Sebastian Blumenthal (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
04.08.1974
Berufliche Qualifikation
IT-Berater
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kiel
Wahlkreis
Kiel
Ergebnis
8,6%
Landeslistenplatz
3, Schleswig-Holstein
weitere Profile
(...) Wir werden in den nächsten Wochen auch konkrete Vorschläge vorlegen - so z.B., dass in einem Betrieb alle Einrichtungen für alle MitarbeiterInnen gleichermaßen zugänglich sein müssen (vor allem zum gleichen Preis, was z.B. das Kantinenessen angeht) und dass alle MitarbeiterInnen - egal ob "Stammbelegschaft" oder ZeitarbeiterInnen - (nach der üblichen Probe- und Einarbeitungszeit) den gleichen Lohn erhalten (Stichwort "Equal Pay"). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
17.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

Ihre Partei warb vor einigen Monaten in Studentenmagazinen damit Mini-Jobbern die Verdienstmöglichkeiten von 400 auf 450 Euro erhöht zu haben.
Mein Arbeitgeber erklärte mir jedoch, dass es real bei 400 Euro bleiben würde, da sonst die Rentenabgaben fällig wären. Bedeutet das, dass die Neureglung keinen Nutzen hat?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sebastian Blumenthal
1Empfehlung
26.05.2013
Sebastian Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

die Erklärung Ihres Arbeitgebers ist nicht vollständig. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten. Möchten Sie sich nicht befreien lassen, bedeutet das, dass Sie volle rentenversicherungsrechtliche Ansprüche erwerben. Da der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent im Jahr 2013 von Ihren zu zahlen. Das sind 3,9 Prozent Eigenanteil.

Wenn Sie keine Rentenversicherungsleistungen wünschen (und dementsprechend auch keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten), müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht wünschen. Dann entfällt müssen Sie auch die 3,9 Prozent Eigenanteil nicht zahlen und nur der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Eine Rechtsberatung kann ich als MdB natürlich nicht machen, aber die o.g. Punkte bitte ich, mit Ihrem Arbeitgeber abschließend zu klären.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2013
Von:

Lieber Sebastian Blumenthal,

In Rekordzeit ist es gelungen 50.000 Unterstützer für die Online-Petition für ein Gesetz zur Netzneutralität zu finden. Nun muss sich der Bundestag damit befassen.

Wie ist ihre persönliche Meinung hierzu und wie steht die Fraktion zu diesem Thema?

Laut eines Berichtes der Zeit möchte die schwarz-gelbe Bundesregierung nämlich kein Gesetz, welches die Netzneutralität gewähren würde.

Liebe Grüße aus Dithmarschen,

Junger Liberaler
Antwort von Sebastian Blumenthal
1Empfehlung
26.05.2013
Sebastian Blumenthal
Lieber ,

der Grundsatz der Netzneutralität ist bereits heute im §41a des Telekommunikationsgesetzes abgebildet. Damit ist - entgegen den Behauptungen anderer - der Handlungsrahmen sowohl für die Bundesregierung als auch die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsicht im Falle von Verstößen gegen den Grundsatz der Netzneutralität jederzeit gegeben. Dabei geht es konkret um die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen im Internet. Aus aktuellem Anlass prüft die Bundesnetzagentur bereits ein geplantes Tarif- und Preismodell mit Geschwindigkeitsreduzierung eines Anbieters. Insofern wird dem Grundsatz der Netzneutralität bereits auf bestehender Gesetzesgrundlage Rechnung getragen. Wir haben auf eine detaillierte technische Definition im Gesetzesrahmen verzichtet (Bsp. Definition bestimmter Dienste, Protokolle, Datentypen), da im Falle von technischen Weiterentwicklungen und/ oder neuen Technologien ständig der Gesetzestext hätte angepasst werden müssen.

Herzliche Grüße

Sebastian Blumenthal
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Frage zum Thema Frauen
08.06.2013
Von:

Guten Tag!

Ich bin empört, seit ich erfuhr, daß Mütter nach 1992 ganze 3 Rentenpunkte erhalten und die davor geboren haben nur einen!
Dann ist eine falsche Berichterstattung in allen Medien, die da lautet, es geht um HÖHERE Renten für die ältern Mütter.
Es muß natürlich heißen: es geht um Gleichstellung der älteren Mütter!!!
Wieso ist überhaupt so eine Ungerechtigkeit gemacht worden???
Denn die jüngeren Mütter haben noch das doppelte Plus, dass sie schon Jahrelang das höhere Kindergeld bekamen. Früher nur 50 DM!!!
Ich finde es ist eine Schande, daß diese Ungerechtigkeit bleiben soll aus angeblichem Geldmangel!!!
Eine Begründung würde mich sehr interessieren.
Wenn ANGEBLICH kein Geld da ist sollen die jüngeren Mütter wieder 1,5 Rentenpunkte abgeben und die ältern 0,5 dazu haben. Dann ist es o.k.!!!

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