Ruprecht Polenz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ruprecht Polenz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, IHK-Geschäftsführer (beurlaubt)
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Deutschland hat unbestritten das schärfste Waffenrecht in Europa. Trotzdem hat die CDU/CSU-Fraktion den Amoklauf von Winnenden zum Anlass genommen, mögliche waffenrechtliche Konsequenzen sowie Änderungen beim Vollzug bereits bestehender waffenrechtlicher Vorschriften intensiv zu prüfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

wie ich den Medien heute entnehmen durfte, habe Herr Dr. Schäuble dem Bundeskriminalamt nun gestattet, die Arbeit an der für die Online-Durchsuchungen notwendigen Software wieder aufzunehmen und neues Personal dafür einzustellen. Darüber hinaus habe er sich persönlich für die Freigabe der nötigen Mittel im Haushaltsausschuss eingesetzt.

Ich möchte Sie gerne um eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem Vorgehen bitten. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich würde mich dabei interessieren, wie Sie dies als Jurist vor dem Hintergrund des §202c StGB bewerten.

Hochachtungsvoll,

Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
03.12.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. November 2007.

Grundsätzliche gehöre ich zu denjenigen, die nach einer richterlichen Genehmigung die Strafverfolgung mit dem Mittel der Online-Durchsuchung unterstützen. Hierzu finden sich auch entsprechende Regelungen in Ländern mit Demokratien, die viel älter sind als die unsere.

Wie Sie richtigerweise bemerken, stellt § 202c StGB die Vorbereitungen des Ausspähens und Abfangens von Daten unter Strafe. Der § 202c StGB ist jedoch in Verbindung mit den ihm vorangestellten §§ 202a u 202b StGB zu betrachten. Hier wird deutlich, dass speziell der unbefugte Zugriff auf entsprechende Daten unter Strafe gestellt ist.

Da es sich im Falle der Online-Durchsuchung jedoch um ein befugtes Mittel der Strafverfolgung durch die zuständigen und befugten Behörden handeln soll, hat § 202c StGB hier keinen Bestand.

Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

in Ihrer Antwort vom 22.11. an Herr Dissars begründen Sie u.a. Ihre Zustimmung zur Diätenerhöhung mit der Wochenarbeitszeit die oft über 60 Stunden + Wochenende liegt. Das glaube ich Ihnen gerne. Klicke ich allerdings auf Ihre Nebentätigkeiten so steht dort "ZDF: Vorsitzender des Beirates - 1000-3500€ pro Monat"

Ihr Engagement in allen Ehren, aber wenn Sie so viel für Ihr Mandat tun, wie ist es dann möglich eine Nebentätigkeit mit einem Einkommen durchzuführen von denen der Großteil der Bevölkerung nur träumen kann? Für mich ergibt sich ein klares Argumetationsproblem Ihrerseits (das trifft übrigens auf viele Ihrer Kollegen zu). Sie werden vermutlich vom ZDF nicht fürs Nichtstun beschäftigt, geben auf der anderen Seite aber als Grund für die Diätenerhöhung ihre hohe Wochenarbeitszeit an. Weitehrin sind Sie mit dem Einkommen das Sie haben nicht auf eine Diätenerhöhung angewiesen.
Das ist eine Konstellation für die die Bevölkerung absolut kein Verständniß hat.

Würden Sie den gerechten und sinnvollen Vorschlag unterstützen, dass wenn Politiker die Diäten erhalten die Sie fordern, keine Nebentätigkeiten durchführen dürfen? Ich bin mir sicher das dies im Sinne derer ist die Sie vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
03.12.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. November 2007.

Meine ehrenamtlichen Tätigkeiten habe ich in die Zeit von durchschnittlich 60 Stunden pro Woche nicht eingerechnet. Als Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates leite ich vier Sitzungen des Rates im Jahr und nehme darüber hinaus an vier Sitzungen des Programmausschusses Chefredaktion teil. Dafür erhalte ich monatliche und zu versteuernde 1.000 Euro.

Der Fernsehrat des ZDF repräsentiert als Instrument öffentlich-rechtlicher Binnenkontrolle wichtige gesellschaftliche Gruppen, darunter Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Sport, Umweltschutz, Wohlfahrtsverbände und eben auch politische Parteien. Die CDU hat mich als einen ihrer Vertreter in den ZDF-Fernsehrat entsandt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.11.2007
Von:

Meine Anfrage "Realitätsverlust" vom 16.01.07, Ihre Antwort vom 22.11.07


Sehr geehrter Her Polenz,

ich bedanke mich für Ihre offene Antwort, aber meine Gedanken waren in eine zusätzliche Richtung. Nicht die Höhe der Abgeordnetendiäten war mein Anliegen, sondern:
1. Der kurze Zeitraum zwischen Ankündigung und Beschluss von nur 11 Tagen.
2. Die Höhe der Diätenerhöhung von 9,4% und 1,7% bei den Rentnern.

