Rainer Erdel (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rainer Erdel
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
07.06.1955
Berufliche Qualifikation
Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dietenhofen
Wahlkreis
Ansbach
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
14, Bayern
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(...) Dabei handelt es sich um ein freiwillig ausgehandeltes Abkommen zwischen der Europäischen Union, den USA und weiteren diversen Staaten. Ebenso wie unsere liberale Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spreche ich mich für ein transparentes Verfahren aus und dafür, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen gar nicht erst zu unterzeichnen. Abgesehen davon sind die in ACTA vorgesehenen Ziele und Vereinbarungen zum Schutz von Marken-, Patent- und Urheberrecht in Deutschland bereits seit Jahren hinreichend verwirklicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
01.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

um den Zusammenhang besser zu verstehen habe ich mich auf diese vier einfachen Fragen beschränkt wobei mir die erste und zweite am wichtigsten erscheint.

1.Warum leihen Regierungen das Geld von Privaten Banken gegen Zinsen,wenn sie das Geld, das sie benötigen,genauso-gut selbst-und Zinsfrei-erstellen Könnten?

2.Wieso überhaupt Geld als Schuld generieren wieso nicht Geld Schaffen, das ständig umläuft und nicht fortwährend gegen Zinsen erneut geliehen werden muss um überhaupt zu Existieren?

3.Wie kann ein Geldsystem, das nur unter andauernd beschleunigtem Wachstum Funktioniert, genutzt werden, um eine Nachhaltige Wirtschaft zu schaffen?
Ist es denn nicht einleuchtend das andauernd beschleunigtes Wachstum und Nachhaltigkeit inkompatibel sind ?

4.Warum ist unser Jetziges System vollständig abhängig von andauernden Wachstum? Was muss geändert werden, um die Entstehung einer Nachhaltigen Wirtschaft zu ermöglichen?
Antwort von Rainer Erdel
1Empfehlung
05.07.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Zu Ihren ersten beiden Fragen: Wenn die Staaten dieser Welt bei Bedarf einfach selbst Geld drucken würden und somit das Geldangebot unkontrolliert im Verhältnis zum Warenangebot steigt, zöge das Inflation nach sich. Eine starke Inflation bedeutet eine Abwertung des Geldes, die vor allem die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürgern schwächt und damit einhergehend zu einem erheblichen Wohlstandsschwund führt.

Die Hauptaufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) besteht deshalb darin, das Preisniveau stabil zu halten, also Inflation zu verhindern. Die EZB wurde so konstruiert , dass sie gegen Einflussnahme jeglicher Art abgeschirmt ist, die der Erreichung ihres primären Ziels abträglich wäre. Eine unabhängige Zentralbank ist nicht nur besser in der Lage, das zentrale Ziel der Preisstabilität zu verfolgen, sondern in den Augen der Öffentlichkeit auch glaubwürdiger als eine Zentralbank, die den Weisungen einer Regierung unterliegt. Die Bestimmung in Artikel 123 AEUV (ex-Artikel 101 EGV ), untersagt deshalb die Gewährung von Krediten an den öffentlichen Sektor.

Das zweite Thema, dass Sie mit Ihren Fragen 3 und 4 angesprochen haben, ist die Verbindung von Geldsystem und nachhaltigem Wirtschaften. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung, dass zum einen Wirtschaftswachstum sehr wohl nachhaltig sein kann und zum anderen das bestehende Geldsystem die notwendige Grundlage für den Fortschritt zum nachhaltigen Wachstum bildet.

In der Wirtschaft geht es immer darum, mit möglichst geringen Mitteln eine möglichst hohe Wertschöpfung zu erzielen. So steigt zum Beispiel mit der zunehmenden Verknappung und Verteuerung fossiler Energieträger die Notwendigkeit, sparsam und effizient mit ihnen umzugehen oder auf nachhaltige, regenerative Energieträger umzusteigen.

Die notwendige Grundlage für diesen Wandel sind vor allem monetäre Investitionen, die mit der Erwartung auf eine bestimmte Rendite getätigt werden. Kommt es allerdings Jahr für Jahr zu einer hohen Inflationsrate, also einer Abwertung der Währung, so wird die erzielte Rendite durch das steigende Preisniveau wieder egalisiert. Das heißt die Investition führt nicht oder nur einem geringen Maße als erwartet zu einer Mehrung des privaten Wohlstands und damit sinkt die Bereitschaft, sie zu tätigen. Stattdessen könnte die Bereitschaft steigen, das Geld in eine stabile Fremdwährung zu tauschen, um so das Ersparte vor der Entwertung zu schützen.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

1. Sehen Sie eine Verschärfung des Waffenrechts als mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen, obgleich in Staaten wie der Schweiz, Österreich und Tschechien ein liberaleres Waffenrecht herrscht und es hier noch zu keinen Amokläufen in Schulen gekommen ist? Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Verhinderung entsprechender Vorkommnisse konkret vor?


