Ruprecht Polenz (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Ruprecht Polenz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages (zuletzt IHK Geschäftsführer)
Wohnort
-
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
41,4%
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Außenpolitik
03.08.2005
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Polenz,

als außen- und sicherheitspolitisch versierter Abgeordneter würden Sie im Falle eines Wahlsiegs Ihrer Fraktion möglicherweise entscheidend an der Steuerung deutscher Außenpolitik mitarbeiten. In diesem Zusammenhang wäre ich um eine Stellungnahme zu folgendem Themenkomplex dankbar:

Dem Regierungsprogramm Ihrer Fraktion ist zu entnehmen, dass Sie die transatlantische Partnerschaft mit den USA neu beleben möchten. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen und unterstützen.

Je nach personeller Besetzung des Amtes des US-Präsidenten kann diese Zusammenarbeit für die europäischen NATO-Partner jedoch mit unerwünschten Folgeerscheinungen verbunden sein. Gerade der derzeitige Amtsinhaber hat bislang kaum Zweifel daran gelassen, dass ihm das Wohl des von ihm repräsentierten Volkes näher liegt als globale Kooperation und Rücksichtnahme. Das mag man unterstützen oder bedauern - man muss es vor allem zur Kenntnis nehmen.

Der eigene Vorteil der USA besteht sicherlich darin, dass sie eine Partnerschaft der NATO-Staaten gerne in Anspruch nehmen, wenn sie möglich ist. Man ist aber nicht darauf angewiesen und kann die eigenen Ziele notfalls auch alleine durchsetzen.

In der Folge (und im Umkehrschluss) führt das meines Erachtens dazu, dass eine deutsche aussen- und sicherheitspolitische Kooperation mit den USA ein Abhängigkeitsverhältnis ausschliessen und entsprechende Alternativen verfügbar machen sollte. Naheliegend wäre eine entsprechende Kooperation auf EU-Basis, die es uns ermöglicht, unseren Beitrag zu weltweiter Sicherheit und Frieden auch aufrechtzuerhalten, wenn unser mächtigster Partner sich dieser Verantwortung entziehen möchte.

Eine lange Ausführung salopp formuliert: Super, wenn wir globale Sicherheit und Wohlstand mit den USA gemeinsam schaffen - das ist das erstrebenswerte Ziel. Aber wenn die partout nicht wollen oder uns den Arm umdrehen möchten, dann sollten wir auch nicht an deren ausgestrecktem Arm verhungern müssen.

Jetzt die Frage(n) an Sie: Sehen Sie das auch so? Wenn nein, wo liegen die Unterschiede zwischen unseren Ansichten? Wenn ja, was werden Sie als Abgeordneter im Falle eines Wahlsiegs tun, um Deutschland im europäischen Kontext von den USA zu emanzipieren?

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Dr.
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
19.08.2005
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

für Ihre Zuschrift zum deutsch-amerikanischen Verhältnis danke ich Ihnen.

Ich stimme Ihren Äußerungen insofern zu, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA kein blindes Nachfolgen der USA sein dürfen. Jedoch vertrete ich auch die Ansicht, dass eine erfolgreiche Wahrnehmung unserer nationalen Interessen nicht dauerhaft gegen die USA möglich sein wird.

Frieden, Freiheit und Wohlstand werden für unser Land nur dann gesichert bleiben, wenn wir die Weiterentwicklung der europäischen Einigung und die Partnerschaft mit den USA nicht als Gegensatz begreifen, sondern als sich ergänzende Säulen der deutschen Außenpolitik.

Mit einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung möchte ich mich dafür einsetzen, dass die europäische Integration wieder an Fahrt gewinnt. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages ist es Aufgabe deutscher Europapolitik, dass das Vertrauen in die Europäische Union wiederhergestellt wird. Dies gelingt nur, wenn alle Staaten der EU, auch die kleinen und mittleren, in diesen Prozess einbezogen werden und ihre Interessen Berücksichtigung finden.

Unser Ziel muss es sein, ein wirtschaftlich und politisches starkes Europa zu schaffen und dies nicht in Abgrenzung zu den USA, sondern zum Ausbau einer stabilen Partnerschaft.

Ich bin davon überzeugt, dass wir die globalen Probleme wie z.B. den internationalen Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nicht allein auf europäischer Ebene lösen können, sondern nur in Zusammenarbeit mit den USA. Dies zeigt sich beispielhaft auch an der Atom-Frage im Iran.

Europa ist nur dann geschlossen und somit ein starker Partner für die USA, wenn es sich nicht in Gegnerschaft zu diesen definiert. Die osteuropäischen Mitgliedsländer der Europäischen Union wurden zuerst Mitglied der NATO und erst dann der EU, gerade weil sie nach einer engen Zusammenarbeit und Sicherheit mit und durch die USA streben. Ein Aufweichen der transatlantischen Beziehungen ist gegen die Interessen unserer östlichen Nachbarländer. Ein derartiger Kurs würde Europa spalten, und Spaltung bedeutet Schwächung.

Die von Ihnen angesprochene Kooperation auf EU-Basis zur Sicherung des internationalen Friedens existiert bereits. Sie ist Bestandteil einer strategischen Partnerschaft zwischen EU und NATO und dabei von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Innerhalb verschiedener Initiativen sollen insbesondere die militärischen Fähigkeiten der EU ausgebaut und komplementär beiden Organisationen nutzbar gemacht werden. Beispielhaft seien hier die Aufstellung und der Ausbau der so genannten europäischen "Kampfgruppen", d.h. Kampftruppen in einer Stärke von ca. 1500 Mann, die selbständig und schnell in einem begrenzten Zeitraum von ca. 60 bis 100 Tagen eine Operation durchführen können. Diese Streitkräfte können entweder für EU- oder NATO-geführte Operationen verfügbar gemacht werden. Ist die NATO als Ganzes nicht involviert oder interessiert, dann kann die EU entweder unter Rückgriff auf die NATO oder vollkommen autonom unter Nutzung der Ressourcen der Mitgliedstaaten Operationen zur Krisenbewältigung durchführen. Dass diese Varianten gut funktionieren, haben militärische Operationen in Mazedonien und im Kongo gezeigt.

Meinungsverschiedenheiten im transatlantischen Verhältnis wird es auch künftig geben. Gelöst werden können diese jedoch nur im Dialog und nicht durch Abgrenzung.

Mit freundlichen Grüßen


Ruprecht Polenz, MdB


19. August 2005
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Polenz

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort


Antwort von Ruprecht Polenz
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19.08.2005
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben zum Luftsicherheitsgesetz danke ich Ihnen.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist
eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die
Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere
Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden
und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten
praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Die Sicherheit im Luftverkehr muss unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit uns nicht geben.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen, dass die Union sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt hat, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den
Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können. Vielleicht werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten Rot-Grün endlich zur Vernunft bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz, MdB
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Frage zum Thema Steuern
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz!

Leider ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sehr hoch. Wieso das so ist, darüber möchte ich heute nicht sprechen.
Es wird allerdings verlangt, dass wir uns als Arbeitnehmer sehr flexibel zeigen, um eine Arbeitsstelle zu halten oder zu bekommen, wie z. B. weite Anfahrten zum Arbeitsplatz, Flexibilität bei den Arbeitszeiten etc. Viele Arbeitnehmer nehmen diese Flexibilität gerne in Kauf, um einfach nur arbeiten zu können. Viele potentielle Arbeitnehmer haben aber vielleicht nicht die Möglichkeit, in größerem Umfang flexibel zu sein.
Bislang wurde die Bereitschaft zur Flexibilität „gewürdigt und belohnt“, in dem sie steuerlich begünstigt wird, um auch Anreize zu schaffen, diese Arbeit anzunehmen bzw. zu halten. Dies geschieht z. B. durch die sog. „Pendlerpauschale“ oder steuerfreie Nachtschicht- bzw. Wochenendzulagen.
Nun zu meiner Frage: Ihre Partei möchte diese Anreize zur Flexibilität minimieren und trotzdem die Arbeitslosenzahlen drastisch senken. Mit welchen Mitteln wollen Sie denn die Flexibilität der Arbeitnehmer würdigen und Anreize schaffen, einen Arbeitsplatz mit hoher Flexibilität zu behalten bzw. anzunehmen?
Antwort von Ruprecht Polenz
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02.09.2005
Ruprecht Polenz
Sehr geehrte Frau ,

