Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Ich habe die Union nicht gewählt. Wer mehr gesellschaftspolitischen Fortschritt will, sollte es mir nachmachen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
17.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

wir Anwohner der Samtgemeinde Heemsen,im Ortsteil Gadesbünden haben ein großes Problem. Die Samtgemeinde Heemsen und Gemeinde Heemsen gibt folgende Bauleitplanung bekannt:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes Nr.A3/B212 Sondergebiet "Pelletieranlage Gadesbünden"
2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 "Schulland"

Auf dem augewiesenen Gelände z.Z. Ackerland, Eigentümer die Samtgemeinde Heemsen, Größe ca.23000 Quadratmeter umgeben von uns Anwohnern, soll die Pelletieranlage eben mit dieser Änderung als Sondergebiet ausgewiesenen werden. Investitionsgröße € 2Millionen, geplant ein 3 Schichtbetrieb. Die Gemeinde hat natürlich auch ein Gewerbegebiet , freie Fläche noch ca.8 ha, dieses ist aber den hiesigen Investor Herrn Siegfried Heidorn Gadesbünden, nach Aussage des Samtgemeindebürgermeisters Herrn Detlef Meyer, zu teuer.
Dann wird eben ein Sondergebiet ausgewiesen und fertig, in was für einem Land leben wir mittlerweile? Ist für den, der Geld hat, alles möglich?
Von meinem Haus bis zum dann entstehenden Betriebsgelände sind es genau 11 Meter, diese 11 Meter sind unser Garten, die Sonnenseite von Ost bis West. Den anderen Anwohnern geht es ähnlich. Das würde bedeuten,Tag und Nacht Lkw-Verkehr 40 Meter hinter dem Schlafzimmerfester. Ein offenes Fenster wäre wohl nicht mehr möglich vor lauter Abgasen und Lärm der Lkw´s und Produktion.
Was kann man gegen diesen Schwachsinn tun ,ist man einfach dem ausgeliefert, oder können Sie mir sagen, was man tun soll/ könnte?
Zu bemerken wäre noch, dass der derzeitige Bürgermeister Herr Henry Koch Immobilien/Versicherungen und der Herr Heidorn sein Cousin, sowie der Samtgemeindebürgermeister Herr Meyer uns Anwohnern keine Auskunft über Art und Umfang geben wollen. Da auch unser Landrat der Herr Eggers in der Gemeinde wohnt, alle CDU - also beste Verbindungen bis Hannover - wie könnte man sich erfolgreich dagegen wehren? Ich hoffe Sie können uns eine Hilfestellung geben.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Sebastian Edathy
10Empfehlungen
25.01.2008
Sebastian Edathy
Berlin, 25.01.2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen für Ihre Fragen zur Bauleitplanung in der Samtgemeinde Heemsen vom 17. Januar 2008.

Aufgrund der Verfassungsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer liegt die Planungshoheit in den Händen der Kommunen. Im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung Bebauungspläne als rechtsverbindliche Satzungen erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften in den Bebauungsplänen.

Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, d.h. der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung, sind in § 1 BauGB definiert. Ein wichtiger Grundsatz des Baugesetzbuches ist die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Dazu gehören auch die Ziele der Raumordnung: u.a. gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen sowie soziale und kulturelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Aufgrund der klaren Kompetenzzuschreibung an die Gemeinden kann ich die Frage, ob diesen Anforderungen im konkreten Fall Rechnung getragen wurde, nicht beurteilen. Daher möchte ich Sie bitten, sich hinsichtlich eventueller Beschwerden an die hier zuständigen Kommunalpolitiker zu wenden.

Selbstverständlich aber sind Sie den kommunalen Entscheidungen in unserem Rechtsstaat keineswegs "ausgeliefert".

So gab es bereits in der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit, sich vor Ausarbeitung der Planungsunterlagen über die allgemeinen Ziele des Planes zu informieren und sich zu den vorgebrachten Inhalten zu äußern. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke fand nach meinen Recherchen im Zeitraum vom 31. Dezember 2007 bis 18. Januar 2008 im Rathaus der Samtgemeinde Heemsen statt. Haben Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Rechtsschutz gegen vorgelagerte Planungsmaßnahmen (wie den Flächennutzungsplan, aus dem heraus der Bebauungsplan entwickelt werden soll) besteht allerdings nur für die planungsrechtlich beteiligten Behörden. Für den Bürger besteht mangels unmittelbarer Bindungswirkung und Rechtsnormqualität des Flächennutzungsplans indes in der Regel keine Klagemöglichkeit.

