Rainer Erdel (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rainer Erdel
Geburtstag
07.06.1955
Berufliche Qualifikation
Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dietenhofen
Wahlkreis
Ansbach
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
14, Bayern
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(...) In der von Ihnen angesprochenen Thematik sind die regionalen zivilen Veterinärbehörden zuständig, die im Verdachtsfalle prüfen und wie von Ihnen geschildert auch geltendes Recht durchsetzen. Sollte es einen Anhalt für eine missbräuchliche Verwendung von Tieren geben, kann jedermann das zuständige Amt umgehend darauf aufmerksam machen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
25.01.2010
Von:

Die Krankenkassenbeiträge steigen schon wieder, was werden Sie unternehmen dass dem kleinen Rentner (600 Euro) nicht noch mehr aus der Tasche gezogen wird,eventuell durch die Kopfpauschale wie sie Ihr Rössler im Schilde führt.
Antwort von Rainer Erdel
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29.01.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin mit Ihnen ganz einer Meinung, dass die Zusatzgebühren auch diejenigen belasten, die ohnehin schon ein geringeres Einkommen haben. Damit wird deutlich, dass eine wirkliche Reform der Krankenkassenfinanzierung notwendig ist.
Im Bereich der Gesundheitskosten bemüht sich Bundesminister Dr. Rösler, alle Sparpotenziale und Effizienzreserven im Gesundheitssystem auszuloten. Die Zusatzbeiträge, die von einigen Krankenkassen jetzt erhoben werden, basieren auf dem Gesundheitsfonds-System, das zur schlechten finanziellen Lage der Kassen beiträgt.

Mit einem leistungsgerechten Prämiensystem sollte ein einkommensunabhängiger Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Kann der Versicherte diesen nicht entrichten, erfolgt ein sozialer Ausgleich seitens des Staates. Der Arbeitgeberanteil bei den Kosten für Krankenversicherung bleibt somit immer gleich und setzt durch stabile Lohnkosten Anreize für die Einstellung von Arbeitnehmern und schafft Arbeitsplätze.
Durch den gewonnenen Spielraum stehen Beitrag und Leistung in einem adäquaten Verhältnis und setzen Anreize für mehr Wettbewerb zugunsten der Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

sie sind Abgeordneter im dt. Bundestag. Eigentlich ein Full Time Job. Trotzdem geben Sie drei (!) Nebeneinkünfte, allesamt über 7000 Euro an und betreiben offensichtlich auch noch einen Biergarten.

Ich frage Sie: Warum meinen Sie Abgeordneter werden zu müssen, wenn Sie doch offensichtlich schon ohne Ihr Mandat mehr als ausgelastet sind ?

Ich frage Sie weiter: Denken Sie nicht, dass das deutsche Volk oder mindestens Ihre Wähler ein RECHT darauf haben, dass Sie sich mit aller Kraft und Zeit auf das konzentrieren für das man Sie gewählt hat ?

Und hier die Frage, die mir am wichtigsten erscheint: Finden Sie es angesichts solcher Auswüchse verwunderlich, dass sich in unserem Land eine immer grösser werdende Politikverdrossenheit breit macht ? Denken Sie, dass Abgeordnete wie Sie dazu beitragen können hier Verbesserungen zu erzielen ? Wenn ja warum ?

Wissen Sie, ich habe einen Job. Und der ist sicher nicht von der Verantwortung wie der eines Bundestagsabgeordneten. Und mein Arbeitgeber würde es als einen Schlag ins Gesicht werten, wenn ich noch 3 oder 4 Nebenjobs hätte. Wieso Sie denken, das wäre bei Ihnen anders ist mir ein Rätsel und eine Antwort wäre wirklich angebracht.

Mit Grüssen
.
Antwort von Rainer Erdel
1Empfehlung
08.04.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und die damit verbundene Möglichkeit für mich einige Dinge im Zusammenhang mit der Veröffentlichung meiner sogenannten Nebeneinkünfte richtigzustellen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich mich voll und ganz auf meine Mandate als Bundestagsabgeordneter und 2. Bürgermeister meiner Heimatgemeinde Dietenhofen konzentriere. Wer mich im Rahmen meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag oder aber im Laufe meines über 25-jährigen Engagements in der Kommunalpolitik kennengelernt hat, weiß, dass ich mit Herzblut bei der Sache bin und mich für die Menschen engagiere.

