Rehburg, den 20. September 2008
Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Nachfragen vom 16. September 2008 zu meiner Antwort
an Sie vom 12. September 2008.
Obwohl ich der Ansicht bin, dass ich Ihre Fragen bereits ausreichend beantwortet habe, ergänze ich meine Antwort gern.
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass die UN-Resolution 1816 vom 2. Juni 2008 auf den Zeitraum von sechs Monaten befristet ist. Allerdings kann die Maßnahme, nachdem der UN-Generalsekretär den Sicherheitsrat über die Umsetzung der Resolution und die Situation im Seegebiet vor Somalia unterrichtet haben wird, gegebenenfalls verlängert werden. Dies bleibt abzuwarten.
Herr

, ich habe bereits in meiner vorherigen Antwort sowie mehrfach in diesem Forum betont, dass ich Ihre Ansicht teile, dass es eine klare Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Kompetenzen geben muss und ich mich für die Beibehaltung dieser Trennung einsetze. Insbesondere habe ich auch hervorgehoben, dass die SPD-Bundestagsfraktion einer Verfassungsänderung, die für den Einsatz der Bundeswehr im Innern über das bisher zulässige Maß hinaus nötig wäre, nicht zustimmen würde.
Die Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsätzen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch auch bei der geltenden Verfassungslage möglich. Für einen Streitkräfteeinsatz benötigt die Bundeswehr in ihrer Funktion als Parlamentsheer allerdings eines ausdrücklichen Mandats des Deutschen Bundestages. Dieses Mandat wird der Deutsche Bundestag erst nach ausgiebiger Debatte erteilen. Im Rahmen dieser Debatte werden auch die Zuständigkeit von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen diskutiert werden. Ohne Zweifel ist es prinzipiell nötig, dass der Bundestag sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welchen Fällen die Bundespolizei im Ausland vermehrt Aufgaben wahrnehmen kann bzw. sollte.
Eine sich entwickelnde "Dynamik im Hinblick auf die Befugnisse der Bundeswehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik" vermag ich freilich in diesem Kontext überhaupt nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB