Renate Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Renate Schmidt
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Programmiererin, Systemanalytikerin, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erlangen
Landeslistenplatz
2, Bayern
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(...) In der Gesundheitsreform hat die SPD in Koalition mit der CDU/CSU zumindest erreicht, dass der weitere Weg in Richtung Bürgerversicherung mit der Reform nicht verbaut wurde und ab 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik eingeführt wird. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung wurde gemacht, indem die unterschiedliche Einnahmenstruktur und die krankheitsbedingten Ausgaben der einzelnen Kassen solidarischer als bisher ausgeglichen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
29.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ist es den "Regierenden" klar, daß die Rente seit Jahren netto weniger geworden ist? Krankenkassenbeitrag (Betriebsrente) wurde verdoppelt, Pflegeversicherung alleine bezahlen, zusätzlicher Beitrag wegen Kinderlosigkeit (egal warum), hier werden Vergewaltigungsopfer besonders bestraft, seit Jahren Nullrunden, Erhöhung der Kassenbeiträge, Praxisgebühr, Erhöhung der Medikamentenzuzahlung, von Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Inflationsausgleich ganz zu schweigen, dazu massive Erhöhung der Mietnebenkosten, usw. usw.
Wo ist hier der Stop und wann bekommen Rentner diese Rentenkürzungen ausgeglichen, wenigstens teilweise?

Für eine Antwort im voraus vielen Dank
Antwort von Renate Schmidt
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15.01.2007
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

natürlich ist es mir bewusst, dass Rentner längere Zeit keine Erhöhung bekommen haben. Das ist traurig und für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar, aber es ist einfach derzeit nicht finanziell machbar.

Wir haben immer weniger junge Menschen, die für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Es ist ja leider nicht so, dass Sie Ihre Rente eingezahlt haben, sondern haben mit Ihren Beiträgen die damalige Rentnergeneration finanziert. Dieses muss die heute arbeitende Generation auch wieder tun, nur dass sich die Relationen stark verändert haben. Dies trägt zu einer Verschärfung der Rentenproblematik bei. Man muss sich nur vor Augen führen: Meine Elterngeneration hat durchschnittlich etwa 6 Jahre lang Rente bezogen. Die heutige Rentnergeneration bezieht durchschnittlich 17 Jahre Rente. Nicht, dass Sie mich missverstehen: Es ist gut, dass die veränderten Lebensbedingungen dies ermöglichen, aber unser Rentensystem wird dadurch auf eine harte Probe gestellt.

Eine Erhöhung der Renten bedeutet direkt eine Belastung der derzeit arbeitenden Generation. Die muss aber gleichzeitig auch noch für ihre eigene Rente vorsorgen (z.B. durch eine Riesterrente), da wir uns derzeit in einem Systemwandel befinden, der von den Jüngeren verlangt, gleichzeitig für ihre eigene Rente zusätzlich vorzusorgen.

Es ist keineswegs so, dass nur die Rentner immer belastet werden, es müssen alle Generationen an einem Strang ziehen, um gemeinsam die Probleme in Deutschland zu bewältigen. Es bringt nichts, die Generationen gegeneinander auszuspielen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Renate Schmidt
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Frage zum Thema Frauen
09.01.2007
Von:

sehr geehrte frau schmidt,
warum werden in erlangen die frauen, die jahrelang gearbeitet haben und auch ihre beiträge abgeführt haben, nicht mehr, bei längerer arbeitslosigkeit, finanziell unterstützt, sondern auf ihre ehemänner reduziert. finden sie das richtig???
Antwort von Renate Schmidt
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15.01.2007
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau Rdomiselsky,

wie Sie aus unserer Korrespondenz schon wissen, müssen Sie lediglich dem Sozialamt der Stadt Erlangen Ihre Vermögensverhältnisse offen legen, dazu zählt eben auch das Einkommen Ihres Gatten. Diese Regel gilt nicht nur in Erlangen, sondern überall in der Bundesrepublik. Ich halte es auch für richtig, dass ein Ehepartner für den anderen im Notfall aufkommt. Ansprüche wie Arbeitslosengeld, wofür Sie auch Ihre Beiträge abgeführt haben, erhalten Sie unabhängig von Ihrem Ehegatten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Renate Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
28.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wie stehen Sie zu diesem Konstrukt "Gesundheitsreform" und wie werden sie abstimmen ?
Als Mitarbeiter im Gesundheitswesen kann ich mich der Einschätzung des Ärztetages nur anschliessen, uns graut vor den Folgen :

