Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Die Heraufsetzung des Mindestalters für den Schießsport auf 21 Jahre halte ich für keine sinnvolle Forderung, sie ist überzogen. Grund dafür ist, dass ich, insoweit in Übereinstimmung mit vielen Experten in diesem Bereich, der Ansicht bin, dass Jugendliche durchaus frühzeitig in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
29.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

auf verschiedenen Webseiten, z. B. www.antifa-kok.de ruft die gewaltbereite Linke zu Aktionen gegen den Nato-Gipfel im April auf.

Werden Sie als Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages mit den zuständigen Sicherheitsbehörden dazu beraten und die Ausdehnung des "Kampf gegen Rechts" auch auf den linken und religiösen Extremismus empfehlen?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Mfg,
Antwort von Sebastian Edathy
20Empfehlungen
30.01.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 30. Januar 2009

Sehr geehrte Frau ,
Ihre Frage vom 29. Januar 2009 habe ich gelesen.

Ich lehne Extremismus jeder Form ab. Diese Antwort fällt übrigens so banal aus, weil Ihre Frage so banal ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
29.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

im Nachgang zu Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Baum vom 26.1.09 möchte ich Sie fragen, unter welchen Umständen Sie eine Rückführung von integrationsunwilligen und langjährig von Sozialtransfers lebenden Türken befürworten würden oder, anders gefragt, finden Sie es in Ordnung, daß jemand aus diesem Kulturkreis, der irgendwann irgendwie nach Deutschland gelangt ist ohne für seinen Unterhalt sorgen zu können oder auch nur zu wollen in alle Ewigkeit von den Steuergeldern der Steuerzahler seinen Lebensunterhalt bestreitet? Meinen Sie nicht auch, daß in derartig schwierigen Zeiten wie heute die Steuergelder, die Ihnen und Ihren Parlamentskollegen von den Steuerbürgern in gutem Glauben auf sinnvolle Verwendung anvertraut wurden, zuvörderst den tatsächlich Anspruchsberechtigten, also den genuin Deutschen, zugute kommen sollten?
Antwort von Sebastian Edathy
18Empfehlungen
30.01.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 30. Januar 2009

Sehr geehrter Herr ,
Ihre Fragen vom 29. Januar 2009 habe ich gelesen.

Ein Aufenthaltsrecht verwirkt, wer in diesem Land als nicht-deutscher Staatsbürger schwere Straftaten begeht.

Wer arbeitslos ist, muss qualifiziert bzw. in Beschäftigung vermittelt werden. Nicht-deutsche Arbeitslose auszuweisen, weil sie arbeitslos sind, wäre zynisch. Die Formulierung Ihrer Fragen ist übrigens ebenfalls zynisch.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
29.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie behauten in Ihrer Antwort an Frau Baum vom 27.1. sinngemäß es sei "zynisches Denken" die Abschiebung von integrationsunwilligen Ausländern zu fordern.
Habe ich Sie damit richtig verstanden?
Wie definieren Sie Zynismus?
Meinen Sie, integrationsunwillige Ausländer wären mit Ihrer Stellung in der deutschen Gesellschaft zufrieden? Oder wollen Sie Parallelgesellschaften in Kauf nehmen? Oder soll die Mehrheitsgesellschaft gezwungen werden, sich einer Randgruppe (welcher?) zuzuwenden?
Weiterhin interessieren mich die Kosten: wer bezahlt für den Verbleib derjenigen, die sich hier nicht integrieren können oder wollen?
Antwort von Sebastian Edathy
18Empfehlungen
30.01.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 29. Januar 2009

Sehr geehrter Herr ,
Ihre Fragen vom 29. Januar 2009 habe ich gelesen.

Inhaltlich verweise ich auf meine Antwort von heute auf Fragen von Herrn Knuthsen.

Wo es in Deutschland Integrationsdefizite gibt, müssen diese behoben werden - und zwar hier.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
29.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie weisen die Frage von Frau Petra Baum (26. Jan. 2009) zurück und "verweisen auf einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" in ihrer heutigen Ausgabe"(27. Jan. 2009).

Ich habe unter dem angegebenen Datum trotz Eingabe von "Migrant", "Türke" und "Türkei" in der SZ-Suchmaschine keinen diesbezüglichen Bericht gefunden.

Es gibt einen Bericht vom 26. Jan. 2009. Dieser ist aber im Kern seiner Aussage praktisch deckungsgleich mit dem von Frau Baum angegebenen Artikel in der "WELT".

Man könnte auf die Idee kommen, daß Sie mit Ihrem Verweis auf die SZ einen WELT-Beitrag als widersprochen darstellen wollen. Da ich Ihnen das nicht unterstellen will, bitte ich um genaue Quellenangabe.

Im übrigen läßt sich doch nicht abstreiten, daß die Türken die am schlechtesten integrierte Zuwanderer-Gruppe sind. Könnte das daran liegen, daß zu viele Interessenvertreter mit dieser Herkunft bei ihnen den Eindruck erwecken, daß es ganz in Ordnung ist, wenn man hier in einer Parallelgesellschaft lebt?

