Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
weitere Profile
(...) 1) Pauschal von "ernsthaften kriminellen Probleme(n) der jugendlichen Migranten-Sprösslinge" zu schreiben, halte ich für nicht vertretbar. (...) Wenn aber ein Mensch in der Bundesrepublik geboren wird und hier zur Schule geht, findet eben die Sozialisation hier statt und nirgendwo sonst -- und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob dieser Mensch einen Migrationshintergrund aufweist oder nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.12.2006
Von:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind offenbar nicht in der Lage Gesetze hinsichtlich ihrer Verfassungamäßigkeit, Bestimmheit und Machbarkeit zu beurteilen. Der Bundespräsident hat einige Gesetze wegen erheblicher Bedenken nicht ausgefertig, das Verfassungsgericht Gesetze wegen Verstosses gegen die Verfassung "kassiert", der Bundestag selbst nach Beschluß nachträgliche Änderungen mit juristischen Winkelzügen in anderen Gesetzen einbebaut. (z. B. das ehemalige Antidiskriminierungsgesetz, dass in Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz umbenannt und geändert wurde und wo erneute Änderungen im Betriebsrentengesetz versteckt wurden, um erneute parlamentarische Beratungen zu vermeiden) Der Bundespräsident hat laut Verfassung die Gesetze, die er unterschreibt zu prüfen. Er ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Sie haben sich als Abgeordneter des Bundestages offenbar dahingehend geäußert und angezweifelt, dass der Bundespräsident kein zweites Mal gewählt würde. Sind Sie bei derv offenkundigen Fähigkeit der Parlametarier der Meinung, dass das Grundgestz geändert werden sollte und dass das Verfassungsgericht als Prüfeinrichtung ausreicht? Sind Sie sicher, dass der Bundespräsident nicht wiedergewählt wird? Sind Sie sicher, dass Sie wiedergewählt werden? Was würden Sie nach Ihrer Bundestageszeit an Tätigkeiten ausüben?
Antwort von Sebastian Edathy
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11.01.2007
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. Dezember 2006 zur Stellung des Bundespräsidenten.

Meine von Ihnen erwähnte Aussage, dass ich nicht der Ansicht bin, dass der Bundespräsident Horst Köhler unter einer großen Koalition ein zweites Mal gewählt werde, bezog sich nicht auf die teilweise geäußerte Kritik an dem Nichtunterzeichnen von Gesetzen durch ihn, sondern einzig darauf, dass ich bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen auf Bundesebene nicht glaube, dass sich ein Präsident, der von CDU und FDP vorgeschlagen wurde, nochmals durchsetzen kann.

Ihre Auffassung, dass der Bundespräsident "laut Verfassung die Gesetze, die er unterschreibt, zu prüfen hat", teile ich nicht in vollem Umfang. So hat der Bundespräsident zwar gemäß Art. 82 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unstreitig ein formelles Prüfungsrecht der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, d.h. ein Prüfungsrecht über das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes wie die Zuständigkeit und das Gesetzgebungsverfahren.

Ein materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, also das Recht zur Prüfung der inhaltlichen Vereinbarkeit des betreffenden Gesetzes mit der Verfassung, ist indes seit jeher in Verfassungsrechtskreisen streitig und im Grundgesetz zumindest nicht explizit geregelt. Hinsichtlich der Argumente verweise ich auf die einschlägige Kommentarliteratur zu Art. 82 GG. In jedem Falle steht dem Bundespräsidenten jedoch ein Verwerfungsrecht bei evidenten Verfassungsverstößen zu, d.h. dann, wenn dem Gesetz "die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht".

Genau diese offenkundige Verfassungswidrigkeit habe ich indes bei den jüngst nicht unterzeichneten Gesetzen nicht gesehen: Meiner Ansicht nach hätte der Bundespräsident diese Gesetze ausfertigen müssen. Sie hätten dann, der Verfassung entsprechend und so von ihr vorgesehen, allerdings vom dafür zuständigen Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können.

