Ruprecht Polenz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ruprecht Polenz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, IHK-Geschäftsführer (beurlaubt)
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Arbeit ist der beste Weg aus der Armut. Die unionsgeführte Bundesregierung hat die Arbeitslosigkeit um über 1,5 Mio. vermindert mit einem ganzen Bündel aufeinander bezogener Maßnahmen (unter anderem Senkung der Lohn-Nebenkosten, Investitionen in Forschung und Entwicklung, in Infrastruktur sowie durch Mittelstandsförderung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
05.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

Sie sind Vorsitzender des Fernsehrates des ZDF. Politiker aller Parteien klagen darüber, dass Ihre Politik bei den Menschen nicht "ankommt". Das ist nicht verwunderlich wenn Fernsehen - ZDF wie ARD und die Privaten - von Montag bis Sonntag zur Hauptsendezeit nichts anderes bieten als Film, Krimi und nochmals Krimi - beim ZDF drei am Samstag Abend - und Herz-Schmerz und Tralala.
Machen Sie doch mal Ihren Einfluss im Fernsehrat geltend, so dass an einem Abend in der Woche zur Hauptsendezeit Wirtschaft (Unternehmen, Gewerkschaften usw.), Arbeit, Arbeitslosigkeit, Soziale Marktwirtschaft, Umgang rmit Geld, Religionen, internationale Politik, EU usw. von Fachleuten aus den beschriebenen Bereichen und aus Hochschulen und Unis dargelegt wird (nicht von Politikern).
Für Politik sollte es eine eigene Sendung geben, in der die von Bundestag und Bundesrat vorgesehenen Tagesordnungen/ Gesetzesvorlagen erläutert werden.

Diskussionssendungen wie "Illner" usw. und Magazinsendungen wie "37Grad" sind dazu nicht geeignet. Allerdings: Warum werden diese Sendungen so spät ausgestrahlt?

Die Sendeanstalten ARD und ZDF werben mit "... Ihr gutes öffentliches Recht".
Damit kann doch wohl nur Qualitätsfernsehen gemeint sein statt wie jetzt Anspruchloses. Sonst sind sie wie die Privaten.
Dann sind Entgelte (nicht Gebühren) fürs Zuschauen nicht gerechtfertigt. Auf die "Quote" darf bei diesen Sendungen nicht geschaut werden!! Nach erster Verwunderung werden die Zuschauer langsam begreifen, dass solche Sendungen sehr informativ und wichtig sind.
Antwort von Ruprecht Polenz
2Empfehlungen
09.07.2008
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Durch das Forum abgeordnetenwatch.de haben Bürger die Möglichkeit, mit mir in Bezug auf mein Abgeordnetenmandat in Kontakt zu treten und mir Fragen zu stellen.
Sie schreiben mich an in meiner Funktion als Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates, die nicht in Verbindung steht zu meiner Tätigkeit als Abgeordneter. Ich bitte Sie, mir Ihre Anmerkungen über das ZDF in Mainz zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Internationales
06.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

Sie antworteten mir:

"Die Durchführung eines Präventivschlages zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs ist völkerrechtlich umstritten. Entscheidend ist dabei die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Recht auf Selbstverteidigung beginnt."

Bekanntlich halten Sie das militärische Vorgehen der USA gegen den Irak seit dem Jahre 2003 für völkerrechtlich gerechtfertigt (so habe ich Ihre gewundenen Ausführungen vor einiger Zeit in diesem Forum verstanden). Zu jenem Zeitpunkt stand kein Angriff unmittelbar bevor.

Ich möchte Ihre Ansicht wissen, ob ein Militärschlag des Iran gegen Israel - im Sinne einer präemptiven Verteidigung entsprechend der Bush-Doktrin - zum jetzigen Zeitpunkt völkerrechtlich gerechtfertigt wäre?

Oder gilt nach Ihrer Auffassung auch der völkerrechtliche Grundsatz von der Gleichwertigkeit der Völkerrechtssubjekte nicht mehr? Wenn ja, was gilt dann im Völkerrecht? Das Gesetz des Dschungels?
Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
11.07.2008
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre erneute Mail zur Debatte um das Verhältnis zwischen Israel und Iran danke ich Ihnen. Abschließend möchte ich Ihnen zu diesem Thema wie folgt antworten:

Zur völkerrechtlichen Beurteilung des Irak-Krieges habe ich auf die Position der damaligen rot-grünen Bundesregierung verwiesen. Sie fragen nach der Einschätzung eines Militärschlages des Iran gegen Israel (sic!). Dies wäre ohne Zweifel ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, gegen den Israel das Recht zur Selbstverteidigung gemäß der UN-Charta hätte.

Falls Sie weitere Fragen haben, biete ich Ihnen als Münsteraner gerne einen Termin in meinen regelmäßig stattfindenden Sprechstunden an.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

zu Ihrer Antwort an Frau von Lauterberg vom 7.7.08:

Die Demokratieverdrossenheit wird insbesondere von den großen Parteien verursacht.
Beispiel: Im Falle Afghanistan wird die Bevölkerung getäuscht und Politik gegen das Volk gemacht. Warum wird verschwiegen, daß die in Afghanistan angestrebten Ziele unerreichbar sind?

