Robert Heinemann (CDU)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Bereichsleiter Corporate Communications bei der ECE
Wohnort
Ottensen
Wahlkreis
Altona , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Die Anwohner der Parkstraße hatten demnach in der Vergangenheit immer wieder die Einführung einer Tempo-30-Zone gefordert. Da die Verkehrslage eine solche Einrichtung erlaubte, wurde sie im Rahmen einer Grundsanierung umgesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Robert Heinemann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Schulen
31.10.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Heinemann,

neueste Zahlen belegen eindeutig: In Hamburg nimmt die Gewalt an den Schulen immer schlimmere Formen an.
Allein die registrierten Gewalttaten in diesem Zeitraum belaufen sich auf 973 " Fälle ", und sind um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen!Muß man deshalb nicht die bisherigen Rezepte als gescheitert und unwirksam betrachten? Muß deshalb nicht unweigerlich ein Umdenken erfolgen?
Ist das Gewaltproblem nicht über Jahrzehnte durch Fehlentscheidungen, schädliche politische Willenserklärungen,falsche Vorgaben,durch Verharmlosung und Totschweigen faktisch begünstigt worden? Hat man angagierten Lehrern nicht von " oben " künstlich Authoritätsverluste geschaffen,Sanktionen gegenüber gewaltbereiten Schülern genommen, und damit ein Klima der Gleichgültigkeit und Hilflosigkeit hervorgerufen?
Wenn man positiv denkt,haben die Gewalttaten vermutlich nicht während der Unterrichtsstunden im Klassenraum unter Aufsicht des Lehrers stattgefunden. Also ensteht das Gewaltproblem vorrangig auf dem Schulhof während der Unterrichtspausen. Hier kann man aber entschlossen gegensteuern wenn es nur gewollt ist. Es muß für mehr Aufsicht auf dem Schulhof gesorgt werden.Mehr Lehrer an die frische Luft.Die Aufgabe lautet : Hinschauen und deeskalieren.
Dieser Aufwand ist notwendig und auch zumutbar.Andere Arbeitnehmer können auch nicht alle 45 Minuten eine Pause beanspruchen.Die Schule steht in der Verantwortung in ihrem Bereich für Gewaltfreiheit zu sorgen, und potentielle Opfer vor den Übergriffen einiger weniger Täter zu schützen. Wir wollen doch bezwecken,dass Kinder die Möglichkeit haben wieder gerne zur Schule zu gehen. Mehr Geld für Bildung ist nicht alles! Wir brauchen auch ein gutes Lernklima,und kein Klima der Angst (zum Beispiel vor der nächsten Unterichtspause).
Herr Heinemann,was ist politisch durch falsche Vorgaben aus dem Ruder gelaufen und was wollen Sie ändern? Weiter so, geht nicht!

Mit freundlichem Gruß

K.-P.
Antwort von Robert Heinemann
bisher keineEmpfehlungen
31.10.2012
Robert Heinemann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema "Gewalt in der Schule" ist in der Tat ein sehr wichtiges. In der Regierungszeit der CDU wurde daher u.a. die Richtlinie "Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen" eingeführt, um einen Überblick zu bekommen, wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Da der Senat in seinen Antworten auf unsere Fragen leider nicht alle Details veröffentlichen wollte, werde ich in den nächsten Tagen mit meinem Abgeordnetenkollegen Christoph de Vries ein Gespräch mit den zuständigen Experten in der Schulbehörde führen um hier weitere Informationen zu erhalten.

Auch als Oppositionsabgeordneter möchte ich jedoch eines deutlich machen: Bei einer Meldung von anderthalb einfachen Körperverletzungen pro Schule und Jahr und angeblich nur 25 Diebstählen in ganz Hamburg habe ich ehrlich gesagt weniger Sorgen, dass die 10 Prozent eine gravierende Gewaltentwicklung darstellen als die Sorge, dass entgegen der Vorschriften viele Fälle leider noch gar nicht gemeldet werden. Hier besteht offenbar Handlungsbedarf.

Dennoch bin ich ganz Ihrer Auffassung, dass intensive Anstrengungen nötig sind, um die Gewalt an Schulen so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu gehören die Aufsicht durch Lehrer (die in den "Pausen" übrigens in der Regel keine "Pause" haben, sondern Unterricht vorbereiten, Schüler- und Elterngespräche führen, sich mit Kollegen abstimmen, Schulstandorte wechseln etc.) aber auch die 7.282 Unterrichtsstunden Gewaltprävention, die im letzten Schuljahr stattgefunden haben, die 566 Veranstaltungen und 1.390 Sprechzeiten mit Polizeibeamten in den Schulen, 239 mal eine Krisenintervention durch die Beratungsstelle Gewaltprävention und ein konsequentes Vorgehen gegen Schulschwänzer.

Die CDU hat zu ihrer Regierungszeit hier viel auf den Weg gebracht. Wir werden im Gespräch mit den Experten der Schulbehörde jetzt prüfen, wo noch Verbesserungen möglich sind.

Das wichtigste ist aus meiner Sicht aber, dass die Eltern wieder stärker die Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen. Ob Armuts- oder Wohlstandsverwahrlosung: Wir haben leider zu viele Kinder in den Schulen, denen erst dort die Regeln für ein vernünftiges Miteinander beigebracht werden müssen. Durch den Ausbau der Kitas und der Ganztagsangebote kann hier jetzt früher und umfassender gegengesteuert werden als früher - aber das ist leider nur der zweitbeste Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
05.11.2012
Von:

Hallo Herr Heinemann,

da meine Tochter die 4te Klasse besucht, treibt mich momentan die Frage um, welche Schule sie ab dem Sommer besuchen soll. Da sie momentan eine Anschlussbetreuung im Hort hat, bin ich auf ein Phänomen gestossen, dass auch der SIZ weitgehend unbekannt ist:

bei der Umsetzung der Ganztagesschule hat man schlichtweg die Klassen 5-7 vergessen. Es gibt kein Konzept zur Betreuung, vor allem in den Ferienzeiten, für diese Kinder.

Ich bin jetzt von der SIZ aufgefordert worden, meinen Anspruch nach § 13 Absatz 1 bei den Schulen, dem Hort oder der Grundschule einzufordern. Da läuft doch was falsch, wenn die Politik mir die bisher bestehende Möglichkeit der Ferienbetreuung im Hort nimmt und mir dann die Aufgabe überträgt eine Alternative einzufordern?

Und was passiert, wenn die Kinder, die jetzt die ganztägige Betreuung in der Grundschule in Anspruch nehmen, in die 5te Klasse wechseln? Dann ist wieder Schluss mit der Betreuung?

Besteht da nicht politischer Diskussionsbedarf?

Viele Grüße

Antwort von Robert Heinemann
bisher keineEmpfehlungen
05.11.2012
Robert Heinemann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die Betreuung aller Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist im Schulgesetz klar geregelt - auch in den Ferien:

===============================================================

§ 13
Ganztägige Bildung und Betreuung

(1) Schülerinnen und Schüler von der Vorschulklasse bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Anspruch auf eine umfassende Bildung und Betreuung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an jedem Schultag. Der Anspruch nach Satz 1 wird durch den Besuch einer Ganztagsschule oder einer Schule in Verbindung mit der Inanspruchnahme von Leistungen von Trägern der Jugendhilfe, mit denen die Schule kooperiert, erfüllt. ...
...

(3) Schülerinnen und Schüler haben das Recht, über den in Absatz 1 vorgesehenen zeitlichen Umfang hinaus Betreuungsleistungen zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie 16.00 Uhr und 18.00 Uhr an jedem Schultag und in den Schulferien in Anspruch zu nehmen. Aus organisatorischen Gründen kann auch eine Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an einer anderen als der Stammschule oder in einer Tageseinrichtung mit speziellem Förderangebot erforderlich sein. Die Leistungen nach Satz 1 sowie Bildung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler in Vorschulklassen ab 13.00 Uhr sind gebührenpflichtig.
...

Dieses Gesetz tritt zum 1. August 2012 mit der Maßgabe in Kraft, dass der Anspruch nach § 13 Absatz 1 HmbSG bis zum 31. Juli 2015 durch die im Rahmen der zur Verfügung stehenden räumlichen und personellen Mittel begrenzt ist.

===============================================================

Sie haben für Ihre Tochter daher grundsätzlich einen Anspruch auf eine Nachmittagsbetreuung - es kann allerdings derzeit regional noch zu Versorgungsproblemen kommen. In der dazugehörigen Senatsdrucksache heißt es zudem:

===============================================================
Die Stadtteilschulen sollen bis zum Beginn des Schuljahrs 2013/2014 zu Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept weiter entwickelt werden. Der Ganztagsbetrieb soll bis zu diesem Zeitpunkt die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgänge ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen können an diesem Angebot teilnehmen, wenn sie zur Betreuung angemeldet werden.

...

Diese Gymnasien ermöglichen bei entsprechender Nachfrage für die Jahrgangsstufen 5 bis 8, über den Unterricht nach Stundentafel und ein tägliches Mittagessen hinaus, künftig eine tägliche Betreuung bis 16 Uhr im Rahmen besonderer Angebote wie Neigungskursen und Hausaufgabenhilfe. Wenn Eltern für die Randzeiten einen zusätzlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben, so kann dieser in einer umliegenden Grundschule realisiert werden. Die Ferienbetreuung wird durch regionale Angebote abgedeckt.

===============================================================

Der Hinweis vom SIZ ist daher richtig: Sie müssten bei der von Ihnen gewünschten weiterführenden Schule angeben, dass Sie eine Nachmittagsbetreuung wünschen. Die Schule organisiert diese dann.

