Robert Hochbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Robert Hochbaum
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.06.1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Falkenstein
Wahlkreis
Vogtlandkreis
Ergebnis
40,9%
Landeslistenplatz
-, Sachsen
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(...) Die Politik hat mit zwei Konjunkturprogrammen bundesseitig und auch mit länderspezifischen Programmen verschiedene und schnellgreifende Maßnahmen verabschiedet, die den Unternehmern, auch unseren vogtländischen Firmen, helfen über die Krisensituation zu kommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

angesichts der momentanen Situation in verschiedenen afrikanischen Staaten wird von der Politik viel über Demokratie und Freiheitsrechten gesprochen. Auch wird die Sperrung des Internets durch den Verbündeten der westlichen Demokratien Mubarak als eine Maßnahme von Diktatoren bezeichnet und über die Möglichkeit selbiges in Staaten der westlichen Demokratie zu tun. Über diese Diskussion bin ich etwas verwundert, denn es ist doch tägliche Praxis in unserer Republik.

Meine Favoritenliste ist von youtube für deutsche Nutzer gesperrt worden. Also nichts anderes als was Mubarak und seine Leute gemacht haben. Grund gibt es also keinen, dieses anzuprangern.

Frage: Warum werden diese Sperrungen in Deutschland zugelassen und wie begründet man dieses?
Pornoseiten sind wohl für Kinderschänder noch zugängig, wenn ich richtig informiert bin.

Frage: Ist Deutschland durch diese Sperrung auch eine Diktatur?

Vielen Dank für die Antworten.
Antwort von Robert Hochbaum
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09.02.2011
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie besten Dank für Ihre Mail.
Ich kenne diese von Ihnen aufgeführten Sperrungen persönlich nicht.
Aus diesem Grund würde ich Sie bitten mir dazu detaillierte Informationen zu zu senden.


Herzlichen Dank und beste Grüße
Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

da Sie ein Beispiele wünschten, hier bitte, es ist allerdings nur eines von mehreren, leider habe ich die komplette Liste (von derartigen Seiten) bereits gelöscht, weil ich diese nicht archiviere. Dennoch ist dieses eine Beispiel aussagekräftig genug, was den freien Zugang zu den Medien betrifft. Demokratie?
Und selbst die Produzenten von Empfängern konzipieren ihre Produkte so, daß eine Archivierung von Medien nur Produktbezogen erfolgen kann, andere Geräte sind nicht fähig diese Archivierung zu lesen (Samsung Fernsehempfänger, Aufnahmen von Doku oder Filmen nur auf externer Festplatte und nur durch dieses Gerät zu lesen). Hier wird der Kunde in ein Korsett gepreßt, was mit Freiheitsrechten nichts mehr zu tun hat.

www.youtube.com

Mit freundlichen grüßen
U.
Antwort von Robert Hochbaum
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11.02.2011
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für die Zusendung des Links. Für ein detailliertes Gespräch zum Thema lade ich Sie recht herzlich in meine Bürgersprechstunde ein. Dies Nächste findet statt am kommenden Donnerstag, den 17. Februar 2011 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus Elsterberg, Marktplatz 1, Sitzungsraum, Zimmer 12. Bitte wenden Sie sich zur konkreten Terminabsprache an mein Falkensteiner Wahlkreisbüro unter 03745/77239.



Besten Dank und herzliche Grüße
Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

ihr vogtländischer Bundestagskollege Schwanitz hat den Laizismus für sich als Thema entdeckt.

Wie ist Ihr Standpunkt dazu im allgemeinen und konkret zu solchen Ritualen in der Bundeswehr wie "Helm ab, zum Gebet !" Dabei handelt es sich ja um ein Kommando, die Nichtausführung durch einen Atheisten, von denen es ja sicherlich in der Bundeswehr auch welche gibt , dürfte distziplinarische Folgen haben.

fritzsche
15 Jahre gedient in einer Armee, 3 Monate in einer Wehr
Antwort von Robert Hochbaum
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05.09.2011
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre doch etwas hypothetisch anmutende Frage, die sicherlich einen ganz bestimmten Zweck verfolgt.

Falls Sie mir einen Soldaten benennen können, der sich an der Ausführung des Befehls aufgrund des Wortlautes stört, setze ich mich in jedem Fall dafür ein, dass diesem daraus kein Nachteil entsteht.

Mir ist aus der Vergangenheit kein Fall bekannt, dass der von Ihnen vorgebrachte Sachverhalt zu Problemen innerhalb der Bundeswehr geführt hat. Deshalb erachte ich es als äußerst unwahrscheinlich, dass dies zukünftig der Fall sein könnte.


Im übrigen hoffe ich, dass Ihnen bekannt ist, dass der Befehl "Helm ab, zum Gebet !" Teil der traditionellen Zeremonie zum ehrenden Gedenken an unsere gefallene Soldaten ist.


