Ruprecht Polenz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ruprecht Polenz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, IHK-Geschäftsführer (beurlaubt)
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Deutschland hat unbestritten das schärfste Waffenrecht in Europa. Trotzdem hat die CDU/CSU-Fraktion den Amoklauf von Winnenden zum Anlass genommen, mögliche waffenrechtliche Konsequenzen sowie Änderungen beim Vollzug bereits bestehender waffenrechtlicher Vorschriften intensiv zu prüfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ruprecht Polenz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

in Ihrer Antwort vom 29.05.2009 an Herrn Schäferling schreiben Sie:
"Die Umgehung der Sperrung setzt eine höhere kriminelle Energie als der unbeschränkte Zugriff auf Kinderpornographie voraus."

Halten Sie den Eintrag eines alternativen DNS-Servers in die Windows Netzwerkkonfiguration für ein Verbrechen, bzw. für strafwürdig? Denn mit dieser einfachen Massnahme, die ich selbst meinen Eltern (Computerlaien) in 2 Minuten beibringen könnte, lässt sich Ihre "Sperre" ungehen.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
03.06.2009
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachfrage zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet hat mich erreicht.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle großen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Aus präventiven Gründen wird den Nutzern, die eine gesperrte Seite aufrufen, über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot gesperrt wird. Entschließt sich der Nutzer dann, diese Sperre zu umgehen, weil er der Bilder unbedingt habhaft werden will, entwickelt er kriminelle Energie. Zudem kann er hinterher nicht behaupten, er hätte die Bilder nur zufällig, wenn nicht gar versehentlich angeklickt. Ich bin mir sicher, dass diese Wege im Netz nachvollziehbar sind.

Ihren Hinweis auf die alternativen DNS-Server sehe ich vor allem als Hinweis darauf, wie wichtig es ist, tatsächlich alle technischen Möglichkeiten und deren Anbieter einzubeziehen, wenn es um die Eindämmung der Verbreitung - und möglichst der Herstellung - von Kinderpornographie geht. Nach wie vor bin ich Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen sehr dankbar, dass sie dieses Thema jetzt so entschlossen angepackt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
03.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

zu Afghanistan:

Am 6.8.07 erwähnten Sie in Abgeordnetenwatch nach einem Hinweis auf amerikanische Luftangriffe Änderungen in der militärischen Vorgehensweise, "die der Vermeidung ziviler Opfer einen höheren Stellenwert beimisst".
Wie beurteilen Sie heute das Ergebnis?
Erwarten Sie von Herrn Obama, daß er Luftangriffe auf Dörfer verbietet?

Friedensforscher sagen Deutschland das Scheitern in Afghanistan voraus(Focus online vom 26.5.09)
Erwarten Sie dagegen, daß die Taliban besiegt werden?
Wenn Sie Recht haben und neue Terrorcamps in Somalia entstehen: Halten Sie es für erforderlich, daß dann NATO-Truppen auch in dieses Land einmarschieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
02.07.2009
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum internationalen Engagement in Afghanistan.

"Luftangriffe auf Dörfer" sind verboten. Es geht bei dem Einsatz neben dem Wiederaufbau um das gezielte Bekämpfen bewaffneter Aufständischer, die sich oftmals hinter Zivilisten verstecken. Hier hat die Strategie zur besseren Vermeidung ziviler Opfer inzwischen positiv gewirkt, auch wenn sie sich bedauerlicherweise nicht vollständig vermeiden lassen.

Vor allem die afghanische Bevölkerung hofft und erwartet, dass die Taliban besiegt werden. Mit unserer Hilfe und den immer stärker werdenden afghanischen Sicherheitskräften wird dies auch gelingen.

Somalia ist ein so genannter "failed state". Wir müssen die Bemühungen der Afrikanischen Union unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, diese Situation zu ändern, um der von Ihnen angesprochenen Gefahr zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

seit fünf Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen!

Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann.

Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen.

Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis.

Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Patientenverfügung.

Entsprechend Ihrer Forderung hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag, den 18.6., in einer namentlichen Abstimmung über verschiedene Entwürfe zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen abgestimmt.

Ich habe für den Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Zöller, Dr.Hans Georg Faust, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestimmt.

