Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Rechtsextreme und ausländerfeindliche Straftaten, die so genannte Hasskriminalität, sind besonders gefährlich, weil sie die Basis unseres zwischenmenschlichen Zusammenlebens angreifen: die Universalität der Menschenwürde. Die Täter wählen ihre Opfer zufällig aus, ohne dass eine direkte oder persönliche Beziehung besteht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

wie bewerten Sie als Vorsitzender des Innenausschußes und damit an der Diskussion der neuen Verschärfung des Waffengesetzes maßgeblich Beteiligter das im Link gezeigte Messer hinsichtlich des Verbots des Führens von Einhandmessern? Sind Sie der Ansicht, daß es sich dabei um einen gefährlichen Gegenstand handelt, den man nicht mehr ohne weiteres im Alltag mit sich führen darf? Augenscheinlich handelt es sich um ein einfaches Taschenmesser, welches jedoch mit nur einer Hand zu öffnen ist.

www.chronometer.net

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
13Empfehlungen
10.03.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2008 zum Verbot des öffentlichen Führens von Einhandmessern.

Da ich mich in den vergangenen Wochen bereits mehrfach auf dieser Internetplattform zur Novellierung des Waffenrechts geäußert habe, verweise ich weitgehend auf meine entsprechenden Antworten. Dort habe ich auch begründet, warum ich ein prinzipielles Verbot des öffentlichen Führens von Einhandmessern aufgrund des mit ihnen verbundenen Droh- und Gefahrenpotentials für sinnvoll und notwendig erachte.

Auf Ihre konkrete Frage bezogen: Meiner Erfahrung nach sind die meisten gebrauchsüblichen Taschenmesser für ein zweihändiges Öffnen vorgesehen. Es ist es für mich anhand des verlinkten Bildes nicht ersichtlich, dass das abgebildete Taschenmesser nur mit einer Hand zu öffnen ist.

Bei Einhandmessern (auch bei Einhand-Taschenmessern) ist unter der Voraussetzung des Vorliegens eines berechtigten Interesses (z.B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck) das öffentliche Führen zulässig. Liegt ein berechtigtes Interesse nicht vor, sind Einhandmesser im öffentlichen Raum verschlossen zu transportieren.

Möglicherweise wird die neue Rechtslage von den Herstellern bei der Weiterentwicklung des Messer-Angebotes gerade im Taschenmesser-Bereich berücksichtigt. Möglicherweise wird sie auch dazu führen, dass Händler ihre Kunden künftig darauf hinweisen, dass das öffentliche Führen von Einhandmessern grundsätzlich unzulässig ist und es sich bei der Wahl eines Taschenmessers empfehlen dürfte, ein zweihändig zu öffnendes Messer zu erwerben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.03.2008
Von:

Das DNeuG (Dienstrechtsneuordungsgesetz) sollte ursprünglich zum 1.4.08 in Kraft tretten. Es wurde aber an den Innenausschuß verwiesen.
Was war der Grund dafür?
Wann wird es in Kraft treten?

MfG
Antwort von Sebastian Edathy
21Empfehlungen
13.03.2008
Sebastian Edathy
Berlin, 13. März 2008

Sehr geehrter Herr ,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 12. März 2008 bezüglich des Inkrafttretens des geplanten Dienstrechtsneuordnungsgesetzes.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) wurde am 12. November 2007 seitens der Bundesregierung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/7076). Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 15. November 2007 nach der ersten Beratung im Plenum zur federführenden Weiterberatung an den Innenausschuss überwiesen.

Dies ist der übliche Gang der Gesetzgebung und keine Besonderheit, wie Ihre Frage zu beinhalten scheint: Ein Gesetzentwurf wird im Bundestag eingebracht, dann von den zuständigen Ausschüssen im Detail beraten und anschliessend mit einer Beschlussempfehlung der beteiligten Ausschüsse abschliessend im Plenum behandelt und abgestimmt.

Der Entwurf des DNeuG sieht eine Vielzahl von wichtigen Veränderungen der Arbeitsverhältnisse der Beamten des Bundes vor und bedarf intensiver Befassung. Deswegen hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages entschieden, im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung externen Sachverstand zum vorliegenden Entwurf heranzuziehen. Diese Anhörung wird am 7. April 2008 von 14.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.