Ich halte es auch nicht für angemessen, daß beim Thema Integration überwiegend über Türken bzw. Türkischstämmige gesprochen wird. Sie stellen nur 17,7 % der Migranten. Hauptsächlich über deren Probleme zu diskutieren und die "restlichen" 82,3 % gewissermaßen zu vergessen, halte ich für eine Beleidigung dieser wesentlich größeren Gruppe.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
10Empfehlungen
03.02.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 3. Februar 2009

Sehr geehrter Herr ,
Ihre Zuschrift vom 29. Januar 2009 habe ich gelesen.

Der Titel des erwähnten Artikels in der "Süddeutschen Zeitung" vom 27. Januar 2009 ist "Integrationsstudie sorgt für Empörung". Er erschien auf Seite 5. Da er nicht über die Online-Präsenz der Zeitung aufzurufen ist, habe ich ihn untenstehend eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB


Integrationsstudie sorgt für Empörung
Islamwissenschaftler und Ausländerverbände bezweifeln, dass die 2,8 Millionen Türken in Deutschland besonders schlecht eingegliedert sind

Von Roland Preuß
München - Eine Studie des Berlin-Instituts, wonach Türkischstämmige in Deutschland besonders schlecht integriert sind, hat eine neue Kontroverse über die Eingliederungspolitik entfacht. Sie sei über die Ergebnisse der Studie erschrocken, man dürfe sich dadurch aber nicht entmutigen lassen, sagte Kanzlerin Angela Merkel am Montag in Berlin. "Deutschland kann das Potential, das in den Zuwanderern liegt, auf gar keinen Fall brachliegen lassen." Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), nannte die Zahlen "dramatisch". Viele türkische Zuwanderer hätten nur sehr geringe Bildungsabschlüsse mitgebracht, deshalb "können die Kinder auch nicht entsprechend gefördert werden", sagte Böhmer.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Hartmut Koschyk, sagte, die Studie zeige, dass es vor allem auf den Integrationswillen der Zuwanderer selbst ankomme. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) hielt dagegen, die meisten türkischstämmigen Eltern wollten durchaus einen Bildungserfolg ihrer Kinder, es fehle jedoch an einer "Aufsteiger-Mentalität". Die Deutschen müssten die Aufstiege zulassen, die Migranten müssten sie aber auch wollen. Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte, man dürfe den Türkischstämmigen keinen Leistungs- oder Lernunwillen unterstellen. "Das wäre infam."

Der Islamwissenschaftler Bekir Alboga bezweifelte die Studie. Der Misserfolg türkischer Migranten sei wissenschaftlich nicht belegt, sagte der Dialogbeauftragte des Moscheen-Dachverbandes Ditib. In Deutschland lebten viele erfolgreiche türkische oder türkischstämmige Menschen. "Es gibt kaum einen Berufszweig, in dem Sie nicht sehr vorbildliche türkischstämmige Menschen finden", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, hielt den Autoren der Studie vor, die Ausgangssituation der Einwanderer auszublenden. Deren Probleme seien nicht viel anders als die der deutschen Unterschicht. "Die Zeiten gegenseitiger Beschuldigung sind vorbei", sagte Kolat.

Der Studie des Berlin-Instituts zufolge schneiden Menschen mit türkischen Wurzeln, die zweitgrößte Zuwanderer-Gruppe in Deutschland, bei Bildung, Arbeitsmarkt und der Abhängigkeit von Sozialleistungen besonders schlecht ab. Während unter den Türkischstämmigen im erwerbsfähigen Alter 30 Prozent keinen Bildungsabschluss hätten, seien es bei Zuwanderern aus dem Fernen Osten lediglich 18 Prozent. Auch Einwanderern aus Afrika und dem Nahen Osten sowie ihren Nachkommen bescheinigen die Berliner Forscher vergleichsweise schlechte Werte (siehe Tabelle).

Einen Schulabschluss, der zum Besuch einer Hochschule berechtigt, erreichten nur 14 Prozent der Türkischstämmigen, während der Schnitt unter den Deutschen ohne Zuwanderungsgeschichte bei 38 Prozent liege. Eine der Ursachen sei, dass die meisten der etwa 2,8 Millionen Türkischstämmigen als Gastarbeiter mit geringer Qualifikation gekommen seien. Die jüngere Generation lasse "wenig Bildungsmotivation erkennen".

Überraschend gut schneiden Aussiedler ab. Sie stellen mit etwa vier Millionen Menschen die größte Zuwanderer-Gruppe. Aussiedler brächten vergleichsweise hohe Bildungsabschlüsse mit, seien selten arbeitslos (15 Prozent Erwerbslosenquote), die in Deutschland geborenen Kinder integrierten sich deutlich besser als ihre Eltern. Die Untersuchung beruht auf dem Mikrozensus, einer Erhebung unter 800 000 Bürgern im Jahr 2005.

