Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Sebastian Edathy
© spdfraktion.de
Geburtstag
05.09.1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rehburg-Loccum
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Ergebnis
41,4%
Landeslistenplatz
15, Niedersachsen
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(...) Darüber hinaus sehe ich aber die Politik in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in politische Entscheidungsfindungen miteinzubeziehen. Aus diesem Grund setze ich mich bereits seit längerer Zeit dafür ein, plebiszitäre Elemente auch auf Bundesebene einzuführen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

entschuldigen Sie, wenn ich noch einmal bzgl. Ihrer Antwort auf die Frage des Herrn Keil nachhaken muss.

Das von Ihnen genannte Beispiel erstaunt mich doch ziemlich.
Sie nennen also eine "Scherz"-Bestellung einer künstlichen Vagina ein angemessenes Argument für die Voratsdatenspeicherung? Ich bin mir der wirtschaftlichen Ausmasse solcher "Witze" durchaus bewusst und möchte solche Dinge keinesfalls gutheißen.

Aber einen minderschweren Fall von Betrug (soweit ich das als juristischer Laie richtig einordne) als Legitimation eines derart grundrechte beschneidenden Gesetzes ins Feld zu führen, halte ich schon für extrem grenzwertig.
Wurde das Gesetz seiner Zeit nicht erlassen um uns vor dem "internationalen Terrorismus" zu schützen und nicht vor unerwünscht zugesanten künstlichen Vaginas?

Darüber hinaus bedarf es bei dem von Ihnen geschilderten Delikt keiner groß angelegten Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten. Bei der Bestellung über eine Internetseite speichert das Versandhaus in aller Regel die IP-Adresse des Bestellers. Sollte Ihnen oder dem Versandhaus also daran gelegen sein, den Vagina-Besteller ausfindig zu machen so ist dies ein leichtes.

Insofern frage ich mich, ob Sie die Kanonen auf Spatzen-Taktik wirklich ernst meinen, oder wo Sie die Verhältnismäßigkeit der Mittel sehen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Sebastian Edathy
7Empfehlungen
11.04.2010
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr aka "",

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 09.04.2010.

Wie ich feststelle, ist das von mir genannte Fallbeispiel in einer Reihe von Internet-Foren aufgegriffen und zum Thema gemacht worden. Die Form, in der dies geschieht und die zugehörigen Anmerkungen verstärken bei mir den Eindruck, dass sich etliche Internet-User, die sich zum Thema Vorratsdatenspeicherung äußern, nicht gut auskennen. Gerade im Internet-Zeitalter scheint dies aber kein Hinderungsgrund dafür zu sein, sein Unwissen gleichwohl, zudem mit selbstgefälliger Attitüde, zu artikulieren.

Noch einmal: Der Bundesgesetzgeber hatte beschlossen, zur Verfolgung schwerer Straftaten UND zur Verfolgung von Vergehen, die mittels z.B. der Internet-Nutzung begangen wurden, staatliche Auskunftsrechte gegenüber Telekommunikations-Dienstleistungsanbietern zu statuieren.

In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter dabei die Abfrage einfacher IP-Adressen weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst. Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Dafür bedarf es also einer gesetzgeberischen Neugestaltung, bevor ein solches Verfahren "greifen" kann.

Der von mir geschilderte Fall - und das dürfte für etliche Betrugsfälle gelten - fiel in die Zeit zwischen dem vorläufigen, die Daten-Nutzung auf schwere Fälle limitierenden Karlsruher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung und dem endgültigen Urteil, mit dem das Gesetz für nichtig erklärt wurde. Mit Blick auf den vorläufigen Beschluss weigerte sich die Berliner Staatsanwaltschaft, in meinem Fall tätig zu werden. Ich hielte solches allerdings für sinnvoll, weil auch Betrugsfälle nicht deshalb schützenswert sind, weil sie mit Hilfe der Nutzung des Internets verübt wurden.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort ein wenig Klarheit schaffen. Lassen Sie mich, auch wenn Sie dies nicht persönlich betreffen mag, anmerken, dass ich es für absolut unverständlich halte, wenn manche Internet-Nutzer allen Ernstes der Auffassung sind, das Internet sei ein gewissermaßen rechtsfreier Raum. Ist es nicht! Ich hoffe, der Bundestag wird sich auf Grundlage eines neuen Gesetzesvorschlages bald mit dem Thema erneut beschäftigen können.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.04.2010
Von:

