Ruprecht Polenz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ruprecht Polenz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, IHK-Geschäftsführer (beurlaubt)
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Mit meiner Fraktion halte ich es für sinnvoll, hier auch durch eine wissenschaftliche Untersuchung genauen Aufschluss über die potentielle Gefährlichkeit des Sports zu bekommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
11.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz !

Nachdem ich vor einigen Tagen Herrn Laumann und Herrn Hoevermann zur aktuellen Gesundheitsreform im Rahmen der Kammerversammlung der ZÄKWL in Dortmund gehört habe, wäre ich sehr interessiert daran, wie Sie sich in der Frage der Gesundheitsreform / VAäG und WSG stellen. Ist ein solcher Bürokratismus von gesundem Menschenverstand nicht aufzuhalten? Wo fängt eigentlich die eigene Gewissensentscheidung des Abgeordneten an?

In Erwartung einer Antwort
Hochachtungsvoll Dr.Möller
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr Dr. Möller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Dezember zum Thema Gesundheitsreform und Ihre Fragen bezüglich des Vertragsarztänderungsgesetzes (VAÄG) und des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG).

Im Folgenden erläutere ich Ihnen gerne, wie es zu dem Vertragsarztänderungsgesetz und dem Wettbewerbsstärkungsgesetz kam und wie ich persönlich dazu stehe.

Anlass für das Vertragsarztänderungsgesetz waren Beschlüsse des Deutschen Ärztetages und des Deutschen Zahnärztetages 2004. Im dem Gesetz geht es nun unter anderem darum, eine Flexibilisierung und Liberalisierung des Vertragsarztrechts durch Erweiterung der Möglichkeiten zur Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte vorzunehmen, soweit Zulassungsbeschränkungen nicht entgegenstehen. So konnte ein niedergelassener Arzt bisher nur einen ganztags oder zwei halbtags beschäftigte Ärzte gleicher Fachrichtung einstellen. Künftig können Vertragsärzte auch Ärzte mit anderen Fachartbezeichnungen sowie individueller Arbeitszeitgestaltung einstellen. Diese Flexibilisierung bietet meiner Ansicht nach für die Ärzteschaft deutliche Vorteile.

Ferner wird die vertragsärztliche Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes an weiteren Orten erlaubt, wenn und soweit dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird. Da dies sowohl den Ärzten wie auch den Patienten zu Gute kommt, unterstütze auch ich diese Regelung.

Schließlich ermöglicht das Gesetz Ärzten zukünftig auch eine so genannte Teilzulassung. Bisher ging der sich aus der Zulassung ergebende Versorgungsauftrag eines Vertragsarztes von einer vollzeitigen Tätigkeit aus. Seit in Kraft treten des Gesetzes gibt es die Möglichkeit, den sich aus der Zulassung ergebenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit zu beschränken, die so genannte Teilzulassung. Diese Flexibilisierung führt insbesondere zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weshalb ich diesen Punkt für einen Fortschritt halte.

Um regionale Versorgungsprobleme abzumildern, werden spezielle gesetzliche Lockerungen bei Versorgungsdefiziten auf der Ebene des einzelnen Vertragsarztes vorgesehen, unter anderem wird die derzeit bestehende Altersgrenze von 55 Jahren für die Erstzulassung von Vertragsärzten aufgehoben. Die Altersgrenze von 68 Jahren für das gesetzliche Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit wird ebenfalls in unterversorgten Regionen aufgehoben. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Ländern wird der dort immer noch geltende Vergütungsabschlag für privat(zahn)ärztliche Leistungen sowie für Leistungen freiberuflicher Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe der GKV aufgehoben werden.