Hinsichtlich des Bebauungsplanes gibt es hingegen zwei Möglichkeiten.

1) Zunächst kann der Bebauungsplan um Rahmen einer sog. Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) gegen eine daraufhin erteilte Baugenehmigung gerichtlich überprüft werden (sog. Inzidentkontrolle). Dabei kann die teilweise oder vollständige Nichtigkeit des Bebauungsplanes festgestellt werden.

2) Darüber hinaus kann ein Bebauungsplan gemäß § 47 VwGO vom Oberverwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft werden.
Schließlich besteht nach Ansicht der Rechtssprechung (BVerfGE 70, 35) unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, gegen einen Bebauungsplan Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, sofern ein Normenkontrollantrag gescheitert ist.

Konkretere rechtliche Hinweise darf ich Ihnen nicht erteilen, da ich hierzu vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung nicht befugt bin. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich ggf. an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunktrichtung Verwaltungsrecht zu wenden und mit diesem die Erfolgsaussichten einer Klage zu besprechen. Zudem böte es sich sicherlich an, das Thema zum Gegenstand von Gesprächen mit der Lokalpolitik und der Lokalpresse zu machen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne direkt per E-Mail an mein Berliner Büro wenden: sebastian.edathy @ bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
18.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ihren Brief vom 17.1.08 an Herrn Hahn habe ich gelesen. Wer will denn von unseren Medienherrschern (Aufsicht haben die gesellschaftrelevanten Gruppen = Parteien/Gewerkschaften/Glaubensgemeinschaften) überhaupt eine Integration? Bitte hören Sie sich nur einmal den Bayerischen Rundfunk BR 1 eine Stunde lang an. Sie werden erstaunt sein, dass vor den Nachrichten und nach diesen jeweils ein Musiktitel in ausländischer Sprache gesendet wird. Von den meist englischen Titeln die sonst noch kommen ganz zu schweigen. Wie sollen Türken, Jugoslawen, Deutsch-Russen in die deutsche Sprache und Mentalität eingebunden werden? Sale, Point, City, u.a. sind die nächsten ärgerlichen Aspekte um die Einbindung zu erschweren. Wie können Sie ganz persönlich hier helfen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sebastian Edathy
16Empfehlungen
26.01.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 26.01.2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Januar 2008.

Die Integration von Migrantinnen und Migranten wird in Deutschland in den nächsten Jahren weiterhin eine besonders wichtige Rolle spielen. Endlich wurde in der Bundesrepublik erkannt, dass Integration kein Nischenthema ist, sondern dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt; um eine Aufgabe, die sich in allen Lebensbereichen stellt und jedermann angeht.

In diesem Zusammenhang gab es bereits zwei Integrationsgipfel der Bundesregierung, und ein breit angelegter, bemerkenswerter Integrationsplan wurde auf den Weg gebracht - auch wenn dieser bislang weniger Beachtung als angemessen gefunden hat.

Zu gelingender Integration gehört natürlich die Bereitschaft, die deutsche Sprache zu erlernen und dadurch die eigenen Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Umgekehrt müssen entsprechende Angebote auch tatsächlich vorhanden sein. Noch die Bundesregierung unter Gerhard Schröder und die damalige Parlamentsmehrheit haben zum 1. Januar 2005 erstmals flächendeckende Sprach- und Integrationskurse eingeführt, die erheblich Zuspruch gefunden haben.

Sprachkenntnisse sind ein zentraler Schlüssel für den erfolgreichen Abschluss von Schule und Berufsausbildung sowie die Voraussetzung für gleichberechtigtes Mitwirken am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Ich glaube allerdings nicht, dass englisch- oder andere fremdsprachliche Lieder im Radio bzw. die Verwendung von Anglizismen in der deutschen Sprache ernsthaft dazu geeignet sind, gewollte Integration zu behindern. Kultur ist immer ein Prozess, und selbstverständlich hat Internationalisierung auch Folgen für unseren Sprachgebrauch. Das ist übrigens kein neues Phänomen. Hier sollte man mit Blick auf die Weiterentwicklung der deutschen Sprache sensibel sein, ich halte diese aber nicht für gefährdet. Das war sie auch in der Vergangenheit nicht. Noch heute verwenden wir Begriffe wie "Portemonnaie" oder "intensiv" zu Recht als Teil unseres Wortschatzes (so, wie ich eben den Begriff "Phänomen" verwendet habe), obwohl diese Wörter offenkundig einen fremden Ursprung haben (Frankreich bzw. die lateinische Sprache). Ich finde, um aktuelle Beispiele zu nennen, einen Begriff wie "Internet" präziser und eingängiger als "Weltnetz", und beim Besuch einer größeren Schnellrestaurant-Kette würde ich mutmaßlich Probleme haben, einen "Cheeseburger" unter Verwendung eines deutschen Ausdrucks zu bestellen. Ich würde auch nicht auf den Gedanken kommen, den "Rolling Stones" vorzuschreiben, auf Deutsch zu singen, bevor ihre Lieder in unserem Rundfunk ausgestrahlt werden können. Wir leben nicht auf einer Insel, sondern sind Teil dieser Welt - das spiegelt sich auch im Sprachgebrauch und im kulturellen Leben. Ich halte das prinzipiell nicht für bedrohlich, sondern potenziell für eine Bereicherung unseres Lebens.

