Sibylle Pfeiffer (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sibylle Pfeiffer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.10.1951
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Wetzlar
Wahlkreis
Lahn-Dill
Ergebnis
41,6%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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Für Mandatsträger des Bundestages oder der Landtage ist es durchaus sinnvoll, in den Kommunalparlamenten aus erster Hand die Auswirkungen politischer Beschlüsse des Bundes oder der Länder nachzuvollziehen. Viele meiner Abgeordnetenkollegen – aus allen Fraktionen übrigens – engagieren sich daher in der Kommunalpolitik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sibylle Pfeiffer
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Frage zum Thema Schulen
25.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pfeiffer ,

Ich würde gerne wissen , wie Sie zur Zentralisierung des Schulsystems stehen.
Zudem frage ich mich , ob Sie das derzeitige Schulsystem gerecht finden .

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Sibylle Pfeiffer
1Empfehlung
27.11.2009
Sibylle Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

in meinen Augen funktioniert ein föderatives Bildungssystem dann, wenn sich die Bundesländer auf gemeinsame Standards und Bildungsinhalte verständigen. Gelingt dies nicht, müssen wir uns bewusst sein, dass ein Zentralismus immer die Gefahr der Nivellierung nach unten in sich birgt.
Eine erfolgreiche Bildungspolitik legt den Grundstein für die Zukunft unserer Kinder. Nur in einem Bildungssystem der Vielfalt von Lernwegen und Lernkompetenzen werden die individuellen Begabungen – ob praktisch oder theoretisch – bestens gefördert. Der Staat hat die Verantwortung, jedem einzelnen Kind die Chance auf eine erfolgreiche Schullaufbahn zu eröffnen. Bei aller Unterschiedlichkeit der Begabungen und der unterschiedlichen Entwicklungsreife kommt es darauf an, das Schulsystem durchlässig zu gestalten, um optimale Chancengerechtigkeit zu erreichen. Die Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die einzelnen Schulen fordert zwingend eine Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schulen. Er bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten in den Schulen vor Ort und weniger zentrale Vorgaben. Die größere Freiheit für die Schulen muss aber immer auch mit bestimmten Qualitätsstandards verbunden sein. Transparenz und Vergleichbarkeit bleiben für jede Bildungseinrichtung unverzichtbare Prinzipien. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen allerdings auch die Eltern am Bildungserfolg ihrer Kinder mitarbeiten und in der schulischen Arbeit Verantwortung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Pfeiffer
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Frage zum Thema Sicherheit
29.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

für einen Politikvortrag in der Schule möchte ich gerne die Meinung eines lokalen Abgeordneten einbeziehen.

In meinem Vortrag behandle ich den Unterpunkt des Koalitionsvertrages "Innere Sicherheit und Bürgerrechte".

Ich würde gerne wissen, wie Sie die "unzumutbaren Belastungen" für Waffenbesitzer bzgl. der Kontrolle von Waffenbesitzern auslegen bzw. wie Sie dazu stehen. Sind diese unzumutbaren Belastungen als Entlastung für Waffenbestizer zu werten?

Mit freundlichen Grüßen und Danke im Vorraus
Antwort von Sibylle Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
02.12.2009
Sibylle Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Natürlich bin ich gern bereit, Ihre persönlichen Fragen für einen Politikvortrag in der Schule zu beantworten. Gleichwohl war ich erstaunt, dass Sie hierfür Abgeordnetenwatch als Medium gewählt haben. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem persönlichen Anliegen direkt an mein Büro im Deutschen Bundestag zu wenden, damit ich Ihnen zeitnah antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Pfeiffer
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
27.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,

ich möchte Sie gerne fragen, warum Sie den Einsatz unserer jungen Soldaten in
Afghanistan auf eine weitere Zeit zugestimmt haben. Sie haben bestimmt auch eine Familie und eventuell auch Kinder, die so wie es eventuell kommen könnte auch einmal zu einen
Kriegseinsatz berufen werden könnten. Meine direkte Frage: Können Sie Ihr Zustimmungsverhalten zum Afghanistaneinsatz mit Ihren Gewissen vereinbaren, wenn Sie daran denken müssen, dass zu jeder Zeit einer unserer jungen Leute auf so sinnloser Weise ums Leben kommen könnte? Was bewegt sich in Ihren Inneren, wenn wieder hören müssen
dass wieder ein junger hoffnungvoller Mensch sein Leben verloren hat?