Schwerpunkte dieser Anhörung werden u.a. Fragen des Laufbahnrechts, der Besoldungsstruktur, des Versorgungsrechts und des Beihilferechts sein.

Nach der Anhörung wird der Innenausschuss abschliessend beraten und dem Plenum des Deutschen Bundestages einen Beschlussvorschlag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.03.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Edathy, vom Dt. Bundestag wurden in den letzten Jahren massive Einschnitte in die Besoldung der Bundesbeamten beschlossen.So wurde das Urlaubsgeld gestrichen,die jährliche Sonderzahlung auf 2,5 % der Jahresbezüge heruntergekürzt u. Arbeitszeiterhöhungen ohne finanziellen Ausgleich beschlossen.Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Einschnitte im Versorgungs- u. Beihilferecht.Weiter mussten wir uns jahrelang -real gesehen- mit Null- bzw. Minusrunden abfinden.Beschäftigt man sich mit der vom BMI hoch gelobten Reform des Dienstrechts der Beamten (DNeuG) näher,stellt man leider fest,dass hierdurch in vielen Fällen schon wieder Einschnitte zu erwarten sind. Das neue Recht sieht vor, dass zunächst am Tage des Inkrafttreten des DNeuG Beamte in eine für sie betragsmäßig gleiche Erfahrungsstufe oder eine sog. Überleitungsstufe "überführt" werden,was keine Verluste mit sich bringen solle.Jedoch beginnt für alle diejenigen Beamten(innen),die nicht in eine Überleitungsstufe überführt werden,der neue Jahresrhythmus von 3 bzw. 4 Jahren neu.Das hört sich zunächst logisch an,wird aber für die Beschäftigten,die in absehbarer Zeit eine weitere Dienstaltersstufe ohne die Reform erhalten hätten,faktisch zur weiteren Kürzung der Bezüge.Insoweit sehe ich hier eine Ungerechtigkeit in der Anwendung der Einstufungen.Zumindest sollten Härteregelungen eingeführt werden, die eine Überleitung in die nächste Erfahrungsstufe unter Anrechnung der bereits hinter sich gebrachten "Wartezeiten" abmildern könnten.Praktisch gesehen haben alle Pech, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in absehbarer Zeit eine weitere Dienstaltersstufe erhalten hätten.Sie müssen zunächst weitere 3 bzw. 4 Jahre "Erfahrung sammeln",um evtl. in den Genuß einer nächsten Erfahrungsstufe zu kommen.Dabei wird nicht berücksichtigt, dass diese ja ggfs. schon nahezu 3-4 Jahre auf eine solche Erhöhung warten.Wie sehen Sie diese Regelung? Wird im Rahmen der Beratungen auf solche Dinge eingegangen?
MfG
H.J.
Antwort von Sebastian Edathy
18Empfehlungen
20.03.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 20. März 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom
15. März 2008.

Mir ist bewusst, dass der Regierungsentwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in seiner jetzigen Fassung noch teilweise verbesserungsbedürftig ist. Ich möchte Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich zunächst die am 7. April 2008 stattfindende öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages abwarten möchte, bevor ich zu Detailfragen Stellung beziehe. Sie können aber grundsätzlich davon ausgehen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf geltend gemachte Bedenken eingegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

den Medien ist zu entnehmen, dass die Musikindustrie die Internetprovider in der EU und in Deutschland mit massivem Lobbyismus und Androhung langwieriger Prozesse dazu zwingen will, ihr die Daten von so genanntem Raubkopieren offen zu legen und Wiederholungstätern den Internetzugang zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass auch der Bundestag sich bald mit diesen Forderungen konfrontiert sieht oder schon tut.

Ich halte die Idee für äußerst problematisch, der Industrie in diesem
Bereich quasihoheitliche Rechte zu überlassen, indem ihr die Möglichkeit durch den Staat geboten wird, gegen ihr zugefügten Schaden mit einer Effektivität und Autonomie vorzugehen, die dem Normalbürger vom Gesetz nicht angetragen wird.

