Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Angaben zur Person
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
1, Bayern
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich habe nur eine ganz kurze Frage und bitte um Beantwortung.
Im Sonntagssammtisch beim BR haben Sie die Ansicht geäußert, dass Soldaten, die dem muslimischen Glauben angehören, rein aus Glaubensgründen nicht nach Afghanistan abgeordnet werden sollten.
Nun meine Frage:
Können sich aus der Sicht der deutschen Justizministerin die Soldaten der Bundeswehr in Zukunft aussuchen, wo sie eingesetz werden? Wie sieht es dabei mit den Mitgliedern anderer Glaubensgemeinschaften aus? Werden die Soldaten im "Kriegseinsatz" (Verteidigungsminister von und zu Guttenberg) nach jedem Schuss vor ein deutsches Gericht gestellt?
Wohin soll das noch führen?

Mit freundlichen Grüßen von einem sehr besorgten, konservativen Bürger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
24.11.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich fürchte, dass Sie meine Aussagen vom Sonntagsstammtisch falsch verstanden haben. Ich habe mich dafür ausgesprochen, bei der Entsendung von Soldaten auch darauf zu achten, dass die psychische Einsatzfähigkeit gegeben ist.

Es geht mir nicht um eine Sonderbehandlung. Jeder in der Bundeswehr muss, bevor er auf einen Auslandseinsatz entsendet wird, nicht nur auf "Herz und Nieren" überprüft werden, sondern es muss auch gewährleistet sein, dass die seelische Verfassung der Soldatin oder des Soldaten für einen solchen Einsatz geeignet ist.
Natürlich weiß ich, dass Bundeswehrsoldaten sich dem Staat verpflichtet fühlen. Eventuelle Gewissenszwänge müssen aus diesem Grund gemeinsam gelöst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Wie stehen Sie zu der von der EU - mit Unterstützung der deutschen Regierung - geplanten Weitergabe von Finanzdaten deutscher und europäischer Bürger an die USA (SWIFT-Datenaustausch).

Wie sehen Sie dies v.A. in Bezug auf Ihre Äußerung von 2007 in der Sie ein Ende der SWIFT-Überwachungen fordern? (Ich zitiere: "Die Forderung der Liberalen besteht darin, den Zugriff US-amerikanischer Stellen auf SWIFT-Daten unverzüglich zu stoppen", vgl. abgeordnetenwatch.spiegel.de )

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
9Empfehlungen
23.11.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.

Für uns ist aber noch etwas anderes entscheidend: Es ist ziemlich unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchpeitschen zu wollen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Auch aus diesem Grund steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber. Am 30. November wird beim europäischen Innenrat wohl endgültig entschieden werden. Leider teilen jedoch die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unsere Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

im Rat der EU soll noch vor in Kraft treten des Lisabonn-Vertrages schnell eine Einigung über die Weitergabe von Bankdaten an die USA beschlossen werden. Deutschland kann dies verhindern!

Werden Sie alles tun, um diese Vereinbarung zu stoppen?
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
3Empfehlungen
23.11.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.

Für uns ist aber noch etwas anderes entscheidend: Es ist ziemlich unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchpeitschen zu wollen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Auch aus diesem Grund steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber. Am 30. November wird beim europäischen Innenrat wohl endgültig entschieden werden. Leider teilen jedoch die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unsere Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.11.2009
Von:

Guten Tag, Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

heute habe ich im Focus gelesen, dass die EU plant, Terrorfahndern den Zugang zu Europäischen Bank- und Steuerdaten zu gewähren. Wie stellen Sie sich zu diesen Plänen?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
2Empfehlungen
23.11.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.

Für uns ist aber noch etwas anderes entscheidend: Es ist ziemlich unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchpeitschen zu wollen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Auch aus diesem Grund steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber. Am 30. November wird beim europäischen Innenrat wohl endgültig entschieden werden. Leider teilen jedoch die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unsere Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

derzeit zeichnen sich Entwicklungen ab, die Sie, soweit ich Ihre bisweilen uneindeutigen Äußerungen richtig deute, nicht gutheißen:

www.spiegel.de
Laut dieser Seite, worauf ich in Anlehnung an Herrn Nerz´ Frage hinweise, sind Sie aufgerufen, sich am 30.11. auf einem EU-Innen- und Justizministertreffen darüber zu äußern, ob die USA künftig ohne konkreten Verdacht und trotz u.a. verfassungsrechtlichen Bedenken deutscher Datenschutzexperten auf sensible Daten (u.a. Namen, Adressen, Ausweis- und Kontonummern) innereuropäischer Finanztransaktionen Zugriff haben soll. Mich irritiert, dass Ihr Ministerium dem Artikel zufolge eine diesbzgl. Anfrage noch nicht beantwortet hat, obwohl Sie es laut Zitat abgelehnt haben, dass "staatliche Stellen i.A. auf Überweisungsdaten...zugreifen können".

www.spiegel.de
Das hier genannte Zitat: "Wir wollen denen das Handwerk legen, die Menschen von Sterbehilfe überzeugen und sich dafür bezahlen lassen" lässt offen, ob Sie sich darin den Koalitionskompromiss als Ihre Lieblingslösung würdigen, der nur gewerbliche Sterbehilfe betrifft- zum Unmut der Unionsländer, die trotzdem alle Selbsttötungshilfsvereine mit einem Gesetz zu verfolgen planen, das ausgerechnet in Ihrem Ministerium zu entstehen hätte.

Ich möchte Sie um Auskunft darüber bitten, wie Sie aktuell zu diesen Themen stehen, wie weit Ihre Kompromissbereitschaft geht und wie Sie ggf. gegen diese überstrapazierende Entwürfe vorzugehen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
23.11.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.

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Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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