Auf Ihre beiden letzten Fragen möchte ich Ihnen gern mitteilen, dass ich mir als Abgeordneter des Deutschen Bundestages natürlich nicht sicher sein kann, wieder gewählt zu werden. Dies würde auch nicht meiner Vorstellung von Demokratie entsprechen. Der Wählerwille allein entscheidet über eine Wiederwahl. Die Frage, welche Art von Tätigkeit ich nach Ablauf meines Mandats im Falle meiner Nichtwiederwahl ausüben würde, stellt sich allerdings derzeit nicht.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

als Vorsitzender des Innenausschusses haben Sie einen nicht ganz unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Datenschutzes in unserem Land. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:
  • Sind Sie für den Einsatz von RFID-Technologie in amtlichen
Personalausweisdokumenten?
Wenn ja,
  • sind Sie mit dem Verfahren zum auslesen sowie der eingesetzten Verschlüsselungstechnik der Daten vertraut?
  • sind Sie der Meinung, dass der Einsatz von kontaktlos auslesbaren RFID-Chips in Personalausweisdokumenten das Missbrauchspotential durch Fälschung senken und die Sicherheit der Bürger nachhaltig steigert kann, insbesondere in Hinblick auf Datenschutz und Identitätsdiebstahl?
  • sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen das auslesen und kopieren von Daten funktioniert hat?
  • sind Sie sich im klaren darüber, dass Sie mit der Einführung von kontaktlos auslesbaren biometrischen Ausweisen, eine nicht kontrollierbare und nur noch schwer umkehrbare Basis zur lückenlosen Überwachung aller Bürger dieses Staates schaffen?
  • welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls ein Drittstaat geltende Datenschutzbestimmungen der EU verletzt indem er Daten von EU-Bürgern nicht gesetzteskonform verarbeitet?
  • haben Sie, ähnlich wie Herr Schily, eine enge, wie auch immer geartete Beziehung zu Firmen, die in diesem Bereich tätig sind (Quellen: www.heise.de www.heise.de ?url=/newsticker/meldung/76682, www.sueddeutsche.de ?
  • wie stehen Sie zu dem Recht auf Privatsphäre allgemein und sind Sie der Meinung, dass der Bürger den Staat grundsätzlich als vertrauenswürdig einstufen sollte?
Wenn nein,
  • was unternehmen Sie, um den Einsatz von RFID-Technologie in Personalausweisdokumenten zu verhindern oder sicherer zu machen?

Mit bestem Dank
Antwort von Sebastian Edathy
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11.01.2007
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 2. Januar 2007 zum Datenschutz und zur RFID-Technologie in amtlichen Personalausweisdokumenten.

Die Nutzung moderner Techniken zur Speicherung von erkennungsdienstlich relevanten Daten und den Einsatz der RFID-Technologie auf Ausweisdokumenten halte ich insgesamt für sinnvoll. So wird eine schnellere Identitätsüberprüfung ermöglicht und insbesondere ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten erreicht.
Gleichwohl gilt es, auch auf internationaler Ebene, sicherzustellen, dass die Daten ausschließlich auf den Pässen und nicht in externen Dateien gespeichert werden. Dass ein Datenmissbrauch ausgeschlossen wird, ist erklärtes Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich das Bedrohungsszenario eines unbefugten Auslesens der Daten auf den Dokumenten für eher theoretisch halte. Insbesondere stünde der aufzubringende Aufwand in keinem Verhältnis zum dadurch erzielten Informationsgewinn.

Seit längerer Zeit kursiert die Mutmaßung, dass das Bundesministerium des Innern beabsichtige, die auf Chips von Ausweisdokumenten gespeicherten biometrischen Daten gegen Bezahlung an Dritte weiterzugeben. Diese Behauptung ist falsch. Biometrische Daten werden in der Bundesrepublik sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch in der Zukunft ausschließlich für hoheitliche Zwecke ausgelesen und gespeichert. Eine andere Vorgehensweise stünde weder im Einklang mit dem im Grundgesetz verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, noch ist es gesetzlich zulässig, Dokumentendaten zentral zu speichern. Letzteres wäre jedoch die notwendige Voraussetzung für einen Verkauf von den in den biometrischen Personalausweisen enthaltenen persönlichen Daten. Der Hintergrund dieser Spekulation ist die von Ihnen angesprochene und für 2008 geplante Einführung von elektronischen Personalausweisen. Diese sollen neben den auf einem integrierten Chip gespeicherten persönlichen Daten mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion, optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ausgestattet werden. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich elektronisch auszuweisen, um so eine einfache und sichere Nutzung elektronischer Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu gewährleisten. Dies entspricht dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum "E-Gouvernement 2.0" und fördert eine schnellere und effizientere Verwaltung und trägt damit zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger bei.

Mit dieser Authentisierungsfunktion in Form einer digitalen Signatur können sich die Bürgerinnen und Bürger sicher und eindeutig auch im Internet elektronisch ausweisen sowie besser als bisher vor Identitätsbetrug geschützt werden. Die Übermittlung von Identitätsdaten erfolgt dabei aber unter der vollen Kontrolle des Benutzers, der seine Daten für den einzelnen Geschäftsvorgang explizit freigeben muss. Biometrische Daten sind von diesen Prozessen allerdings von vornherein ausgeschlossen. Insbesondere sollen – nach Entscheidung des Benutzers – nur die für den jeweiligen Geschäftsprozess notwendigen Daten übertragen werden. Damit wird das Gebot der Datensparsamkeit in die Praxis umgesetzt und dem Datenschutz Rechnung getragen. Dazu zählt auch die klare Zweckbindungsregelung und die Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Maximum an Sicherheit und Schutz vor Datenmissbrauch in der Umsetzung der Pläne gewährleistet sein wird.

Die Bundesregierung hat zur geplanten Einführung von elektronischen Personalausweisen in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag weitere Informationen geliefert. Die entsprechende Bundestags-Drucksache können Sie unter dip.bundestag.de mit der Drucksachennummer 16/1880 aufrufen.

Übrigens: Zu Ihrer Frage nach geschäftlichen Beziehungen zu Firmen, die im Bereich der RFID-Technologie tätig sind, kann ich Ihnen mitteilen, dass solche meinerseits weder bestanden noch bestehen.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erachte ich als besonders bedeutsam. Dieses erst vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz kreierte Grundrecht schafft dem Bürger eine Zone, in der selbst entscheiden kann, ob er seine persönlichen Daten preiszugeben gedenkt oder nicht. Diesem Auftrag entspricht die oben erläuterte Lösung.

Wenn damit aber die Gefahr eines Missbrauchs nahezu ausgeschlossen ist und eine Innovation bzw. die daraus resultierende Technologie eine Sicherheitserhöhung schafft, halte ich es ebenfalls für wichtig, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen. Dabei müssen die Interessen der effektiven Sicherheitspolitik und die Achtung der Grundrechte miteinander in Einklang gebracht werden. Auch wenn ich einige der Bedenken der Datenschützer verstehen kann, so sehe ich dennoch in erster Linie Vorteile in der Einführung dieser neuen Technologie. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass nicht, wie Sie es formulieren, "eine nicht kontrollierbare und noch schwer umkehrbare Basis zur lückenlosen Überwachung aller Bürger dieses Staates" geschaffen wird. Der Staat hat kein Interesse an einer solchen Überwachung. Im Gegenteil bin sowohl ich als auch die gesamte SPD-Bundestagsfraktion dafür, nicht die Rechte der Bürger zu vermindern, sondern vielmehr Freiheiten zu erweitern. Dies aber unterstützt diese neue Technologie, indem sie die Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungsbürokratie entlastet, während sie sich zugleich der Sicherheit ihrer Daten gewiss sein können.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Edathy,

zunächst einmal vielen Dank für die Teilantwort und die Darlegung aus Ihrer Sicht. Unbeantwortet blieb meine Frage hinsichtlich der Winkelzüge, Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes, das in "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" umbenannt wurde, im Betriebsrentengesetz einzubauen. Wieso wird da nicht offen agiert? Ein Bürger, der sich für diese Sachlage interessiert, wird nicht automatisch in dem völlig abwegigen Bereich suchen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Sebastian Edathy
1Empfehlung
18.01.2007
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 11. Januar 2007.