Die Bestrebungen von Bundesgesundheitsministerin Schmidt, die vertragsärztlichen Regelungen bezüglich der Organisation von medizinischen Versorgungszentren dahingehend abzuändern, dass das Tatbestandsmerkmal "fachübergreifend" gestrichen werden soll und das medizinische Versorgungszentrum als Institution Mitglied in der KV werden kann, wurden von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Wir wollen nicht, dass freiberufliche Praxisstrukturen aus der Patientenversorgung verdrängt und die therapeutische Freiheit durch Unternehmens- und Konzernvorgaben gefährdet wird. Die Unionsfraktion hat sich in der Entwicklung des Gesetzes ganz deutlich für die Stärkung der Freiberuflichkeit der Ärzte eingesetzt.

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz ist entstanden aus der Notwendigkeit, das deutsche Gesundheitssystem zu reformieren. Angesichts der demographischen Entwicklung und dem damit verbundenen wachsenden Anteil älterer Versicherter, des medizinisch-technischen Fortschrittes, der die Behandlung früher unheilbarer Erkrankungen ermöglicht, und durch den Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse unter Rot-Grün sind die Finanzierungsgrundlagen unseres Gesundheitssystems erheblich unter Druck geraten. Ohne eine Reform wären die Beiträge in den kommenden Jahren auf bis zu 16 Prozent angestiegen. Um zu verhindern, dass der Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung künftig eine Frage des Einkommens wird, war eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens überfällig.

Die Union hatte mit der solidarischen Gesundheitsprämie ein ordnungspolitisch überzeugendes und zukunftsverantwortliches Modell vorgelegt. Mit dem Koalitionspartner war dieses wegweisende Reformkonzept nicht umzusetzen. Dennoch ist es uns gelungen, eine Reform auf den Weg zu bringen, die viele unserer Überzeugungen berücksichtigt und die sehr viel besser ist, als die Proteste der Lobbyisten glauben machen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand von Anfang an fest: Neben substanziellen Einsparungen muss das Gesundheitssystem durch Transparenz und Wettbewerb insgesamt leistungsfähiger werden. Die Einigung auf die Eckpunkte und ihre Ausgestaltung kommt dem Ziel einer zukunftsweisenden Umgestaltung einen Schritt näher: Sie lässt sich insgesamt auf vier Stichworte bringen: Mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheit und weniger Bürokratie.

Für den Patienten bedeutet das WSG eine deutliche Verbesserung, da es erstens nicht zu neuen oder höheren Zuzahlungen kommt und es zweitens keine Leistungskürzungen gibt, sondern mehr Leistungen in der GKV erhältlich Sind. Als Beispiel seien hier die Palliativversorgung sowie Mutter/Vater-Kind-Kuren genannt. Außerdem entstehen für die Versicherten künftig mehr Wahlrechte bezüglich der Tarife, sowohl in der GKV als auch in der PKV.

Da die Krankenkassen neue Möglichkeiten erhalten, mit Arzneimittelherstellern und Apotheken Vereinbarungen bezüglich der Arzneimittelpreise zu treffen, entsteht hier neuer Wettbewerb, der vor allem den Patienten zu Gute kommt.

Für die Ärzte bedeutet das WSG eine Entlastung von Bürokratie und eine leistungsgerechtere Vergütung. So werden in der ärztlichen Versorgung beispielsweise erste Schritte zur Abschaffung der Bedarfszulassung eingeleitet. In der zahnärztlichen Versorgung wird diese sogar bereits ganz abgeschafft. Die bisher von Budgets und sinkenden Punktwerten geprägte Vergütung wird durch eine Euro-Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht vor allem Pauschalvergütungen vor; für die Erbringung besonders qualifizierter Leistungen gibt es Honorarzuschläge. Die bisherige Budgetierung, die Grundlohnsumme, wird abgeschafft. Die finanziellen Mittel sind zudem künftig an der Morbidität der Versicherten orientiert, was im Einzelnen heißt, dass bei einem Anstieg des Behandlungsbedarfes der Versicherten die Krankenkasse mehr Honorar zur Verfügung stellen muss. Auch hierin sehe ich einen Vorteil für die Ärzteschaft.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Einführung des Gesundheitsfonds nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand führt. Die Beiträge werden weiterhin von den Krankenkassen eingezogen und dann an den Fond weitergeleitet. Hierzu werden die bestehenden Strukturen beim Bundesversicherungsamt genutzt. Damit entstehen weder neue Behörden, noch verlieren Kassenmitarbeiter ihre Stellen. Zudem haben Arbeitgeber ab 2011 die Möglichkeit ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem sie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge für ihre Angestellten an eine Stelle ihrer Wahl entrichten.

Die Unionsfraktion wie auch ich persönlich sind von der Notwendigkeit dieser Reform überzeugt, um unser Gesundheitssystem auf eine solide, zukunftsfähige Basis zu stellen, auch wenn ich mir manche Regelung – mit einem anderen Koalitionspartner – auch hätte anders vorstellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

In den letzten Wochen kommt in diversen Medien immer wieder das Thema Datenschutz auf, insbesondere auch durch die neuste Entwicklung beim Thema Onlinedurchsuchung.
Aufgrund der Medienpräsenz dieses Themas interessiert mich, wie sie
1) zur Onlinedurchsuchung
2) zur geplanten Voratsdatenspeicherung
stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ruprecht Polenz
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01.03.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage zur Onlinedurchsuchung und zur geplanten Voratsdatenspeicherung habe ich erhalten.

Es geht darum, eine der größten Herausforderungen für unsere Sicherheit und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, wirksam zu bekämpfen. Von großer Bedeutung dabei ist jedoch eine geeignete Kontrolle über die Gewinnung und Verwendung der Daten.

Zwischen den beteiligten Ministerien wird nun eine gesetzgeberische Lösung für die Frage der Online-Untersuchung erarbeitet, die die Entscheidung des BGH berücksichtigt, der eine heimliche Online- Durchsuchung abgelehnt hat.

Es wird hierbei darum gehen, einen Ausgleich zu finden zwischen den berechtigten Interessen des Einzelnen auf Schutz seiner Privatsphäre sowie den Sicherheitsinteressen des Staates. Dies ist eine Aufgabe, die in freien und offenen Gesellschaften wie der unseren eine besondere Herausforderung ist.

Die Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt.

Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag ist es dabei gelungen, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) mit einzubauen, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten aber auch den Sicherheitsinteressen nachzukommen. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit einen Gesetzentwurf hierfür vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Ich hoffe, ich konnte ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Internationales
19.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

Auf dem Gelände des ehemaligen KZs Lety in der Tschechischen Republik befindet sich seit 1974 eine Großschweinemast.

Könnten Sie mir mitteilen was die Bundesregierung plant dagegen zu unternehmen bez. was bereits dagegen unternommen wurde.

Hochachtungsvoll
Antwort von Ruprecht Polenz
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08.03.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2007.

Das ehemalige Konzentrationslager Lety in Südböhmen ist seit Jahren Gegenstand einer Kontroverse um den pietätvollen Umgang mit den Orten von NS-Verbrechen. In Lety wurden während der deutschen Besatzung Böhmens und Mährens über 300 Roma ermordet, für viele weitere Roma war das Lager eine Art Durchgangsstation auf dem Weg in ein Vernichtungslager.

Seit 1974 gibt es auf diesem Gelände eine Schweinemastanstalt. Roma-Organisationen und Menschenrechtsgruppen fordern seit den 90er Jahren die Einstellung des Mastbetriebes und die Errichtung einer Gedenkstätte auf diesem Komplex.

Die Bundesregierung verfolgt die anhaltende innenpolitische Debatte in der Tschechischen Republik zu diesem Thema mit großer Aufmerksamkeit. Sie begrüßt sowohl Initiativen zur Aufklärung und Aufarbeitung der historischen Vergangenheit des ehemaligen Konzentrationslagers Lety als auch Pläne für die Errichtung einer würdigen Gedenkstätte an diesem Ort des schrecklichen Geschehens.

Am 16. Februar 2007 meldete Radio Prag, dass Ministerin Dzamila Stehlikova angekündigt hätte, dass das tschechische Kabinett noch bis zum Ende dieses Jahres endgültig darüber entscheiden könnte, wie es im Fall der Schweinefarm in Lety vorgehen wolle. Ministerin Stehlikova wolle die Regierung davon überzeugen, dass sie die Schweinefarm ihrem derzeitigen Eigentümer abkaufe.

Dann bestünde die Möglichkeit, eine würdige Gedenkstätte zu errichten, was ich persönlich sehr begrüßen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Kultur
14.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

ich muss Ihnen leider gestehen, dass ich mich zunehmend unsicherer fühle in unserem Land. Das liegt nun aber nicht, wie sie zunächst vielleicht vermuten würden, an der immer größer werdenden terroristischen Bedrohung, sonder viel mehr an denen, die vorgeben ihr entgegenzutreten.

Ich halte es für schier unglaublich was für Gesetze unter dem Vorwand der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung alles auf den Weg gebracht werden. Es ist von Online-Durchsuchungen, von Vorratsdatenspeicherung die Rede, Dinge die die Datenschutzbeauftragten als ganz klar verfassungswidrig kritisieren. Der Bundesrat spricht sich obendrein für die Streichung des Richtervorbehalts bei den geplanten Auskunftsanprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten aus.
Das Buch "1984" von George Orwell stellt längst keine negative Utopie mehr dar, sondern erscheint schon fast als Schnee von gestern.

Mein Vertrauen in die Politiker dieses Landes ist über solche Themen mehr als erschüttert. Die letzte Hoffnung, die ich noch sehe, ist das BVerfG und somit möchte ich auch zu meiner eigentlichen Frage kommen, die ich bewusst zum Thema Kultur stelle.

Ich gehe davon aus, dass z. B. das Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung klar vom BVerfG als verfassungswidrig deklariert werden muss, ich selbst werde mich an einer entspr. Verfassungsklage beteiligen. Wie kann sich ein Politiker einer solchen Schelte der Verfassungswidrigkeit stellen ohne zurückzutreten? Was ist aus Schamgefühl und Anstand in der Politik geworden?

Würden Sie, angenommen Sie stimmen für ein entspr. Gesetz, nach der Bescheinigung der Verfassungsfeindlichkeit die Konsequenz eines Rücktritts von all Ihren Ämtern in Erwägung ziehen und wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ruprecht Polenz
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26.03.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de zur Onlinedurchsuchung und zur geplanten Vorratsdatenspeicherung habe ich erhalten und ich danke Ihnen dafür.

Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme, bei der der Rechner einer Zielperson ohne deren Wissen und ohne Anwesenheit der ermittelnden Beamten am Standort des Rechners mit technischen Mitteln auf verfahrensrelevante Daten durchsucht wird.

Der BGH hat am 5. Februar 2007 entschieden, dass eine solche Ermittlungsmaßnahme nicht auf eine Rechtsgrundlage in der StPO gestützt werden kann. Öffentliche Aufmerksamkeit hatten zuvor zwei Beschlüsse des Ermittlungsrichters des BGH erlangt. Mit Beschluss des Ermittlungsrichters vom 21. Februar 2006 wurde eine solche Maßnahme genehmigt, diese wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit einem weiteren Beschluss des Ermittlungsrichters vom 25. November 2006 in einer anderen Sache wurde eine solche Maßnahme abgelehnt.

