Reiner Priggen (GRÜNE)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Reiner Priggen
© Landtag NRW
Geburtstag
04.02.1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur Maschinenbau
Ausgeübte Tätigkeit
MdL (bis März 2012/Auflösung des Landtags), Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Aachen
Wahlkreis
Aachen I
Ergebnis
15,6%
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen
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(...) Die 8909 € sind aber kein vergleichbares Bruttogehalt wie bei normalen Arbeitnehmern, sondern dienen dem Lebensunterhalt und der Bestreitung aller mit dem Mandat verbundenen Kosten die der Abgeordnete hat. Das sind unter anderem die dienstlichen Fahrten, ich fahre zum Beispiel seit nunmehr 12 Jahren jedes Jahr dienstlich 60 000 Kilometer, das sind die Kosten für das Wahlkreisbüro und alle anderen mit dem Mandat verbundenen Kosten. Bei mir beläuft sich das auf 2700 € im Monat. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
11.01.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Priggen,

nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind die Versorgungsbezüge der Beamten in acht aufeinander folgenden Schritten abzusenken. Vollzogen wurden diese Schritte seit dem 01.04.2003 jeweils mit den Anpassungen der Versorgungsbezüge. Bei den ersten sieben Anpassungen erfolgte die Absenkung durch eine Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Mit der achten Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2012 entfällt die bisherige Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Stattdessen ist der persönlicher Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 zu vervielfältigen.

Durch diese Maßnahmen wurden die Ruhegehälter der Beamten um mehr als 3% abgesenkt. Fast alle Beamten haben diese Maßnahme - wenn auch zähneknirschend - hingenommen, weil sie ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten wollten.
Umso erstaunlicher, ja unverschämter ist nun Ihr Bestreben, Ihre Diäten nun schon wieder (still und heimlich, was bisher ??? allerdings schief gegangen ist) um monatlich !!! 500,00 € !!!! zu erhöhen. Frage: Glauben Sie nicht, dass auch die Abgeordneten, die sicherlich nicht unterversorgt sind, in Zeiten leerer Kassen und einer Überschuldung des Landes NRW aus Solidarität mit den Mitbürgern für die nächsten Jahre auf solcherlei Maßnahmen verzichten sollten?.

Oder ist es so, dass Sie die bei den Beamten eingesparten Versorgungsbezüge "kostenneutral" Ihren Diäten/Pensionen zuschlagen möchten? Eine tolle Fürsorge für Menschen - die im Gegensatz zu Ihnen - mehr als 30 - 40 Jahre benötigt haben, um eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.

Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt.

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Frage zum Thema Soziales
05.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Priggen,

im Jahr 2005 wurde die Bezahlung der NRW Landtagsabgeordneten während der Abgeordnetentätigkeit von 4.807 Euro auf 9.500 Euro verdoppelt. Im Gegenzug sollte jeder Abgeordnete seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, damit zukünftige Pensionen nicht mehr aus steuerlichen Mitteln finanziert werden müssen.

Jetzt lese ich, dass die Abgeordneten der CDU, der SPD und der wahrscheinlich auch Grünen (bis auf wenige Ausnahmen) eine weitere Anhebung ihrer Bezüge von 500 Euro unisono beschliessen wollen, um ihre Altersvorsorge aufzubessern.

Fakt ist: Ihre "Rente" wird einmal so hoch sein, dass ein Normalverdiener sie nicht in 150 Jahren Rentenbeitragszeit erreichen wird.

Die nächste Runde der Diätenerhöhung ist ja auch schon bereits für den Sommer diesen Jahres geplant.

Meine Fragen an Sie:

1. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Bezügen von jetzt mehr als 10.000 Euro monatlich bereits ausreichend alimentiert sind?

2. Haben Sie bzw. wollen Sie bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz mit JA stimmen?

3. Werden Sie im Sommer bei "turnusmäßig" anstehenden Runde der Diätenerhöhungen für eine Erhöhung stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Reiner Priggen
1Empfehlung
11.02.2012
Reiner Priggen
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie bitte, dass es ein paar Tage mit der Antwort gedauert hat, aber ich komme oft erst am Wochenende dazu die aufgelaufenen mails abzuarbeiten.

Zu Ihren Fragen:

1. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Bezügen von jetzt mehr als 10.000 Euro monatlich bereits ausreichend alimentiert sind?

Die Frage erweckt bei mir den Eindruck als ob Sie annehmen, dass ich ein Gehalt in einer Höhe von 10.000 Euro bekäme. Tatsächlich bekomme ich ausgezahlt 8909,00 € und für mich wird in das Versorgungswerk ein Betrag von 1.614 € eingezahlt.

Die 8909 € sind aber kein vergleichbares Bruttogehalt wie bei normalen Arbeitnehmern, sondern dienen dem Lebensunterhalt und der Bestreitung aller mit dem Mandat verbundenen Kosten die der Abgeordnete hat. Das sind unter anderem die dienstlichen Fahrten, ich fahre zum Beispiel seit nunmehr 12 Jahren jedes Jahr dienstlich 60 000 Kilometer, das sind die Kosten für das Wahlkreisbüro und alle anderen mit dem Mandat verbundenen Kosten. Bei mir beläuft sich das auf 2700 € im Monat. Dazu kommen die freiwillig geleisteten Sonderbeiträge und Spenden von mehr als 1000 € je Monat. Aus dem verbleibenden Brutto Gehalt von rd. 5200 € sind dann wie bei jedem anderen Beschäftigten Steuern und Krankenversicherungsanteil zu zahlen. Ob das überversorgt ist kann man unterschiedlich sehen, im Vergleich zu meiner Bezahlung in meinem Beruf als Ing. vorher ist es das jedenfalls nicht.

