Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage und die damit verbundene Möglichkeit für mich einige Dinge im Zusammenhang mit der Veröffentlichung meiner sogenannten Nebeneinkünfte richtigzustellen.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich mich voll und ganz auf meine Mandate als Bundestagsabgeordneter und 2. Bürgermeister meiner Heimatgemeinde Dietenhofen konzentriere. Wer mich im Rahmen meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag oder aber im Laufe meines über 25-jährigen Engagements in der Kommunalpolitik kennengelernt hat, weiß, dass ich mit Herzblut bei der Sache bin und mich für die Menschen engagiere.
Mir war vollkommen klar, dass ich im Fall der Wahl in den Deutschen Bundestag meinen Hof selber nicht weiter bewirtschaften kann. Deshalb habe ich die Bewirtschaftung meines Hofes längst an meinen ältesten Sohn übertragen, der dies seitdem selbständig erledigt. Da sich der Hof aber immer noch in meinem Besitz befindet, bin ich als Bundestagsabgeordneter gegenüber der Bundestagsverwaltung über die daraus erzielten Umsätze nachweispflichtig. Bei den angegebenen Nebeneinkünften handelt es sich daher ausschließlich um Umsätze, die im Rahmen der Bewirtschaftung meines Hofes erzielt, also ohne die anfallenden Kosten und Steuern berücksichtigt worden sind. Somit handelt es sich weder um Entschädigungen für bestimmte Tätigkeiten, noch um reine Gewinne, die mir direkt zufließen würden.
Die Darstellung meiner sogenannten Nebeneinkünfte ist daher extrem verzerrend und führt zu Assoziationen, die fern ab der Realität liegen. Gleiches gilt für meine Berufsbezeichnung. Auf Grund der Tatsache, dass sich auf meinem Grundstück ein Biergarten befindet, werde ich beim Deutschen Bundestag nicht nur als Landwirt, sondern auch als Gastwirt tituliert. Dass dieser Biergarten aber von meiner Frau im Sommer betrieben wird und daher meine Zeit nicht in Anspruch nimmt, kann in der Darstellung nicht aufgenommen werden. In diesem Sinne seien Sie versichert, dass ich mich auch in Zukunft voll und ganz auf meine Arbeit im Deutschen Bundestag konzentrieren werde, denn darauf - und da gebe ich Ihnen voll und ganz recht - haben die Bürgerinnen und Bürger einen berechtigten Anspruch.
Abschließend möchte ich noch zu bedenken geben, dass es möglich sein muss, Politikern zu erlauben, sich - über die politische Laufbahn hinaus - ihre berufliche Perspektive zu erhalten. Schließlich ist das Mandat im Deutschen Bundestag auf einen begrenzten Zeitraum ausgerichtet und mit Ausnahme von Beamten oder Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben nur wenige Abgeordnete das Privileg nahtlos in ihren Beruf zurückkehren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel