Robert Hochbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Robert Hochbaum
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Vogtland - Plauen
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen
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(...) Wir hatten ja schon direkten Kontakt miteinander und ich habe Ihnen, wie Sie selbst anführen, meine Meinung zum Thema ausführlich mitgeteilt. Sie stellen richtig fest, dass die Zuständigkeit für den Sächsischen Bildungsplan beim Land Sachsen selbst liegt. Es tut mir leid, dass Sie von dort bisher keine Stellungsnahme erhalten haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
19.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

da Sie Mitglied im Ausschuss "Verteidigung" sind, stelle ich meine Frage an Sie: Man sieht über dem Vogtland, Westerzgebirge sowie Westsachsen immer wieder Übungen im Luftraum mit Kampfflugzeugen bzw. Tieffliegern. Teilweise fliegen diese so tief über stark bevölkertes Gebiet, dass man genaue Details der Maschinen sehen kann. Nicht nur mir - sondern vor allem meinen Kindern - wird bei diesen Manövern Himmelangst. Erst gestern flog ein solches Flugzeug so dicht über Hohenstein-Ernstthal, dass wir dachten, er würde in einen etwas höher gelegenen Park fliegen. Zudem sieht man in letzter Zeit vor allem mittwochs nachmittags ein großes Flugzeug umringt von 4-6 Kampfflugzeugen auch über unserem Gebiet. Ist dies ebenfalls eine Übung oder sind das "echte" Einsätze?

Meine Frage:
Warum müssen solche Manöver (auch ein ständiges "im Kreis hintereinander her fliegen" findet über unseren Köpfen statt) über unserem Gebiet erfolgen und vor allem in solcher Häufigkeit? Kann man etwas dagegen tun, dass sich diese Übungen in bestimmten Regionen abspielen oder ist man dem immer ausgeliefert? Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Robert Hochbaum
3Empfehlungen
24.03.2009
Robert Hochbaum
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Tiefflieger über dem südwestsächsischen Raum. Ich kann Ihren Unmut verstehen und möchte Ihnen gerne einige Anmerkungen dazu schreiben. Zweierlei Perspektiven sind meiner Meinung nach dabei wichtig. Einerseits besteht die Notwendigkeit, dass unsere Soldatinnen und Soldaten Übungsstunden ableisten um im Falle eines Falles den Schutz unserer Bevölkerung gewährleisten zu können. Andererseits – und da gebe ich Ihnen vollkommend recht – bestehen deutliche Regularien, die z.B. die Mindestflughöhe definieren. Die Belastungen der Bürgerinnen und Bürgern sollen dabei auf einem Minimum gehalten werden. Ich habe mir erlaubt, Ihre Schilderungen zum Anlass zu nehmen, eine Anfrage an das Verteidigungsministerium zu stellen.

Gerne möchte ich Ihnen anbieten, in eine meiner nächsten Bürgersprechstunden zu kommen. Der nächste Termin ist Dienstag, der 31. März 2009 von 9 bis 16 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Falkenstein, Am Markt 7. Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren. Alle wichtigen Kontaktdaten finden Sie unter www.robert-hochbaum.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

aktuell arbeitet das Kabinett mit Hochgeschwindigkeit an einer Möglichkeit einer Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt. Verschiedene Stellen vertreten die Auffassung eines Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis.
Der Dresdner Datenschutzrechtler Andreas Pfitzmann bezeichnete die Pläne als "weitestgehend wirkungslos". Wer wirklich an Kinderpornographie kommen wolle "und nicht mal aus Versehen auf eine Seite tappt", werde trotz der Sperren weiterhin vollen Zugriff haben.
Lt. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft sei aus bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Ca, Oz und Europa kämen. Auch wäre nicht auszuschließen, dass die Sperrlisten rechtmäßige Angebote enthalten. Weiter sagte Alvar Freude, Vorstandsmitglied des Fitug "Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, bspw Urheberrechtsverletzungen, ausl. Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte pp. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist, sondern auch genutzt wird. Kinderpornografie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen."
Lt. Bundesfamilienministeriums lassen sich ca. 20 Prozent (Hardcore-User) generell von der Sperrung öffentlicher Internetseiten wohl nicht abhalten. Diese bewegen sich in geschlossenen Peer-to-Peer Netzwerken, haben eigenständige Foren und sind nicht auf öffentliche Netzseiten angewiesen. "Dagegen können wir letztlich nichts tun" so Hauptgeschäftsführer Bitkom, B. Rohleder.

