Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Konkret auf Ihre Frage und meine Aussage in der Antwort an Herrn Seifert vom 29. Juli 2008 bezogen, betone ich nochmals, dass es der Tatsache entspricht, dass die selbst angesparten Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag in vollem Umfang erhalten bleiben. Der Schutzbereich des Eigentums im Sinne von Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes umfasst jedes vermögenswerte Recht, das einem Einzelnen privatnützig zur ausschließlichen Nutzung durch das einfache Recht zugewiesen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,
vielen Dank für den Hinweis auf die UN-Resolution 1816. Ist Ihnen bekannt, dass diese Resolution nur 6 Monate gilt und sich ausschließlich auf Somalische Gewässer bezieht? Was ist mit den übrigen Gewässern im Indischen Ozean oder vor der afrikanischen Küste (s. www.icc-ccs.org/prc/piracyreport.php)? Warum sollen dort nicht die im Bundesrechnungshofbericht 2003, S. 11, kritisierten sechs großen Patroillenboote der Bundespolizei zum Geleit deutscher Schiffe eingesetzt werden? Diese Boote sind ausreichend bewaffnet und ausgerüstet, um die Aufgaben nach Art. 105 und 107 des Seerechtsübereinkommens 1982 selbstständig oder in einem europäischen Polizeiverband wahrzunehmen. Zur Entlastung könnten die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer die 5% Aufgaben der Bundespolizei in Nord- und Ostsee einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben in den Häfen, wie dieses bereits seit Jahrzehnten durch die WSP Bremens und Hamburgs geschieht, wahrnehmen.
Oder stimmen Sie mit der Meinung von Herrn Polenz (CDU) und Herrn Arnold (SPD) überein, die angeblich eine Ausweitung des Mandats der Deutschen Marine befürworten? Der Redakteur Michael Stehr vom Marine Forum ist überzeugt: "Die Diskussion um die Piratenbekämpfung in entfernten Gebieten entwickelt nebenbei auch eine Dynamik im Hinblick auf die Befugnisse der Bundeswehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik" (Marine Forum 6/2008).
Dass international und leider auch europäisch die innere Sicherheit oft
noch militärgestützt ist, halte ich für demokratische Rechtstaaten
bedenklich. Hier sollte eine klare Trennung von äußerer (Militär) und
innerer Sicherheit (Polizei), wie von der SPD formuliert, durchgesetzt
werden. Eine Militarisierung der inneren Sicherheit und somit der Polizei muss zum Wohl der Bevölkerung in Deutschland und Europa verhindert werden.
Mit freundlichen Grüße
Antwort von Sebastian Edathy
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20.09.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 20. September 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen vom 16. September 2008 zu meiner Antwort
an Sie vom 12. September 2008.

Obwohl ich der Ansicht bin, dass ich Ihre Fragen bereits ausreichend beantwortet habe, ergänze ich meine Antwort gern.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass die UN-Resolution 1816 vom 2. Juni 2008 auf den Zeitraum von sechs Monaten befristet ist. Allerdings kann die Maßnahme, nachdem der UN-Generalsekretär den Sicherheitsrat über die Umsetzung der Resolution und die Situation im Seegebiet vor Somalia unterrichtet haben wird, gegebenenfalls verlängert werden. Dies bleibt abzuwarten.

Herr , ich habe bereits in meiner vorherigen Antwort sowie mehrfach in diesem Forum betont, dass ich Ihre Ansicht teile, dass es eine klare Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Kompetenzen geben muss und ich mich für die Beibehaltung dieser Trennung einsetze. Insbesondere habe ich auch hervorgehoben, dass die SPD-Bundestagsfraktion einer Verfassungsänderung, die für den Einsatz der Bundeswehr im Innern über das bisher zulässige Maß hinaus nötig wäre, nicht zustimmen würde.

Die Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsätzen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch auch bei der geltenden Verfassungslage möglich. Für einen Streitkräfteeinsatz benötigt die Bundeswehr in ihrer Funktion als Parlamentsheer allerdings eines ausdrücklichen Mandats des Deutschen Bundestages. Dieses Mandat wird der Deutsche Bundestag erst nach ausgiebiger Debatte erteilen. Im Rahmen dieser Debatte werden auch die Zuständigkeit von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen diskutiert werden. Ohne Zweifel ist es prinzipiell nötig, dass der Bundestag sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welchen Fällen die Bundespolizei im Ausland vermehrt Aufgaben wahrnehmen kann bzw. sollte.