Details zu den verschiedenen Gesetzentwürfen sowie das Ergebnis der namentlichen Abstimmung können Sie den Ausführungen unter folgendem Link entnehmen: www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Ruprecht Polenz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
05.06.2009
Von:

Deutschland verteidigt seine Freiheit am Hindukush als Verbündeter der USA. Grundlage ist die Wertung der Anschläge des 11.09.2001 als Nato-Verteidigungsfall.
15 der 19 vermutlichen Attentäter kamen aus Saudi-Arabien, 2 Attentäter studierten in Deutschland und mindestens einer erhielt seine Fluglizenz in Florida. Wir bombardieren Afghanistan weil sich dort bin Laden aufhielt. Laut FBI-Chef Mueller ist die Identität der Attentäter vom 11.09. nie nachgewiesen worden, nicht einmal, dass sie überhaupt an Board waren.
Wieso beteiligt sich ein Rechtsstaat (? Deutschland?) am Strafvollzug eines Beschuldigten, dessen Schuld überhaupt nicht bewiesen ist?

Die Schaffung einer stabilen Sicherheitslage in A. wird als primärer Präsensgrund genannt. Warum wurden vorher die vorhandenen gesellschaftlichen und politischen Strukturen aufgelöst, nachfolgend Gespräche mir lokalen Entscheidungsträgern verweigert und eine wurzellose Regierung installiert, deren Einfluss sich darin erschöpft, ein von den Amerikanern gewünschtes pipeline-project zu bewilligen?

Für wie bedrohlich halten sie die Gefahr von, aus Afghanistan gesteuerten, Terrors in Deutschland? Bisherige Anschlagsversuche in D. wurden dem Vernehmen nach von deutschen Konvertiten durchgeführt. Diese sehen ihren Motivationsgrund gerade in der Kriegsbeteiligung Deutschlands. Auch die verschärften Maßnahmen zur Terrorbekämpfung in D. werden dadurch begründet. Somit wird offen zugegeben, dass die Terrorgefahr durch die Kriegsbeteiligung steigt. Obwohl das Gegenteil der eigentlichen Zielsetzung erreicht wird, wird trotzdem weitergemacht. Wie ist das zu erklären?
Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
02.07.2009
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum deutschen Engagement in Afghanistan.

Vor dem Eingreifen der internationalen Gemeinschaft bestand in Afghanistan eine durch die Taliban errichtete Schreckensherrschaft, in der auch fundamentalste Menschenrechte missachtet wurden. Darüber hinaus war Afghanistan ein Rückzugsraum und Trainingsgebiet für Extremisten, die mit Ihrer Gewalt alle liberalen Gesellschaften bedrohten. Aufgrund der weitreichenden Verquickung zwischen der Taliban-Regierung und Al-Qaida wurde den USA in der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 vom UN-Sicherheitsrat das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt. Der folgende Einsatz amerikanisch geführter Streitkräfte in Afghanistan hatte den Sturz der Taliban zur Folge. Seither engagieren sich verschiedene Nationen im Land in dem Bestreben, den Terrorismus zurückzudrängen sowie rechtsstaatliche Strukturen und leistungsfähige Sicherheitsorgane für den Wiederaufbau zu etablieren.

Das übergreifende Ziel des Einsatzes ist es, die afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit und Stabilität in ihrem Land zu sorgen, und nicht, wie Sie annehmen, die Strafverfolgung eines Beschuldigten.

Die Stabilisierung der Sicherheitslage steht in unmittelbarem Interesse der deutschen Sicherheitspolitik, da auch die Bundesrepublik vom internationalen Terrorismus bedroht ist, wie aktuelle Beispiele immer wieder zeigen.

Es ist richtig, dass auch im Internet kursierende Videodrohungen an Deutschland mit dem deutschen Engagement in Afghanistan begründet wurden. In meinen Augen ist es jedoch ein absoluter Trugschluss, dass es Deutschlands Sicherheit dienlich wäre, sich aus Afghanistan zurückzuziehen und damit den Extremisten, die den Tod tausender Unschuldiger bewusst in Kauf nehmen, wieder einen Agitationsraum zu gewähren. Ihre Einschätzung, dass die Terrorgefahr in Deutschland aufgrund des Engagements in Afghanistan steigt, teile ich deshalb nicht. Das Umgekehrte ist richtig: Wir müssen den Terror in Afghanistan bekämpfen, damit der nicht zu uns nach Deutschland kommt.

Was Ihre Frage nach der afghanischen Regierung angeht möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass diese vom afghanischen Volk erstmalig frei gewählt wurde. Da die Mehrheit der Afghanen der jetzigen Regierung bei der letzten Wahl ihre Stimme gegeben hat, ist die Frage der Legitimation eindeutig beantwortet. Nach jahrhundertelangem Vorherrschen undemokratischer Regierungsformen in Afghanistan ist das Auftreten gewisser Startschwierigkeiten zwar nicht wünschenswert, aber dennoch nachvollziehbar, da bisherige Machthaber ungern freiwillig ihren Einfluss aufgeben. Die internationale Gemeinschaft unterstützt die afghanische Regierung daher nach Kräften bei der Durchsetzung ihrer Aufgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

in den letzten Tagen und Wochen beschäftigte mich ein Thema in den Medien besonders. Es geht um die sogenannten "Killerspiele".
Besonders stören mich die Behauptungen, das solche Spiele die Amokläufer von morgen heran züchten würden.

