Robert Jarowoy (DIE LINKE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Robert Jarowoy
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Philosophiestudium ohne Abschluß, Großhandelskaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
arbeitslos
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg-Altona
Ergebnis
4,8%
Landeslistenplatz
keinen, Hamburg
Wenn Sie Herrn Jarowoy eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Jarowoy zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Robert Jarowoy
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bildung
26.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Jarowoy,

das Psychotherapeutengesetz von 1998 regelt u.a. die kostenpflichtige, berufsbegleitende Ausbildung für Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Innerhalb dieser Ausbildung müssen die Kandidaten auch als sogenannte „Psychologen im Praktikum (PIP)“ arbeiten. Diese Tätigkeit wird bisher nur in ganz wenigen Kliniken auch angemessen vergütet. Stipendien gibt es bisher nicht.
Z.T. tritt sogar die absurde Situation ein, dass Psychologen Ihre bezahlte Stelle kündigen müssen, um die gleiche Arbeit unbezahlt zu machen, damit sie als Praktikum anerkannt wird.
Meine Fragen an Sie:

1.) Stimmen Sie mit mir überein, dass Ärzte und Psychologen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, für diese gleichwertig qualifiziert sind und die gleichen Verantwortungen tragen, auch das gleiche Honorar erhalten sollten?

2.) Sind Sie dafür, dass die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die entsprechend geeigneten Kandidaten aus allen sozialen Schichten zugänglich sein sollte?

3.) Falls ja, - in welcher Weise wollen Sie und Ihre Partei-Kollegen sich dafür einsetzen?


Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Robert Jarowoy
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2005
Sehr geehrte Frau !
Selbstverständlich sind wir, Die linkspartei.PDS, immer und überall für Gerechtigkeit, was gleiche Zugangs- und Qualifikationsmöglichkeiten für alle ebenso wie eine gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit beinhaltet. Wenn Praktika - genau wie auf anderer Ebene 1-Euro-Jobs - zunehmend genutzt werden, um Arbeit überhaupt nicht oder nur symbolisch zu entlohnen, so ist dies zu bekämpfen. Ein Praktikum sollte ein Hineinschnuppern in ein Berufsfeld sein und keine unbezahlte Arbeitsleistung, die noch dazu erzwungen wird. Daß die Arbeit von Psychologen/innen ähnlich zu bewerten sein müßte wie die von Ärzten, finde ich selbstverständlich Allerdings scheint es mir auch innerhalb der Ärzteschaft hinsichtlich der Bezahlung große Ungerechtigkeiten zu geben, dahingehend, daß die einen sich dumm und dämlich verdienen und die anderen nahezu rund um die Uhr für relativ wenig Geld arbeiten müssen. Diese Tendenz wird sich mit der neoliberalen Privatisierungspolitik des Gesundheitsbereichs sicherlich noch verschärfen - es sei denn, es kommt zu einer Umkehr, für die wir eintreten. Die gerechte Versorgung aller Menschen mit medizinischen und natürlich auch psychologischen Hilfen sollte eine Grundlage der Gesellschaft sein. Dabei brauchten wahrscheinllich immer mehr Menschen eine psychotherapeutische Betreuung, denn nachdem ich jetzt selber als langjähriger kaufmännischer Geschäftsführer mit 52 arbeitslos geworden bin, weiß ich, wie schwer es ist, in so einer Situation nicht in Frustration und Lethargie zu versinken, also in eine Lage, aus der man alleine nur sehr schwer herausfindet. Unsere Partei wird im einzelnen vermutlich keine Macht haben, etwas zu verändern, aber sie wird insgesamt hoffentlich eine starke Opposition gegen die ganze neoliberale Politik aufstellen können und damit die anderen zwingen, sich ein bißchen zu bewegen, statt ihre unsoziale und unsolidarische Politik noch zu verschärfen.
In diesem Sinne grüße ich Sie und wünsche Ihnen alles Gute!
Robert Jarowoy
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
04.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Jarowoy,

Ihre Partei ist ursprünglich mit der Forderung eines Mindestlohnes von 1.400 Euro (brutto) angetreten. Wenig später war dann von einem Mindestlohn in Höhe von nur noch 1.250 Euro die Rede, da Luxusurlauber und "Klassenkämpfer" O. Lafontaine 1.400 Euro für "viel zu hoch" hält. Jetzt liest man in der Zeitung, daß die Linkspartei sich auf 1.000 Euro (netto) geeinigt hat.

Da ich mittlerweile etwas verwirrt über das ganze Hin- und Her bin, hätte ich gerne mal gewußt, wie Sie persönlich zu 1.000 Euro Mindestlohn stehen.

Glauben Sie, daß ein Familienvater von so einem Hungerlohn leben kann?

Finden Sie es sozial gerecht und vor allen Dingen glaubwürdig, wenn jemand eine Villa für 3.000 Euro pro Woche für seinen Urlaub mietet und das arbeitende Volk mit 1.000 Euro Mindestlohn abspeisen möchte?