Ich kann Ihre Begründung nicht nachvollziehen, warum die Abgeordneten sich an der Beamtenbesoldung B6 anschließen. Es wird folgendes geschehen: Die Beamten fordern eine Erhöhung ihrer Bezüge in Höhe der Diätensteigerung und Sie wissen ganz genau, das die sonstigen Zahlungen an die Abgeordneten weit über jedes Maß von abhängig Beschäftigten liegt. Allein der Rentenanspruch bereits nach ein Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag, UNTERSCHREITTET die fünf Jahre bis zum Rentenberechtigung anderer.

Wieso bewilligen Sie sich 9,4% Erhöhung und den Rentner nur ca. 1,7% - vielleicht Mitte 2008?
Auch bei den Renten hat jahrelang keine Erhöhung stattgefunden, obwohl Abgaben, Preise für Nahrungsmittel und Energie erheblich gestiegen sind.
Glauben Sie als Verfechter der Leistungsgesellschaft, daß die Produktivität der Abgeordneten um 9,4% gestiegen oder ist die Erhöhung eine Anpassung an das Preisniveau, für das Sie auch verantwortlich sind und nicht China, die Globalisierung oder die Generationsgerechtigkeit?
Gehen Sie davon aus, dass Ihre Wähler mehr als das örtlich Anzeigenblatt lesen.

Mit freundlichen Grüßen
Dissars
Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
03.12.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr Dissars,

Ihre erneute E-Mail vom 22. November 2007 habe ich erhalten.

Zu Ziffer 1 Ihrer Frage: Zwar hat das formale parlamentarische Verfahren in der Tat nur die von Ihnen angesprochenen elf Tage gedauert, die Frage selbst ist jedoch seit mehreren Jahren hin- und hergewendet worden, so dass sich aus diesem Grund kein erneuter Beratungsbedarf ergab. Im Übrigen war, wenn ich es richtig sehe, die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen, wenn sie noch für 2008 wirksam werden sollte.

Zu Ziffer 2: Wenn Sie einbeziehen, dass die Abgeordnetenbezüge 2004, 2005, 2006 und 2007 nicht erhöht wurden und dass jetzt diese Erhöhung in zwei Abschnitten erfolgt, beträgt die jährliche Erhöhung zwischen 2004 und 2009 1,5 Prozent. Was nun die Renten betrifft: Ihre Entwicklung ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage wird, so die Ankündigung der Regierung, deshalb im nächsten Jahr zu einer Rentenerhöhung führen. Soweit Sie das gestiegene Preisniveau ansprechen, stimme ich Ihnen darin zu, dass gerade bei den Energiepreisen auch politische Entwicklungen – z.B. die Krisen und Spannungsgebiete im Nahen Osten – beitragen. Aber Sie können sicher davon ausgehen, dass es gerade das Ziel deutscher Außenpolitik ist, diese Spannungen zu mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

als Bürger im Münsterland seit 1984, ich bin mit Familie damals aus Leipzig übersiedelt, habe ich eine Frage an Sie mit juristischem Hintergrund.
Wir u. viele andere Bürger aus der ehem. DDR wurden viele Jahre vor der Wiedervereinigung in einem Verwaltungsakt als Bundesbürger eingegliedert mit allen Rechten und Pflichten.
Bestandteil ist auch die rentenrechtliche Eingliederung durch einen Feststellungsbescheid ( FB ) der BfA nach FRG mit definiertem Jahreseinkommen in DM.
2002 habe ich einen Rentenantrag gestellt und erstmals erfahren, dass mein FB der BfA ( DRV ) ungültig sei.
Meine Rente wurde von der BfA um ca. 50 % für den Zeitraum in der DDR gekürzt, die Neubewertung liegt im Bereich eines ungelernten Arbeitnehmers in der untersten Lohngruppe. Ich bin Vollakademiker in den Fachgebieten Chemie und Verfahrenstechnik.
Die BfA hat ohne Mitteilung meine Rentenanwartschaften nach der Wiedervereinigung gelöscht und mich u. andere Bürger juristisch wieder in den Stand eines DDR-Bürgers manipuliert. Das VwVfG wurde einfach negiert, der Schutz der rentenrechtlichen Gesamtrechtsposition wurde mißachtet.
Meine ehem. Kollegen in Sachsen erhalten bei Einkommensgleichheit im gleichen Zeitraum mehr als die doppelte Rente.
Es existiert in unserer Republik eine eklatante Ungleichbehandlung im Rentenrecht für den o.g. Personenkreis. Gegenwärtig werden viele Abgeordnete in dieser Problematik befragt und einige Politiker haben diese Ungerechtigkeit erkannt ( z.B. die Herren O. Schreiner und W. Wieland ), aber auch bei anderen Politikern ( Frau Leuthäuser-Schnarrenberger, die Herren Hintze, Scholz etc.) können Sie die Hintergründe dieser Misere auf dieser Plattform nachlesen.
Wir sind in einem Verwaltungsakt der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden, der nach dem Staatsvertrag weiter gültig ist.
Ist es juristisch überhaupt möglich, mich als Bundesbürger zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung wieder zum DDR-Bürger zu verwandeln?

