Siegfried Kauder (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
20.11.1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Villingen-Schwenningen
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
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(...) Für den normalen Verbraucher, der Titandioxid in geringen Mengen in Lebensmitteln verzehrt, gilt der Stoff bislang als ungefährlich. Sollten neue Studien nachweisen, dass von Titandioxid tatsächlich eine gesundheitsschädigende Wirkung für den Menschen ausgeht, müsste die Zulassung des Stoffs überprüft werden. Der Entzug einer Zulassung ist grundsätzlich möglich, wenn ernst zu nehmende Zweifel an der Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs für Verbraucher entstehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
23.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

warum muß ich Hundesteuer bezahlen und ist es nicht moralisch verwerflich, wenn die Hundesteuer um 100% ( in Worten: um hundert Prozent ) erhöht wird. Das können viele Rentner nicht mehr tragen und stellt eine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar !
Das wars fürs Erste...

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Siegfried Kauder
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2013
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

um ihre Aufgaben erfüllen zu können brauchen auch Kommunen Einnahmen. Sie erhalten Zuweisungen der Länder, die ihrerseits Geld vom Bund erhalten. Daneben haben Kommunen ein eigenes "Steuerfindungsrecht". Daraus ergibt sich auch das Recht, Hundesteuer zu erheben. Darüber, dass dies maßvoll geschieht, wachen die kommunalen Parlamente, die auch festlegen können, in welchen Härtefällen von der Erhebung der Hundesteuer abgesehen werden kann.

Es steht mir nicht zu, die Entscheidung kommunaler Gremien zu kommentieren und zu kritisieren. Ich bitte Sie deshalb höflich, Ihr Anliegen dem örtlichen Gemeinderat vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

war es juristisch notwendig, die Sitzplatzvergabe so vorzunehmen, dass die türkischen Medien nicht vertreten sein werden ? War es politisch klug, nicht nochmal mit den betroffenen Verantwortlichen zu sprechen, um eine einvernehmliche und diplomatisch saubere Lösung zu erreichen? Muss man, was juristisch korrekt ist und was zur Meinungsbildung über einen eines Staat im In- und Ausland beiträgt, über massive Bedenken aller politischen Lager und bedeutender Persönlichkeiten hinweg verteidigen, um sich damit einer Einsicht und einem Eingeständnis einer politisch äußerst ungeschickten Vorgehensweise zu entziehen ?
Ich hätte ohne Schadenfreude sehr großen Respekt vor einer Umkehr Ihrer bisherigen Beurteilung dieses Vorganges.
Aus einer Sackgasse kommt man am schnellsten wieder heraus, indem man sich um 180 Grad dreht und in die andere Richtung fährt Der jetzige Stand der Vergabe kann und wird so nicht bleiben.

Ich wünsche Ihnen die Zeit, über Alles nochmal in Ruhe nachzudenken
Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2013
Von:

Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender,

der Deutsche Sparkassentag wird vom 24-25. April in Dresden stattfinden. Laut Informationen des Sparkassenverbandes Niedersachsen sind zahlreiche politischen Entscheidungsträger zu dieser Veranstaltung geladen.

Der Fraktionsvorsitzende der Piraten Schleswig-Holstein, Dr. Patrick Breyer, kritisierte im Januar 2013 eine Einladung des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein zum diesjährigen deutschen Sparkassentag in Dresden gegenüber der TAZ als "Luxusreise". Grund hierfür war die Einladung, in der ein umfassendes Rahmenprogramm für Teilnehmende, deren Begleitung und sogar deren Fahrer angeboten wurde. Die Einladung ähnelte eher einem Urlaubsprogramm mit unterschiedlichen Nachmittagsvergnügen, als einer politische Veranstaltung.