Mit freundlichen Grüßen

Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
29.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

Mit Ihrer Ja-Stimme zum Entscheid über die Erweiterung des Euro Rettungsschirms haben Sie heute maßgeblich dazu beigetragen, dass der Deutsche Bundestag sich durch Bruch der Nicht-Beistands-Klausel in den europäischen Verträgen über geltendes Recht hinwegsetzt. Nach meinem Verständnis ist dies ein klarer Rechtsbruch durch das oberste legislative Organ des Bundes.
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle wäre es bereits im Vorfeld und erst recht bei der heutigen Entscheidung Ihre ureigenste Pflicht gewesen, als Abgeordneter dieses Organs Ihre Verantwortung wahrzunehmen und einen solchen Rechtsbruch zu verhindern. Wenn Sie Ihrer Verantwortung hätten gerecht werden wollen, hätten Sie heute mit Nein stimmen müssen !!!
Als Bürger dieses Landes frage ich mich, wie der Deutsche Bundestag die Einhaltung seiner Gesetze durch den einzelnen Bürger verlangen kann, wenn er doch selbst den gesetzllich vorgegebenen Rahmen nach Gutdünken verläßt! Daher frage ich Sie ganz konkret, wie Sie diese Tatsache im Wissen um ihre Unrechtmäßigkeit mit Ihrem Gewissen und Ihrem Amt als Mitglied des Deutschen Bundestages vereinbaren können?

Sie müssen mir nicht erklären, warum und wieso die heute beschlossene Erweiterung des Europäischen Rettungsfonds notwendig, oder gar "alternativlos" war. Soweit ich das einschätzen kann, ist vermutlich ohnehin kaum jemand in der Lage, die Konsequenzen dieses Beschlusses oder auch den Verzicht darauf sachlich korrekt zu bewerten. Aber das ist auch nicht mein Anliegen. Mir geht es einzig und allein um die Tatsache, dass Sie es als Abgeordneter nicht einmal versucht haben zu verhindern, dass geltendes Recht durch das höchste Verfassungsorgan dieses Landes einfach so gebrochen wird. Für mich und viele andere Bürger dieses Landes war der heutige Tag ein sehr, sehr schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa.

Mit freundlichen Grüßen
, Rodewisch
Antwort von Robert Hochbaum
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10.10.2011
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass durch die getroffene Entscheidung geltendes Recht gebrochen wurde.


Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

auf Grund Ihrer, mit Verlaub gesagt, sehr lapidaren Beantwortung meiner durchaus ernst zu nehmenden Frage sehe ich mich gezwungen, nochmals nachzufragen.

Zunächst nochmal zum Sachverhalt:
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union. Beide Verträge bilden die rechtliche Grundlage des politischen Systems der EU und sind rein formal geltendes Völkerrecht !
In Art. 125 des AEU-Vertrages wurde die so genannte Nichtbeistands-Klausel (No-Bailout-Klausel) fixiert. Sie schließt die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten explizit aus !
Soviel zu Ihrer Auffassung, es handele sich dabei nicht um geltendes Recht, denn genau dagegen haben Sie mit Ihrer Ja-Stimme verstossen.

Mit seiner Entscheidung über die Erweiterung des Euro Rettungsschirms am 29.09.2011 hat der Deutsche Bundestag diese Verträge zum wiederholten Male eindeutig gebrochen. Dabei spielt es aus meiner Sicht keinerlei Rolle, aus welchen Beweggründen dies getan wurde, ein Rechtsbruch bleibt es allemal.
Dass Sie als Abgeordneter dazu eine andere Auffassung haben, stimmt mich zumindest sehr bedenklich.
Hier also nochmals meine konkrete Fragen:
1. Wie erklären Sie einem Bürger dieses Staates, dass er sich an Recht und Gesetz zu halten hat, wenn das höchste Verfassungsorgan dieses Landes sich darüber ungestraft hinweg setzen darf ?
2. Sind Sie der Meinung, dass Sie mit Ihrer Ja-Stimme der Glaubwürdigkeit des politischen Systems in Deutschland damit einen Gefallen getan haben ?
3. Warum soll ein gesetzestreuer Bürger dieses Landes Sie beim nächsten Mal wieder wählen, wenn Sie Ihrer Verantwortung zur Einhaltung von Recht und Gesetz, zumindest in diesem konkreten Fall, nicht nachkommen ?

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis
, Rodewisch
Antwort von Robert Hochbaum
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25.10.2011
Robert Hochbaum
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie besten Dank für Ihre Nachfragen, die ich an dieser Stelle gern beantworten möchte:

1. Frage:
Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem - über Parteigrenzen hinweg und mit großer Mehrheit - getroffenen Beschluss über Recht und Gesetz hinweg gesetzt hat.

2. Frage:
Dies beantworte ich klar mit "Ja".

3. Frage:
Weil ich mein Abstimmungsverhalten nicht populistisch wahrgenommen habe, sondern mit der großen Mehrheit des Bundestages für die Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gestimmt habe.


Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum
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