Guten Tag Herr Edathy,

heute habe ich viele Meldungen gelesen die sich mit einer PKW-Maut befassen.
So nun zu meiner Frage. Wie stehen Sie zu dieser Maut?
Ich halte zwar eine Vignette für sinnvoll, aber so wie ich es in den Artikeln gelesen habe ist es mehr auf die Methode " Ich weiß wo du gerade bist" ausgerichtet. Zum einen frag ich mich warum Arbeitnehmer, im Namen der Umwelt, wieder zur Kasse gebeten werden sollen. Zum anderen wird sich das Arbeiten bald wirklich nicht mehr für viele Menschen lohnen, da man mit einem staatlichen Einkommen besser bedient ist.
Warum werden also wieder Arbeitnehmer bestraft?
Man soll flexibel sein und wenn man dann felxibel ist wird man auch wieder zur Kasse gebeten. Was aber das schlimmste ist ist die BIG BROTHER - Methode. Der Staat weiß wo ich bin und wann ich da war. Und das grenzt schon an einen Überwachungsstaat. Und das ist ein Staat den ich niemals dienen will und werde. Jetzt würde mich Ihre Meinung zu diesem Thema interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Edathy
3Empfehlungen
27.04.2010
Sebastian Edathy
Rehburg, 27.04.2010

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.04.2010.

Gerne schildere ich Ihnen die Gründe, die nach Auffassung der SPD gegen eine Pkw-Maut sprechen.

  • Eine Pkw-Maut ist unsozial. Mit der Kraftfahrzeug- und der Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer) leisten die Pkw-Fahrer in Deutschland bereits einen angemessenen Beitrag zu den staatlichen Einnahmen. Zusätzliche Abgaben würden vor allem die Menschen unzumutbar treffen, die - gerade in Flächenländern - aus familiären oder beruflichen Gründen auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind.

  • Pkw-Fahrer würden im Gegensatz zu Fahrern von gewerblich genutzten Lkws eher Umwege in Kauf nehmen. Eine auf Bundesautobahnen beschränkte Pkw-Maut würde daher zur Verdrängung eines erheblichen Teils des Pkw-Verkehrs von der Autobahn auf nachgeordnete Bundes- und Landesstraßen führen. Gerade Autobahnen sollen jedoch möglichst die übrigen Straßen entlasten. Das Verkehrsaufkommen nähme dann aber auf Bundes- und Landesstraßen, die dafür nicht ausgelegt sind, zu. Das würde zu mehr Staus und zu mehr Verkehrstoten führen. Eine Pkw-Maut löste demnach eine eklatante Verschlechterung der Verkehrssicherheit aus. Würde eine Pkw-Maut auf ALLEN Straßen eingeführt, wäre dies zugleich technisch nur mit immensem Aufwand leistbar und würde vor allem Pendler belasten.

  • Eine Pkw-Maut, die ausschließlich auf Bundesautobahnen eingeführt wird, vergrößert die Umweltschäden. Aufgrund der Ausweichverkehre auf nachgeordneten Bundes- und Landesstraßen verlängern sich die Fahrtwege. Das erhöht den Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Ausstoß.

  • Wie Sie ebenfalls richtig bemerken, bedroht eine streckenbezogene Pkw-Maut potenziell den Datenschutz. Mit Hilfe der kilometergenauen Abrechnung der Pkw-Maut ließen sich Bewegungsprofile aller Pkw-Fahrer erstellen. Jedenfalls würde sich diese Option eröffnen.

Aus den genannten Gründen würde ich der Einführung einer Pkw-Maut nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
05.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

aus einem Artikel der "Welt":

www.welt.de

konnte ich entnehmen das Deutsche in unserem Krankensystem benachteiligt werden!

Da dieser Artikel bereits aus dem Jahre 2003 ist, frage ich Sie:

Ist diese Benachteiligung inzwischen abgeschafft worden oder ist diese Diskriminierung noch aktuell?

