Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Wie ich bereits in einer früheren Antwort in diesem Forum betont habe, halte ich Altersteilzeitregelungen für eine sinnvolle Maßnahme. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

eine kurze Frage zum Thema "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung":

Wird den Verantwortlichen in Parlament und Regierung nicht auch langsam bewußt, daß zusätzlich zu den ohnehin nur unvollständig geregelten privatwirtschaftlichen Datensammlungen auch immer mehr gesetzlich verordnete Datensammlungen ( bei der Beantragung eines Passes, beim Reisen, über die neuen Gesundheitskarten, Mauterfassung etc. ) ein in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat unvertretbar hohes Missbrauchs- und Datenverlustpotential beinhalten oder wie bewerten Sie die bisher öffentlich gewordenen Vorkommnisse in den USA, Großbritannien und in Deutschland ?

Mir als Bürger und auch meinem gesamten Bekannten- und Freundeskreis ist es inzwischen himmelangst geworden darüber, was auf uns als bürgerliche Gesellschaft alles zukommen wird, wenn schon jetzt Datenpannen und Missbräuche im In- und Ausland offenbar an der Tagesordnung sind.

Wählbar bleiben für uns doch nur noch Parteien, die hier klare Grenzen, auch für die Privatwirtschaft setzen und zumindest all die unbescholtenen und freiheitlich denkenden Bürger vor einer Totalüberwachung schützen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
07.06.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 07.06.2008

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 31.05.2008.

Ich habe immer wieder öffentlich betont, dass ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion in besonderem Maß für die Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. Artikel 1, Absatz 1, in Verbindung mit Artikel 2, Absatz 1, des Grundgesetzes) einsetze. Dieses Grundrecht ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik sind insgesamt auf einem hohen Niveau. Das gilt zumindest für den staatlichen Bereich. Dennoch sollte überprüft werden, ob beispielsweise die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Bundesbeauftragen für den Datenschutz zu verbessern wären.

Ob die Gewährleistung des Datenschutzes im privaten bzw. privatwirtschaftlichen Bereich ebenfalls ausreichend ist, gilt es - angesichts der jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Telekom AG und der Firma Lidl - ebenfalls zu prüfen. Anschließend sollten gesetzliche Änderungen gegebenenfalls in Erwägung gezogen werden. Ich halte indes nichts davon, bei jeder Gesetzesüberschreitung nach kurzfristigen Gesetzesänderungen zu rufen. Vielmehr sollten eventuelle Änderungen sorgfältig diskutiert und abgewogen werden.

Ich habe zu diesem Thema am 04.06.2008 im Deutschen Bundestag eine Rede gehalten, diese können Sie auf der Seite www.bundestag.de nachlesen.

Insgesamt ist in meinen Augen die Abwägung bei zwei aufeinandertreffenden Grundrechten das oberste Gebot. Nicht ein Grundrecht überwiegt grundsätzlich ein anderes, sondern alle kollidierenden müssen in einen gerechten Ausgleich gebracht werden, der allen Grundrechten und insbesondere allen Grundrechtsberechtigten bzw. -trägern ein Höchstmaß an Ausübungsmöglichkeit einräumt. So obliegt dem Staat neben der Aufgabe der Gewährleistung des Schutzes des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung auch die Verpflichtung des Schutzes seiner Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und der Beeinträchtigung ihrer Sicherheit.

Ich vertrete daher die Auffassung, dass eine "Totalüberwachung" selbstverständlich in einem Rechtsstaat undenkbar ist. Gleichermaßen halte ich aber auch eine Ablehnung jedweder Datenspeicherung für falsch. Vielmehr gilt es zu gewährleisten, dass die Balance zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen und bürgerlichen Freiheitsrechten gewahrt bleibt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sicherheit kein Selbstzweck sein darf, sondern im Dienst der Freiheit steht.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edaty,

Ab und an lese ich ich den Herrn Henryk M. Broder auf "Die Achse des Guten".
Unter anderem ihre Antwort zu PI , mit der Beobachtung des Verfassungsschutz zur dieser Internetseite.
Darauf hab ich Google etwas bemüht und fand dort auch, das sie gegen die Zeitung Junge Freiheit kritisch eingestellt sind. Bei PI beschweren sie sich über die Islamophobie. Bei der Jungen Freiheit, sie sei eine rechtsradikale Zeitung. Bei PI kann ich ihr Verhalten noch verstehen, so mal die Seite nur ein Thema hat und diese ist der Islam. Aber anders gedacht, kann es sein, das sie eine Rechteophobie haben und das sie hinter jedem und jeder Seite das neue 4 Reich sehen?
"Die Freiheit ist auch die Freiheit des Andersdenkenden". Der Kluge Spruch stammt von einer Frau, die man leider später umgebracht hat. Muss man alles und jedes Verbieten, nur weil es nicht die persönliche Ansicht ist oder teilt. Was ist das für ein Land, wo nur der Gedanke der regierenden der richtige zu sein scheint. Halten sie unsere Demokratie so schwach, um das Verfassungsschutz aufzufahren?

Mit freundlichen Grüßen


PS: Ein dickes Lob an Sie, das Sie sich die Zeit nehmen, die an sie gerichtet Fragen auf Abgeordnetenwacht beantworten. Daran sollten sich so mache Kollegen von ihnen mal ein Beispiel nehmem.
Antwort von Sebastian Edathy
18Empfehlungen
07.06.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 07.06.2008

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 02.06.2008.

Die Meinungsfreiheit hat Verfassungsrang. Entsprechend schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes prinzipiell auch die Kritik am staatlichen System.

Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Ein Verbot von Meinungsäußerungen steht überhaupt nicht zur Debatte. Ein solches wäre auch, mit ganz wenigen Ausnahmen, verfassungswidrig. Genauso wenig habe ich Zweifel an der Standfestigkeit unserer Demokratie auch gegenüber ablehnenden Meinungen.

Dennoch hat der Staat neben der Aufgabe der Gewährleistung des Grundrechtsschutzes auch die Pflicht, verfassungsfeindliche Bewegungen und Bestrebungen zu beobachten. Dabei geht es um Bestrebungen, die sich gegen unser Rechtssystem als solches, also gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Rechts- und Sozialstaatswesen sowie die Demokratie, richten.

Dies vorausgeschickt nehme ich zu der Zeitung "Junge Freiheit" und zum Internet-Portal "PI" wie folgt Stellung:

1) Die Wochenzeitung "Junge Freiheit" ist viele Jahre durch den Verfassungsschutz des Bundes und einiger Bundesländer beobachtet worden und fand bis zum Jahr 2004 im Verfassungsschutzbericht des Bundes unter der Rubrik "Rechtsextremismus" Erwähnung. Die "Junge Freiheit" ist vom Verfassungsschutz als publizistisches Bindeglied zwischen demokratischem Nationalkonservatismus und Rechtsextremismus bezeichnet worden. So bot die "Junge Freiheit" in der Vergangenheit rechtsextremen Autoren wiederholt ein Forum bzw. druckte Anzeigen für rechtsextreme Organisationen und Publikationen ab. Von der Mehrheit der Rechtsextremismusexperten wird die "Junge Freiheit" als Sprachrohr der sog. "Neuen Rechten" in Deutschland eingeschätzt.

Mir ist bekannt, dass im Juni 2005 das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit der Verfassungsbeschwerde der "Jungen Freiheit" gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW stattgeben hat. Daraus kann jedoch keinesfalls abgeleitet werden, dass die "Junge Freiheit" in ihrer Ausrichtung unbedenklich ist, bzw. die Einschätzung der Wochenzeitung durch den Verfassungsschutz und die Sachverständigen aus der Wissenschaft unzutreffend wäre.

Die von Ihnen angeführte Kritik von mir bezüglich der "Jungen Freiheit" betrifft die Aufnahme dieser Zeitung in die interne elektronische Pressedokumentation des Deutschen Bundestages, nicht das Erscheinen der Zeitung als solches.