Mit der Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung können die Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse erlangen, die sie mit der Durchführung einer offenen Maßnahme, wie etwa die Beschlagnahme des Rechners der Zielperson, nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang gewinnen könnten. Die Durchführung einer "offenen Durchsuchung" beim Beschuldigten setzt diesen notwendig von den gegen ihn geführten Ermittlungen in Kenntnis. Hierdurch kann eine weitere Erforschung des Sachverhalts und eine Aufdeckung der Täterstrukturen erschwert oder gar vereitelt werden. Während eine "offene" Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die "Online-Durchsuchung" in einem Stadium, in dem die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, weitere Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen.

Dies ist gerade im Hinblick auf die wachsende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus von großer Bedeutung. Die Unübersichtlichkeit des Internets und die Möglichkeit, darin unterzutauchen, wird sehr häufig von terroristischen Vereinigungen genutzt, um verdeckt miteinander zu kommunizieren oder Anschläge zu organisieren. Daher ist es notwendig, diese Kommunikationswege zu überwachen, um so Aufschluss über die Organisationsstruktur, geplante Aktionen und die Hintermänner zu bekommen, und letztlich Katastrophen zu verhindern.
Das Bundesministerium des Inneren, unterstützt von den Innenpolitikern CDU/CSU Bundestagsfraktion, tritt daher für die zeitnahe Schaffung einer Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung ein. Die Ermittlungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und dieses neue technische Verfahren einsetzen zu können. Eine solche Maßnahme sollte dabei nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten Straftaten erfolgen. Weitere Einzelheiten werden derzeit zwischen den betroffen Ressorts geklärt. Bei der technischen Ausgestaltung solcher Maßnahmen ist darauf zu achten, dass unerwünschte Nebeneffekte und Risiken für Dritte ausgeschlossen werden können.

Im direkten Zusammenhang mit der Abwehr der terroristischen Bedrohung, aber auch zur Bekämpfung der wachsenden Online-Kriminalität steht die geplante Vorratsdatenspeicherung.
Im Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt.

Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006, der vom Deutschen Bundestag angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, der Richtlinie zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist.

Dem Deutschen Bundestag ist es bei der Umsetzung der Richtlinie gelungen, Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) mit einzubauen, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten aber auch den Sicherheitsinteressen nachzukommen.

Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist daher bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit einen Gesetzentwurf hierfür vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Kultur
26.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

Sie haben meine Anfrage vom 14.03. leider in keiner Weise beantwortet. Ich kenne die Begründung der Bundesregierung für die angesprochenen Themen, auch wenn ich dort gänzlich anderer Meinung bin. Als angehender Diplom-Informatiker muss ich Ihnen darüber hinaus auch gestehen, dass meiner Meinung nach kein halbwegs organisierter Verbrecher durch diese Maßnahmen gefasst werden kann.

Meine Frage war jedoch eine gänzlich andere, weshalb ich sie auch bewusst, worauf ich sogar hingewiesen habe, zum Thema Kultur gestellt habe. Weiter irritiert es mich ein wenig, dass Sie bereits meinen etwas sarkastisch formulierten ersten Absatz scheinbar völlig überlesen haben, bzw. voll in diese Kerbe schlagen.

Ich möchte Sie respektvoll bitten, sich meine Anfrage vom 14.03. bitte noch einmal sorgfältig durchzulesen und auf die eigentliche Frage zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ruprecht Polenz
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30.03.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre zweite Anfrage zur geplanten Vorratsdatenspeicherung vom 26.03.2007 habe ich erhalten und danke Ihnen dafür.

Beide Verfassungsministerien, das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern, haben den Gesetzesentwurf bei seiner Ausarbeitung ausführlich auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Sollte sich das Bundesverfassungsgericht, wovon ich nicht ausgehe, bei einer eventuell anstehenden Entscheidung gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetztes entscheiden, muss das Gesetz selbstverständlich entsprechend geändert werden.

Da das Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und geprüft wurde, halte ich die Frage für neben der Sache, bei einer Zurückweisung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zurückzutreten. Deshalb bin ich in meiner ersten Antwort auf diese Frage auch nicht eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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