Wenn diese Benachteiligung nach so vielen Jahren nicht abgeschafft wurde, frage ich weiter: Ist Ihnen bekannt warum die Diskriminierung der deutschen Versicherten bislang nicht abgeschafft wurde? Ist Ihnen bekannt wie dies mit dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" zu vereinbaren ist? Ist Ihnen bekannt wie hoch die Kosten durch diese Ungleichbehandlung sind? (seit 2003)

Arbeitet Ihre Partei auf die Abschaffung dieser Ungleichbehandlung hin?


Mit freundlichen Grüßen

M.H.
Antwort von Sebastian Edathy
5Empfehlungen
14.05.2010
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Regelung der Familienmitversicherung für in der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland lebenden krankenversicherten Arbeitnehmers. Gerne schildere ich Ihnen die Hintergründe des Abkommens, da sich die Tatsachen anders darstellen als von Ihnen angenommen.

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung sind im Verhältnis zur Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30.04.1964 über soziale Sicherheit und im Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien und Montenegro das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12.10.1968 über soziale Sicherheit. Mit Kroatien und Slowenien sind 1997 entsprechende Nachfolgeabkommen geschlossen worden.

Diese Regelung in den Abkommen trug mit dazu bei, dass sich ein Teil der aus diesen Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch besitzt diese Regelung Bedeutung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien stammenden sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland und deren Familienangehörige, die in ihren Heimatländern wohnhaft geblieben sind.

Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates durchführen zu müssen, bieten die Abkommen die Möglichkeit, dass die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen durch die Erbringung der Sachleistungsaushilfe entstehenden Kosten durch monatliche Pauschalbeträge je Familie erstattet werden. Von dieser Möglichkeit wurde im Verhältnis zur Türkei, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien und Montenegro Gebrauch gemacht. Diese Beträge basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familienangehörigen abgestellt , d.h. auf den durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung. Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Dieses Abrechnungsverfahren verringert den Verwaltungsaufwand wesentlich und liegt daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen.

Im umgekehrten Fall, wenn z. B. ein deutscher Arbeitnehmer in der türkischen Krankenversicherung versichert ist und seine Familienangehörigen in Deutschland wohnhaft sind, erfolgt kein pauschales Abrechnungsverfahren. Der deutschen Krankenversicherung sind für die Betreuung der Familienangehörigen die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Behandlungskosten - also die Kosten, die von der deutschen Krankenkasse zu begleichen waren - von der türkischen Krankenversicherung zu erstatten.

Darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei der vorstehend geschilderten Regelung nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen handelt, sondern diese Regelung vielmehr internationalem Standard entspricht. Sie findet Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (hier die bilateralen Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelungen über Soziale Sicherheit - VO (EWG) Nr. 1408/71 -). Die Regelung beinhaltet u. a., dass die Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur der Abdeckung des eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der Abdeckung des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.

Für das Jahr 1999 belief sich der vereinbarte monatliche Pauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf 10.209.644,77 Türkische Lira. Umgerechnet zum Zeitpunkt der Vereinbarung des monatlichen Pauschalbetrages am 28. September 2000 entsprach dieser Betrag 17,75 € (34,71 DM).

Die Kosten für die deutsche Krankenversicherung würden deutlich höher ausfallen, wenn die anspruchsberechtigten Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern in Deutschland wohnen würden bzw. nach Deutschland nachzögen (Kosten der deutschen Krankenversicherung je Mitglied in Deutschland: monatlich durchschnittlich 213,- € für die medizinische Versorgung).

Die Abkommen regeln nur für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von familienbezogenen Monatspauschalbeträgen, dass sich der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen richtet. Eine pauschale Abrechnung je Familie erfolgt lediglich im Verhältnis zur Türkei, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien und Montenegro.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten regelmäßig der Ehepartner, sofern dieser nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten. Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei, Bosnien und Herzegowina oder in Serbien und Montenegro sind nur dann ausnahmsweise anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Eltern in Mazedonien sind nicht anspruchsberechtigt. Geschwister eines Versicherten gehören im Verhältnis zu diesen Staaten nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

Ich hoffe, Ihnen den Sachverhalt klärend dargestellt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy

Als Vorsitzender des Innenausschuss haben Sie im Juni 2008 der Bundesregierung eine Beschlussempfehlung zum Geldwäschebekämpfungergänzungsgesetz vorgelegt.
Hierzu habe ich drei Fragen:
1) Ist dieses GwBekErgG mit der sog. 3. Geldwäsche-Richtlinie gleichzusetzen?
2) Was ist daraus geworden?
3) Falls Antwort 1) nein lautet: Hat Deutschland die 3. Geldwäsche-Richtlinie bereits umgesetzt?

