschülerInnen ausgerichtet ist und Kinder zu häufig unter- oder überfordert werden.
Die Grünen wollen, dass das Verhältnis umgedreht wird und nach 10 Jahren mindestens 85% der Kinder mit Behinderungen in Regelschulen unterrichtet werden.
Sie haben völlig recht, wenn sie darauf hinweisen, dass sich die Bedingungen im Gemeinsamen Unterricht verbessern müssen. Die Lerngruppen sollen nach unserer Auffassung maximal die Zahl von 20 SchülerInnen umfassen. SonderpädagogInnen kommen zusätzlich fest in die Schulen und ersetzen nicht die Regellehrkräfte. Das heißt, dass im Inklusionsplan auch der Übergang der Lehrkräfte aus den Sonderschulen in die allgemein bildenden Schulen geregelt wird.
Die Fahrtkostenregelungen müssen in der Tat begleitend grundsätzlich überarbeitet werden. Es ist widersinnig, dass die weiten Fahrten zu den Sonderschulen übernommen werden, es aber massive Probleme im GU gibt. Lebensfremd sind u. a. auch die Vorschriften für die IntegrationshelferInnen, die ja über das Sozialgesetz finanziert werden und nur "ihr! Kind" unterstützen dürfen. Wenn dem Schüler nebenan der Bleistift herunterfällt, dürfte die Integrationshelferin ihn rechtlich gesehen nicht für ihn aufheben. Das ist absurd. Sie sehen, dass wir viele Regelungsbedarfe haben. Dazu müssen Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Sozialplanung kommunal aufeinander abgestimmt werden.
Sie fragen auch nach den Kompetenzzentren. Die derzeitigen Kompetenzzentren müssen auf das Ziel der Inklusion hin ausgerichtet werden. Das ist bisher nicht der Fall und die Ressourcenausstattung ist sehr begrenzt. Kompetenzzentren sollen sich zu Kompetenzzentren ohne SchülerInnen, dafür aber für Lehrkräfte zur Fortbildung, fachlichem Austausch und Beratung entwickeln.
Inklusion heißt nicht, dass jetzt schwerst-mehrfach behinderte Kinder in die Klassen geschoben werden. Aber gerade diese speziellen Förderschulen können Bestandteil einer Regelschule sein und die besonderen Förderbedarfe leisten. Es gibt übrigens auch schon etliche Förderschulen, die sich für RegelschülerInnen öffnen wollen. (Wie das gelingen kann, zeigt die Waldhofschule Templin Spezialistin für Behinderungen in der geistigen Entwicklung www.waldhofschule.de )
Sehr geehrte Frau , Sie sprechen auch noch einen weiteren wichtigen Punkt an, nämlich dass für Kinder mit Behinderungen der Ganztag sichergestellt sein muss, damit alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation optimal gefördert werden. Uns ist dabei wichtig, dass auch eine familienpädagogische Arbeit greift, für die Familien, die aus verschiedenen Gründen Unterstützung brauchen.
Uns ist bewusst, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist wie sorgfältig sie angegangen werden muss. Aber das Recht auf Inklusion ist ein Menschrecht, dass weit mehr als ein inklusives Schulsystem umfasst. Es ist für die Grünen ein politischer Kernauftrag, der alle Lebensphasen umfasst.

Sigrid Beer MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.02.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Beer,

Wie stehen sie zum Bau und der geplanten Inbetriebnahme der von CO-Pipeline, die die Bayer AG mitten durch Wohngebiete hat verlegen lassen?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Sigrid Beer
2Empfehlungen
01.03.2010
Sigrid Beer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Anfrage.
Die Grünen haben in einem Antrag im Dezember 2009 ihre Haltung zur CO-Pipeline noch einmal formuliert.
Die CO-Pipline enthält nach unserer Auffassung tödliche und nicht vollständig beherrschbare Risiken für die Anrainer. Auch konnte der Nachweis des Gemeinwohls der CO-Pipeline nicht erbracht werden. Wie sich mittlerweile sukzessive herausgestellt hat, hat BAYER darüber hinaus vielfach und wiederholt nachweislich mit Wissen und Wollen gegen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen.
Als Beispiele seien genannt:
  • Bauausführung trotz fehlender Kampfmittelfreigabe
  • zahlreiche Verstöße gegen den umfangreichen Planfeststellungsbeschluss
  • Lageverschiebung der Trasse in Teilbereichen
  • Verwendung von Rohren mit reduzierter Rohrwandstärke
  • Einsatz einer Geogridmatte mit reduzierter Breite
  • umfangreiche, ergänzende Planfeststellung ohne öffentliche Beteiligung
  • Jahre nach Projekt- und Baubeginn ist der Alarm- und Gefahrenabwehrplan immer noch nicht genehmigt.
In zwei wichtigen Beschlüssen haben das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf erhebliche Mängel und Bedenken gegen die CO-Pipeline, den Bau und die durchgeführten Genehmigungs-Verfahren dokumentiert.
Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits am 17. Dezember 2007 (Az.: 20 B 1586/07 und 20 B 1667/07) die Inbetriebnahme der CO-Pipeline untersagt, insbesondere mit der Begründung, dass eine überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, fehle, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen. Es sei auch fraglich, ob der erstrebte positive Effekt für die Allgemeinheit, also vorrangig die Stärkung der Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region, für die Zukunft hinreichend abgesichert sei. Klärungsbedarf bestehe auch hinsichtlich der Entscheidung für die planfestgestellte Trasse, insbesondere hinsichtlich des Verzichts auf eine linksrheinische Trassenführung und der Bedeutung einer angestrebten gemeinsamen Verlegung mit anderen geplanten Leitungen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat (Az.: 3 L 404/09) mit Beschluss vom 26. Mai 2009 den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertig gestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren war das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt z.B. das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.
Die Grünen haben vor dem Hintergrund dieser aktuellen Vorkommnisse und der Diskussion um den Industriestandort gefordert, dass der Landtag die Menschen einer ganzen Region endlich ernst nehmen und das Projekt CO-Pipeline sofort beenden muss.
Zum Erhalt der Arbeitsplätze in Dormagen und Uerdingen müssen die technischen Anlagen an diesen Standorten für die Herausforderungen der Zukunft zu ertüchtigt werden, so dass an beiden Standorten separat das dort jeweils entstehende CO unmittelbar verarbeitet werden kann.
Die Behauptung, dass nur kleine lokale Gruppen und Kommunalpolitiker besorgt seien, ist falsch. Nicht nur alle Bürgermeister der zehn Städte des Kreises Mettmann, der Landrat des Kreises Mettmann sowie alle Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Mettmann stehen dieser falschen Behauptung entgegen, sondern darüber hinaus inzwischen rund 103.000 Bürger, die mit ihrer Unterschrift ihre Ablehnung der CO-Leitung dokumentiert haben.
Die Sicherheit der von Industrieanlagen betroffenen Menschen darf nicht geopfert werden. Wer verlässliche Rahmenbedingungen fordert, muss sich zuerst einmal selber an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.
Tödlich giftiges Gas, wie CO, muss am Entstehungsort verarbeitet werden - in keinem Fall gehört es in eine Leitung, die durch Wohngebiete, Schulgelände und Kindertagesstätten geführt wird.