"Der Abbau des deutschen Gesundheitswesens hat begonnen. Die große Koalition ist im Begriff, die leistungsfähigen Strukturen ärztlicher Versorgung zu zerschlagen, das Vertrauen der Patienten in die Medizin nachhaltig zu zerstören und die Beschäftigten im Gesundheitswesen auf Dauer zu demotivieren…. . Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird der Weg vorgezeichnet in einen Nationalen Gesundheitsdienst nach britischem Vorbild mit Wartelistenmedizin und Leistungsausschlüssen…. . Eine flächendeckende Versorgung der Patienten - bisher Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens - wird nach diesem Gesetz nicht mehr möglich sein. Das bisherige System ambulanter Versorgung wird zerschlagen und die bestehende chronische Unterfinanzierung von mehr als 30 Prozent weiter verschärft.” (Beschlussprotokoll des Außerordentlichen Deutschen Ärztetages am 24. Oktober 2006 in Berlin)

Ich möchte Sie eindringlich bitten, Ihrem Gewissen zu folgen, und diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
F.
Antwort von Renate Schmidt
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29.01.2007
Renate Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gesundheitsreform. Ich werde der Gesundheitsreform ohne mein Gewissen deshalb beunruhigen zu müssen zustimmen, weil ich denke, dass sie ein Schritt in die richtige Richtung ist. Derzeit fließen rund 1/3 der Kosten im Gesundheitssystem in die Verwaltung, das heißt in erster Linie zu den Krankenkassen. Dieser Fehlentwicklung steuert die Gesundheitsreform entgegen. Wir müssen langfristig die drastische Reduzierung der Zahl der Krankenkassen verfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass mehr Geld für die Patienten aber auch für die Ärzte zur Verfügung steht. Die teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben – insbesondere der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern – über Steuermittel wird mit der Gesundheitsreform fortgeführt und ausgebaut. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung – wie von Ihnen und vom Ärztetag gefordert - auf eine langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt. Gleichzeitig gelingt es, in der gesetzlichen Krankenversicherung gesamtgesellschaftliche Solidarität zu verwirklichen. Erstmals gibt es bei einer Gesundheitsreform keine Leistungseinschränkungen, sondern sogar Leistungsverbesserungen.

Im Haushaltsjahr 2008 wird ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro über das Bundesversicherungsamt (BVA) an die Krankenkassen gezahlt. Im Jahr 2009 wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 3 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln in den Gesundheitsfonds fließen. Der Bundeszuschuss wird in den Folgejahren weiter ansteigen. Allerdings müssen Sie verstehen, dass es derzeit nicht möglich ist, die von Ihnen geforderten 7,9 Mrd. einfach zur Verfügung zu stellen. Aber Sie sehen, hier gehen wir in die von Ihnen geforderte Richtung. Daher kann ich auch nicht erkennen, warum die Gesundheitsreform die flächendeckende ärztliche Versorgung in Deutschland gefährden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Renate Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
29.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

die Frage von Herrn Heinze und Ihre Antwort darauf, veranlassen mich als Kassenpatientin an Sie zu schreiben.
Aus meiner Sicht als chronisch Kranke, kann ich leider keine Verbesserungen in der geplanten Gesundheitsreform erkennen.
Ganz im Gegenteil, Kassenpatienten werden gezwungen an DMP bzw. integriete Versorgungsprogramme teilzunehmen, wenn sie die Überforderungsklausel von 1% beanspruchen wollen. Über die Qualität dieser Programme läßt sich sicherlich streiten und ich möchte mich zu dieser 0815 Behandlung nicht weiter äußern.
Die chronisch Kranken in unserem Land, egal welche Erkrankung sie auch haben, sehen dieser Reform mit großer Sorge entgegen. Denn schon seit der letzten Reform im Jahre 2004 sind viele chronisch Kranke Fehl- und Unterversorgt.
Der großzügige Zuschuss von 1,5 Milliarden € aus Haushaltsmitteln hört sich gut an - allerdings haben Sie seit diesem Jahr den Krankenkassen einige Milliarden entzogen - nämlich die erhöhte Tabaksteuer.
Sehr geehrte Frau Schmidt, neueste Umfragen haben ergeben, das diese Gesundheitsreform von ca. 85% der Bürger nicht gewollt ist.
Wollen Sie wirklich gegen den Willen Ihrer Wähler dieser Reform zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
G.
  • Kassenpatientin -
Antwort von Renate Schmidt
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01.02.2007
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Skepsis teile ich nicht. Menschen, die heute aufgrund ihrer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nur ein Prozent zuzahlen müssen, fallen auch künftig unter die reduzierte Belastungsgrenze. Hier verschlechtert sich entgegen Ihrer Behauptung nichts, solange sich die Patienten therapiegerecht verhalten.
Es gilt nach wie vor chronisch Kranke die maximale Belastungsgrenze für Zuzahlungen von ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Alle anderen zahlen zwei Prozent. Neu ist die Verknüpfung einer abgesenkten Belastungsgrenze mit der vorherigen regelmäßigen Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen. Durch die Gesundheitsreform wird gesundheitsbewusstes Verhalten gestärkt und es werden Anreize für mehr Vorsorge geschaffen. Diejenigen, die in Zukunft die angebotenen Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen nutzen, sollen belohnt werden. Damit Krankheiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine Reihe von Früherkennungsmaßnahmen an. Zu wenige Versicherte nehmen diese Möglichkeiten bisher in Anspruch. Das soll sich verbessern. In Zukunft müssen die Versicherten die Teilnahme an bestehenden Früherkennungsmaßnahmen nachweisen, damit für sie bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, wie Diabetes oder bestimmten Krebserkrankungen, die geringere Zuzahlungsgrenze von ein Prozent gilt.