Ich bitte Sie mir meine Frage zu beantworten.
Antwort von Sibylle Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
21.01.2010
Sibylle Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr nimmt kein Abgeordneter auf die leichte Schulter – im Gegenteil. Bei der Frage, ob wir deutsche Soldaten in eine gefährliche Mission nach Afghanistan schicken, bin ich meinem Gewissen gegenüber verantwortlich wie bei kaum einer anderen Frage im Rahmen meiner parlamentarischen Tätigkeit. Dabei muss ich abwägen zwischen den Sicherheitsinteressen Deutschlands, den Aussichten auf den Erfolg von ISAF und der Gefahr für unsere Soldaten und Entwicklungshelfer. Würde ich den Einsatz in Afghanistan wie von Ihnen suggeriert für "sinnlos" erachten, würde ich ihm natürlich nicht zustimmen – allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass die Stabilisierung Afghanistans in unserem ureigensten nationalem Interesse ist. Darüber hinaus habe ich im Gespräch mit den Angehörigen unserer Streitkräfte große Zustimmung für das ISAF-Mandat erfahren. Viele der Bundeswehrangehörigen erachten es als ihre Aufgabe und Pflicht als Soldat, in Afghanistan für unsere Sicherheit einzustehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Pfeiffer
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Frage zum Thema Internationales
25.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehört gewiss zu den bedeutendsten Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte, die Europa vorzuweisen hat. Ein Gerichtshof für Menschenrechte mit obligatorischer Jurisdiktion über alle Mitgliedsstaaten ist in dieser Form weltweit einmalig und beredtes Vorbild für andere regionale Menschenrechtsschutzsysteme.

In offensichtlichem Widerspruch zu seiner Wichtigkeit und Bedeutung aber leidet der Gerichtshof unter schwerwiegender anhaltender Unterfinanzierung. 119.000 anhängige Individualbeschwerden zum Ende des Jahres 2009 liefern ein eindringliches Zeugnis von der Arbeitsbelastung des Gerichtshofes, die die Bearbeitung von Beschwerden innert angemessener Frist praktisch aussichtslos werden lässt und mithin Verlässlichkeit als auch Qualität des Gerichtshofes als Kernstück europäischen Menschenrechtsschutzes gehörig in Frage stellt.

Auch die endgültige Ratifikation des 14. Zusatzprotokolls wird die Effizienz des Gerichtshofes nur geringfügig, nicht aber in erforderlichem Maße steigern. Das Grundproblem der immensen Unterfinanzierung hingegen bleibt bestehen. Selbst nach Erweiterung des Europarates in Folge des Endes des Kalten Krieges hin zu einer wahrhaft paneuropäischen Organisation verfolgten die Mitgliedsstaaten konsequent eine ‚zero growth policy‘ im Hinblick auf die Finanzierung des Gerichtshofs, welche den EGMR entscheidend geschwächt und beschädigt hat. Mit einem Jahresbudget von knapp 57 Millionen Euro ist europäischer Menschenrechtsschutz bislang zu einem "Schnäppchenpreis" zu haben. Wenn man Stimmen aus dem Ministerkomitee glauben mag, soll ebendem bei der Interlaken-Konferenz im Februar an der Politik des pekuniären Nullwachstums festgehalten werden.

Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie sich persönlich dafür einsetzen werden, die finanzielle Ausstattung des Gerichtshofs seiner Bedeutung angemessen voranzutreiben.

Mit vorzüglichen Grüßen,

Antwort von Sibylle Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2010
Sibylle Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einem effektiv arbeitenden Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dazu hat die Bundesregierung schon maßgeblich in der Vergangenheit beigetragen und sie wird sich auch in Zukunft nicht der Verantwortung entziehen.