In diesem Zusammenhang frage ich Sie:
Werden Mitglieder Ihrer Fraktion an dem Termin teilnehmen? Werden Sie teilnehmen? Werden Sie Mitglieder Ihrer Fraktion dazu anhalten, die Teilnahme an dieser Veranstaltung aus eigener Tasche oder über Fraktionsgelder zu bezahlen? Ist es mit Ihren Richtlinien gegen Vorteilsnahme vereinbar, dass Abgeordnete bei derartigen Veranstaltungen von dem umfassenden und kostspieligen Rahmenprogramm für Begleitpersonen und Fahrer profitieren? Sind Einladungen mit derart umfassenden Vergnügungsprogramm üblich? Wo verläuft für Sie die Grenze ab der die Annahme von Einladungen mit üppigem Rahmenprogramm als Vorteilsnahme gewertet wird?
Wie beurteilen Sie die Signalwirkung einer Annahme einer solchen Einladung, insbesondere unter dem Aspekt, dass Politiker spätestens seit der Affäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und den Debatten um die Honorare von Kanzlerkandidat Peer Steinbrück vermehrt in der öffentlichen Kritik stehen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,
ich habe mit Aufmerksamkeit die Beratungen zum (gemeinsamen) Sorgerecht für Nichtverheiratete verfolgt. Mir ist aufgefallen, dass in der Debatte die realen Zustände in der Justiz (auch im Familienrecht) von keiner Seite angesprochen wurden. Viele Abgeordnete sind Juristen und sollten Einblick haben. Klar ist, dass im wahren Leben zum Teil gegensätzliche Interessen und tragische Familiengeschichten zu verhandeln und schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Begriffe wie Kindeswohl sind schwer greifbar und einem formalen Zugang entzogen. Sorgfältiges Ermitteln, Abwägen, Vermitteln und zugleich zügiges Handeln ist gefragt, sicher nicht immer einfach. Um überhaupt eine Basis für angemessene Entscheidungen zu haben, bedarf es meiner Meinung nach zunächst der Sicherstellung gleicher Rechte der Betroffenen, des Rechtswegs und Transparenz.
Selbst dann kommt es zu unbefriedigenden Ergebnissen. Die Betroffenen haben jedoch die Möglichkeit sich zu reflektieren, den weiteren Rechtsweg zu erwägen oder andere Wege für die Zukunft zu finden. Nach meinen Erfahrungen wird dies leider durch die Arbeitsweise vieler Familienrichter / Gerichte ausgeschlossen. Vorbestimmte Verfahrensläufe, inhaltsleere Protokolle, Einbinden der Anwälte in ein informelles Drehbuch sind scheinbar üblich. Alle spielen mit und verdienen, insbesondere der Intrigante profitiert von diesen Gepflogenheiten. Es wird ja hinter verschlossenen Türen verhandelt. Als Beteiligter fühlt man sich betrogen, beschmutzt und ohnmächtig. Wer sich wehrt, wird mit formalen Tricks und Ignoranz abgewehrt. Diese Szenarien werden nicht nur von Betroffenen berichtet. Anwälte geben den Rat, sich abzufinden und im Sinne der Kinder das Beste daraus zu machen. Ähnliche Szenarien werden auch von Strafrechtlern berichtet. Ist das ein Thema im Bundestag?
Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
20.05.2013
Von:

Sie haben am 12.12.2012 für den § 1631 d BGB gestimmt, der die Entfernung der männlichen Vorhaut an nicht einsichts- und entscheidungsfähigen Kindern aus jeglichem Grunde erlaubt.
Viele MdBs trafen diese Entscheidung unter anderem auf Basis der ihnen vorgelegten Informationen. Unter anderem wurde ihnen erklärt, die Zirkumzision finde lege artis statt, habe gesundheitliche Vorteile und der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei verfassungskonform.
Im März dieses Jahres wurde eine Stellungnahme von 38 Pädiatern aus 17 Nationen veröffentlich. Darin wird zusammen mit den Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf kritisiert, weil die Risiken des medizinisch unnötigen Eingriffs die nicht belegten Vorteile bei Weitem überwiegen. Eine adäquate Schmerzausschaltung ist bei Säuglingen nicht möglich, dem noch im Rechtsausschuss hochgelobte Präparat EMLA wurde mittlerweile die Zulassung zur Anwendung auf der Genitalschleimhaut von Säuglingen entzogen.
Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem der wichtigsten Kommentare zum StGB, dem sogenannten "Beck-Online-Kommentar" das "Beschneidungsgesetz" unter anderem so kommentiert:
"Das Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig (Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG). Der Verfassungsbruch aus Gründen der Staatsraison macht sich auch nicht bezahlt, weil er die Debatte nicht beenden kann. Bei näherer Betrachtung (Rn 9.1 ff; Rn 35.1 ff) wird evident, dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind. " Näheres hierzu lesen Sie bitte auf www.beschneidungsforum.de
Meine Frage: Würde Sie auch heute noch, nach Kenntnis all dieser neuen Informationen heute ebenfalls noch für die Legalisierung der nicht therapeutischen Vorhautamputation an nicht einsichtsfähigen Kindern stimmen?

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