Da die entsprechenden Regelungen erst kurz vor den Sommerferien verabschiedet worden sind, kann es allerdings durchaus sein, dass noch nicht alle Schulen ihre entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen haben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen etwas weiterhelfen konnte.
Gerne stehe ich Ihnen sonst für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
13.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Heinemann!

Unsere Schule Franzosenkoppel - Stadtteil Lurup - wurde für uns Lehrer, Erzieher, Sonderpädagogen von Kess 2 auf 3 gestuft. Wir können das in keiner Weise nachvollziehen und haben gerade einen Brandbrief in Arbeit, um zu zeigen, dass wir an die Grenzen unserer Belastbarkeit geraten sind. Bitte leiten Sie uns doch die Begründung bzw.Detailergebnisse der Kess Befragung zu - wir haben sie nämlich - wie unsere Schulleiterin auch - nicht erhalten! Wir vermuten, dass die sehr wenigen bildungsbewussten Eltern unserer Schüler brav die Fragebögen zurücksandten, wd. andere Eltern aus versch. Gründen nicht in der Lage dazu waren. Toll, dass das Ergebnis dann so gut ausfällt.
Ich arbeite als Klassen- und Beratungslehrerin in Stufe 3. Es gibt Ballungen von § 12 Kindern, d. h. 30 % einer Klasse, insgesamt haben wir überdurchschnittlich viele Schüler mit bes. Förderbedarf. Jetzt sollen Lehrerstunden bei uns reduziert werden. Klar, die Hattie u. a. Studien besagen, dass die U-Qualität mit kleineren Klassen nicht verbessert wird. Aber hat man damit die Klassen, die es bei uns gibt, gemeint? Kinder, die im 3. Schj. leistungsmäßig auf dem Stand der 1. Klasse sind, emotionale und soziale Kompetenzen von Vorschülern haben bzw. psychisch krank? Zur Zeit haben wir nur ! 16 - 18 Schüler, aber davon zählen 30 % doppelt. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Robert Heinemann
bisher keineEmpfehlungen
14.03.2013
Robert Heinemann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die neuen KESS-Einstufungen kann ich auch nach Erhalt der Antwort des Senates noch nicht wirklich nachvollziehen - dafür Ihren Unmut umso mehr. Ich habe gestern eine weitere Anfrage eingereicht, um den neuen KESS-Einstufungen weiter auf den Grund zu gehen. Dennoch schicke ich Ihnen gerne schon einmal die mir vorliegende Antwort zu. Da dies über abgeordnetenwatch.de aufgrund der Vielzahl der Dateien ggf. etwas schwierig sein könnte, bitte ich Sie, mir einfach eine Mail an Robert.Heinemann@cduhamburg.de zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
18.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Heinemann,

meine Frage betrifft das Bauvorhaben "Von-Sauer-Straße / Bahrenfelder Chaussee"

Ich freue mich grundsätzlich, dass das verkommene (wenn dies auch mit Absicht geschehen ist) Eck neu bebaut wird. Mir ist bewusst, dass Hamburg und im Detail Altona dringend neue Wohnungen benötigt und der Wohnungsbau deswegen voran getrieben wird. Dies unterstützen ich, doch nicht um jeden Preis.

Wie Sie sicher wissen, sieht der Bebauungsplan für dieses Viertel 3 stöckige Gebäude vor. Dieses spiegelt die Bebauung die übrige Gegend wieder: kein Gebäude im Umkreis ist höher als 4 Stockwerke. Kein Mensch hätte sich also über eine Bebauung von max. 5 Stockwerken geärgert. Aber: es werden gleich ACHT. Jeder privater Hausbauer muss sich an den Bebauungsplan und die Vorschriften halten, aber die Stadt selbst nicht?

Fakt ist:
Die Umgebung und die Anwohner sind davon massiv betroffen - nur um Verschattung und Sichtverbauung zu nennen. Wie gesagt freuen ich mich über eine Neubebauung, aber nicht zu diesen Bedingungen.

Meine Frage ist, wie Sie bei der Abstimmung in der Bezirksversammlung für das oben genannte Bauobjekt gestimmt haben und wie es dazu kommen kann, dass eine Stadt gegen eigenen Bauvorschriften verstößt?

Ich freuen mich über Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Robert Heinemann
bisher keineEmpfehlungen
19.03.2013
Robert Heinemann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich sitze als Abgeordneter allerdings in der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht in der Bezirksversammlung Altona. Daher kenne ich nicht alle Details des Bauvorhabens und habe auch nicht mit abgestimmt.

Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse aufgeben oder selber eine E-Mail an unsere
Bezirksfraktion unter rathaus@cdu-altona.de senden, werden meine Kollegen
aber sicherlich gerne zu Ihren Fragen Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Robert Heinemann
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.