Sebastian Körber (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Sebastian Körber
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
05.05.1980
Berufliche Qualifikation
Architekt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Forchheim
Wahlkreis
Bamberg
Ergebnis
10,7%
Landeslistenplatz
9, Bayern
weitere Profile
(...) Ich bin seit meiner Wahl 2009 in der Tat der jüngste MdB aus Bayern. Natürlich lebt Demokratie vom Wechsel und Ämter werden nur auf Zeit vergeben. Ich halte dies jedoch für keine Frage des Alters, des Geschlechts oder der "Gerechtigkeit" sondern eher von guter oder schlechter Politik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
14.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Körber,

der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.
"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.

"Formulierungsvorschlägen" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 zufolge ist überdies die Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses für Privatgespräche am Arbeitsplatz, die Legalisierung eines permanenten Mithörens dienstlicher Telefongespräche und Mitlesens dienstlicher E-Mails, die Zulassung einer permanenten Videoüberwachung von Beschäftigten "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" sowie ein Vorrang von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge selbst vor dem geringen gesetzlichen Schutzniveau geplant.
Nutzt mein Arbeitgeber diese Spielräume, werde ich am Arbeitsplatz künftig ständig kontrolliert werden, etwa durch permanente Videoüberwachung und regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören meiner Telefonate und E-Mails.

Als betroffener Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sebastian Körber
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2011
Sebastian Körber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage von 14.11.2011 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. Ihrer Einschätzung, dass mit den beabsichtigten Regelungen eine Verschlechterung des Datenschutzniveaus für die Beschäftigten eintrete, möchte ich widersprechen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass die Verhandlungen über Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zwischen den Koalitionsfraktionen noch nicht abgeschlossen sind und die Ihnen offenbar bekannten Formulierungsvorschläge des Bundesinnenministeriums allenfalls einen Zwischenstand bei den Verhandlungen, aber nicht deren Ergebnis, abbilden. Die Verhandlungen über die Änderungen des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Verfahren sind zunächst noch abzuwarten. Im Übrigen haben die Koalitionspartner bereits im Koalitionsvertrag im Herbst 2009 vereinbart, den Beschäftigtendatenschutz zu verbessern. Wörtlich heißt es dort: "Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen. Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Datenverarbeitungen, die sich beispielsweise auf für das Arbeitsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen, müssen zukünftig ausgeschlossen sein. Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden. Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten."

Der auch darin zum Ausdruck kommende zweite Aspekt, den die Gewerkschaften allerdings vollkommen unberücksichtigt lassen, ist eine praxisnahe Ausgestaltung der Vorschriften. Keinem ist damit geholfen, schön klingende Regelungen zu schaffen, die in der Praxis von den Arbeitgebern nicht umsetzbar sind. Ich halte im Übrigen wenig davon, alle Unternehmer in Deutschland unter einen Generalverdacht der Totalüberwachungsabsicht gegenüber den Arbeitnehmern zu stellen. Meine Erfahrung ist, dass die allermeisten Unternehmen dieses gerade nicht beabsichtigen. Auf einige Details will ich genauer eingehen:

Bei der Videoüberwachung ist zu unterscheiden zwischen offener und verdeckter Videoüberwachung. Nach derzeitiger Rechtslage trifft Ihre Einschätzung, dass Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sei, für die heimliche Videoüberwachung zu. Der Gesetzentwurf sieht dagegen ein völliges Verbot der heimlichen Videoüberwachung vor und verbessert damit den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten deutlich.
Wer annimmt, dass eine zulässige offene Videoüberwachung zu Zwecken der Qualitätssicherung zu einer lückenlosen Leistungs- und Verhaltenskontrolle missbraucht werden könnte, den möchte ich ausdrücklich auf die bereits im Gesetzentwurf in § 32 f gezogenen Grenzen für die Zulässigkeit offener Videoüberwachung hinweisen. Diese Maßnahmen müssen zum einen dem Erforderlichkeitsgrundsatz entsprechen und zum anderen dürfen keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen am Ausschluss der Videoüberwachung überwiegen. Daraus ergibt sich schon, dass umfassende Leistungskontrollen von diesen Vorgaben nicht gedeckt wären.

Beim sog. Screening beziehen Sie sich ersichtlich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom August 2010. Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen haben bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass sie hier Änderungsbedarf sehen. In den Änderungsvorschlägen, die im Auftrag der Koalitionsfraktionen durch das Bundesministerium des Innern erstellt wurden, wird auch deutlich, dass gerade die Vorschriften zum Screening umfangreiche Änderungen zu Gunsten des Datenschutzes der Beschäftigten erfahren werden.