Laut Isaf-Kommandeur McNeill werden auch nach dem Hinzukommen der afghanischen Armee 260.000 Mann fehlen (Der Spiegel 22/2008, S. 126).
Ein Auszug aus dem Tagesspiegel vom 30.6.08 ("Mehr Soldaten heißt mehr Tote"): Wollte der Westen der Taktik der Taliban Wirksames entgegensetzen, müßte hinter jeder Schule, jedem Bürgermeister, jedem Gefängnis und jedem Polizeiposten ein westlicher Panzer stehen. Man bräuchte nicht nur die von McNeill erwähnten 400.000 Mann sondern eher 4 Millionen!
Ein Auszug aus taz vom 30.6.08 ("Reporter mit Kalaschnikow"):
Im Zuständigkeitsbereich der Deutschen gibt es für Zivilpersonen außerhalb von Kundus keine Sicherheit. Diese Machtvakuum nutzen die Taliban zur Einschüchterung der Bevölkerung.

Zu Ihrer Antwort an Herrn Muer vom 2.7.08:
Israel ist seinen Nachbarn militärisch haushoch überlegen.
Trotzdem konnte dieser Staat ohne Gegenmaßnahmen Atomwaffen herstellen. Andere Staaten (nicht nur Iran sondern auch Nordkorea) sollen nicht diese Möglichkeit haben. Wie ist diese Ungleichbehandlung mit dem Völkerrecht vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ruprecht Polenz
1Empfehlung
11.07.2008
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Über 40 Nationen unterstützen die afghanische Regierung beim Wiederaufbau des Landes. Anlässlich der Afghanistan-Konferenz in Paris haben viele Länder Zusagen für weitere Hilfen gemacht. Dies geschieht sicherlich nicht, weil man von der Erfolglosigkeit überzeugt wäre.

Der Atomwaffensperrvertrag regelt das Verhältnis zwischen Staaten mit und ohne Atomwaffen. Die internationalen Bemühungen müssen dahin gehen, auch Pakistan, Indien und Israel in das Vertragssystem einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Internationales
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz,

die GTZ unterstützt in einem umfangreichen Projekt zahlreiche Initiativen u.a. in Indonesien, Kenia, Sierra Leone und Süafrika, um dort die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption zu begleiten (siehe: www.gtz.de )

Gleichzeitig kann Deutschland wegen der fortdauernden Verschleppung der Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung eben diese UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifizieren.

Als gebürtiger Münsteraner würde ich sehr gern wissen, was Sie konkret tun, um diese international peinliche Inkonsistenz aufzulösen.

Mit den besten Grüßen
Antwort von Ruprecht Polenz
2Empfehlungen
24.07.2008
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 16. Juli zur UN-Konvention gegen Korruption danke ich Ihnen.

Die Bekämpfung von Korruption auf nationaler und internationaler Ebene ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.

Die Bundesregierung hat am 30. Mai 2007 einen Gesetzentwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet (BR-Drs. 548/07). Mit diesem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus diversen internationalen Rechtsinstrumenten zur Korruptionsbekämpfung, darunter auch des von Ihnen genannten UN-Übereinkommens gegen Korruption vom 31. Oktober 2003, in nationales Recht umgesetzt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Das Gesetzgebungsverfahren ist nunmehr beim Bundestag anhängig.

Zu einer früheren Umsetzung dieser Instrumente ist es bislang nicht gekommen, da die rot-grüne Bundesregierung in ihrer Regierungszeit keine entsprechenden Regelungen veranlasst hat.

Das deutsche Strafrecht ahndet bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand Abgeordnetenbestechung. In diesem Sinne scheitert die deutsche Rechtsordnung also keineswegs an der Aufgabe, Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern unter Strafe zu stellen. Der Straftatbestand des § 108 e StGB erfasst den Stimmenkauf bzw. -verkauf.

Die Umsetzung der darüber hinaus in der UN-Konvention geforderten strafrechtlichen Maßnahmen bzw. die Neuregelung des § 108 e StGB wird in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erörtert.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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Frage zum Thema Wirtschaft
03.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Polenz ,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben teilweise ein bedenkliches Niveau erreicht: beispielsweise Berlin: 4,8 % ; München : 6,6 % ; Düsseldorf : 7,9 % oder Aachen : 8, 9 %.(Wahlbeteiligungen bei den einzelnen IHKs erfragt) Kann da noch von einer \"demokratischen Legitimation\" gesprochen werden? Kann eine IHK noch für sich beanspruchen, \"das Gesamtinteresse der Wirtschaft\" vertreten zu können?

Erwarte mit Interesse Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Antwort von Ruprecht Polenz
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2008
Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 3. August danke ich Ihnen.

Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern für Handel, Industrie und Gewerbe stellt sicher, dass die Kammern als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft anders als Branchenverbände oder freiwillige Zusammenschlüsse das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber dem Staat vertreten.

So müssen bspw. die Kammern in Stellunghamen zur Energiepolitik die Interessen von energieverbrauchender Industrie und Energieversorgern und -erzeugern "unter einen Hut bringen". Außerdem nehmen die Kammern Aufgaben wahr, insbesondere in der Berufsausbildung junger Menschen, die vom Staat wahrgenommen werden müßten, wenn es die Kammern des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft nicht gäbe.

Eine niedrige Wahlbeteiligung ändert daran nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
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