Siegfried Kauder (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
20.11.1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Villingen-Schwenningen
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
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(...) Die CDU/CSU-Fraktion und ich persönlich sehen keinen Grund, die für das ehemalige Volkseigentum der DDR im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen abzuändern. Sowohl öffentliche als auch private Grundstückseigentümer sind an Regelungen gebunden, die die Zulässigkeit der üblichen Nutzung von Seen zu Erholungszwecken und den Erhalt des Ökosystems enthalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
NEIN
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
enthalten
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
nicht beteiligt
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
nicht beteiligt
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
nicht beteiligt
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
nicht beteiligt
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Siegfried Kauder
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Frage zum Thema Soziales
07.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

2009 wurde im SGB V der § 240 Absatz 5 neu eingefügt. Danach sind "gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder" mit Freibeträgen zu berücksichtigen.

Absicht war wohl, ZUSÄTZLICH zur bisherigen Regelung und gefestigten Rechtsprechung des BSG (ALLE Kinder im Haushalt) AUCH Kinder zu berücksichtigen, die nicht mehr im Haushalt leben, aber unterhaltsberechtigt sind. Nur so macht die Einschränkung auf "gemeinsame" Kinder auch Sinn. Gemäß den allg. Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes werden aber NICHT gemeinsame Kinder (im Haushalt) NUR NOCH berücksichtigt, wenn ein Ehegatte SELBSTSTÄNDIG ist. Für alle übrigen Einkunftsarten gilt primär das "Abstammungs-Kriterium" (gemeinsam).

Meine 3 Kinder (im Haushalt / aus Vorehe) und ich sind zwangsläufig privat versichert. Für meine (neue) Ehefrau (ohne Einkünfte) ist private KV wegen Vorerkrankungen ausgeschlossen. Durch die neue Regelung des GKV-Spitzenverbandes ist unsere "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" rechnerisch von rund 1300 € auf knapp 4000 € gestiegen und wir sind "über Nacht" vom Mindestbeitrag (ca. 120 €) auf den Höchstbeitrag (ca. 290 €) festgesetzt worden.

Wenn es Absicht des Gesetzgebers war, den Personenkreis auszuweiten, dann hat der GKV-Spitzenverband das ja wohl rechtswidrig umgesetzt. Wenn aber Familien mit nicht gemeinsamen Kindern ausrücklich be- und Selbstständige entlastet werden sollten, müsste man darüber etwas in den Protokollen im DIP finden, denn das dürfte wohl kaum ohne Gegenäußerungen oder rechtliche Prüfung durchsetzbar gewesen sein. Da das nicht der Fall ist, schließe ich diese Absicht aus.

Sehen Sie einen "Korrekturbedarf" (des Gesetzgebers) oder erachten Sie es als rechtmäßig, die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" einer Familie mit 3 nicht gemeinsamen Kindern 3x so hoch zu bewerten wie die einer Familie mit 3 gemeinsamen Kindern oder die eines selbstständig Erwerbstätigen mit 3 nicht gemeinsamen Kindern (bei gleich hohen Einkünften)?

mfG
L.

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Frage zum Thema Finanzen
13.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder
Die von Herrn Heinrich Westner gestellte Frage liegt auch mir sehr am Herzen. Leider vermisse ich in Ihrer Antwort eine Stellungnahme zu den von Herrn Westner aufgeführten ESM-Vertragsabschnitten:
Art 8 und Art. 9/Art 25/Art. 27.
Und die Bedeutung, die diese Vertragsabschnitte in Bezug zur Demokratie, zur Selbstbestimmung und zu unserem Verfassungsrecht haben.
Insbesondere ein Eingehen auf den Abschnitt, der sich mit der gerichtlichen Immunität beschäftigt würde ich mir wünschen.
Desweiteren bleibt Art. 27 Ziffer 4 völlig unbeantwortet
›Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.‹ Frage: Heißt das, dass weder unsere Regierungen noch unsere Gesetzgeber noch irgendeines unserer Gesetze gegen den ESM etwas ausrichten können?
sowie Art.10 ›Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 ... entsprechend ändern.‹ Frage: …die 700 Milliarden sind also nur der Anfang? Der ESM kann also jederzeit und in jeder Höhe Nachforderungen stellen? Und wir wären dann (s. Artikel 9) ›bedingungslos und unwiderruflich‹ verpflichtet, zu zahlen?

Ein detailierteres Eingehen und Bezugnahme zu den von Herrn Westner zitierten Vertragsbestandteilen würde mich sehr freuen, zumal diese Artikel meiner Meinung nach folgendem Satz Ihrer Antwort widersprechen:
Zitat:
"Mit der Umsetzung des ESM wird das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages nicht auf die europäische Ebene verlagert."

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
J.

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