Auch wird kein genereller Vorrang von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen festgeschrieben, sondern nur die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Fällen durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag von den gesetzlichen Vorschriften abzuweichen. Bereits heute ist es möglich und gängige Praxis, dass auch Datenschutzvorschriften in Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. Angesichts der Vielfalt der technischen Systeme und ihrer Weiterentwicklung sowie der ganz unterschiedlichen Umstände in den Unternehmen wäre es nicht sachgerecht, vollkommen auf die bisher mögliche Form der Betriebsvereinbarung zu verzichten. Grundsatz der Betriebsvereinbarung ist, dass zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein Ausgleich der Interessen erfolgt. Überdies sind auch die Betriebs- und Tarifpartner im Wege der mittelbar an die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes gebunden, so dass ein ab und zu befürchteter "Ausverkauf des Persönlichkeitsrechts" nicht möglich ist. Dieser Gedanke kommt auch in § 75 BetrVG zum Ausdruck. Außerdem werden gerade auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, wie z.B. eine betriebliche Altersversorgung, in Betriebsvereinbarungen begründet. Sobald dies mit einer Datenverarbeitung zusammenhängt, was nicht selten der Fall ist, wäre dies künftig nicht mehr möglich.

An diesen Beispielen zeigt sich, dass von einer Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten keine Rede sein kann. Das Gegenteil ist der Fall. Ich hoffe, ich konnte mit meinen kurzen Hinweisen einige Befürchtungen zerstreuen, dass die neuen Regelungen zu einer permanenten Überwachung führen würden - das ist nicht begründet!


Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Körber,

ein Großteil der deutschen Bevölkerung ist für die Einführung einer PKW-Maut auf deutschen Autobahnen. Bei der Online-Abstimmung auf der Website www.pro-pkw-maut-deutschland.de haben sich bis dato mehr als 1.260 Internetnutzer beteiligt (Stand 06.02.2012). 75 Prozent der Teilnehmer haben sich für eine PKW-Maut ausgesprochen. Einige begründeten ihre Meinung auch, indem sie einen Kommentar auf der Homepage hinterlassen haben.

Inwieweit können Sie eine Umfrage mit diesem Umfang in die Entscheidungsfindung der Politik einbinden? Welche Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sehen Sie bei dem Thema darüber hinaus?
Wird sich die FDP dem breiten Bürgerwillen stellen und die Diskussion über die Einführung einer PKW-Maut hierzulande mit der Union wieder aufnehmen?
Wie stehen Sie persönlich zu einer PKW-Maut in Deutschland und welche Kompensationen können Sie sich für die deutschen Steuerzahler im Gegenzug vorstellen?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

Freundliche Grüße
Antwort von Sebastian Körber
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29.02.2012
Sebastian Körber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Als Verkehrspolitiker rennen Sie bei mir in Sachen höherer Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur grundsätzlich offene Türen ein, der Bedarf ist da. Meine persönliche Haltung zu der Frage nach einer PKW-Maut ist allerdings eher kritisch. Es fällt mir schwer zu glauben, dass eine PKW-Maut aufkommensneutral durch Abschaffung oder Senkung anderer Steuern eingeführt werden könnte. Nach der verunglückten E-10-Einführung warne ich vor weiteren Experimenten mit den Autofahrern, die ohnehin durch immer höhere Spritpreise gebeutelt sind! Es sind aus meiner Sicht momentan nicht in erster Linie neue Abgaben notwendig, um zusätzliche Verkehrsinvestitionen finanzieren zu können. Die zahlreichen Abgaben der Autofahrer müssen nur entsprechend verwendet werden. Die Bundeskanzlerin hat zudem darauf hingewiesen, dass diese Frage im aktuellen Koalitionsvertrag 2009-2013 von CDU/CSU und FDP nicht vorgesehen ist und damit erst in der nächsten Legislaturperiode mit einer realistischen Befassung zu rechnen ist.

Vergessen Sie auch nicht: Zum 1. August wird die Mautpflicht für schwere Lkw auf rund 1000 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt, es werden jährliche zusätzliche Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro erwartet, die zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur fließen. Wir stärken damit den im vergangenen Jahr neu geschaffenen "Finanzierungskreislauf Straße" und haben einen klaren Nutzen in Form erhöhter Investitionen in das Straßennetz. Im Haushalt 2012 wird einmalig auch eine zusätzliche Milliarde in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur investiert, ein großer Kraftakt in Zeiten der Haushaltskonsolidierung. Die Kritik der Opposition an diesen einmaligen Zusatzmitteln verstehe ich nicht; sie ist herzlich eingeladen, bei den nächsten Etatberatungen mit uns beim Finanzminister für eine Verstetigung dieser Mittel in die Infrastruktur einzutreten.

Nichtsdestotrotz finde ich Ihr Projekt prima und kann es nur begrüßen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger engagiert Gedanken über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur machen. In diesem Sinne viel Erfolg für Ihre Internet-Umfrage. Bitte teilen Sie mir doch das Ergebnis mit.

Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.
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