Insgesamt habe ich übrigens den Eindruck, dass der gesamtgesellschaftliche Wille zur Integration in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat und stimme Ihrer indirekt geäußerten These, dass keine der "gesellschaftsrelevanten Gruppen" Integration wolle, nicht zu.

Im Gegenteil: Es wird zunehmend erkannt, dass Deutschland ein (übrigens nicht erst seit Jahrzehnten, sondern seit Jahrhunderten) auch von Zuwanderung geprägtes Land ist, und wir daher bereit sein müssen, die für eine vernünftige Einwanderungs- und Integrationspolitik notwendigen Schritte zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Sebastian Edathy,

das wir bei uns inzwischen nur mehr eine "Zuschauerdemokratie" haben, ist den meisten Bürgern inzwischen klar.

Aber es ist leider noch schlimmer: Wie Naomi Wolf im "The Guardian" am 24.04.07 feststellt erfolgt der Umbau einer offenen Gesellschaft jedesmal geradezu nach einem "Masterplan"...
+ www.guardian.co.uk (engl. Original)
+ annakuehne.twoday.net (deutsch. Übersetzung)

Immer mehr Bürger fragen sich inzwischen, ob wir nicht alle entscheidenden Schritte zur Ebnung des Weges in einen Unrechtsstaat ebenso einleiten: Öffnung des Postgeheimn. (Vorratsdatensp.), Unverletzl. der Wohnung (Bundestrojaner), unnötige Verschärfung des Waffenrechts (Kriminalisierung der Kinderzimmer), Öffnung des Bankengeheimnis, Lauschangriff, präventive ED-Behandlung aller unbescholtenenen Bürger (Ausweise) und vieles mehr...

Vor diesem Hintergrund und dass nun auch EU-Richtlinien, die durch ein sog. EU Parlament (welches ja keins ist, da es nicht vom Volk gewählt wurde) vorgegeben werden, und die im Lande ohne eine Zustimmung der Mehrheit der Bürger einfach von der Regierung umgesetzt werden, ist die in Art. 1 genanne "Souveränität des Volkes" in den Augen vieler nurmehr eine Farce. Man wird den Eindruck nciht los, das der Staat nur noch die Regierung ist.

Aber der Staat, das sollen nach dem Willen des Grundgesetzes die Bürger sein! Die Regierung ist bloß eine kleine Gruppe beauftragter Personen, die den Willen dieser Bürger umsetzen soll. In der Realität ist es nicht so.

Meine zwei Fragen daher:
(1) Finden Sie (und ihre Koll.) die derzeit beobachtbare Entwicklung nicht auch als sehr besorgniserregend für die jetzt schon angeschlagene Demokratie?

(2) Wann wird für die Entscheidung aller wichtigen gesellschaftlichen Fragen der Volksentscheid auf Bundesebene für mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eingeführt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sebastian Edathy
5Empfehlungen
28.01.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Ausführungen und Fragen bezüglich des Zustandes bzw. der Fortentwicklung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland habe ich mit Interesse gelesen. Für den Verweis auf den Artikel von Naomi Wolf in der britischen Zeitung "The Guardian" möchte ich Ihnen ebenfalls danken. Ich habe mir den Text angeschaut, teile jedoch nicht die Befürchtungen, die Frau Wolf in ihrem Beitrag formuliert.