Eine sich entwickelnde "Dynamik im Hinblick auf die Befugnisse der Bundeswehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik" vermag ich freilich in diesem Kontext überhaupt nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

sehen Sie eine Möglichkeit die Aussteigerorganisation EXIT vor dem Aus zu retten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße
Antwort von Sebastian Edathy
12Empfehlungen
20.09.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 20. September 2008

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. September 2008 zu der Aussteiger-Initiative "Exit" für Rechtsextremisten, die aus gewandelter Überzeugung die Szene verlassen möchten.

Mir sind die zu erwartenden Finanzierungsprobleme des Projektes "Exit" – das ich kenne und schätze – bekannt. Ich habe mich diesbezüglich bereits mit einem Schreiben an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt.

Am 12. September hat das Ministerium bekannt gegeben, dass es ein Sonderprogramm zur Förderung von Aussteigerprojekten auflegen wird. Soweit ich informiert bin, hat "Exit" die Möglichkeit, ab dem 1. April 2009 über dieses Programm eine Förderung zu erhalten.

Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (das bisher "Exit" fördert) an einer Überbrückungsmöglichkeit gearbeitet, damit für "Exit" keine Finanzierungslücken entstehen. Ich hoffe, dass eine diesbezügliche Lösung schnell gefunden werden kann.

Das Projekt "Exit" bietet, weil es sich nicht um ein staatliches Projekt handelt, für ausstiegswillige Rechtsextremisten ein Angebot, das wichtig und gesellschaftlich hilfreich ist - und deshalb erhalten werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.09.2008
Von:

Sie schreiben hier bei Abgeordetenwatch am 20.09.2008 Zitat: Das Projekt "Exit" bietet, weil es sich nicht um ein staatliches Projekt handelt, für ausstiegswillige Rechtsextremisten ein Angebot, das wichtig und gesellschaftlich hilfreich ist - und deshalb erhalten werden muss.

In Anbetracht der jüngsten Randale in Köln durch Linksradikale, frage ich mich, ob es auch ein Projekt Exit für ausstiegswillige Linksextremisten gibt?

Quelle: www.fr-online.de

Könnten Sie sich vorstellen, eine solche Organisation zu gründen, um aussteigewillige Linksradikale auf den rechten Weg in ein geordnetes Leben zu führen?
Antwort von Sebastian Edathy
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23.09.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 23. September 2008

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21. September 2008.

Mir ist keine mit "Exit" vergleichbare Aussteigerorganisation für Linksextremisten bekannt. Allerdings gibt es einige Organisationen, die sich gegen Linksextremismus einsetzen, z.B. das Bündnis für Demokratie und Toleranz.

Das Gründen von Organisationen gehört, nebenbei bemerkt, nicht zu meinen Aufgaben. Wenn Sie eine Aussteigerorganisation für Linksextremisten gründen wollen, wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy

"Anti-Islamisierungs-Kongress" in Köln.

Sie haben die Aktionen gegen die Veranstaltung unterstützt und die Verhinderung der Veranstaltung als Erfolg bezeichnet.

Es offen zur Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltung aufgerufen. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass friedliche Kundgebungen gegen die Gefahren der Islamisierung selbst in der Türkei schon möglich gewesen sind. Ein besonderer "Notstand" nur aus dem Thema allein also nicht abzuleiten ist.

Womit sehen Sie diesen massiven Eingriff in unsere demokratische Gesellschaftsordnung gerechtfertigt – und was halten Sie davon, wenn man gleiche Maßstäbe auch für "links" anlegt?

Dieses Bündnis "Köln stellt sich quer" hat demokratisch gewählte Parlamentarier mit Bezeichnungen wie "Nazi" und schlimmer betitelt. Was verstehen Sie unter dem Begriff "Nazi" und über welche Erkenntnisse verfügen Sie, dass sie diese Bezeichnung für angebracht halten?