Besteht die Gefahr, daß man nach der Wahl evtl. in der Hoffnung auf eine spätere Koaltition mit der SPD den Mindestlohn noch weiter senkt oder vielleicht auch ganz darauf verzichtet?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Robert Jarowoy
2Empfehlungen
04.09.2005
Sehr geehrter !
Bei unserem Parteitag wurde der Vorschlag des Bundesvorstandes, die Mindestlohnforderung auf 1000 Euro netto umzugestalten, mit großer Mehrheit abgelehnt, so daß es bei der 1.400-Euro-brutto-Forderung bleibt, was auch im Hinblick auf die Rente von großer Bedeutung ist, da sich die Rente nach den Bruttobezügen berechgnet.
Dass Lafontaine und Bsirske die 1400 Euro als für zu hoch bezeichnen, hat mich empört und betroffen gemacht, da ich aus eigener Erfahrung sehr gut weiß, was es heißt, von 820 Euro (mein derzeitiges ALG I) leben zu müssen. Dass es nach der Wahl in einer Koalition mit der SPD zu einer weiteren Absenkung sozialer Standards kommt, halt ich für die kommende Wahlperiode für ausgeschlossen. Ansonsten werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Linkspartei.PDS nicht weiter von ihren sozialen Forderungen abrückt, allerdings wird es nach den Wahlen einen komplizierten Fusionsprozess mit der WASG geben, und was dabei letztendlich herauskommen wird, bleibt abzuwarten.
Als Sozialist wünsche ich mir eine kämpferische Partei, die an der Seite der Ausgebeuteten und Unterdrückten steht und ordentlich Druck macht. Allerdings kommt es manchmal anders.
Mit freundlichen Grüßen!
Robert Jarowoy
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
06.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Jarwoy,
warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen, wie jede Zweitfrau es auch muss? Selbst in der Grundschule wird die Erstfrau noch v. Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.

Es geht hier nicht um d. Kindesunterhalt, sondern um den Trennungs- bzw. nachehel. Unterhalt.

Sicher gibt es den Selbstbehalt, der aber in der Realität auf die wenigsten Unterhaltspflichtigen zutrifft. Meist wird dieser noch weit unterschritten.

Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen, dass eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.

Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt! Eine völlig unbeteiligte Person (meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird (der warme Sofaplatz der Erstfrau ist gesichert). Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.

Das Vorhaben, den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt auf den Kindesunterhalt zu verteilen mag auf den ersten Blick für einige sinnvoll sein. Es ist aber letztendlich so, dass der Trennungsunterhalt von den Steuern abgesetzt werden kann, der Kindesunterhalt nicht. Somit fließen dem Staat immense Summen in die Kassen. Für den Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts, bis auf den Nachteil, dass er dann nichts mehr vom Unterhalt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Ich bin eine Frau, Zweitfrau mit 2 Kindern, davon ein 4monatiger Säugling und berufstätig. Und ich hoffe, dieses stimmt Sie zumindest nachdenklich. Es muss etwas passieren! MfG S.Geercke

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
07.09.2005
Von:

Hallo, was sind Ihre persoenlich groessten Kritikpunkte an der aktuellen Politik der Bundesregierung (falls Sie denn welche haben), und wie kann man den Problemen, die dadurch entstehen (koennen), Ihrer Meinung nach am staerksten entgegenwirken?
Vertreten Sie Meinungen, die nicht unbedingt konform mit dem Programm Ihrer Partei sind (sein koennten), und fuer die Sie sich im Bundestag auch gegen die mehrheitliche Meinung in Ihrer Partei einsetzen (wuerden)? Wenn ja, welche sind das am ehesten (welche sind es ganz bestimmt)?
Besten Gruss

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
08.09.2005
Von:

Hallo,
ich leite hiermit eine Frage weiter, die bereits anderen Kandidaten gestellt wurde:

in der jüngsten Vergangenheit ist Hamburg mit der Volksgesetzgebung und dem neuen Wahlrecht sehr weit in Richtung mehr direkter Demokratie voran gegangen. Leider müssen die Bürgerinnen und Bürger nun erleben, wie schnell solche Fortschritte wieder schrittweise abgebaut werden können.

1. Wie könnte in Zukunft sicher gestellt werden, dass durch Volkes Wille herbeigeführte Gesetze nicht einfach ohne Volkes Zustimmung durch Senat / Bürgerschaft wieder rückgängig gemacht werden?

2. Befürworten Sie eine ähnlich gelagerte Volksgesetzgebung auf Bundesebene?

3. Würden Sie eine Änderung des Bundeswahlrechts analog dem neuen Hamburger Wahlrecht befürworten?
Besten Gruss
Antwort von Robert Jarowoy
5Empfehlungen
09.09.2005
Hallo !

Ich bin grundsätzlich für Volksentscheide auf allen politischen Ebenen (wir haben gerade im Rahmen einer Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren zum Erhalt eines Schwimmbades durchgeführt), wenngleich ich mir auch darin verborgener Gefahren bewußt bin. Z.Z. fordert die NPD beispielksweise die Todesstrafe für Kinderschänder. Wenn so eine Forderung von der Bild-Zeitung aufgegriffen und zum Volksentscheid gemacht würde, hätte ich große Sorgen über den Ausgang desselben. Ein weiteres Problem besteht natürlich darin, dass ein bundesweiter Volksentscheid in aller Regel nur von sehr großen Organisationen oder Verbänden erfolgreich durchgeführt werden kann. Allerdings wäre es schon eine enorme Sache, wenn man Hartz IV durch einen Volksentscheid hätte stoppen können. Ich glaube, das hätte das Volk in einer noch nicht dagewesen Weise mobilisiert. Nun zu Ihrer ersten Frage. Wie und ob man juristisch so etwas wie beim LBK-Verkauf verhindern kann, weiß ich nicht. Letzten Endes wird es aber immer von dem ausgeübten Druck der Basis abhängen, ob und wieweit sie einen verarschen können, aber dass sie das jedesmal versuchen werden und jetzt ja auch generell tun, indem sie das in die Ämter verlegt haben, liegt auf der Hand, da sich Volkentscheide ja immer gegen ihre Absichten und Beschlüsse richten. Tja, wenn ich das jetzt noch einmal durchlese, finde ich meine Antwort nicht so richtig gut, aber ich weiß leider auch keine bessere Antwort.

Viele Grüße!
Robert Jarowoy
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Robert Jarowoy
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.