Demokratie ist per definitionem ein Wechselspiel zwischen verschiedenen Kräften, teilweise gegensätzlichen Meinungen und unterschiedlichen Gesellschaftsvorstellungen. Den Rahmen für alles politische Handeln gibt uns unser Grundgesetz vor – es regelt nicht nur die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen politischen Akteure, es garantiert jedem Menschen im Bundesgebiet zudem wesentliche Rechte. Die Einhaltung dieser Rechte wahrt die Justiz.

Unser politisches System mit der gegenseitige Kontrolle unserer Verfassungsorgane, den Parlamenten als zentralen Ort für Entscheidungsfindungen und dem Grundgesetz als Grundlage allen politischen Handelns hat sich bewährt. Nach den in den letzten 60 Jahren verfestigten Rechtsstaatsstrukturen halte ich es jedoch für angemessen, neue politische Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene zu prüfen. Dies entspricht dem sozialdemokratischen Menschenbild und Verständnis von Freiheit: Die Menschen sollten in politische Entscheidungsfindungen auch während laufender Wahlperioden stärker einbezogen werden. Auf Drängen der SPD-Verhandlungsführer wurde aus diesem Grund auch eine entsprechender Prüfungsauftrag in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD auf Bundesebene aufgenommen.

Denkbar wäre als erster Schritt die Einführung einer Volksinitiative: Bürgerinnen und Bürger könnten so nach Erreichen eines zu bestimmenden Unterschriften-Quorums ein Anliegen als Vorlage direkt in den Bundestag zur Beratung einbringen. Die letztendliche Entscheidung läge nach wie vor bei den gewählten Volksvertretern. Warum CDU und CSU diesem moderaten Schritt nicht zustimmen, verstehe ich nicht. Sie finden meine diesbezügliche Auffassung übrigens auf meiner Homepage (www.edathy.de) im Rahmen eines vor wenigen Monaten erschienenen Buchbeitrages.

Bereits 1993 hat die SPD unter dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Hans-Jochen Vogel im Anschluss an die Beratungen in der Gemeinsamen Verfassungskommission einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein dreistufiges Verfahren bis zum Volksentscheid vorsah. In den vergangenen Legislaturperioden hat die rot-grüne Koalition Gesetzentwürfe zur Einführung von plebiszitären Elementen in das Grundgesetz eingebracht. Die hierfür notwendige Grundgesetzänderung wäre jedoch nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich, welche jedoch aufgrund der damaligen Mehrheitsverhältnisse in beiden Gremien nicht erreicht werden konnte.
Heute sieht es wegen der ablehnenden Haltung von CDU und CSU nicht viel besser aus. Die Union hat erst vor wenigen Tagen weitere Änderungen des Grundgesetzes in dieser Wahlperiode abgelehnt. Das betrifft nicht nur das Thema direkte Demokratie, sondern beispielsweise auch die Aufnahme der ausdrücklichen Erwähnung von Kinderrechten in unsere Verfassung. Ich bedauere diese Haltung ausdrücklich und halte sie für falsch.

Entgegen Ihrer Annahme wird übrigens das Europäische Parlament selbstverständlich alle fünf Jahre von den Bürgern der EU gewählt, also nicht etwa ernannt. Dass das EU-Parlament "keins ist, da es nicht vom Volk gewählt wurde", wie Sie schreiben, ist entsprechend unrichtig. Als einwohnerstärkstes Land stellt Deutschland derzeit zudem die größte Zahl der Abgeordneten im Vergleich zu den anderen 26 Mitgliedsländern. Auch dies entspricht dem Demokratieprinzip.

Zuletzt noch eine kurze Notiz zu den meines Erachtens doch etwas zu pessimistischen Zukunftsvisionen von Frau Wolf. Die Sicherheits-Gesetzgebung in den USA in den Folgejahren nach dem 11. September 2001 hat sicherlich zu Einschränkungen der Bürgerrechte geführt und ist in Teilen mit unserem Rechtsstaatsverständnis nicht kompatibel (Guantanamo). Auch aussenpolitisch hat die Regierung Bush Maßnahmen ergriffen, denen ich nicht zustimmen kann (Irak-Krieg). Die Perspektive, die Frau Wolf für die Vereinigten Staaten aufzeichnet, erscheint mir jedoch zu dramatisch.