Die Linksfraktion kritisiert das geplante Gesetz als "Einfallstor für die nationale Zensur des Internets".
Eindeutige Umfrage der Tagesschau:
7480 Stimmen, 40,8% für, 57,6% gegen eine Filterung
umfrage.tagesschau.de

Mit welchen Worten würden Sie die aktuelle Diskussion beschreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Robert Hochbaum
2Empfehlungen
09.04.2009
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Email bezüglich der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet möchte ich mich bedanken und gern dazu Stellung beziehen. Oberstes Gebot ist für mich und die Bundesregierung, dass der Schutz, die Unverletzlichkeit und die Würde des Kindes als ein weit größeres Gut anzusehen ist als die Massenkommunikation. Die Freiheit der Kommunikation kann meiner Meinung nach auf keinen Fall höher bewertet werden.
Aus diesem Grund ist für mich die Behauptung von Herrn Alvar Freude "Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen", wie in Ihrem Schreiben angeführt wird, nicht nachvollziehbar, ja geradezu unvorstellbar.

Mit der von uns beabsichtigten Sperrung von – bzw. Blockierung des Zugriffs auf – Seiten mit kinderpornografischem Inhalt wird nicht an dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Kommunikationsfreiheit gekratzt. Allerdings soll der Vorstellung Einhalt geboten werden, die Freiheit des Internet bedeute, das Internet sei ein rechtsfreier Raum.

Das Ziel, das wir verfolgen, ist, neben dem Schutz der Opfer, den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören. Weiterhin setzen wir damit ein klares gesellschaftliches Zeichen dass dieses schmutzige Geschäft, welches Kinder zum Gegenstand perverser Ideen und Taten von Erwachsenen macht, mit allen Mittel unterbunden und verfolgt werden muss. Ich versichere Ihnen, die Bundesregierung wird diese Auseinandersetzung in harter, energischer Gangart führen. Andere Staaten sind uns diesbezüglich weit voraus. Ich denke da an die skandinavischen Länder, die Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Neuseeland und sogar Italien, die gut funktionierende Netzwerke gebildet haben und es auch technisch beherrschen, den Aufbau der Verbindung zu kinderpornographischen Seiten zu sperren. Listen mit diesen Seiten werden unter den Staaten innerhalb von Sekunden ausgetauscht. Auf diese bestehenden Netzwerke setzen wir und haben ein Gesetzgebungsverfahren initiiert, in dem ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet geschaffen wird.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass jeder Schritt, der das perfide Massengeschäft der Kinderpornografie im Internet verhindert, ein Schritt in die richtige Richtung ist.


Mit freundlichen Grüßen

Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Soziales
18.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

ich habe eine Frage zu der aktuell politisch hochgelobten Abwrackprämie: Warum erhalten Emfänger von ALG II die Prämie nicht? Auch sie fahren alte und zum großen Teil ältere Autos als viele von jenen, die nun ihre Autos sogar verschrotten, obwohl diese noch gut 5 oder 10 Jahre fahrtauglich wären. Der ALG II Empfänger würde doch dadurch nicht besser gestellt, weil die Prämie ja zweckgebunden ist. Also Bürger 2. Klasse? Oder warum wird hier das Gleichheitsprinzip verletzt? Und welchen wirtschaftlichen Sinn macht diese Prämie überhaupt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Robert Hochbaum
1Empfehlung
07.05.2009
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email zur Abwrackprämie.

