Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Dennoch ist es nach meinem Dafürhalten falsch, jede Form der Gewalt, unabhängig von der ihr jeweils zu Grunde liegenden Motivlage, undifferenziert zu bewerten und die besondere Gefahr, die rechtsextremistisch motivierte Gewalt für die Demokratie in unserem Land darstellt, zu relativieren. Ich halte daher den Ausschluss von Bewährungsstrafen bei Körperverletzungen, die mit rechtsextremer Motivation begangen werden, für ein notwendiges Mittel, um dieser Gefahr zu begegnen, denn die Beweggründe der rechtsextremen Täter sind – selbst gegenüber anderen Gewaltstraftaten – als besonders verwerflich anzusehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
22.05.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Hr. Edathy,

Haben Sie eine Erklärung dafür, weshalb die Integration von muslimischen Mitbürgern so unglaublich schwierig zu sein scheint, während andere Migranten sich hier offensichtlich deutlich wohler fühlen und trotz kultureller Unterschiede keinerlei Forderungen an die Gesellschaft stellen?

Haben sie eine Erklärung dafür, dass auch die vierte Generation, die sehr häufig die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hier geboren wurde und zur Schule gegangen ist oder noch geht, immer noch Sprachkurse nötig hat?

Wie stehen sie zu den Aussagen des Bundesverfassungschutzberichtes 2008, indem von 30.000 Personen gesprochen wird, die dem islamistischen Umfeld zugeordnet werden und einer weitaus größeren Anzahl die dem Unterstützerumfeld zugeordnet werden. (s.176,ff)

www.verfassungsschutz.de

Dem Rechtsextremistischen Umfeld werden ebenfalls ca. 30.000 Personen zugerechnet. (s.57, ff).
Während zu Recht gegen Rechtsextremisten unter Einschaltung sämtlicher Organe und der Medien vorgegangen wird, scheint ein ähnliches Vorgehen gegen den zunehmenden Islamismus (siehe Bundesverfassungsschutzbericht 2008) nicht möglich zu sein.
Ich würde gerne von Ihnen wissen warum?

Ich würde des Weiteren gerne von Ihnen Erfahren, woher Ihrer Ansicht nach das Geld zum Bau der Moscheen stammt, die in Köln, München, Düsseldorf, etc, in Bau oder in Planung sind?

Der türkische Premierminister Erdogan zitierte 1997 noch als Bürgermeister Instanbuls den türkischen Dichter Ziya Gökalp mit folgenden Worten:
"Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten. Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufspringen, bis wir am Ziel sind."
Können Sie mir eine Antwort darauf geben, welches Ziel Erdogan hier anspricht?

Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen!

Uwe
Antwort von Sebastian Edathy
12Empfehlungen
25.05.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 22. Mai 2009.

Der aktuelle Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ( www.verfassungsschutz.de ) zeigt, dass Extremisten weiterhin unsere Demokratie in Deutschland bedrohen. Die Regierung hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass islamistische und terroristische Bestrebungen effektiv durch die Staatschutzbehörden bekämpft und verfolgt werden können. Auch in den Medien wird die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus regelmäßig und ausführlich thematisiert. Ihre Einschätzung, dass ausschließlich der Rechtsextremismus bekämpft und öffentlich thematisiert werde, ist nicht zutreffend.

Gleichzeitig macht der aktuelle Verfassungsschutzbericht deutlich, dass zur Zeit vom Rechtsextremismus ein besonderes Bedrohungspotenzial ausgeht: Von insgesamt 24.330 Straftaten mit extremistischen Hintergrund im Jahr 2008 entfallen 19.894 Straftaten auf den Bereich Rechtsextremismus. Ähnlich stellen sich die Verhältnisse bei den Gewalttaten dar: 1.042 rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2008 stehen 701 Gewalttaten aus dem Bereich Links- und 113 Gewalttaten aus dem Bereich Ausländerextremismus gegenüber. Im Jahr 2008 waren sogar zwei Todesopfer rechtsextremer Gewalt zu beklagen. Bei diesen Zahlen handelt es sich um einen Trend, der sich bereits seit etlichen Jahren abzeichnet. Daher macht sich die SPD-Bundestagsfraktion seit längerer Zeit für Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus (wie ein Verbot der NPD und die Förderung von Präventionsprojekten) stark.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.05.2009
Von:

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette.
Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.


Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Edathy
14Empfehlungen
03.06.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 2. Juni 2009

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Mai 2009 zum Thema Partikelfilter für Dieselfahrzeuge und Umweltzonen.

Mit der Verabschiedung der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" vom 10. Oktober 2006 hat die Bundesregierung unter anderem aufgrund europarechtlicher Vorgaben die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid ermöglicht. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, was sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet. Die Umweltzonen werden allerdings nicht zentral, sondern von den Kommunen festgesetzt. Soweit Berlin und Hannover Fahrten im Stadtgebiet ab dem Jahr 2010 an eine grüne Plakette binden, so gehen sie damit einen schnelleren und weiteren Schritt als andere Städte. Eine Übersicht über die verschiedenen Umweltzonen in der Bundesrepublik finden Sie unter auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de

Grund für die Verordnung war, dass Feinstaub aus Dieselruß ohne Zweifel die Gesundheit gefährdet. Die feinen Partikel greifen insbesondere die Atemwege an. Husten, Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Krebs sind mögliche Folgen. Durch Feinstaub verkürzt sich das Leben jedes Menschen in Deutschland um durchschnittlich 10 Monate. In Städten und Ballungsgebieten sind die Hauptverursacher des Feinstaubs vor allem ungefilterte Diesel-Pkw, Transporter, Lkw und Busse. Allerdings lässt sich der Schadstoffausstoß durch den Einbau von Partikelfiltern leicht reduzieren. Neue Diesel-Pkw sind inzwischen fast vollständig serienmäßig mit geregelten bzw. geschlossenen Partikelfiltern ausgestattet. Mir ist allerdings bewusst, dass bei älteren Diesel-Kraftfahrzeugen noch Nachrüstbedarf besteht. Bis Ende 2009 wird die Partikelfilter-Nachrüstung bei Diesel-Pkw daher mit einmalig 330 Euro steuerlich gefördert, was nahezu die Hälfte der durchschnittlichen Anschaffungskosten ausmacht. Rußfilter leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und erhöhen nebenbei auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Nicht zuletzt erhalten nachgerüstete Dieselfahrzeuge eine bessere Feinstaubplakette und sichern damit in vielen Fällen die freie Fahrt in die Umweltzonen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der von Ihnen genannten Gründe und aufgrund Ihres Fahrverhaltens kein neues Auto kaufen möchten. Meiner Kenntnis nach werden inzwischen aber für immer mehr (ältere) Autos Partikelfilter zur Nachrüstung angeboten. Weitere Informationen hierüber finden Sie u.a. unter www.adac.de Da die grüne Plakette ab dem kommenden Jahr zunächst erst für zwei Städte verpflichtend sein wird und zudem eine Vielzahl der Filter eine Partikelreduktion von 50% erreichen und damit erheblich dem Umweltschutz dienen, kann ich – zumindest, sofern eine Nachrüstung rechtzeitig möglich sein wird – keinen besonders schweren Grundrechtseingriff erkennen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits zum Zeitpunkt des Kaufs Ihres Autos – im Juni 2008 – die Feinstaubverordnung in Kraft war und darüber hinaus die weitergehenden Planungen über die Umweltzonen abgeschlossen bzw. vorangeschritten waren. Insofern hätten Sie sich bereits damals der Problematik bewusst sein können. Schließlich können die Kommunen es Anwohnerinnen und Anwohnern erlauben, zu ihren Wohnungen zu fahren, auch wenn die Umweltkriterien nicht erfüllt sind. Ob dies in Ihrem Wohnort der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

Soweit Sie konkret Bedenken bezüglich der Entscheidungen des Rates der Stadt Hannover in Sachen Umweltzone haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich an die für diese Entscheidungen Verantwortlichen zu wenden: Das bin nicht ich, das ist der Stadtrat von Hannover.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

mir ist bekannt, das auf Ihr Wirken hin der Blog "PI" vom Verfassungsschutz observiert wird.

Meine Frage betrifft die so genannten "Bürgerbewegungen" Pro köln, Pro NRW und Pax Europa. Inwiefern werden diese durch den verfassungsschutz observiert bzw. besteht hinreichender Anfangsverdacht gegen diese, offenkundig rechtsextremistischen Gruppierungen gemäß ihrer Feindschaft gegenüber der Verfassung.
Antwort von Sebastian Edathy
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02.06.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 2. Juni 2009

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Juni 2009 zum Thema "Beobachtung durch den Verfassungsschutz".