Zwischen den Vereinigten Staaten und den autoritären Staaten, auf die Frau Wolf in Ihrem Artikel vergleichend Bezug nimmt, ist der entscheidende Unterschied, dass erstere nach wie vor eine lebendige Demokratie beheimaten. Im November 2008 stehen dort Präsidentschaftswahlen an, für die die meisten aktuellen Umfragen ein Nein zu einer weiteren republikanischen Administration vorhersagen. Zudem haben die Demokraten bei den sogenannten Mid-Term Elections im November 2006, bei denen ein Drittel der Senatoren und das gesamte Repräsentantenhaus neu gewählt worden sind, durch große Zugewinne die Mehrheit in beiden Häusern erreichen können. Dies ist nicht nur als deutliche Kritik an der Amtsführung von Präsident Bush zu verstehen, sondern stellt seine teilweise Entmachtung dar, da er innenpolitisch nunmehr nur noch eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit besitzt.

So schlecht ist es also um das Funktionieren der Demokratie nicht bestellt - auch nicht in den USA.

Erlauben Sie mir folgende Schlussbemerkung: Dass Roland Koch am 27. Januar 2008 eine klare Niederlage einstecken musste, ist ein bemerkenswertes hiesiges Beispiel dafür, dass wir keinesfalls in einer "Zuschauerdemokratie" leben, wie Sie behaupten, sondern eine funktionierende Gesellschaftsordnung haben, die gewährleistet, dass von den Bürgerinnen und Bürgern Macht auf Zeit verteilt wird - und auch wieder entzogen werden kann. Als Beitrag zur demokratischen Kultur in unserem Land betrachte ich nicht zuletzt das Projekt "www.abgeordnetenwatch.de".

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

wie Herr Wiefelspütz ankündigte, soll die SPD einer heimlichen Online-Durchsuchung zustimmen.
Wie werden Sie in diesem Fall entscheiden ?
Diese Maßnahme bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Unabhängige Zeugen, wie bei einer normalen Wohnungsduchsuchung, gibt es nicht mehr.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, belastende Beweise über eine solche Software auf einen Rechner zu übertragen, da eine grundsätzliche Möglichkeit zur Manipulation des Computersystem zum Zwecke der Installation bestehen muss.
Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
13Empfehlungen
24.01.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 24.01.2008

Sehr geehrter Herr ,
besten Dank für Ihre Frage vom 18. Januar 2008 zur "Online-Durchsuchung", die ich Ihnen gern beantworte.

Ich habe zum Thema "Online-Durchsuchung" eine differenzierte Meinung. Dieses Instrument kann m.E. eines von zahlreichen Mitteln zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität sein. Da es sich aber um ein ausgesprochen bürgerrechtssensibles Instrument handelt, ist in einem besonderen Maße neben der Frage der technischen Machbarkeit auch die Frage der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit dieses Mittels zu klären. Sie finden auf meiner Homepage (insbesondere im Medienspiegel
www.edathy.de ) bezüglich meiner Auffassung nähere Informationen. Es kann in Einzelfällen nach meinem Dafürhalten sehr wohl eine Situation gegeben sein, in der das verdeckte Auslesen eines Datenträgers eine sinnvolle Maßnahme zur Verhinderung eines schweren Verbrechens darstellt.

Wie ich mehrfach öffentlich äußerte, war die SPD nie prinzipiell gegen die Online-Durchsuchung. Nur halte ich es, im Einklang mit der SPD-Bundestagsfraktion, für geboten, das im Frühjahr anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz aus Nordrhein-Westfalen vor einer gesetzgeberischen Entscheidung auf Bundesebene abzuwarten. Dafür habe ich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Monaten geworben, und wir haben uns mit dieser vernünftigen Position gegenüber der Unionsfraktion durchgesetzt. Der Erörterungstermin, der im vergangenen Jahr in Karlsruhe stattgefunden hat, legt die Vermutung nahe, dass das Landesgesetz fehlerhaft ist, vermutlich aber nicht die gesetzgeberische Ermöglichung einer solchen Maßnahme an sich für verfassungswidrig erklärt werden dürfte.

Das vom Bundesverfassungsgericht aus den Artikeln 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 Grundgesetz entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat eine besondere Bedeutung – gerade in der Zeit einer ständigen Weiterentwicklung des Internet. Ich gehe deshalb davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht eine innovative Interpretation dieses Grundrechts vornehmen und den staatlichen Organen klare Hinweise auf verfassungsrechtliche Grenzen geben wird.

Es wäre ein Fehler, zu verkennen, dass technischer Fortschritt neue Herausforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit stellt. Der Rechtsstaat steht vor der Aufgabe, dabei Augenmaß zu zeigen und nicht blind zu werden. Für viel wichtiger als die Frage der eventuellen, beschränkten Ermöglichung von Online-Durchsuchungen halte ich übrigens die Frage, wie wir die bestehenden Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung auf eine Zeit übertragen, in der Internet-Telefonie und verschlüsselter E-Mail-Verkehr zunehmen.

