Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt antworte.
Das Thema wird derzeit in der Öffentlichkeit breit und kontrovers diskutiert. Ausgelöst wurde die Diskussion durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012, mit dem erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Strafgericht die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung wertete. Das Urteil hat keine Bindungswirkung für andere Gericht. Dennoch ist dadurch die jüdische und muslimische Gemeinschaft in Deutschland tief verunsichert worden. Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen möchten und Ärzte, die die Beschneidungen vornehmen sollen, befürchten nun, dass sie sich damit strafbar machen könnten.
Für das religiöse Selbstverständnis von Juden und Muslimen ist die Beschneidung von Jungen von grundlegender Bedeutung. Sie fühlen sich durch das Urteil ausgegrenzt und fürchten ganz generell um die soziale Akzeptanz ihres religiösen Lebens in Deutschland.
Eine Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht, welche die Gerichte bundesweit binden würde, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Gesetzgeber muss daher entscheiden, ob die religiös motivierte Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben deshalb am 19. Juli 2012 in einem fraktionsüber-greifenden Beschluss die Bundesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit der Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen, die strafbar ist, ist die Beschneidung bei Jungen allerdings nicht vergleichbar. Die Beschneidung von Jungen ist einer der weltweit am häufigsten durchgeführten kinderchirurgischen Eingriffe. Sie gilt als medizinisch vertretbar, wenn sie fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen für das Kind durchgeführt wird.
Eltern müssen dies auch berücksichtigen dürfen, wenn sie darüber entscheiden, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient. Denn es sind zunächst die Eltern, die über das Kindeswohl bestimmen. Das Recht zur religiösen Erziehung der Kinder ist grundgesetzlich geschützt. Eltern dürfen sich daher bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung bzw. der Eingriff nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar ist.
Ohne kritische Prüfung der mit der Beschneidung berührten Grundrechte ist eine fundierte Stellungsnahme nicht möglich. Zwischen Religionsfreiheit, Erziehungsprivileg der Eltern und dem Anspruch des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ist ein Einklang herzustellen. Wir werden im Rechtsausschuss noch eingehend darüber beraten, ob und wie religiöse Beschneidung von minderjährigen Jungen in Deutschland vom Gesetzgeber geregelt werden muss. In der nächsten Woche wird daher zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung mit Experten stattfinden
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB