Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Bei der NPD handelt es sich um eine offen neonazistische und antisemitische Partei, die nicht nur mit gewaltbereiten und verurteilten Neonazis zusammenarbeitet, sondern mit diesen auch ihre höchsten Parteiämter besetzt. Trotz aller problematischer Tendenzen, die innerhalb der Linkspartei existieren, halte ich beide Parteien für nicht vergleichbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

zwar haben Sie nach eigener Aussage die Frage von Felix Christl gelesen, offensichtlich jedoch die enthaltene - zugegebenermaßen unterschwellige - Nachricht nicht verstanden:

Ihre Privatsphäre geht Journalisten nicht an. WAS geht Sie MEINE Privatsphäre also an? Genau die wollen Sie beschränken, u. a. durch Videoüberwachung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
25Empfehlungen
24.04.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 24. April 2008

Sehr geehrter Herr ,
Sie schreiben: "Was geht Sie meine Privatsphäre ... an?"

Ich antworte hiermit: Nichts!

Zudem ist die Behauptung, ich wolle Ihre Privatsphäre "u. a. durch Videoüberwachung" "beschränken", falsch.

Wenn Sie sich ein wenig kundig gemacht hätten, wüssten Sie, dass ich mich zu diesem Thema in den letzten Tagen kritisch geäußert habe. Das war auch der Grund für die Interviewanfrage von "radio eins" - ein Interview, das ich nicht deshalb beendet habe, weil ich ein Überwachungsfetischist wäre (wie in manchen absurden Blog-Beiträgen behauptet wird), sondern weil ich es für eine Frage der Selbstachtung halte, sich nicht jeden Interviewstil gefallen zu lassen. Und die Einstiegsfrage des Interviewers ("Wenn Sie sich morgens die Zähne putzen, sind Sie eigentlich nackt, oder haben Sie Unterwäsche an?") war schlichtweg unverschämt und hat mich zu der Entscheidung bewogen, das Gespräch zu beenden.

Hier übrigens bezüglich meiner Haltung exemplarisch eine dpa-Meldung vom 18. April 2008:

"Die Sicherheitsbehörden des Bundes können künftig auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Dies geht aus dem Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt.

Dort heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person «richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.»

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin. Insbesondere Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung.

"Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. «Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Diese «neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse» werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen._ Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: «Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.» (...)"

Sobald der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen und dann dem Parlament zugeleitet wird, sollte dieser nach meiner Überzeugung bezüglich des Themas Videoüberwachung textlich präzisiert werden, soweit die Wohnungen unverdächtiger Personen betroffen sind. Die Formulierung, dass diese dann möglich sein soll, wenn eine Überwachung der Wohnung einer verdächtigen Person "allein" nicht ausreicht, erscheint mir zu weitgehend, die Überwachung der Wohnung einer unverdächtigen Person kann aus meiner Sicht allenfalls dann möglich sein, wenn dies zur Gefahrenabwehr "zwingend notwendig" ist.

Ich werde mich bei der weiteren Debatte dafür einsetzen, dass dieser Aspekt des Entwurfes für ein neues BKA-Gesetz im Bundestag intensiv behandelt wird.

Das habe ich übrigens in den letzten Tagen in mehreren Fernseh- und Radiointerviews auch so zum Ausdruck gebracht.
Ich glaube nicht, dass ich der richtige Adressat für Ihre Kritik bin.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die Forderung verschiedener Gewerkschaften, das Ergebnis der Tariferrunde 2008 im öffentlichen Dienst vollumfänglich auf die Beamten (Bund) zu übertragen und darüber hinaus die auf 30 % abgesenkte jährliche Sonderzuwendung für die vorgenannte Berufsgruppe auf das Niveau der Tarifbeschäftigten zu erhöhen?

Welche haushaltsspezifischen Probleme für den Bund sehen Sie dabei?

Wie würde sich die Nichterfüllung der o. a. Forderungen auf die Motivation der bisherigen Beamten und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für künftige Anwärter auswirken?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Edathy
6Empfehlungen
02.05.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 25. April 2008.

Meine Fraktion (SPD) befürwortet eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten.

Dieses Thema wird in absehbarer Zeit Gegenstand der Gesetzgebung durch den Deutschen Bundestag sein.

Es ist aus meiner Sicht unabdingbar, bei aller Verschiedenheit des Angestellten- und Beamtenstatus zu gewährleisten, dass die Bundesbeamten von den Ergebnissen der gefundenden Tarifentscheidungen nicht
abgekoppelt werden. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Fairness.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Ergänzung vom 05.05.2008
Sehr geehrter Herr ,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor. Es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

in Ihrer Antwort an Herrn Christl sagen Sie, dass "Sicherheit gegenüber der Freiheit stets eine dienende Funktion" habe. Wenn ich allerdings die Freiheit der Bürger immer weiter beeinträchtige, was gibt es dann noch zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sebastian Edathy
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29.04.2008
Sebastian Edathy
Berlin, 29.04.2008

Sehr geehrter Herr ,
Sie formulieren: "Wenn ich ... die Freiheit der Bürger immer weiter beeinträchtige, was gibt es dann noch zu schützen?"

Das müssen Sie sich selber beantworten.

Falls Sie meinen sollten, dass *ich* "die Freiheit der Bürger immer weiter beeinträchtige", so ist das unzutreffend. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach dem Verlassen der Opposition im Jahr 1998 stets darauf geachtet, dass bei Entscheidungen über Fragen der inneren Sicherheit immer berücksichtigt wurde und wird, dass die Freiheits-Prinzipien, die es zu verteidigen gilt, nicht zur Disposition gestellt werden. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss dies rechtsstaatlich tun. Genau dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

bezugnehmend auf die Frage von Herrn Säuberlich vom 16.04.08 und ihre Antwort darauf vom 22.04.08 in der es um die Umsetzung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst für die Bundesbeamten ging.

Hier als Zitat noch mal ihre Antwort

"Als für die Beamten des Bundes zuständiger Fachausschuss wird der Innenausschuss des Deutschen Bundestages selbstverständlich die Frage einer Übertragung thematisieren. Bei den Gesprächen und Verhandlungen setze ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, das Ergebnis des Tarifabschlusses "eins-zu-eins" auch für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger zur Anwendung zu bringen - also sowohl bezüglich der Höhe als auch bezüglich des Zeitpunktes"

Muß ich nun dazu sagen : Das war wohl nicht´s !
Erhöhung der Bezüge erst zum 1 April.
Einmalzahlung 2009 keine.
So steht es im Gesetzentwurf des Fachausschusses.

War es die SPD oder die CDU die die kleinen " Nettigkeiten " gegenüber den Beamten durchgesetzt hat ?

Der Innenminister wollte ja auch eine " 1zu1 " Umsetzung.

Wem haben wir das denn zu verdanken ?

Schönen Sonntag noch
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
02.05.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, 2. Mai 2008

Sehr geehrter Herr ,
angesichts Ihrer Ausführungen vom 27. April 2008 rate ich zu Gelassenheit.

Ein "Gesetzentwurf des Fachausschusses", das müsste dann wohl der von mir geleitete Innenausschuss des Deutschen Bundestages sein, zur Regelung der Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten ist mir nicht bekannt.

Einen solchen Gesetzentwurf kann es eigentlich auch gar nicht geben, weil das Initiativrecht für Gesetzgebungsvorschläge nicht bei den Ausschüssen des Bundestages liegt, sondern bei den Fraktionen, der Bundesregierung und beim Bundesrat (vgl. Artikel 76 des Grundgesetzes). Ausschüsse formulieren keine Gesetzesvorschläge, sondern beraten diese.

Meine Fraktion (SPD) will eine Umsetzung des Tarifergebnisses "eins-zu-eins" für die Bundesbeamten. Dies muss gesetzlich geregelt werden. Dem Bundestag liegt bisher kein entsprechender Gesetzentwurf vor.

Die jüngst bekannt gewordenen und von Ihnen geschilderten Angaben entstammen einem internen Gesetzentwurf-Vorschlag des Bundesinnenministeriums, welcher jedoch bisher weder innerhalb des Kabinetts abgestimmt worden noch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Die inhaltliche Position des Bundesinnenministers ist mir nicht bekannt, letztlich aber auch nicht maßgeblich. Vorstellbar wäre, einem möglicherweise unbefriedigenden Gesetzentwurf der Bundesregierung einen alternativen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entgegen zu stellen, auch wenn dies ungewöhnlich wäre.

Meines Wissens finden derzeit zu der geschilderten Thematik Verhandlungen statt.

"Das war wohl nichts!", wie Sie formulieren, ist eine Aussage, die ich nicht teile. Ich selber halte eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten für richtig und werde mich entsprechend dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Ergänzung vom 05.05.2008
Sehr geehrter Herr ,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor, es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird. "Das war wohl nichts!" = falsch. Das wird was! = richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

selbstverständlich sind nicht sie es, der die Freiheit der Bürger immer weiter beeinträchtigt, ansonsten hätten sie wohl kaum noch ihren Posten inne. Da sie darauf verweisen, worauf die SPD-Bundestagsfraktion seit 1998 geachtet *hat*, nämlich dass die Freiheit nicht einem vermeintlichen Sicherheitsgewinn geopfert wird, frage ich mich, ob dies immer noch so ist. Sie schreiben dazu:

"Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach dem Verlassen der Opposition im Jahr 1998 stets darauf geachtet, dass bei Entscheidungen über Fragen der inneren Sicherheit immer berücksichtigt wurde und wird, dass die Freiheits-Prinzipien, die es zu verteidigen gilt, nicht zur Disposition gestellt werden."

– Welche Freiheits-Prinzipien sind es nach ihrer und der Meinung ihrer Fraktion, die es zu verteidigen gilt?

Weiterhin:

"Wer den Rechtsstaat schützen will, muss dies rechtsstaatlich tun. Genau dafür setze ich mich ein."

– Verstehe ich das richtig, dass sie sich hiermit gegen Sicherheitsgesetze aussprechen, die so konzipiert sind, dass dem Bundesverfassungsgericht nichts Anderes übrig bleibt, als sie "einzukassieren", z.B. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung oder Kennzeichen-Scanning?

– Abschließende Anmerkung: Der "BND-Trojaner" in der afghanischen Regierung diente also nicht dem Schutz des Rechtsstaates.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
02.05.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, 2. Mai 2008

Sehr geehrter Herr ,

ein Blick ins Grundgesetz (Artikel 1 bis 20) hätte Ihnen den ersten Teil Ihrer Fragen ersparen können.

Bezüglich Ihrer weiteren Fragen erlauben Sie mir folgende Anmerkungen.

Zur Vorratsdatenspeicherung:
Eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Der Eilbeschluss deutet darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten zulässig sein dürfte. Ob dies auch für weniger schwere Straftaten gilt, die mit Mitteln der Telekommunikation begangen wurden, wird sich erweisen. Ich hielte auch Letzteres für sinnvoll, um u.a. betrügerische Online-Bestellungen verfolgen zu können. Wichtig ist mir der Hinweis, dass die Daten nicht vom Staat, sondern von den Dienstleistungs-Anbietern gespeichert werden und die Behörden nur in begründeten Fällen Einzeldaten von diesen anfordern können.

Zur Online-Durchsuchung:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Online-Durchsuchung unter klaren Voraussetzungen (insbesondere Verhältnismäßigkeit, Abwehr von Gefahren für Leben oder Staat, richterliche Erlaubnis) zuzulassen und dem nicht genügende gesetzliche Regelungen zu verwerfen, bezog sich nicht auf ein Bundesgesetz, sondern auf ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich habe immer dazu geraten, vor der Schaffung eines Bundesgesetzes, welches die Online-Durchsuchung regelt, das nunmehr gefällte Urteil abzuwarten und sehe mich in dieser Haltung bestätigt.

Zur Scannung von Kfz-Kennzeichen:
Auch hier wurde kein Bundesgesetz durch das Bundesverfassungsgericht für
nicht grundgesetzkonform erklärt, sondern diverse Regelungen in den
Gesetzen einzelner Bundesländer. Ein Bundesgesetz zur Regelung der
Erfassung von Kfz-Kennzeichen für Fahndungszwecke existiert nicht.

Ziehen Sie doch bitte in Erwägung, sich zu informieren, bevor Sie unqualifizierte Fragen stellen. Ich bin für Kritik ja durchaus empfänglich, aber sie sollte schon fundiert sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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