Meine Fragen hierzu:

1. Nehmen Sie bitte zu dieser Aussage Stellung.

2. Das Gesetz verbietet es, dass Firmen Daten ihrer Kunden ohne deren Einwilligung an Dritte weitergeben, ferner verlangt es von Anbietern sämtlicher Kommunikationsdienstleistungen, eben jene
Kommunikation ihrer Kunden weder selbst einzusehen noch Dritten offenzulegen, es sei denn, dazu liegt ein richterlicher Beschluss vor.
Inwieweit wäre der Vorstoß der Industrie dann überhaupt rechtens?

3. Wie beurteilen sie die Erfolgsaussichten dieses Ansinnens in Anbetracht der Tatsache, dass der Bundesrat (Drucksache 47/1/08) die Initiative begrüßt hat?

4. Falls die Regelung von der EU übernommen wird, in wieweit ist
Deutschland dann verpflichtet, sie ebenfalls zu übernehmen, und in wieweit bestünde die Möglichkeit, sich gegen die Initiative zu sperren?

5. Das Eco Forum, der Verband der Internetdienstleister in Deutschland, hat sich im Gegensatz zu vergleichbaren Verbänden in anderen Ländern gegen die Initiative gesperrt mit der Begründung, Provider seien keine Kontrolleure und "können und dürfen nicht entscheiden, wem welche Daten vorenthalten werden".

Link hierzu: www.spiegel.de

Nehmen Sie bitte auch hierzu Stellung.

Mit freundlichem Gruß

A.
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
27.03.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 27. März 2008

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 18. März 2008.

Meine Antwort bezieht sich auf Ihre Fragen insgesamt:

Ich räume dem Datenschutz einen besonderen Stellenwert ein. Allerdings hat auch die Musikindustrie (und haben die Künstler) ein legitimes Interesse daran, dass bezüglich urheberrechtlich geschützter Musikstücke keine Urheberrechts-Verletzungen erfolgen. Im vergangenen Jahr wurden allein in Deutschland schätzungsweise 310 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen.

Der Deutsche Bundestag ist mit der Frage der Schaffung eines Anspruches gegen einen Provider auf Herausgabe der Daten bereits befasst. Der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" vom 20. April 2007 (Bundestagsdrucksache 16/5048) befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Am 20. Juni 2007 fand hierzu eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages statt, die zweite sowie dritte Lesung im Parlament ist für den 11. April 2008 vorgesehen. Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU Nr. L 195 S. 16). Insgesamt soll durch die Verbesserung der Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums geleistet werden.

Dieser Gesetzesentwurf sieht unter engen Voraussetzungen und besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Datenabfrage bei Providern vor. Dies betrifft den Fall, dass eine Auskunftserteilung nur unter Nutzung von Verkehrsdaten im Sinne von § 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) möglich ist. Dies sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Grund dafür ist, dass häufig Daten illegal im Internet mit Hilfe von dynamischen IP-Adressen ausgetauscht werden und dadurch Rechtsverletzungen begangen werden. Die dahinter stehenden Personen können aber meist nicht über Bestandsdaten, sondern nur mit Hilfe dieser Verkehrsdaten ermittelt werden. Zum Schutz des Datenschutzes sieht der Entwurf allerdings einen richterlichen Beschluss vor (Richtervorbehalt), und die Rechtsverletzung muss im geschäftlichen Verkehr bzw. zu gewerblichen Zwecken erfolgt sein. Eine rein private Aktivität wäre demnach also nicht erfasst.