Mir war vollkommen klar, dass ich im Fall der Wahl in den Deutschen Bundestag meinen Hof selber nicht weiter bewirtschaften kann. Deshalb habe ich die Bewirtschaftung meines Hofes längst an meinen ältesten Sohn übertragen, der dies seitdem selbständig erledigt. Da sich der Hof aber immer noch in meinem Besitz befindet, bin ich als Bundestagsabgeordneter gegenüber der Bundestagsverwaltung über die daraus erzielten Umsätze nachweispflichtig. Bei den angegebenen Nebeneinkünften handelt es sich daher ausschließlich um Umsätze, die im Rahmen der Bewirtschaftung meines Hofes erzielt, also ohne die anfallenden Kosten und Steuern berücksichtigt worden sind. Somit handelt es sich weder um Entschädigungen für bestimmte Tätigkeiten, noch um reine Gewinne, die mir direkt zufließen würden.

Die Darstellung meiner sogenannten Nebeneinkünfte ist daher extrem verzerrend und führt zu Assoziationen, die fern ab der Realität liegen. Gleiches gilt für meine Berufsbezeichnung. Auf Grund der Tatsache, dass sich auf meinem Grundstück ein Biergarten befindet, werde ich beim Deutschen Bundestag nicht nur als Landwirt, sondern auch als Gastwirt tituliert. Dass dieser Biergarten aber von meiner Frau im Sommer betrieben wird und daher meine Zeit nicht in Anspruch nimmt, kann in der Darstellung nicht aufgenommen werden. In diesem Sinne seien Sie versichert, dass ich mich auch in Zukunft voll und ganz auf meine Arbeit im Deutschen Bundestag konzentrieren werde, denn darauf - und da gebe ich Ihnen voll und ganz recht - haben die Bürgerinnen und Bürger einen berechtigten Anspruch.

Abschließend möchte ich noch zu bedenken geben, dass es möglich sein muss, Politikern zu erlauben, sich - über die politische Laufbahn hinaus - ihre berufliche Perspektive zu erhalten. Schließlich ist das Mandat im Deutschen Bundestag auf einen begrenzten Zeitraum ausgerichtet und mit Ausnahme von Beamten oder Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben nur wenige Abgeordnete das Privileg nahtlos in ihren Beruf zurückkehren zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2010
Von:

Guten Tag Herr Erdel,

wie stehen Sie eigentlich zu den Aussagen Ihres Parteichefs Guido Westerwelle (anstregungsloser Wohlstand als Hartz IV Empfänger, Einladung zu spätrömischer Dekadenz usw.)? Finden Sie es richtig, Menschen mit geringen Einkommen gegen Menschen mit gar keinem Einkommen (Hartz IV Empfänger) populistisch gegeneinander auszuspielen und einen geringen Prozentsatz nicht arbeitswillger Hartz IV Empfänger als gesellschaftsschädigend zu bezeichnen? Gesellschaftsschädigend sind meiner Meinung nach die Personen, welche Millionen bzw. Milliarden mit kriminellen Machenschaften an den Fiskus vorbei ins Ausland (Schweiz, Liechtenstein) transferieren und den Staat um dringend benötigte Steuergelder betrügen.
Für eine ehrliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort von Rainer Erdel
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08.04.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich hiermit gerne beantworte.

Ich bin mit Ihnen ganz einer Meinung, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Um dieser vorzubeugen wurde beispielsweise jüngst ein Revisionsprotokoll zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossen, um Kooperation und gegenseitigen Austausch der Finanzbehörden zu sichern. Ähnlich verhält es sich auch beim Thema Sozialmissbrauch, gegen den ohne Frage etwas getan werden muss. Damit sind aber nicht nur -um es mit Ihren Worten zu sagen- "nicht arbeitswillige Hartz-IV-Empfänger" gemeint, sondern auch Unternehmen, die sich davor drücken, Mitarbeitern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anzubieten. Mit Populismus und gegeneinander Ausspielen hat ein entsprechendes Vorgehen wenig zu tun, dieses wäre, nebenbei gesagt, auch wenig gewinnbringend. Trotzdem glaube ich, dass es für unsere Gesellschaft wichtig ist, Probleme beim Namen zu nennen, sie zu lösen und dabei die bestmögliche Balance zwischen einer Absicherung in Notsituationen und einer Integration in Arbeit zu finden.

Aus meiner Sicht ist es selbstverständlich, dass es eine staatliche Absicherung des Existenzminimums geben muss. Sie ist für die soziale Gerechtigkeit, für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und insbesondere für die Freiheit des Einzelnen unverzichtbar. Denn jeder kann unverschuldet in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kommt. Hier ist Hilfe notwendig, in Form von finanzieller Unterstützung und Beratung. Ziel muss es aber immer sein, allen Bürgern ein selbstbestimmtes Leben und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen und an der Gesellschaft teilhaben können.