2. Befürworten Sie ein Verbot von großkalibrigen Waffen oder entsprechender Disziplinen mit großkalibrigen Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


3. Befürworten Sie ein Verbot von Waffen in privaten Haushalten oder eine Mengenbegrenzung der Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


4. Befürworten Sie ein Verbot von dynamischen Schießdisziplinen wie IPSC-Schießen, Biathlon, Olympisches Schnellfeuer, Laufender Keiler, Jagdliches Kurzwaffenschießen usw.?


5. Jegliche Einschränkung von Grundrechten ist für jeden Bürger sehr einschneidend und muss unter Berücksichtigung der Geschichte Deutschlands vermieden werden. Wie ist unter diesem Aspekt Ihre Position zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit der Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rainer Erdel
1Empfehlung
06.08.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr Frühwirt,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne der Reihe nach beantworten möchte:

1. Das deutsche Waffenrecht wurde, wie bekannt ist, bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder auch den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Die Verschärfungen durch die rot-grüne Regierung und durch die große Koalition haben also insoweit keinen Sicherheitsgewinn gebracht. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Vor Amokläufen gibt es leider keinen absoluten Schutz. Wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. Die Politik kann nur versuchen, solche schrecklichen Vorfälle unwahrscheinlicher zu machen. Das Waffenrecht kann dabei aber nur ein Teil des Gesamtkonzepts sein. Einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer lehnt die FDP entschieden ab. Die Änderungen des Waffenrechts haben auch vom eigentlichen gesellschaftspolitischen Handlungsbedarf abgelenkt. Das eigentliche Problem des Umgangs mit Gewalt einerseits und Abschottungstendenzen andererseits wird leider an den Rand gedrängt. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Im Übrigen haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode vereinbart, keine weitere Verschärfung des Waffenrechts anzugehen.

2. In einem generellen Verbot von Großkaliberschusswaffen sehe ich keinen entscheidenden Sicherheitsgewinn. Auch Waffen kleineren Kalibers können tödliche Waffen sein. Dies wurde beim Vierfachmord von Eislingen tragisch unter Beweis gestellt. Für die Frage der Gefährlichkeit einer Waffe ist nicht dessen Kaliber entscheidend, sondern in erster Linie die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Waffenbesitzers. Das eigentliche Problem bilden ohnehin die illegalen Waffen. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen.

3. Bereits seit geraumer Zeit fordern einige Stimmen, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Meiner Auffassung nach bietet eine zentrale Verwahrung keinen Sicherheitsgewinn, denn selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde.

4. Ein Verbot des dynamischen Schießens lehnt die FDP ab. Wer der Auffassung ist, dass dynamisches Schießen ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität ist, der müsste in der Konsequenz auch für ein Verbot olympischer Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball eintreten. Stattdessen muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen.

5. Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort - unter strikter Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

leider haben Sie meine Frage vom 21. Mai 2010 bisher nicht beantwortet, in der es um Tierversuche bei der US-ARMY in Grafenwöhr ging.
Inzwischen finde ich zu diesem Thema eine kurze Notiz der Nürnberger Nachrichten vom 12. August auf der Seite "Metropolregion…" (Titel: Medizin-Training an Tieren verboten), aus der hervorgeht, dass die Regierung der Oberpfalz dies endgültig verboten hätte.
Nun meine konkrete Frage an Sie:
War das Verteidigungsministerium in dieser Angelegenheit involviert und haben Sie persönlich Protest eingelegt?
Sind unsere Gaststreitkräfte an Weisungen von Bayerischen Bezirksregierungen gebunden?
Ist Ihrer Meinung nach das Thema nun endgültig vom Tisch?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Rainer Erdel
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30.08.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen.

Das Verteidigungsministerium ist weder involviert, noch liegen dem Ministerium Informationen vor, die einen Anhalt für eine missbräuchliche Verwendung von Tieren bei der Ausbildung von US-Streitkräften in Grafenwöhr ergeben. Das wurde mir jetzt schriftlich versichert.

Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass für den Fall von solchen Ausbildungsvorhaben, die die Nutzung von Tieren beinhalten, die regionalen zivilen Veterinärbehörden zuständig sind. Käme es zu dabei zu einer Verletzung des Tierschutzes, ist es die Aufgabe der zuständigen Veterinärbehörde dem nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Erdel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

nachfolgendes Thema betrifft Ihre Tätigkeit im Verteidigungsausschuss des Bundestages.
Sie haben auf meine ursprüngliche Frage ( www.abgeordnetenwatch.de ) nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, ich bedanke mich hierfür. Beschämend für mich war, dass Sie vom BVM über ein Monat lang auf Auskunft warten mussten. Und noch beschämender war es, dass in Sachen Tierversuche sich das Verteidigungsministerium unwissend stellte.
(Zitat aus dem mir zugänglichen Schreiben des BVM an Sie: "Es liegen keine Informationen über die geplanten Ausbildungsvorhaben der US-Streitkräfte vor, die einen Anhalt für die missbräuchliche Verwendung von Tieren ergeben" Zitat Ende)
Die Angelegenheit Tierversuche in Grafenwöhr schien schon erledigt, da das Veterinäramt der Oberpfalz mutig und dem deutschen Recht verpflichtet diese Versuche verboten hat.
Inzwischen lese ich in der Internetausgabe des nordbayerischen Kuriers ( www.nordbayerischer-kurier.de und www.nordbayerischer-kurier.de ),
dass die US-ARMY nun von Heidelberg aus Druck auf deutsche Behörden ausüben will, um diese "Schweinereien" doch noch durchführen zu können.
Da uns direkte Fragen im Abgeordnetenwatch vom Herrn Verteidigungsminister generell nicht öffentlich beantwortet werden, hier meine Frage an Sie ganz konkret:
Welche Möglichkeit sehen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Bundestag und was können Sie unternehmen, dass seitens der Bundesregierung dem Oberkommando der US-Truppen in Heidelberg endlich klargemacht wird, dass auch von den "Gästen" der Bundesrepublik unsere Gesetze und Vorschriften befolgt werden müssen?
Dies darf nicht nur für den Tierschutz sondern muss auch z.B. für den Lärmschutz (Schießlärm, Hubschrauberlärm etc) gelten (siehe www.nordbayerischer-kurier.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Rainer Erdel
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27.10.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Rahmen meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag sehe ich keine spezielle Möglichkeit, die US-Streitkräfte auf das geltende deutsche Recht hinzuweisen. Das Durchsetzen von Recht und Gesetz obliegt der Exekutive.

In der von Ihnen angesprochenen Thematik sind die regionalen zivilen Veterinärbehörden zuständig, die im Verdachtsfalle prüfen und wie von Ihnen geschildert auch geltendes Recht durchsetzen. Sollte es einen Anhalt für eine missbräuchliche Verwendung von Tieren geben, kann jedermann das zuständige Amt umgehend darauf aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Rainer Erdel

Unter www.ofd.niedersachsen.de finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt: Zitat "Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte. Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen."
Zitat Ende

Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen. Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe dipbt.bundestag.de ) Meine Frage dazu: Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen? Wenn "Nein" dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!

Antwort von Rainer Erdel
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19.03.2012
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Bearbeitung sich leider stark verzögert hat, da es mir wichtig war, die von Ihnen angeführten rechtlichen Grundlagen durch ein wissenschaftliches Gutachten klären zu lassen. Dies hat leider aus verschiedenen Gründen deutlich länger gedauert, als bei solchen Gutachten normalerweise üblich.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte denselben Regeln wie die Bundeswehr unterliegen, wobei nach Maßgabe des NATO-Truppenstatus aber keine Möglichkeit besteht, Verstöße durch deutsche Behörden zu ahnden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten im Konsens über bestimmte Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen geltendes deutsches Recht einigen.

Das Gutachten bestätigt mein Bestreben, auf einen Kosens hinzuarbeiten, der zum einen die Lärmbelastung auf ein operationell unvermeidbares Maß beschränkt und zum anderen den US-Streitkräften zu ermöglichen, den notwendigen Übungsflugbetrieb für ihre Piloten aufrecht zu erhalten.
Um eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, habe ich mich jüngst gemeinsam mit den Kollegen Göppel, Kekeritz und Rupprecht mit Staatssekretär Schmidt im Bundesverteidigungsministerium getroffen, um die neutral erfassten Flugbewegungen und die betroffenen Gemeinden um den Standort Katterbach zu erörtern. Dabei wurde klar, dass durch die Gespräche mit den US-amerikanischen Streitkräften bereits einige Fortschritte erzielt werden konnten. So ist beispielweise die Anflugroute so geändert worden, das nun über weniger besiedeltes Gebiet geflogen wird. Das diese und weitere Maßnahmen greifen, zeigt auch, dass seit August vergangenen Jahres die Zahl der Beschwerden signifikant gesunken ist.
Auf meine Initiative hin bemüht sich nun das Verteidigungsministerium auch darum, dass die aus dem Einsatz heimkehrenden Piloten der US-Armee, die Flugstunden absolvieren müssen, um ihre Flugberechtigung zu behalten, diese nicht in und um Katterbach, sondern in den USA ableisten sollen. Sollten die Verhandlungen hierzu auch nur teilweise erfolgreich sein, könnte eine beträchtliche Zahl gerade auch von Nachtflugstunden abgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Rainer Erdel
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