Unter diesen engen Voraussetzungen halte ich nach einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen den Entwurf für nicht unverhältnismäßig. Hinzu kommt noch, dass das früher übliche Verfahren, nicht zivilrechtlich, sondern strafrechtlich gegen die Rechteverletzer vorzugehen, zumindest vorläufig kaum mehr möglich ist: Bislang war es häufig so, dass die Medienunternehmen bzw. von ihnen beauftrage Firmen mittels einer speziellen Software Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen registrierten. Daraufhin erstatteten sie Strafanzeige gegen Unbekannt – mit Datum, IP-Adresse und Dateiname als Beweisgrundlage. Bislang hatte die Staatsanwaltschaft die Pflicht, beim jeweiligen Provider herauszufinden, wer unter der jeweiligen IP-Adresse im Internet war.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren gegen die sog. Vorratsdatenspeicherung vom 19. März 2008 (Az.: 1 BvR 256/08) hat sich diese Rechtslage zumindest vorläufig geändert. Nach Auffassung des Gerichts sind die Daten "nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO" ist. Diese vorläufige Verfügung wird bis zum Urteil in der Sache gelten, dessen Zeitpunkt gegenwärtig noch überhaupt nicht absehbar ist.

Schließlich möchte ich mich noch auf Ihre europarechtlichen Fragen beziehen: Sofern eine europäische Richtlinie als Instrumentarium gewählt würde, sind die nationalen Parlamente gemäß Art. 249 EG-Vertrag verpflichtet, diese binnen einer bestimmten Frist hinsichtlich ihrer Ziele in das nationale Recht umzusetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06) festgestellt, dass das Gemeinschaftsrecht es den Mitgliedstaaten zwar nicht vorschreibt, aber erlaubt, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind danach verpflichtet, die Achtung des Privatlebens mit dem Eigentumsrecht und dem Recht auf wirksamen Rechtsbehelf in eine angemessene Balance zu bringen. Neben gesetzlichen Regelungen können dazu auch freiwillige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern, Internetprovidern und Verbrauchern sinnvoll sein, wenn jede Seite den ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten entsprechenden Teil zur Lösung des Problems beiträgt.

Versichern kann ich Ihnen, Herr , dass der Industrie keine "quasihoheitlichen" Rechte übertragen werden. Einen unmittelbaren Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte darf es nach meiner Auffassung nicht geben.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

in Ihrer Antwort vom 13.03.2008 auf die Frage bezüglich des Inkrafttretens des geplanten Dienstrechtsneuordnungsgesetzes weisen Sie auf einen öffentlichen Anhörungstermin hin. Diese Anhörung wird nach Ihren Angaben am 7. April 2008 von 14.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.

Ich möchte Sie bitten mich über den Veranstaltungsort, die Tagesordnung, die Liste der teilnehmenden Sachverständigen und ggf. bereits vorliegende Stellungnahmen der Sachverständigen in Kenntnis zu setzen.

Besteht die Möglichkeit diese Ausschusssitzung in TV oder im Internet zu verfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Edathy
14Empfehlungen
20.03.2008
Sebastian Edathy
Berlin, 20. März 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 18. März 2008 bezüglich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz.

Die Anhörung findet am 7. April 2008 zwischen 14.00 und 18.00 Uhr im Raum 3.101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger Str. 1 in Berlin -Mitte statt. Anmeldungen zur Teilnahme (bitte den vollständigen Namen und das Geburtsdatum angeben) nimmt das Sekretariat des Innenausschusses unter innenausschuss@bundestag.de oder telefonisch unter 030 227 32858 entgegen. Die Anhörung ist grob strukturiert um die Themen Laufbahnrecht, neue Besoldungsstruktur, Versorgungsrecht, Beihilferecht und Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Verheirateten.

Als Sachverständige haben die Fraktionen im Bundestag benannt:
Prof. Dr. Monika Böhm, Universität Marburg
Prof. Dr. Hans Peter Bull, Hamburg
Oberst Bernhard Gertz, Deutscher Bundeswehrverband, Bonn
Peter Heesen, dbb – Beamtenbund und Tarifunion, Berlin
Prof. Dr. Matthias Pechstein, Universität Frankfurt (Oder)
Josef Scheuring, Gewerkschaft der Polizei, Hilden
Klaus Weber, ver.di, Berlin
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Frankfurt (Oder)
Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaft,
Speyer

Ein noch nicht benannter Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird ebenfalls als Sachverständiger an der Anhörung teilnehmen.

Die offizielle Tagesordnung, die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sowie weitere Informationen werden in Kürze über die Internetseite des Innenausschusses www.bundestag.de abrufbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Ihre Frage an Sebastian Edathy
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