Sigrid Beer MdL
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Frage zum Thema Schulen
02.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Beer,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Wie ich das sehe,sind da noch viele Fragen/Konzepte [nicht vergessen: Art.7(2)] offen.Leider sind die Eltern und Elternverbände bisher nicht als Informationsquelle genutzt und bekannt gemacht worden.Ich bin sicher,dass es hilfreich wäre,wenn Eltern anderen Eltern von ihren jeweiligen Erfahrungen (GU / Förderschule) berichten könnten,denn jede Form hat ein FÜR und WIDER!Leider wurde in der Vergangenheit die Förderschule immer schlecht geredet,so dass viele Kinder u. Eltern sie als Stigma empfinden.Viele Kinder sind "gerettet" worden u. wenn die Kinder länger dort sind,empfindet es die Familie auch als den richtigen Schritt mit Zukunft, denn die Kinder trauen sich wieder etwas zu!Die "gezwungenen" Eltern sind später dankbar für die fachlichen Hilfen während der ganzen Schulzeit und nicht nur stundenweise!Wo sollen die Kinder denn hin,die nicht für den GU "geeignet" sein werden,wenn es selbst die KsF nicht mehr geben wird? Welche Wahl haben dann die Eltern,die eine Förderschule und den "geschützten Raum" bevorzugen?Und dazwischen ist die Entwicklung zur "Restschulen" und damit die absolute Stigmatisierung!Wer soll das denn noch wollen? Das Wort "Inklusion" ist nicht zwingend mit GU gleichzusetzen.Erschreckt war ich auch über die Aussage in einem Artikel der Welt online am 22.11.2009 von Frau Schöler:"Es ist ja nicht immer das Ziel, lesen und schreiben zu lernen.Integrationsunterricht könne auch "zieldifferent" durchgeführt werden,hier würde es ja erst spannend werden.Die Lehrer müssten die behinderten Schüler in die Gruppen integrieren,ihnen Teile der großen Aufgabe näher bringen,das ginge wunderbar." Spannend? Unsere Kinder sind keine Versuchskaninchen und ich bin der Meinung,dass Schulen immer noch der Ort der Bildung sein sollte und nicht nur "Verwahrstation"!
Auf die nächste Fragen möchte ich gar keine Antwort haben:
Werden "Fachkliniken" und "Fachärzte" auch abgeschafft,bloß weil sie zu teuer sind?
LG
Antwort von Sigrid Beer
bisher keineEmpfehlungen
04.03.2010
Sigrid Beer
Sehr geehrte Frau ,

danke für Ihre Nachfrage.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich in intensiven Gesprächen, gerade auch mit Eltern und Elternverbänden bin, sowie Förderschulen regelmäßig besuche und dass wir als Grüne sehr sorgsam mit dem Thema umgehen.
Im Augenblick gibt es Zwangmaßnahmen für die Eltern und Kinder, die nicht an eine Sonderschule wollen. Die UN-Konvention lässt das nicht mehr zu.
Ich habe Verständnis für Ihre Sorgen, aber es ist wichtig, dass kein schiefes Bild entsteht. Die Entwicklung zur inklusiven Schule bedeutet gerade, dass Schluss gemacht wird mit dem Reisesonderpädagogen und die sonderpädagogische Kompetenz in den Regelschulen mit den Stellen fest verankert wird. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Die Ressourcen müssen da sein, wo die Kinder sind. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird weiter festgestellt und den Kindern zur Verfügung gestellt.
Der Inklusionsprozess wird nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein und die Unterstützung und Einbeziehung der Eltern ist uns besonders wichtig.


Sigrid Beer MdL
Fraktion B90/Die Grünen
Sprecherin für Bildungs-, Kirchenpolitik und Petitionen
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