Auf Ihre "Frage" hinsichtlich der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Betriebsrentengesetzes bin ich in meiner Antwort nicht eingegangen, da Ihre Äußerungen eben nicht als Frage formuliert waren. Sie führten diese Novellierung in Klammern gesetzt und als allgemeines Beispiel für die Ihrer Meinung nach "juristischen Winkelzüge" des Bundestages an, ohne mich aber um eine Stellungnahme konkret zu dieser Thematik zu bitten. Das taten Sie ausschließlich bezüglich der von mir beantworteten Punkte. Dennoch beantworte ich Ihre Nachfrage natürlich gern.

Im Bundesgesetzblatt I vom 11. Dezember 2006 findet sich ab Seite 2742 das "Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze" vom 2. Dezember 2006. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Artikelgesetz. Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder unterschiedliche Inhalte in sich vereint. In dem von Ihnen thematisierten Artikelgesetz wurde nicht nur das Betriebsrentengesetz (übrigens nicht im Kontext des AGG), sondern auch einige andere Gesetze wurden geändert. Unter diesen befindet sich auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen Novellierungen sich in Artikel 8 des Änderungsgesetzes finden.

Die Verwendung eines Artikelgesetzes ist in der Gesetzgebung nichts Ungewöhnliches. Ein solches trägt zu einer Erhöhung der Effizienz des Verfahrens bei. Andernfalls würde der Aufwand für lediglich geringe Novellierungen einzelner Gesetze unnötig erhöht. Zwar stimme ich Ihnen insofern zu, als dass diese Änderungen schwerer zu verfolgen sind als separate Gesetzesreformen. Andererseits geben beispielsweise die Internetseiten des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) ausreichende Informationsmöglichkeiten über den Stand einzelner Gesetzgebungsvorhaben. Dies verdeutlicht auch die Transparenz der legislativen Prozesse, so dass meiner Ansicht nach von einem "nicht offenen Agieren" keine Rede sein kann.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nunmehr vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy ,

Der ENTWURF der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Thema "Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur - Eckpunkte für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" beginnt in den ersten 3 Absätzen mit schön klingenden Worten über "Würdigung der Opfer, solidarische Leistung, moralische Dimension, Einsatz für Werte der Freiheit" um dann im 4. Absatz "die Katze aus dem Sack zu lassen": Natürlich beschränkt auf wirtschaftlich bedürftige Opfer.

Noch heuchlerischer klingt dann die Begründung der Beschränkung auf wirtschaftlich bedürftige Opfer. Die für die bis 1989 in der DDR ansässigen NS-Opfer zu leistende monatliche Rentenzahlung jedenfalls erfolgt ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung. Wir halten dies auch durchaus für richtig. Genau deshalb meinen wir aber, dass dann mit zweierlei Maß gemessen wird und damit ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung in den "Eckpunkten" geplant wird.

Dennoch begrüßen wir die Willenserklärung in den "Eckpunkten" als ein - zwar unzureichend kleines - Schrittchen in die richtige Richtung, das wenigstens den am schlimmsten Leidenden eine kleine Hilfe zuteil werden lässt. Aber die schönen Worte in den ersten 3 Absätzen und die verlogene Begründung der Bedürftigkeitsklausel sollte doch aus dem zu schaffenden Gesetz besser draußenbleiben.

Wir meinen: Richtiger, moralischer und würdiger wäre es aber allemal, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die Bedürftigkeitsklausel zu verzichten und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu folgen.

Welche Meinung haben Sie, sehr geehrter Herr Edathy , zu diesem, von uns als Entwürdigend befundenen Eckpunktepapier und unseren Schlussfolgerungen dazu?