Es wurde in den Medien immer von " Gewalttätigkeiten zwischen den" berichtet, über welche Erkenntnisse bezüglich Gewalttaten von der Seite "Pro" verfügen Sie?

Laut Medienberichten kündigte die Hotel-Managerin Hiltrud Wendling den Rechtsextremen, die einzeln reserviert hatten, das Mietverhältnis aus besonderem Grund. In der Nacht zum Freitag sei sie von der Bundespolizei darüber informiert worden, dass sie die Zimmer an Rechtsextreme aus Europa vermietet habe.

Verfügen Sie über Erkenntnisse, die so einen "Einsatz" der Bundespolizei rechtfertigen?
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
24.09.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Fragen von heute habe ich gelesen.

Bezüglich der ausgefallenen Veranstaltung der rechtsextremistischen Partei "Pro Köln" am vergangenen Samstag in Köln merke ich an:

1) Ich habe die "Aktionen gegen die Veranstaltung" nicht unterstützt, wie Sie schreiben. Dies, weil mich darum niemand ersucht hat. Hätte man mich darum ersucht, hätte ich die "Aktionen gegen die Veranstaltung" freilich in der Tat unterstützt, weil die Veranstaltung der Diffamierung einer Religionsgemeinschaft dienen sollte.

2) Dass ich "die Verhinderung der Veranstaltung als Erfolg bezeichnet" hätte, ist unwahr. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" schrieb am 22. September 2008 zutreffend das Folgende: "Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) sprach von einer "absolut nachvollziehbaren Entscheidung" der Kölner Polizei. Diese habe "die Sicherheit der Veranstaltung und einen gewaltfreien Ablauf nicht garantieren können"."

3) Das Versammlungsrecht steht nicht jenseits von Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit. Konkret wäre es nach Einschätzung der Kölner Polizei unverhältnismäßig gewesen, den wenigen Kundgebungs-Interessierten gewaltsam einen Weg zum Kundgebungsort zu bahnen.

Mehr zu diesem Thema auszuführen, halte ich für überflüssig. Für die Bundespolizei ist im übrigen als Dienstherr der Bundesinnenminister zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Ich wende mich mit meiner Frage an Sie, weil Sie der Vorsitzende des Innenausschußes sind und bestimmt das Fachwissen besitzen.

1. Warum wird der Bundestag nicht das Panaschieren und Kumulieren bei Bundestageswahlen ändern?

2. Wieso wird kein Kinderwahlrecht eingeführt oder zumindest eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze?

3. Weshalb ist die Hürde für Volksbegehren im Bund so hoch?

Ich danke im vorraus für Ihrer Antwort!

M.f.G
Antwort von Sebastian Edathy
11Empfehlungen
24.09.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen von heute, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

1) Das geltende Bundestags-Wahlrecht ist nicht nur kompliziert genug, es ist vor allem sinnvoll und hat sich bewährt: Das personalisierte Verhältniswahlrecht ermöglicht die Entscheidung für einen Wahlkreiskandidaten (bzw. eine Wahlkreiskandidatin) und zugleich die Entscheidung für eine Partei.

2) Das Wahlalter für die Bundestags- und Landtagswahlen ist an die Volljährigkeit gebunden. Ich halte das für richtig, weil eine gewisse Reife vorausgesetzt werden sollte. Konsequent wäre die Forderung, das Wahlalter und die Volljährigkeitsgrenze abzusenken, aber auch das hielte ich aus dem genannten Grund für falsch. Mit "Kinderwahlrecht" meinen Sie vermutlich die Forderung, dass Eltern für ihre Kinder eine Stimme bei den Bundestags- und Landtagswahlen haben sollten. Auch das halte ich für falsch, weil man in einer Demokratie nicht im Namen eines anderen, sondern nur im eigenen Namen wählen können sollte.

3) "Volksbegehren im Bund" gibt es derzeit nicht, die SPD setzt sich seit Jahren dafür ein, Elemente der direkten Demokratie (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) auf Bundesebene zu verankern, wobei über die einzelnen Quoren sicherlich diskutiert werden kann. Die für eine entsprechende Grundgesetz-Änderung nötige Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag ist hierfür derzeit leider nicht vorhanden, was nicht an meiner Partei liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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