Das nordrhein-westfälische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet m.E. aus guten Gründen die so genannten deutschen "Pro-Bewegungen", insbesondere die "Bürgerbewegung pro Köln e.V." ("Pro Köln"). Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet "Pro Köln"– ebenso wie ich – als rechtsextremistisch. Hintergründe finden Sie unter anderem auf den Seiten 118 ff. des Verfassungsschutzberichtes des Bundes für das Jahr 2008, den Sie unter www.verfassungsschutz.de einsehen können.

Es ist übrigens nicht so, dass "auf Ihr (also mein) Wirken hin der Blog "PI" vom Verfassungsschutz observiert wird". "PI" war dem Bundesamt für Verfassungsschutz schon länger bekannt, auch bevor ich auf die widerwärtigen anti-demokratischen und rassistischen Tendenzen dieser Internet-Seite hinwies. Dort erschien im (freigeschalteten!) Kommentar-Bereich vor wenigen Wochen übrigens der Satz: "Nur ein toter Edathy ist ein guter Edathy." Mehr muss man dazu wohl nicht ausführen. Ich habe selbstverständlich Anzeige erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussion um die Ermöglichung der Mitnahme von Versorgungsansprüchen für Beamte beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst. Leider ist offenbar nach mehr als fünf Jahren Diskussion (Eckpunktepapier von 2004, Verzögerungen nach Regierungswechsel 2005, Ausklammerung aus DNeuG, Expertenanhörung Frühjahr 2008, weitere Anhörung im Mai 2009) noch immer keine Regelung in Sicht. Auftrag im April 2008 war es jedoch gerade, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zu beschließen.

Daher meine Frage: Welche Ergebnisse hatte die jüngste Expertenanhörung vom 13.5.2009, wie sieht der konkrete Fahrplan hin zu einem Gesetz aus, welche konkrete Lösung wird nun favorisiert?

Freundliche Grüße
A.
Antwort von Sebastian Edathy
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03.06.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 2. Juni 2009

Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 1. Juni 2009.

Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsansprüche von Beamten, die aus dem Beamten-Verhältnis ausscheiden möchten. Umgekehrt sollte das Beamtenrecht so weiterentwickelt werden, dass Nicht-Beamte auch zu einem späteren Lebensalter ohne Auslösung einer Bürokratie-Lawine in ein Beamten-Verhältnis eintreten können. Beides trägt dem sinnvollen Ziel einer stärkeren Durchlässigkeit von Beamten- und Nicht-Beamten-Sphäre Rechnung. In der jüngsten Anhörung des Bundestags-Innenausschusses hat eine klare Mehrheit der Sachverständigen diese Position unterstützt.

Da CDU/CSU diesem sinnvollen Vorhaben allerdings skeptisch gegenüber stehen und der Bundestag nur noch zwei Sitzungswochen vor sich hat, wird es leider in dieser Legislaturperiode keine entsprechende Entscheidung mehr geben. Der nächste Deutsche Bundestag sollte sich diesem Thema allerdings intensiv widmen und eine vernünftige Regelung beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

wieder einmal war ich entsetzt, als ich heute (05. Juni) im Spiegel (
www.spiegel.de ) und in der Welt (
www.welt.de ) lesen mußte, wie in diesem Land mit plattem Populismus ganz reale Politik gemacht wird:

Jetzt sollen sogenannte Killerspiele wegen des Amoklauf von Winnenden verboten werden. In meiner persönlichen Anschauung sind Amokläufer in ihrem Innersten zutiefst gekränkte und verletzte junge Männer, die - mangels Alternativen - ihren seelischen Schmerz auf diese entsetzliche Weise ausleben müssen.

Meiner Kenntnis zufolge gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, daß Computerspiele im wirklichen Leben zu vermehrten Gewalttaten führen.

Ich persönlich kann diesen Spielen rein gar nichts abgewinnen.

Aber nach dem unsäglichen Vorstoß der Familienministerin Frau Dr. v. d. Leyen zur nur scheinbaren Sperrung von Kinderpornoseiten und dem geplanten Verbot von Spielen wie Gotcha und Paintball frage ich Sie:

1) Wie stehen Sie zum geplanten ´Killerspiel´-Verbot?

2) Beabsichtigen Sie, in dieser Frage das Gespräch mit den Innenministern der Länder zu suchen?