Es geht nicht darum, Freiheitsrechte für Sicherheitsinteressen zu opfern. Es geht darum, wie wir Freiheit und Sicherheit gleichermaßen gewährleisten können. Beides bedingt sich, beides ist zusammen zu sehen.

Selbstverständlich wird es mit der SPD aber nur Regelungen geben, die rechtsstaatliche Ansprüche erfüllen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sind. Dazu gehören beim Thema Online-Durchsuchung beispielsweise der Richtervorbehalt und die gesetzliche Beschränkung auf schwerste Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
19.01.2008
Von:

Sehr geehrter Hr. Edathy,

bei Ihrer Antwort an Herrn Hahn vom 17.01.2008 machten Sie u.a. folgende Aussage:

"Weiteren Forderungen nach schnellerer Ausweisung krimineller Jugendlicher mit Migrationshintergrund ist entgegenzuhalten, dass die Probleme der hier legal aufgewachsenen Jugendlichen und Heranwachsenden in der Regel auch hier gelöst werden müssen."

Hierzu würde ich gerne wissen, WARUM Ihrer Meinung nach bei diesen von Ihnen genannten Jugendlichen diese Probleme i.d.R. hier in Deutschland gelöst werden müssen und eine schnelle Ausweisung nicht möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Sebastian Edathy
24Empfehlungen
23.01.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 23.01.2008

Sehr geehrter Herr ,

hätten Sie meine Antwort an Herrn Hahn vom 17. Januar 2008 genau gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich schrieb, dass es durchaus Möglichkeiten für Ausweisungen von schwerkriminellen nicht-deutschen Staatsbürgern aus Deutschland gibt - auch dann, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind. Ich zitiere: "Die große Koalition hat im vergangenen Jahr durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes den besonderen Ausweisungsschutz Heranwachsender, die im Bundesgebiet aufgewachsen sind und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, gemindert. Dieser Ausweisungsschutz ist nun nicht mehr anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist." Der Bundestag hat also im neuen Zuwanderungsgesetz eine leichtere Ausweisung straffälliger Jugendlicher durchgesetzt. Diese müssen seitdem nach schweren Straftaten ausgewiesen werden, bis dahin galt dies nur "in der Regel", war also eine Ermessensentscheidung.

Dass weitergehende Forderungen seitens der Union nach schnellerer Ausweisung nicht nur inhaltlich verfehlt, sondern bereits auf juristischer Ebene nicht umsetzbar und unseriöser Populismus sind, zeigen die grundlegenden Entscheidungen der europäischen Gerichte. Die EU-Rechtsprechung geht davon aus, dass Straftäter im Grunde nach dem Recht beurteilt werden sollen, mit dem sie groß geworden sind. Vorgaben für eine Ausweisung richten sich inzwischen weitgehend nach EU-Recht, das insoweit höherrangig ist. Die von Roland Koch geforderten Ausweisungen würden daher im Ergebnis an europäischem Recht, nämlich an der sogenannten Daueraufenthalts-Richtlinie und an der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), scheitern. Dies betrifft insbesondere straffällige Jugendliche, die als Ausländer in einem Land aufgewachsen sind, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) der vergangenen Jahre laufen darauf hinaus, dass verwurzelte Jugendliche nur nach schweren Strafen von mindestens fünf Jahren Haft ausgewiesen werden dürfen. Dabei erhalten beispielsweise türkische Staatsbürger aufgrund von EU-Verträgen mittlerweile annähernd den gleichen Schutz wie EU-Bürger.

Der hessische Ministerpräsident Koch müsste demnach zur Durchsetzung seiner Forderungen nicht nur das deutsche Aufenthaltsrecht ändern, sondern auch die 1950 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention, die weltweit geachtet wird.

Es kann doch nicht ernsthaft als das Problem des Herkunftslandes betrachtet werden, wenn hier sozialisierte Personen kriminell werden. Wollen Sie, Herr , Personen ohne jegliche Bindung an das Herkunftsland ihrer Eltern dorthin schicken, um damit Probleme, die hier entstanden sind, auszugliedern? Wohlgemerkt Personen, die keine schweren Straftaten begangen haben?

Ich halte davon nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Edathy, MdB
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Ihre Frage an Sebastian Edathy
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