2. Haben Sie bzw. wollen Sie bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz mit JA stimmen?

Die Abgeordneten im Landtag von NRW sind im Durchschnitt 49 Jahre alt und üben 11 Jahre lang das Mandat aus. Mit der beschlossenen Erhöhung erhalten die Abgeordneten mit 65 Jahren dann nach 10 Jahren Mitgliedschaft im Parlament einen Versorgungsbetrag von 1.251 € monatlich.

Das liegt etwas unter dem Renten Anspruch den ein Studienrat (A 13) für den gleichen 10 jährigen Zeitraum mit 1.324,89 €/monatlich erwirbt.

Das ist aus meiner Sicht sicherlich vertretbar und kein Anlass für die teilweise sehr populistische Kritik in den Medien. Die Altersregelung ist damit um 40 % gegenüber dem alten Abgeordnetenrecht gekürzt und tritt 10 Jahre später als im alten Abgeordnetengesetz geregelt ein. Deswegen habe ich dem Gesetz zugestimmt.

3. Werden Sie im Sommer bei "turnusmäßig" anstehenden Runde der Diätenerhöhungen für eine Erhöhung stimmen?

Damit habe ich mich noch nicht befasst, sondern werde das tun wenn der Anpassungsbericht des Präsidenten vorgelegt wird. Ich habe mich in den letzten Wochen bemüht die zum Teil sehr grundsätzliche Kritik die es zum Versorgungswerk gab in vielen Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft und Sachverständigen auszuräumen um die notwendige Sicherheit zu haben, ob man das Versorgungswerk überhaupt fortsetzt oder zum alten System staatlich garantierter Renten mit um 40 % gekürzten Rentenanwartschaften zurückkehrt?
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Frage zum Thema Kultur
02.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Priggen,

Tatsache ist, dass derzeit eine Bücherei nur dann Landesmittel bekommen kann, wenn es eine hauptamtliche Bibliothekarin mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang gibt. Auch wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind, gibt es keine Förderung aus Landesmitteln. Den kirchlichen Bücherei-Fachstellen ist das schon lange ein "Dorn im Auge". Aber wir konnten trotz aller Argumente bisher nicht an dieser "Festung" rütteln.

Fällt diese bürokratische Hürde weg, kostet das das Land NRW keinen Cent. Es entstünde ein Wettbewerb der Ideen, bei dem Ehrenamtler und Hauptberuflicher mit den besten Konzepten um Fördermitteln werben. Qualität entscheidet, nicht eine sachfremde Formalie.

Ach so, vielleicht noch ein Beispiel für solche Projekte: einige Stadtbibliotheken bauen derzeit mit Landesmitteln den Verleih von Ebooks auf. Das geht nicht ohne Unterstützung bei den (doch sehr hohen) Anfangsinvestitionen. Von solchen innovativen Projekten bleiben wir Ehrenamtler ausgeschlossen, auch wenn wir z.B. hochqualifiziertes Personal, tägliche Öffnungszeiten, und eine Wachstumsquote bei den Leserzahlen von 400% in den letzten Jahren hatten.

Übrigens auch Projekte zur Leseförderung bei Kindern o.ä., egal was: ohne Hauptamtler keine Förderung. Das ist für mich als Pädagoge schwer einzusehen, dass es eher Geld für pädagogische Projekte gibt, wenn das ein Bibliothekar macht, als wenn ein Pädagoge das ehrenamtlich durchführt...

Können Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, im Falle Ihrer Wahl am 13.5. diese Regelung zu ändern und gegebenenfalls auch unsere Online-Petition zu unterstützen?

openpetition.de
Antwort von Reiner Priggen
bisher keineEmpfehlungen
03.04.2012
Reiner Priggen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihr ehrenamtliches Engagement im Rahmen der kirchlichen Bücherei-Fachstellen. Wir sind zu diesem Thema auch bereits im Gespräch mit den Kirchenvertretern hier im Landtag NRW.

Die grundlegende Frage, ob auch diese Bücherei-Angebote ("ohne Hauptamtliche") künftig mit Landesmitteln gefördert werden können, soll im Rahmen der Diskussion über ein NRW-Kulturfördergesetz bearbeitet werden. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner den Antrag für ein solches Gesetz im letzten Sommer bereits einstimmig beschlossen und die rot-grüne Landesregierung hat mit der Erarbeitung der Eckpunkte bereits begonnen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Falle unserer Wiederwahl die Arbeit an diesem Projekt wieder aufnehmen und weiterführen werden.

Wie ein solches NRW-Kulturfördergesetz am Ende aussehen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Und sicher ist auch, dass auch im Kulturbereich die Fördermittel, so wünschenswert dies erscheinen mag, nicht beliebig erhöht werden können, wenn wir als verantwortungsbewusste PolitikerInnen die Gesamtverschuldung des Landes NRW und damit eine nachhaltige Haushaltspolitik auch weiterhin fest im Blick haben.

Dass die Kulturförderung in unserem Land prinzipiell und umfassend - und damit auch mit Blick auf die Zukunft der kirchlichen Bücherei-Fachstellen - diskutiert werden wird, dafür haben wir aber bereits mit dem begonnen Arbeitsprozess für ein Kulturfördergesetz in Nordrhein-Westfalen gesorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen
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