3) Wenn ja, mit welchem Ziel?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sebastian Edathy
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11.06.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, den 11. Juni 2009

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 5. Juni 2009 zur Frage des Verbotes von so genannten Killerspielen.

Bereits zu Beginn der Diskussionen über Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden habe ich dafür plädiert, auf Aktionismus zu verzichten.

Im Kern müsste es eigentlich um die Frage gehen, wie das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen so begleitet werden kann, dass diese zum einen durch Stärkung ihrer Medienkompetenz immun gemacht werden können gegenüber - letztlich in Zeiten des Internets nicht zu verhindernden - potenziell schädlichen Einflüssen. Wie die pädagogische Begleitung dieses Aufwachsens ausreichend ausgestaltet werden kann (durch kleinere Klassengrößen, mehr Schulpsychologen und mehr Ganztagsschulen zum Beispiel), wird zudem ebenfalls kaum diskutiert. Ich finde das sehr bedauerlich.

Auch ich bin überzeugt, dass gewaltverherrlichende Spiele problematisch sind. Zugleich bin ich aber davon überzeugt, dass ein innerlich gefestigter Mensch auch mit drastischen Gewaltdarstellungen umgehen kann, vor dem man ihn objektiv nicht vollends zu schützen vermag.

Bereits nach geltendem Recht ist Sachlage: 1) Spiele, die einen Straftatbestand erfüllen, sind verbietbar. 2) Spiele, die das nicht tun, aber Gewalt zum Mittelpunkt haben, sind indizierbar, d.h. sie dürfen weder beworben noch frei verkauft werden. 3) Für andere Spiele, in denen Gewalt als Element vorkommt, gibt es eine Alterseinstufung, an deren Festlegung auch öffentliche Instanzen beteiligt sind.

Ich hatte vor einigen Wochen eine Schülergruppe (9. Klasse) aus dem von mir im Bundestag vertretenen Wahlkreis zu Gast in Berlin. Ich habe gefragt, wer von diesen rund 30 Jugendlichen regelmäßig Computerspiele spielt, die für ihr Alter noch nicht zugelassen sind. Fast zehn Hände gingen nach oben.

Man kann schlichtweg nicht ausschließen, dass - über Internet oder volljährige Freunde bzw. Geschwister, im Einzelfall wohl auch über ihren Erziehungsauftrag missachtende Eltern - Minderjährige an Material gelangen, das für sie nicht geeignet ist. Über die geltende und klare Rechtslage hinaus dazu zu kommen, auch solche Spiele zu verbieten, die keine strafbaren Inhalte aufweisen, liefe aber auf eine Zensur gegenüber Erwachsenen hinaus. Dann könnte man auch die Idee haben, alle Filme zu verbieten, die erst "frei ab 18" sind. Man käme damit meines Erachtens schnell auf eine abschüssige Bahn.

Den Vorschlag der Innenministerkonferenz (IMK) vom 5. Juni 2009, noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, unterstütze ich deshalb nicht. Das ist mir zu reflexhaft und zu unüberlegt.

Weiterhin werden bei der aktuellen Diskussion die gesellschaftliche Debatte der vergangenen Jahre und ihre politischen Ergebnisse zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes sowie die Novellierung des Jugendschutzrechts im letzten Jahr außer Acht gelassen. So wurde der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die indiziert sind, seit dem 1. Juli 2008 im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, die Indizierungskriterien wurden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen präzisiert, und die Mindestgröße der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wurde erhöht und gesetzlich festgeschrieben.

Das Hans-Bredow-Institut hat das Jugendmedienschutz-Gesetz evaluiert. Ergebnis dieser Evaluation, die teilweise die Grundlage für die Novellierung des Jugendschutzrechtes bildete, war, dass es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz gibt, wenngleich Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes bestehen. Vor allem aber hat die Evaluation deutlich gemacht, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des § 131 Strafgesetzbuch (StGB), in diesem Zusammenhang nicht nur unnötig sind, sondern auch wirkungslos wären.

Ein Verbot darf in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung – wie der in der Bundesrepublik – immer nur das letzte Mittel (ultima ratio) sein.

Das Thema wird im Deutschen Bundestag ohne Zweifel weiter diskutiert werden. Von einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages hierzu in dieser Legislaturperiode gehe ich aber nicht aus. Eine solche Beschlussfassung wäre auch falsch, weil es hierzu einer klugen Abwägung bedarf und darauf verzichtet werden sollte, kurzsichtig zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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