Auf den ersten Blick hielt ich es für nicht ganz glücklich, Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) quasi von vornherein von der Nutzung der Abwrackprämie auszuschließen. Laut Bundessozialministerium wird die Umweltprämie als geldwerter Vorteil definiert, so dass sie als Einkommen berücksichtigt wird.

Auf den zweiten, genaueren Blick scheint es jedoch sehr fraglich, ob es überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Betroffenen geben kann, die einerseits um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten gänzlich von staatlichen Hilfen, d.h. von der Solidargemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abhängig sind und andererseits mehrere tausend Euro zur Verfügung haben um sich ein neues Kfz anzuschaffen.
Diese Zweifel bzw. Unverständnis zu so einem Sachverhalt hörte ich auch bei vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis. Sicherlich kann es auch bei sog. Hartz IV Empfängern , aus welchen Gründen auch immer, besondere Umstände und Einzelfälle geben. Dazu könnte ich mir eine Härtefallregelung vorstellen, die diese speziellen Fälle berücksichtigt.

Zu dem wirtschaftlichen Sinn der Umweltprämie kann ich Ihnen bestimmt erwidern, dass sie ein guter und notwendiger Investitionsschub nicht nur für die deutsche Autoindustrie, sondern auch für die vielen Zulieferfirmen zum Beispiel auch in meiner Heimatregion – dem Vogtland – war und ist.

Auch in Vogtland sind etliche Automobilzulieferer angesiedelt denen es dadurch möglich war und ist, ihre Produktion zumindest teilweise weiterzuführen. Zusammen mit unserer neuen Kurzarbeiterregelung wurden dadurch, zumindest bisher, Entlassungen in großem Umfang verhindert.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Ihr Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
19.05.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Hochbaum, ich hätte gern gewußt, wie und wann der Sächsische Bildungsplan (spezielle Grundlagen), den ich mir erlaubte, zu kritisieren ....
überarbeitet bzw. bestimmte Änderungen vorgenommen werden?

Ihre persönliche Meinung habe ich erhalten und weiss, wir sind uns einig. Die heutigen Resultate sowie häufige Defizite bei den Leistungen der Kinder im erhöhten Maße aufgrund fehlender psychologischen Reifebildung schreien förmlich nach grundlegenden Änderungen......
Da sich aus Dresden niemand positioniert und ich nur hingehalten werde, bin ich gezwungen, mich noch einmal an Sie mit diesem Problem zu wenden.

Freundlichst Ihre -
Antwort von Robert Hochbaum
1Empfehlung
05.06.2009
Robert Hochbaum
Sehr geehrte Frau -,

herzlichen Dank für Ihre Email an mich hier in dieser Plattform von abgeordnetenwatch.de.
Wir hatten ja schon direkten Kontakt miteinander und ich habe Ihnen, wie Sie selbst anführen, meine Meinung zum Thema ausführlich mitgeteilt. Sie stellen richtig fest, dass die Zuständigkeit für den Sächsischen Bildungsplan beim Land Sachsen selbst liegt. Es tut mir leid, dass Sie von dort bisher keine Stellungsnahme erhalten haben. Ich kann Ihnen aber anbieten – sollten Sie bereits Schreiben nach Dresden gesandt haben und diese unbeantwortet geblieben sind – mir diese an die Ihnen bekannte Adresse an mich in Kopie zu senden. Ich werde mich dann an die zuständigen Stellen wenden und persönlich um zeitnahe Beantwortung bitten.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:
H.

Wie beurteilen Sie die Anzahl derer (mehr als 109 000) die die Petition unterschrieben haben, im Hinblick auf die kommenden Wahlen?

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Wollen Sie den Schutz der Bürgerrechte den Roten überlassen?
Antwort von Robert Hochbaum
bisher keineEmpfehlungen
15.06.2009
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage an mich hier bei abgeordnetenwatch.de

Ich erlaube mir, Sie in diesem Zusammenhang auf meine Antwort vom 9. April 2009 auf eine Frage von Herrn Rico Kirchhübel vom 25. März 2009 hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Robert Hochbaum
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