Abschließend möchte ich betonen, dass es unser erklärtes Ziel ist, arbeitslose Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Und diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
18.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Erdel,

in Bayern finanziert sich der Tiergesundheitsdienst über EU- Projekte zu Tiergesundheit und Verbraucherschutz. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich, doch sind meiner Meinung nach die Kriterien für die Vergabe den Voraussetzungen die der Tiergesundheitsdienst bietet so angepasst, dass kein Mitbewerber, d.h. tierärztliche Praxen, die Möglichkeit hat, diese Kriterien zu erfüllen.
Ist das rechtmäßig? Zudem, wer kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben? z.B. dürfen Tätigkeiten für das Projekt nicht zeitgleich mit kurativer Tätigkeit durchgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rainer Erdel
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21.05.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zur Beantwortung Ihrer Frage müsste ich Sie bitten zu konkretisieren auf welche EU-Projekte genau Sie sich hier beziehen. Gerne können Sie sich dabei auch direkt an mich bzw. mein Berliner Büro wenden:
E-Mail: Rainer.Erdel@bundestag.de
Telefon: 030 227-74700

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel
Ergänzung vom 23.06.2010
Sehr geehrte Frau ,

nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern kann ich Ihnen auf Ihre Frage folgende Antwort geben:

Die von Ihnen konkret angesprochene Maßnahme ist kein EU-Projekt sondern eine Landesmaßnahme gemäß bayerischem Agrarwirtschaftsgesetz, die lediglich EU-weit ausgeschrieben wurde.

Bei der Ausgestaltung der Ausschreibung wurde die Landestierärztekammer und der Bundesverband praktizierender Tierärzte beteiligt. Auch wurde die Maßnahme in kleinere Lose aufgeteilt, um auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme zu eröffnen.

Der Auftrag wird laufend vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft überwacht und bezüglich des effizienten, zweckgebundenen Mitteleinsatzes vom Bayerischen Obersten Rechnungshof geprüft.

Die Abgrenzung zwischen Projektarbeit einerseits und kurativer Tätigkeit andererseits ist tatsächlich ein schwieriges Thema, welches bereits mehrmals Thema im Bayerischen Landtag war. Man hat dort seitens der Landesregierung unter anderem darauf hingewiesen, dass Projekttätigkeit und kurative Tätigkeit nicht am selben Tag auf einem Betrieb durchgeführt werden darf. Dies wird auch intensiv überprüft.

Gerne lasse ich Ihnen auf Wunsch auch die ausführliche Antwort des Bayerischen Staatsministeriums zukommen. Schreiben Sie mir in diesem Fall einfach eine kurze E-Mail an rainer.erdel@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Erdel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oberst in Ruhe,

wie ich der Fränkischen Landeszeitung entnehmen konnte, sind Sie Mitglied im Verteidigungsausschuss geworden, dazu Glückwunsch.
Nachdem Sie auch einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten, sind Sie sicher auch dem Schutze der Natur verpflichtet – und dazu gehört nun mal neben der Bevölkerung auch das sogenannte Nutzvieh.
Genau darum geht es in meiner Frage:
Wie können Sie es zulassen, dass unsere Gaststreitkräfte (deren Aufgabe es laut NATO Truppenstatut ist, die Bundeswehr bei der Landesverteidigung zu unterstützen) sich anmaßen, unmenschliche Tierversuche an Schweinen und Schafen durchzuführen, nur um damit eventuell mal die eine oder andere Verwundung besser behandeln zu können?
Eine zuvor mit den Unterweisungen beauftragte Firma hat nach massiven Protesten der Tierschützer die weitere Zusammenarbeit mit der US-Army abgebrochen, nun entnehme ich der Presse von heute (Nürnberger Nachrichten) dass solche unwürdigen und moralisch verwerflichen Tierversuche von der US-Army in Grafenwöhr selbst aufgenommen werden sollen.
Was ist Ihre Meinung dazu und was können Sie dagegen tun?
Bitte beantworten Sie die Fragen in diesem Forum

Mit friedlichen Grüßen
Antwort von Rainer Erdel
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30.08.2010
Rainer Erdel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort, doch ich musste mich in diesem Fall erst beim Bundesministerium der Verteidigung sachkundig machen. Die Antwort liegt mir nun vor.

Dem Ministerium liegen keine Informationen vor, die einen Anhalt für eine missbräuchliche Verwendung von Tieren bei der Ausbildung von US-Streitkräften in Grafenwöhr ergeben. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass für den Fall von solchen Ausbildungsvorhaben, die die Nutzung von Tieren beinhalten, die regionalen zivilen Veterinärbehörden zuständig sind. Dies gilt auch für die in Grafenwöhr stationierten US-Streitkräfte.

Darüber hinaus wurde mir zugesichert, dass das Tierschutzgesetz bei der Bundeswehr strikte Anwendung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Erdel
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