Herzlichen Dank für eine rasche Antwort,
mit besten Grüssen,
Antwort von Sebastian Edathy
4Empfehlungen
06.05.2010
Sebastian Edathy
Berlin, 6. Mai 2010

Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ja, das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz dient der Umsetzung sowohl der sog. "3. Geldwäsche-Richtlinie", der Richtlinie 2005/60/EG als auch der Richtlinie 2006/70/EG.

Zu der zweiten Frage: Das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz ist am 13. August 2008 in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2010
Von:

Hallo Herr Edathy,

erstmal danke für ihre Antwort.

Nun zu einer anderen Frage. Heute wurde ja in NRW gewählt und die Wahlbeteiligung lag (Stand jetzt) bei 59%. Das heißt das 2/5 der Wähler haben nicht von ihrem Recht gebrauch gemacht haben. Ich persönlich finde das besorgniserregend. Denn woran liegt das? Haben die Leute kein Interesse mehr an Politik? Denken die Bürger "Ist sowiso egal, wer dran ist. Sind alle gleich". Ich finde das eine Gefahr für unsere Demokratie. Klar gehört zu einer Demokratie das Recht zu haben nicht wählen zu müssen. Aber ist es nicht schlimm dass so viele Leute anscheinend nur vom Recht des NICHTWÄHLENS gebrauch machen?

Meine Frage nun. Befaßt sich die Politik mit dieser Situation? Also dass immer mehr Bürgern eine Wahl egal ist? Oder ist es egal, weil man einen Sieg feiert oder eine Niederlage betrauert. Denn m.M nach könnte in NRW keine Partei sich als Sieger fühlen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
3Empfehlungen
14.05.2010
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage. Sie können davon ausgehen, dass wir uns in der SPD-Bundestagsfraktion und im SPD-Parteivortand intensiv mit den Ergebnissen und Folgen der NRW-Wahl auseinandersetzen.

Die Wahlbeteiligung ist in Nordrhein-Westfalen gegenüber dem letzten Urnengang deutlich gesunken. Insgesamt nahmen 59,3 Prozent der 13.270.933 Wahlberechtigten an der Abstimmung zum neuen Landtag teil. Gegenüber 2005 verringerte sich das Beteiligungsniveau um 3,7 Prozentpunkte. Ich stimme Ihnen zu, dass dieser Trend besorgniserregend ist.

Demokratie kann nicht vererbt werden, sondern muss von jeder Generation neu gelernt werden. Ich betone das immer wieder. Der Soziologe Oskar Negt schreibt dazu: "Demokratie ist die einzige politisch verfasste Gesellschaftsordnung, die gelernt werden muss - nicht ein für allemal, so als könnte man sich einen gesicherten Regelbestand anlegen, der für das ganze Leben ausreicht, sondern immer wieder, in tagtäglicher Anstrengung und bis ins hohe Alter hinein."

Demokratie funktioniert allerdings nicht aus sich heraus, auch nicht, wenn man über die besten Institutionen und rechtlichen Regelungen verfügt. Das Schicksal einer demokratischen Gesellschaftsordnung, die mit Leben erfüllt ist, hängt davon ab, in welchem Maße die Menschen dafür Sorge tragen, dass das Gemeinwesen nicht beschädigt wird und der politische Faden zum Wohlergehen des Ganzen nicht reißt.

Zur Wahl gehen bedeutet, von seinem demokratischen Recht Gebrauch zu machen. In einigen Ländern dieser Welt gibt es keine Wahlen. In Deutschland ist so etwas heute zum Glück unvorstellbar. Dennoch ist es kein selbstverständliches Recht, an einer demokratischen Wahl teilzunehmen. Es ist ein Privileg.

Die Entscheidung, dieses Privileg zu nutzen oder nicht, liegt bei jedem selbst. Die Gründe dafür sind vielfältig und individuell. Die SPD setzt auf eine soziale und gerechte Gestaltung politischer Themen, um das Vertrauen der Wähler in die Lösungsvorschläge der SPD zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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