Fragen und Antworten

Das Land Baden-Württemberg stellt ein äußerst vielfältiges Bildungsangebot bereit. Es ist daher m.E. auch nicht als diskriminierend anzusehen, wenn das Land die Angebote der Internationalen Schulen nicht an öffentlichen Schulen abbildet und deshalb auch nicht zu internationalen Abschlüssen führt, sondern zu den nationalen Abschlüssen, wie z.B. der Hochschulreife.

An den Internationalen Schulen in Baden-Württemberg kann die Schulpflicht nicht erfüllt werden

Die verdeckten Wohnungsdurchsuchungen, die Sie in Ihrer Frage ansprechen, sind Teil des Entwurfs zur Änderung des BKA-Gesetzes.

Da ich als Landtagsabgeordnete nicht an den von Ihnen angesprochenen Abstimmungen teilgenommen habe, kann ich zu dem Abstimmungsverhalten nichts sagen.