Danke
Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
10.12.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. November 2007, in der Sie mir Ihre Rentensituation geschildert haben. Ihr Unmut über die Kürzung Ihrer Ansprüche, nachdem Sie bereits einen Bescheid der BfA in Händen hielten, ist verständlich.

Bei der Berechung Ihrer Rente werden Sie nicht nachträglich wieder zum Bürger der ehemaligen DDR verwandelt. Allerdings werden die Zeiten, in denen Sie Rentenanwartschaften in der ehemaligen DDR und die Zeiten, die Sie in der Bundesrepublik erworben haben, unterschiedlich berücksichtigt.

Im Jahr 1984, als Sie in die Bundesrepublik übersiedelt sind, galt für Sie noch das Fremdrentengesetz, nachdem Millionen von Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler aus der ehemaligen DDR bzw. aus den Ländern Osteuropas in die Rentenversicherung des Bundesgebietes eingegliedert werden sollten.

Aufgrund der tiefgreifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. Wie Sie sicher wissen, richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. Nur für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und die am 18. Mai 1990 in den alten Bundesländern wohnten, werden die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR im Rahmen des Vertrauensschutzes noch nach dem alten Fremdrentenrecht bewertet (vgl. § 259a SGB VI). Diese Regelung hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom April 1997 für verfassungsmäßig und damit ausreichend gehalten.

Hinzu kommt, dass angesichts der demographischen Entwicklung die seit den 90er Jahren verabschiedeten Rentenreformen insgesamt eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs zum Ziel hatten.

Vor diesem Hintergrund haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus meiner Sicht kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.

Es tut mir Leid, Ihnen hier keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Gesundheit
30.11.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Polenz,

könnten Sie sich bitte beim CDU-Parteitag dafür einsetzen, daß das ungeborene Leben von der Empfängnis bis zur Geburt besser geschützt wird?

Es wäre gut, wenn die problematische (Krebsrisiko für eventuelle Patienten!) Forschung an embryonalen Stammzellen ganz eingestellt würde und die Mittel für die Forschung an adulten Stammzellen verwendet würden.

Setzen Sie sich bitte auch dafür ein, daß Abtreibung in jeder Form (Zerstückelung bzw. Verhungernlassen eines gesunden Kindes durch die Abtreibungspille oder Tötung eines lebensfähigen Kindes) möglichst verhindert wird.
250 000 abgetriebene Kinder pro Jahr in Deutschland sind ein Skandal, der nicht hingenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
06.12.2007
Ruprecht Polenz
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November zum Embryonenschutz.

Der Schutz des menschlichen Lebens ist für mich ein höchstrangiges Ziel der Politik. Dies betrifft sowohl das ungeborene Leben wie auch die Verpflichtung, sich beispielsweise gegen Armut und Kindersterblichkeit und für die friedliche Lösung von Konflikten sowie gegen Krieg einzusetzen.

Bezüglich meiner Position zur Stammzellforschung verweise ich auf meine ebenfalls auf Abgeordnetenwatch veröffentlichte Antwort an Frau Egervári vom heutigen Tage.

Wie Sie, sehr geehrte Frau , sehe ich vor allem in den Spätabtreibungen einen Skandal und gehöre zum Kreis der Abgeordneten, die hier eine gesetzliche Regelung anstreben, die dies verhindert. Gerade die von Ihnen genannte Zahl von 250.000 abgetriebenen Kindern in Deutschland darf uns nicht ruhen lassen, alles zu unternehmen, damit die Bereitschaft, das Kind auszutragen, gestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
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Ihre Frage an Ruprecht Polenz
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