für Ihr Schreiben vom 31. August danke ich Ihnen.

Die Union will ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem. CDU und CSU werden zum 1. Januar 2007 ein Steuerrecht nach dem Motto „niedrige Steuern und weniger Ausnahmen“ in Kraft setzen.

Zu einer Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger muss dieses Gesamtkonzept betrachtet werden. Bei der Lohn- und Einkommensteuer werden wir den Eingangssteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken. Ebenso führen wir einen steuerlichern Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro pro Person ein. Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört auch die Reduzierung der Pendlerpauschale. Sie liegt bereits heute bei nur noch 30 Cent je Entfernungskilometer. Wir wollen Sie auf eine Höhe von 25 Cent/km bis maximal 50 Entfernungskilometer senken.
Familien-Heimfahrten, z.B. am Wochenende, sind davon ausgenommen und weiter voll absetztbar. Insgesamt fangen die höheren Freibeträge und niedrigeren Steuersätze die Absenkung der Pendlerpauschale auf.

Weil wir als Union die Mobilität und Flexibilität von Autofahrern und Arbeitnehmern unterstützen, verbleibt die Pendlerpauschale in einer angemessenen Höhe und werden die Bürger mit unserer Steuerreform von reduzierten Lohn- und Einkommensteuersätzen insgesamt profitieren.

Mit freundlichen Grüßen


Ruprecht Polenz, MdB
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Frage zum Thema Steuern
08.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz
Ich hätte mal eine Frage zu der Mehrwertsteuer.
Sie und die CDU will die Mehrwertsteuer doch um 2% erhöhen. Doch wäre eine Mehrwertsteuer im momentanen Standpunkt wirklich so gut?
Die Benzinpreise sind sehr hoch und bei einer Mehrwertsteuererhöhung würden diese nochmals um mindestens 3 Cent steigen.
Deshalb meine Frage.
Würde sich eine Mehrwertsteuererhöhung überhaupt lohnen?
Mit freundlichen Grüßen
D.
Antwort von Ruprecht Polenz
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12.09.2005
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 8. September zum Steuerkonzept der Union danke ich Ihnen.

Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht vor, die Lohnzusatzkosten zum 1. Januar 2006 zu senken, um mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu schaffen. Hierzu wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % gesenkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden somit um jeweils 1 Prozentpunkt entlastet. Die einprozentige Entlastung bezogen auf den Bruttolohn bedeutet nach Berechnungen u. a. des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer auch bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes mehr netto in der Tasche hat. Die weitere Hälfte der Entlastung senkt zudem die Lohnkosten des Arbeitgebers und erleichtert es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Zur Gegenfinanzierung der Senkung der Lohnzusatzkosten wird gleichzeitig zum 1. Januar 2006 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 18 % angehoben. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %, der für viele Güter des täglichen Bedarfs gilt, soll nach dem Regierungsprogramm der Unionsparteien unverändert bleiben. Dieser ermäßigte Steuersatz wird z.B. auf Nahrungsmittel erhoben.

Von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist auch der Benzinpreis betroffen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Kraftstoffpreise hat
die Union beschlossen, bei einer Regierungsübernahme eine Senkung der
Preise für Benzin und Diesel um 3 % zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz, MdB
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Ihre Frage an Ruprecht Polenz
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