Die von Ihnen kritisierten Disese Management Programme (Abkürzung: DMP) oder strukturierte Behandlungsprogramme sehe ich bei weitem nicht so skeptisch wie Sie. Sie stellen eine besondere medizinische Versorgungsform dar. Der Zweck strukturierter Behandlungsprogramme ist es, den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker zu verbessern. Die Patienten lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen, sie werden in die Behandlung eingebunden und sie profitieren vom strukturierten Zusammenspiel der Ärzte in Facharztpraxen und Kliniken. Die Patienten erhalten damit eine Versorgung, die das Risiko von Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit soweit wie möglich verhindert und die Lebensqualität der Patienten verbessert. So sind für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 zum Beispiel strukturierte Behandlungs- und Schulungsprogramme und regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt in den Programmen vorgesehen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass durch die Tabaksteuererhöhung weniger Einnahmen erzielt wurden. Aber das ist gerade im Hinblick auf das Gesundheitssystem eine wichtige Investition in die Zukunft. Untersuchungen der Weltbank weisen im internationalen Vergleich nach, dass 10% Steuererhöhung zu 7% mehr Steueraufkommen und 4% Entwöhnung geführt hat. Die Einnahmerückgänge zeigen, dass die Tabaksteuererhöhung teilweise dazu beigetragen hat, dass mehr Menschen mit dem Rauchen aufgehört haben. Diese Investition lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Renate Schmidt


Anbei noch meine Erklärung, die ich zur Abstimmung zur Gesundheitsreform im Bundestag abgeben werde: Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO des Deutschen Bundestags zur Abstimmung in 2./3. Lesung zum

Nachdem denen, die dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2./3. Lesung zustimmen, öffentlich unterstellt wird, sie würden ihrem Gewissen nicht folgen und von ihren Fraktionen als "Stimmvieh" missbraucht, erklären wir hiermit:


1. Wir stimmen dem oben genannten Gesetz im Sinne des Artikels 38 GG zu, nach sorgfältiger Prüfung und ausführlichen Gesprächen mit Betroffenen vor Ort.

2. Wir sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht belogen, getäuscht oder ausgetrickst worden, haben im Gegenteil auf offene oder strittige Fragen umfassende Antworten erhalten. Konstruktive und finanzierbare Vorschläge haben häufig zu Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs geführt.

3. Nicht wenige derer, die seitens der Unionsfraktion nicht zustimmen tun dies, weil sie weiterhin das Modell einer Kopfpauschale und einer überwiegend privaten Vorsorge durchsetzen wollen. Andere führen für ihr ablehnendes Stimmverhalten Sorgen von im Gesundheitswesen Tätigen und Institutionen an, ohne sich selbst die Mühe gemacht zu haben, finanzierbare Änderungsvorschläge vorzulegen. Wir dagegen halten den gefundenen Kompromiss für tragfähig, die Strukturreformen für zukunftsweisend, für begrüßenswert, dass Leistungen nicht eingeschränkt werden, für notwendig, dass die Grundlagen für den Morbiditätsausgleich rechtzeitig vorliegen und die Finanzierungsstruktur für verbesserungsfähig, denn auch dieses Gesetz ist keine "Jahrhundertreform", wird verändert werden und verändert werden müssen.

Renate Schmidt, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
07.02.2007
Von:

Eines der Kernprobleme der zukünftigen Gesellschaften in Deutschland ist die deutlich zu geringe durchschnittliche Geburtenrate. Mit zur Zeit 1,4 Kindern im Mittelwert pro Frau schrumpft die Bevölkerungszahl kontinuierlich. Die Auswirkungen auf Wirtschaftsleistung, Sozialsystem usw. brauche ich hier nicht weiter auszuführen und sind auch der Bundesregierung bekannt.