Die Aufnahme in die Pressedokumentation des Bundestages ist eine unnötige Aufwertung der Zeitung und zudem meines Wissens mit einer Vergütung verbunden. Bei der Zeitung "Junge Welt" verfährt der Bundestag bewusst anders - es gibt ein Leseexemplar in der Pressestelle, aber es erfolgt keine elektronische Auswertung. So sollte meines Erachtens auch mit der Zeitung "Junge Freiheit" verfahren werden.

2) Die Internetseite "PI" ist von extremer Islamophobie geprägt, dies spiegelt sich insbesondere in den dort veröffentlichten Kommentaren wider, die mitunter strafbare Inhalte verbreiten. Ich halte diese Seite für geeignet, zu xenophober Radikalisierung beizutragen, was ich für gefährlich halte. Es ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, antidemokratische Bestrebungen zu beobachten. Aus diesem Grund habe ich mich bezüglich der Seite "PI" jetzt an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt und auf die in meinen Augen notwendige Beobachtung von "PI" hingewiesen.

Lassen Sie mich abschließend anmerken, dass ich keine "Rechtephobie" habe und keineswegs "hinter jedem und jeder Seite das neue 4. Reich sehe(n)". Gerade als Innenpolitiker habe ich aber eine berechtigte Sensibilität für antidemokratische Publikationen

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

warum fordert die SPD von der Partei Die Linke Aufarbeitung ihrer DDR-Vergangenheit von der CDU aber nicht? Die CDU hat die sed-und systemgetreuen Blockparteien Ost-CDU und Bauernpartei übernommen.

Kann man Frau Merkel im Bundestag nicht vorladen? Sende Ihnen hier einen Link: www.spiegel.de

Frau Merkel weigert sich ein Bild herauszugeben. Man kann sich da denken, was man möchte. Wird Ihre Fraktion eine Vernehmung der Bundeskanzlerin beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Edathy
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07.06.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 07.06.2008

Sehr geehrte Frau ,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 04.06.2008.

"Vernehmungen" und "Vorladungen" finden seitens des Deutschen Bundestages nicht statt, allenfalls gibt es bei Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages eine vernehmungs-ähnliche Rechtslage, was die Verpflichtung von Anhörpersonen zum Erscheinen bzw. zu wahrheitsgemäßen Äußerungen und eventuellen rechtlichen Konsequenzen bei einem Zuwiderhandeln anbelangt. Der Bundestag selbst ist kein Tribunal, sondern gesetzgebendes Verfassungsorgan.

Einen Untersuchungsausschuss zum Thema "Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit" gibt es derzeit nicht.

Davon unberührt ist zweifellos die Tatsache, dass im Zuge der Herstellung der deutschen Einheit neben den Grünen die SPD als einzige Partei darauf verzichtet hat, systematisch Mitglieder der früheren DDR-Blockparteien aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Familie
06.06.2008
Von:

sehr geerter herr edathy

ich bin postbeamter im zustelldienst und warte recht ungeduldig auf

die umsetzung der DneuG können sie mir sagen wann wir beamten

in etwa damit rechnen können als familievater von 3 kindern bin ich um

jede erhöhung dankbar ob nun gehaltserhöhung oder der familienzusschlag

vielen dank im vorraus

mfg aus lübeck

Antwort von Sebastian Edathy
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07.06.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 07.06.2008

Sehr geehrter Herr Lympius,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.06.2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz, für die ich viel Verständnis habe.

Leider gibt es – wie ich den vergangenen Wochen bereits mehrfach in diesem Forum mitgeteilt habe – aufgrund bestehenden Diskussionsbedarfs zwischen den Bundestagsfraktionen, insbesondere zwischen den Koalitionsfraktionen, noch keinen absehbaren Zeitpunkt für das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes.

Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen habe ich in dieser Woche vernommen, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr wohl eher nicht mehr zu rechnen sein dürfte. Eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen diesbezüglich leider nicht geben, da der Zeitpunkt des Inkrafttretens letztlich vom Fortgang der Verhandlungen abhängig ist.

Die Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten analog zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist, wie Sie wissen werden, vom Bundestag hingegen bereits beschlossen worden, was zu einer deutlichen Verbesserung der Einkommenslage in den Jahren 2008 und 2009 führt.

Die unumstrittene und rückwirkend geplante Verbesserung der Situation kinderreicher Beamter im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes wird ergänzend hinzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

"Demokratie" bedeutet (vereinfacht), daß die Mehrheit eines Volkes für das ganze Volk Entscheidungen treffen kann.

Eines zeigt die Bevölkerungsstatistik des Bundesamtes für Statistik (destatis.de) klar: In Zukunft wird es weit mehr alte als junge Menschen geben. Für das Jahr 2050 erwartet das Bundesamt doppelt so viele 60-Jährige wie neugeborene Kinder.

Dies bedeutet auch, da? die politischen Möglichkeiten der Lebensälteren im Rentenbezug durch ihre blosse Anzahl (Überzahl?) gigantisch steigen werden.

Jeder Politiker, jede künftige Regierung wird es sich nicht leisten können, dieses Wählerpotential zu missachten, da sonst die politische Existenz bedroht wäre.

Interessen Jüngerer - die erst ab dem 18. Lebensjahr wahlberechtigt sind (zweifellos sinnvoll) müssen hingegen nicht zwingend berücksichtigt werden.

Der letzte Armutsbericht klar gezeigt, dass die vielbesprochene Altersarmut um ein Vielfaches seltener als die in den Medien kaum behandelte Kinderarmut ist: Kinder kaufen keine Zeitungen und gehen nicht zur Wahl.

Bedeutet all dies nicht, dass die zukünftigen "Alten" durch ihre schiere Überzahl politische Veränderungen und gesetzliche Massnahmen (z.B. Rentenerhöhungen auf Neuverschuldungsbasis) erzwingen können, die für die nachfolgenden Generationen zu verheerenden Nachteilen führen ?

Die hohe Verschuldung der Bundesrepublik Deutschland, teilweise leichtfertig und unüberlegt seit den 60iger Jahren aufgebaut, teilweise durch die nicht vorhersehbaren Ausgaben der Wiedervereinigung entstanden, wird von weiten Teilen der Bevölkerung kaum wahrgenommen.

Tatsächlich beschränkt sie schon jetzt den gesetzgeberischen Spielraum erkennbar.

Ist Demokratie unter diesen demographischen Voraussetzungen noch ein überlebensfähiges Modell ?

Kann ein Innen-Politiker unter solchen Voraussetzungen langfristig noch zukunftsorientierte, nachhaltige Politik durchsetzen – ohne seine Wählerbasis zu verlieren ?

War die letzte Rentenerhöhung der Beginn?

Mit freundl. Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
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07.06.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, den 07.06.2008

Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre heutigen Fragen.

Sie wollen von mir wissen: "Ist Demokratie unter diesen demographischen Voraussetzungen noch ein überlebensfähiges Modell?"

Ich bin fest davon überzeugt: Selbstverständlich!

Das Funktionieren der Demokratie ist nicht davon abhängig, wie die demographische Zusammensetzung der Wahlberechtigten gestaltet ist. Bei relativ deutlich mehr jüngeren Staatsbürgern als heute hat vor 40 Jahren unsere Demokratie ebenfalls funktioniert. So, wie damals die Älteren nicht in Bedrängnis gerieten, erwarte ich dies umgekehrt künftig nicht bezüglich jüngerer Menschen.

Wahlentscheidungen werden ja nicht entsprechend des Alters, sondern gemäß politischer Überzeugungen gefällt.

Senioren als homogene Gruppe zu betrachten, ist in meinen Augen fast schon eine Beleidigung diesen Menschen gegenüber. Ich kenne viele Ältere, denen Investitionen in Bildung für junge Menschen und der Erhalt der Solidarität zwischen den Generationen ein wichtiges Anliegen sind. Ich kenne aber auch viele Jüngere, die kein Verständnis dafür haben, dass auch Ältere eine Anerkennung ihrer Lebensleistung wünschen.

Meine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter ist, den Zusammenhalt dieser Gesellschaft im Auge zu haben. Um diesen mache ich mir keine substanziellen Sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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