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Sehr geehrter Herr Polenz,
als Bürger im Münsterland seit 1984, ich bin mit Familie damals aus Leipzig übersiedelt, habe ich eine Frage an Sie mit juristischem Hintergrund.
Wir u. viele andere Bürger aus der ehem. DDR wurden viele Jahre vor der Wiedervereinigung in einem Verwaltungsakt als Bundesbürger eingegliedert mit allen Rechten und Pflichten.
Bestandteil ist auch die rentenrechtliche Eingliederung durch einen Feststellungsbescheid ( FB ) der BfA nach FRG mit definiertem Jahreseinkommen in DM.
2002 habe ich einen Rentenantrag gestellt und erstmals erfahren, dass mein FB der BfA ( DRV ) ungültig sei.
Meine Rente wurde von der BfA um ca. 50 % für den Zeitraum in der DDR gekürzt, die Neubewertung liegt im Bereich eines ungelernten Arbeitnehmers in der untersten Lohngruppe. Ich bin Vollakademiker in den Fachgebieten Chemie und Verfahrenstechnik.
Die BfA hat ohne Mitteilung meine Rentenanwartschaften nach der Wiedervereinigung gelöscht und mich u. andere Bürger juristisch wieder in den Stand eines DDR-Bürgers manipuliert. Das VwVfG wurde einfach negiert, der Schutz der rentenrechtlichen Gesamtrechtsposition wurde mißachtet.
Meine ehem. Kollegen in Sachsen erhalten bei Einkommensgleichheit im gleichen Zeitraum mehr als die doppelte Rente.
Es existiert in unserer Republik eine eklatante Ungleichbehandlung im Rentenrecht für den o.g. Personenkreis. Gegenwärtig werden viele Abgeordnete in dieser Problematik befragt und einige Politiker haben diese Ungerechtigkeit erkannt ( z.B. die Herren O. Schreiner und W. Wieland ), aber auch bei anderen Politikern ( Frau Leuthäuser-Schnarrenberger, die Herren Hintze, Scholz etc.) können Sie die Hintergründe dieser Misere auf dieser Plattform nachlesen.
Wir sind in einem Verwaltungsakt der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden, der nach dem Staatsvertrag weiter gültig ist.
Ist es juristisch überhaupt möglich, mich als Bundesbürger zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung wieder zum DDR-Bürger zu verwandeln?
Danke