Ich habe im Bezug darauf mehrere Fragen an sie:
1. Warum werden andere Faktoren so gekonnt ignoriert, wie psychische Probleme, eine generelle Erfreutheit an Waffen (Sebastian B., Tim K.), oder Aufälligkeiten und Ankündigungen zur Tat?

2. Gesetzt dem Fall, "Killerspiele" würden Spieler dazu bringen in der Realität Menschen zu töten, wie erklären sie sich, das nicht Spieler von zum Beispiel der Rennsimulation "Need for Speed" mit ihren Autos illegale Straßenrennen veranstalten? Wenn auf Pixelwesen schießen das Töten von echten Menschen fördert, so müsste ja logischerweise das Fahren von virtuellen illegalen Straßenrennen das Fahren von illegalen Straßenrennen in der Realität fördern.

3. Besonders beim aktuellsten Amoklauf von Winnenden konnte in den Nachrichten verfolgt werden, das Tim K das Spiel "Far Cry 2" gespielt habe. Dieses Spiel ist in Deutschland erst ab 18 freigegeben. Tim K. war zum Tatzeitpunkt allerdings erst 17 Jahre alt. Liegt es nicht in der Pflicht des Händlers bzw. der Eltern ihn von so einem Spiel fern zu halten?
Warum soll mündigen Bürgern verboten werden gewisse Spiele zu spielen, nur weil die zuständigen Stellen versagt haben Tim K von Inhalten die nicht für seine Altersklasse bestimmt sind fern zu halten?

4. Wieso gab es Amokläufe schon bevor es PC-Spiele gab? Laut Argumentation auch von ihrer Partei hätte es diese gar nicht geben dürfen, da die Täter keine Killerspiele spielen konnten.

Ich bitte sie diese Punkte bei ihrer Haltung zu Killerspielen zu bedenken und nicht alle für die Tat einzelner verantwortlich zu machen.
Der Großteil der Spieler sind normale Menschen wie sie und ich, die solche Spiele spielen, ohne in der Realität Menschen zu verletzen

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ruprecht Polenz
7Empfehlungen
15.06.2009
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 7. Juni 2009 zum vieldiskutierten Thema des Verbotes von sogenannten Killerspielen.

Ich denke, dass es einer Vielzahl unglücklicher Umstände bedarf, bis jemand soweit kommt, einen Amoklauf als in der Regel auch für ihn letzten Weg zu gehen. Wenn man sich nun daran macht, als Gesetzgeber die Voraussetzungen zu prüfen, die zu einer solchen Tat führten, um zukünftige entsprechende Taten so gut es irgend möglich ist zu vermeiden, muss man sich natürlich mit den bisher bekannten Täterprofilen auseinandersetzen.

Leider ist es ein übereinstimmendes Merkmal der Täter von Erfurt, Emsdetten und Winnenden, dass die späteren Amokläufer vorher Killerspiele konsumiert haben. Ich bin davon überzeugt, dass die häufige Beschäftigung mit Spielen, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen darstellt, bei einer entsprechenden Neigung die Hemmschwelle gegenüber real existierenden Menschen senken kann.

Ihrer Einschätzung, dass andere Faktoren wie z.B. Erfolglosigkeit in der Schule oder Vereinsamung bei den Analysen der Amokläufe ignoriert würden, kann ich nicht teilen. Im Gegenteil wird immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es beispielsweise im schulischen Umfeld ist, dass niemand "aufgegeben" wird, sondern dass man genau hinsehen muss, gerade wenn sich jemand als Außenseiter von seiner Umwelt abschottet. Solches sollte im Übrigen nicht nur der Vorbeugung potentieller Amokläufe dienen, sondern ein selbstverständlicher Akt des Miteinanders sein.

Im Zusammenhang mit den "Killerspielen" denke ich, dass noch viel mehr getan werden muss, um eine allgemeine Medienkompetenz sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Eltern und allen Erziehungsberechtigten zu erreichen. Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, was sich unter anderem eine bessere und nachvollziehbarere Kennzeichnung der Spiele zum Ziel gesetzt hatte, geht hier bereits in die richtige Richtung.

Ein Zusammenhang zwischen "Need for Speed" und illegalen Autorennen, bei denen traurigerweise auch immer wieder meist junge Menschen zu Tode kommen, ist mir bislang nicht bekannt. Sollte er sich erweisen, müsste man auch hier überlegen, ob und wenn ja wie man darauf reagiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ruprecht Polenz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.