Wie kann es denn nun sein, dass Paare, die sich für ein Kind (oder Kinder) entschieden haben, jedoch aus gesundheitlichen Gründen diesen Wunsch nicht realisieren können, gerade mal eine 50 %-ige finanzielle Unterstützung der Krankenkassen bei der Nutzung externer Hilfe erhalten? (Vorausgesetzt sie sind BEIDE in EINER Krankenkasse!!!) Hierzu zähle ich zum Beispiel die In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder die Mikro Injektion (ICSI), die für viele Kinderwünschende eine zu hohe Kostenbelastung darstellen. Wenn man von einer IVF mit Embryotransfer ausgeht (günstigere Variante als ICSI !!), beläuft sich die Eigenbelastung auf trotzdem auf ca. 1.500,- EUR PRO VERSUCH. Da die Erfolgsquote pro Versuch bei ca. 30 % liegt, somit also nur jeder dritte bis vierte Versuch erfolgreich ist, darf man mit mindestens 4.500, - EUR Eigentanteil rechnen. Ferner ist zu erwähnen, dass die Krankenkassen nur 3 Versuche bezuschussen. Also wenn´s nach dem 3. Versuch nicht klappt, was absolut normal ist, darf man alles alleine bezahlen.

Hier sind also Menschen, die den von allen erhofften Kindersegen in Deutschland unterstützen möchten, jedoch aus finanziellen Gründen keine Möglichkeit haben, die Hoffnung auf ein Kind in Deutschland tatsächlich zu realisieren.

Wie stehen Sie zu dieser aus meiner Sicht krassen Fehlentwicklung? Finden Sie das fair den Betroffenen gegenüber? Wir sind eines von den Ehepaaren. Wir wünschen uns sehnlichst Kinder, müssen aber höchstwahrscheinlich nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch wegen der fehlenden finanziellen Unterstützung aufgeben, was erheblich auf die Psyche geht.
Antwort von Renate Schmidt
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12.02.2007
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

auch ich sehe die derzeitige demographische Entwicklung als eine Herausforderung für die Stabilität unserer Gesellschaft sowie unserer sozialen Sicherungssysteme an. Zentraler Ausweg aus der derzeitig bestehenden Kinderarmut kann nur eine verantwortungsvolle Familienpolitik sein. Diese muss neuen Herausforderungen, wie der Parallelität von Beruf und Familie und der steigenden Zahl von Alleinerziehenden, begegnen. Ich sehe hier in erster Linie eine aus Steuermitteln zu finanzierende gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Bezugnehmend auf Ihre Einwendungen stellt sich die Frage, ob die Leistungen der künstlichen Befruchtung, so wie Sie es fordern, aus Finanzmitteln der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen oder nicht. So sind zumindest theoretisch drei unterschiedliche Finanzierungswege möglich. Es ist denkbar, Kinderlosigkeit als Erkrankung zu definieren und daraus folgend eine 100%ige Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fordern. Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie diese Finanzierungsweise für richtig halten. Hingegen wäre in Zukunft auch denkbar, dass die Leistung der künstlichen Befruchtung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und zu 100% aus Steuermitteln finanziert gehört. Ebenso kann der Diskussionsprozess um die Thematik der Sterilitätsbehandlungen zu dem Ergebnis gelangen, dass es zu Lasten von Dritten keinen Anspruch auf leibliche Kinder gibt. Folgt man diesem Gedanken, dann wären die Leistungen der künstlichen Befruchtung privat zu finanzieren.

Diese drei grundsätzlichen Abwägungen sind in die Meinungsbildung zur aktuellen rechtlichen Situation eingeflossen. Ich verstehe die jetzt gefundene Lösung zur Finanzierung der Leistungen der künstlichen Befruchtung als eine Lösung, welche eine Mischform der drei von mir skizzierten Finanzierungswege darstellt.

Es wurde beschlossen, dass der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nicht gestrichen, aber eingeschränkt und mit einer Eigenbeteiligung von 50% belegt werden soll. Die gesetzliche Krankenversicherung wird demnach zukünftig drei statt wie bisher vier Behandlungsversuche der Reproduktionsmedizin mitfinanzieren. Zusätzlich werden Altersgrenzen für die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherungen an den reproduktiven Leistungen eingeführt. Die Verhandlungspartner haben sich dabei auf die Lebensphase zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen beziehungsweise bis zum 50. Lebensjahr bei Männern festgelegt.
All dies ist ausschließlich aus Kostengründen geschehen – eine andere Begründung gibt es nicht. Ich kann nachvollziehen, dass Sie das nur schwer akzeptieren können, hoffe aber, dass ich es einigermaßen verständlich machen konnte.

Ich wünsche Ihnen dennoch alles Glück für eine gute Zukunft.

Ihre Renate Schmidt
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