So erhöhte sich in den vergangenen Jahren der Anteil des EGMR-Haushaltes am Europarat-Gesamthaushalt von ca. 18% in 2001 auf 27% in 2010. Damit verfügt der EGMR über ein Budget von fast 60 Millionen Euro. Von 1745 Planstellen im ordentlichen Europarat-Haushalt entfallen allein 629 auf die EGMR-Kanzlei. Für diese massiven Mittel- und Personalzuwächse des EGMR hat sich die Bundesregierung stets intensiv eingesetzt.
Darüber hinaus leistet Deutschland regelmäßig freiwillige Beiträge, um flexibel auf die Bedürfnisse des EGMR eingehen zu können. Dazu zählen beispielsweise der Human Rights Trust Fund, dessen Ziel es ist, mittel- und langfristig die rechtliche Situation in Ländern mit einem besonders hohen Beschwerdeaufkommen zu verbessern. Auch fördert die Bundesregierung mit freiwilligen Beiträgen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des EGMR, wodurch sich die Berichterstattung in deutschen Medien über die Arbeit des Gerichts massiv angestiegen ist.

Aber auch strukturell hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die Effizienz des EGMR zu steigern. Durch die Ratifikation von Zusatzprotokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch Russland wird durch Verfahrensvereinfachungen für eine erste Entlastung des Gerichtshofs sorgen. Sowohl die Einführung von Einzelrichterentscheidungen als auch neue Kompetenzen für Ausschüsse mit drei Richtern werden deutlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen und auch zum Abbau der von Ihnen angesprochenen anhängigen Fälle führen.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich Deutschland auch in Zukunft über seine obligatorischen Pflichtausgaben hinaus sowohl finanziell als auch bei den anstehenden strukturellen Reformen für den EGMR engagiert.

Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Pfeiffer
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
was mich derzeit am meisten stört ist die blinde Fokussierung der Politik auf Arbeitsplatzerhalt. Die Rettung von Konzernen, die Produkte herstellen, die nun mal keiner mehr braucht macht für mich einfach keinen Sinn. Es ist sicher hart für die Opelaner wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Ich selbst war auch gerade ein Jahr arbeitslos und es ist nicht sehr angenehm. Das Problem ist allerdings nicht das "keine Arbeit haben" an sich, sondern die Tatsache, dass unsere Gesellschaft dies immer noch als individuelles Scheitern abtut.

Es ist nicht genug Erwerbsarbeit für alle da und es wird auch nie wieder genug Erwerbsarbeit für alle geben. Dieser Tatsache sollten Sie ins Auge sehen. Es muss über alternativen zur Vollbeschäftigung nachgedacht werden. Wie stehen sie zum Beispiel zum bedingungslosen Grundeinkommen? Denken Sie, dass ein solches Grundeinkommen zum Zusammenbruch der Wirtschaft führen würde? Meinen Sie der Großteil der deutschen würde seine Arbeit niederlegen und sich in die Hängematte legen? Dann bin ich mir fast sicher, dass Sie noch nie in ihrem Leben arbeitslos waren. Denn sonst wüssten Sie, dass es nichts schlimmeres gibt als sich nutzlos zu fühlen.

Es gibt ein paar wenige die nichts zur Allgemeinheit beitragen wollen. Die gibt es heute und die wird es immer geben. Aber auch diese Menschen müssen von der Gesellschaft getragen werden und werden es ja auch. Aber das ist nicht die große Masse und wird es auch nie sein.

Falls Ihr Menschenbild tatsächlich so schlecht sein sollte, dass Sie meinen der einzige Antrieb der Menschen sei das Geld dann fangen Sie bei sich an. Würden Sie denn noch arbeiten wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre? Würden Ihnen z.B.1500€ mtl. reichen oder würden sie noch etwas hinzu verdienen wollen? Ich habe für mich diese Frage längst beantwortet und ich bin noch keinem Menschen begegnet der mit 1500€ mtl. dauerhaft die Arbeit nieder legen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sibylle Pfeiffer
1Empfehlung
01.03.2010
Sibylle Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

ich teile weder Teile Ihre Darstellung zu ökonomischen Realitäten noch bin kein Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens. Mit meinem Verständnis von Leitungsbereitschaft ist dieses Konstrukt nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Pfeiffer
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