Die Zahlen stehen teilweise im Widerspruch zu bisherigen Studien. Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit von 2007 war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Aussiedler besonders schwertun, eine Stelle zu finden. Die Arbeitslosigkeit unter diesen Zuwanderern sei sogar noch höher als die unter den übrigen Zuwanderern, so das Institut.

Der Berliner Studie zufolge gibt es starke regionale Unterschiede beim Integrationserfolg. Hessen und Hamburg haben viele erfolgreiche Migranten, das Saarland besonders wenige. Beim Vergleich der Städte sind München und Bonn vorne, Nürnberg und Duisburg auf den letzten Plätzen. Erfolgreich sind vor allem Regionen mit starker Wirtschaftskraft wie im Fall Hessen und München. Im Ruhrgebiet und im Saarland dagegen ließ die Krise der Kohle- und Stahlindustrie viele Arbeiter aus dem Ausland bis heute ohne Job zurück.

(Quelle: "Süddeutsche Zeitung", 27.01.2009)
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Frage zum Thema Integration
30.01.2009
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich kann immer noch nicht verstehen, warum Sie bzw. Ihre Fraktion 2007 der Verschärfung des Ehegattennachzugs in der jetzigen Form zugestimmt hat.
Der verpflichtende Vorabsprachkurs macht keinen Sinn, da der Integrationkurs nach Einreise sowieso obligatorisch ist. Zudem werden Ehegatten je nach ihrer Herkunft unterschiedlich behandelt (zb. Koreaner ungleich Thailänder) und Ehegatten von hier lebenden EU-Ausländern bleibt der Kurs samt Prüfung erspart, die von Deutschen Staatsbürger aber nicht.

Meiner Frau und mir brachten die neuen Regelungen 8 Monate Zwangstrennung mit Nervenbelastung, Trennungsschmerz und wirtschaftlichen Nachteilen. Vorteile beim Lernen der Sprache gab es keine, im Gegenteil in Deutschland hätte sie gleich einen "richtigen" Integrationskurs besuchen können, anstatt in Brasilien erst einmal auf einer Warteliste zu versauern.
Und wie können Sie es eigentlich verantworten, dass der Aufenthaltsstatus von Ehegatten (ich spreche nicht von "Arbeitsimmigranten")überhaupt an Sprachzertifikate und wirtschaftliche Gegebenheiten gebunden ist. Verhindert der "Prüfungsdruck" (z.b. Sprachzertifikat B1 für die Niederlassungsfreiheit nach 3 Jahren) nicht die natürliche Begeisterung eine neue Sprache zu lernen und mit den Menschen hier in Kontakt zu kommen? Darf ein Hartz 4 Empfänger keine Frau aus dem Nicht EU-Ausland heiraten?

Ich verstehe immer noch nicht, wie Sie diese Verschärfung des Ehegattenzuzugs zustimmen konnten und hoffe, dass das Verfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof eines Tages handelt.

Abgesehen davon wünsche ich Ihnen für Ihre Arbeit, insbesondere im Bereich Integrations- und Ausländerpolitik viel Erfolg!

Udo
Antwort von Sebastian Edathy
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03.02.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 3. Februar 2009

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 30. Januar 2009.

Bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das sogenannte EU-Richtlinienumsetzungsgesetz, welches einen Sprachnachweis für nachziehende Ehegatten aus bestimmten Ländern zur Pflicht machte, habe ich wiederholt meine verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich dieses Erfordernisses formuliert. Insbesondere die Ungleichbehandlung von Menschen aus visapflichtigen und nichtvisapflichtigen Ländern ist problematisch, auch steht die Regelung insgesamt in einem Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz der Ehe).

Das Gesetz war ein Kompromiss mit der Unionsfraktion, um endlich eine bundesweite und rechtsverbindliche Regelung für den Umgang mit den sog. Geduldeten – Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die sich jedoch bereits seit geraumer Zeit rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten – zu schaffen. Dies ist uns gelungen, so dass für einen großen Teil dieser Personengruppe eine Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik erwirkt werden konnte.

Es liegt doch in der Natur der Sache einer Koalition, dass sich ein Partner nicht in allen Punkten durchsetzen kann. Beim EU-Richtlinienumsetzungsgesetz haben wir entsprechend nicht für jeden Punkt eine sozialdemokratische Lösung aushandeln können. Das Unions-Argument für die Einführung des verbindlichen Sprachnachweises vor der Einreise nach Deutschland war übrigens die Annahme, so dem Phänomen der Zwangsheirat entgegenwirken zu können.

Gleichwohl sind sich die Migrationspolitiker der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag darin einig, dass die Sprachnachweis-Regelung zu gegebener Zeit auf den Prüfstand gestellt werden muss. Mich Erreichen laufend Hinweise auf eine uneinheitliche Umsetzung des Sprachnachweis-Erfordernisses, zudem kann es meines Erachtens nicht richtig sein, dass in der Regel der Antrag auf Ehegatten-Nachzug erst gestellt werden kann, wenn der Sprachnachweis erbracht ist - dieser sollte im laufenden Antragsverfahren auch nachgereicht werden können. Nicht zuletzt würde ich eine Bewertung des Gesetzes im Rahmen eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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