(Bund Stalinistisch Verfolgter (BSV) / Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Sachsen-Anhalt)
Antwort von Sebastian Edathy
1Empfehlung
08.03.2007
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

obwohl ich festgestellt habe, dass Sie Ihre Fragen zu den Eckpunkten des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vom 6. Februar 2007 innerhalb dieses Forums an mehrere Bundestagsabgeordnete gesendet haben, beantworte ich Ihnen diese gern.

Mit ihrem Antrag vom 31. Januar 2007 setzten die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um: die soziale Besserstellung von Opfern der politischen Unterdrückung von Stalinismus und SED-Herrschaft. Damit wird erstmalig eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime besonders schwer gelitten haben: die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten. Endlich werden somit auch die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime gelindert und die Zivilcourage, der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt. Viele der Opfer hatten auch nach ihrer Haftentlassung nicht die Möglichkeit, eine ihren Fähigkeiten entsprechende berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie leiden angesichts der oftmals wesentlich vorteilhafteren rentenrechtlichen Stellung ihrer ehemaligen Peiniger.

Die Einführung einer "SED-Opferpension" als regelmäßige finanzielle Zuwendung für ehemalige Inhaftierte ist ein deutliches Zeichen für die gesellschaftliche Anerkennung und soziale Unterstützung dieser Opfer. Die Pension soll als monatlich wiederkehrende Leistung pauschal 250,00 Euro betragen. Sie soll nicht auf andere Ansprüche anrechenbar sein und ist unpfändbar.

Anspruchsberechtigt werden ehemalige Inhaftierte sein, die mindestens sechs Monate aus politischen Gründen und aus staatlicher Willkür heraus zu Unrecht in DDR-Haft saßen. Voraussetzung ist weiterhin, und dies wird von Ihnen, Herr , kritisiert, dass die Opfer sich heute in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Dies ist der Fall, wenn ihr Einkommen bei Alleinstehenden den dreifachen Regelsatz bei der Grundsicherung (3 x 345 Euro = 1.035 Euro) und bei Verheirateten den vierfachen Regelsatz (4 x 345 Euro = 1.380 Euro) nicht überschreitet. Sie sollten jedoch beachten, dass eine solche regelmäßige monatliche Zuwendung sich in das System der übrigen Rehabilitierungs- und Entschädigungsregelungen einpassen muss. Danach können Leistungen nicht ohne Beachtung des individuellen Schadens gewährt werden, sondern müssen anknüpfen an Einzelfallunrecht und in dessen Folge geschädigte Rechtsgüter (wie Freiheit, Leben, Gesundheit und Vermögen). Im Hinblick darauf, dass die Rehabilitierungsgesetze Leistungen in Form von Haftentschädigung, rentenrechtlichen Nachteilsausgleich und Unterstützungsleistungen vorsehen, ist als Kriterium für eine zusätzliche monatliche Zahlung auf die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Betroffenen abzustellen. Die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit orientiert sich an vergleichbaren Regelungen für andere Opfergruppen, die ebenfalls unter dieser Voraussetzung eine monatlich wiederkehrende Leistung erhalten. Auch die Höhe der monatlichen Unterstützung sowie die Grenzen, ab wann eine wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben ist, orientieren sich an den vorhandenen Regelungen für andere Opfergruppen.

Schließlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen besteht, die Mittel für die "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge", kurz Häftlingshilfestiftung, von derzeit 1,6 auf dann 3,0 Millionen Euro aufzustocken und die Antragsfristen zur strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

die Ankoppelung der Kirchensteuer wird das System der geplanten Abgeltungssteuer stark beschädigen, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird.
Will die Bundesregierung hier wegen der Kirchensteuer den Datenschutz abschaffen?
Werden die Banken zu Außenstellen der Finanzämter?

Bitte lesen Sie den Bericht "Bekenntnis auf der Geldkarte?" - auffindbar unter www.hpd-online.de.
Dazu ein Beispiel: Eine Ehefrau teilt ihre Kirchensteuerpflicht der Bank mit. Sie verweigert aber unter Hinweis auf das Grundgesetz und das Datenschutzrecht Angaben über die Weltanschauung ihres Ehemannes. Welche Folgen hat das?

Trifft es zu, dass Mitteilungen über religiöse Daten an Banken über bisherige Eingriffe in en Datenschutz weit hinausgehen? Muss in diesen Fällen die Prüfung der Notwendigkeit besonders streng sein?

Der Referentenentwurf enthält die Möglichkeit, dass es in einem Teil der Fälle beim jetzigen Verfahren(außerhalb der Abgeltungssteuer) bleiben kann und die Kirchensteuer weiterhin von den Finanzämtern berechnet wird. Dies ist deshalb unproblematisch, weil den Finanzämtern die Höhe der steuerpflichtigen Kapitalerträge durch die Bescheinigungen der Banken bekannt ist. Warum sollte es vor diesem Hintergrund eine Notwendigkeit zur Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer geben???

Zurück zum Beispiel: Die kirchensteuerpflichtige Ehefrau sorgt - zusammen mit ihrem konfessionslosen Ehemann - rechtzeitig vor 2009 dafür, dass alle Kapitalerträge der Eheleute auf den Ehemann umgeschichtet werden. Sie nutzt also eine nach dem Referentenentwurf völlig legale Möglicheit zur Vermeidung von Kirchensteuern!
Die Beseitigung dieser Möglichkeit durch den Gesetzgeber würde den Verwaltungsaufwand bei den Banken noch mehr vergrößern. Muss man spätestens dann befürchten, dass die bei allen Beteiligten entstehenden Verwaltungskosten über das heutige Ausmaß hinausgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
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13.03.2007
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Kirchensteuer und Abgeltungssteuer vom 12. Februar 2007 sowie Ihre telefonischen und schriftlichen Mitteilungen an mein Berliner Abgeordnetenbüro. Leider ist es so, dass ich neben der Beantwortung von Fragen auf Abgeordnetenwatch.de noch andere Aufgaben wahrzunehmen habe.

Wie ich festgestellt habe, haben Sie vergleichbare Fragen auch an eine Reihe weiterer Abgeordneter des Deutschen Bundestages gestellt. Obgleich dieses Forum m.E. entweder dem Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern des Wahlkreises mit ihren jeweiligen Abgeordneten oder aber zumindest der Beantwortung individueller Anfragen dienen sollte, beantworte ich Ihnen Ihre Fragen hiermit gerne:

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Februar 2007 einen Referentenentwurf für ein Unternehmenssteuerreformgesetz vorgelegt, das u.a. die sog. Abgeltungssteuer für Kapitalerträge regeln soll. Vorgesehen ist darin, dass mit der Abgeltungssteuer auch die Kirchensteuer abgegolten sein soll. Es ist davon auszugehen, dass in Kürze der entsprechende Regierungsentwurf Eingang in den parlamentarischen Diskurs finden wird.

Sie kritisieren, dass durch die anstehende Reform eine "völlig legale Möglichkeit zur Vermeidung von Kirchensteuern" geschaffen würde. Insofern möchte ich Ihnen jedoch entgegnen, dass das derzeit in Rede stehende Vorgehen mit den Kirchen abgestimmt ist und weder diese noch ich eine erhöhte Missbrauchsgefahr erkennen. Grund dafür ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Mitglied einer der kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften sind, der Kirchensteuer unterliegen. Allerdings hat gleichermaßen auch jeder die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten und damit auf ebenfalls legalem Wege diese Steuer zu umgehen, wenn er oder sie sich gegen die Zugehörigkeit entscheidet. Insofern gehe ich davon aus, dass es sich bei denjenigen kirchensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ihrem Beispiel entsprechend verhalten, um wenige Einzelfälle handeln wird.

Im Übrigen möchte ich Ihnen versichern, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion im anstehenden Gesetzgebungsprozess für die Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheiten einsetzen wird – dazu gehört m.E. auch das bereits nach derzeitigem Stand vorgesehene System der Freiwilligkeit der Nennung der Religionszugehörigkeit gegenüber den Banken.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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