Rainder Steenblock (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainder Steenblock
© DBT/ Thorsten Berndt
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologe, Landesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pinneberg
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
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(...) Durch den Wegfall des Meisterzwangs wird der Meisterbrief selbst übrigens nicht abgeschafft oder ausgehöhlt, sondern als Qualitätsnachweis sogar noch gestärkt - aber eben nur auf freiwilliger Basis. Der Zugang zum Markt muss für jede/n frei sein, über seine Akzeptanz entscheiden dann die Verbraucherinnen und Verbraucher. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.05.2008
Von:

Moin Herr Steenblock,

können Sie mir mitteilen, ob der Flugplatz Helgoland nach EU-Richtlinien ausgeschrieben wurde?

Vielen Dank,

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rainder Steenblock
3Empfehlungen
16.05.2008
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für die Frage zum Thema Flugplatz Helgoland. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Frage die Verlängerung der Landebahn des Flugplatzes, die Ende 2005 fertig gestellt wurde, meinen. Diese Verlängerung wurde auf Grund der europäischen Betriebsvorschrift für den gewerblichen Luftverkehr (JAR-OPS 1) notwendig. Die Maßnahme wurde nicht EU-weit ausgeschrieben. Sie ist mit einer Bausumme circa 750.000 Euro deutlich unter der Auftragshöhe von 5 Millionen Euro, ab der die Ausschreibung von öffentlichen Baumaßnahmen vorgeschrieben ist.

Sollte Sie weitere Fragen zu dem Thema haben können Sie sich gerne an meine MitarbeiterInnen in meinem Pinneberger Wahlkreisbüro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Soziales
04.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Steenblock,

nach dem Scheitern des EU-Vertrags von Lissabon ist die Ratifizierung des Vertrags und damit die Weiterentwicklung Europas faktisch zum Stillstand gekommen. Das "NO" der Iren gilt vielen nicht zuletzt als Ablehnung des europäischen Sozialmodells. Deshalb interessiert mich Ihre Meinung zu dem alternativen Sozialsystem des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE).

Wie Sie vielleicht wissen sieht dieses Konzept vor, JEDEM Menschen ohne Bedarfsprüfung und Erwartung einer Gegenleistung eine Summe (je nach Modell) zwischen 600-1.300€ monatlich zur Verfügung zu stellen. Als Gegenmodell zur "Zwangsarbeit für Hartz-IV-Empfänger", die der Wirtschaftsminister Glos vorschlägt, setzt das BGE auf das Recht eines jeden Menschen, "NEIN" zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu sagen.
Keinesfalls soll durch ein BGE die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit verringert oder diese gar abgeschafft werden. Wer mehr Geld benötigt, soll auch weiterhin arbeiten können und so sein Einkommen erhöhen. Es geht also nicht um "Gleichmacherei" oder Kommunismus, sondern um ein Recht auf ausreichendes Einkommen, dass sich aus dem Recht auf ein würdevolles Leben ableitet.

Ohne hier in eine detaillierte Debatte über Vor- und Nachteile zu verfallen möchte ich von Ihnen wissen:

* Wie steht ihre Partei in S.-H. im Allgemeinen und Sie im speziellen zu der Idee des BGEs?
* Wie schätzen sie die Möglichkeit ein, mit diesem Konzept ein sozialeres und wirtschaftlich stabileres (durch Stärkung des Binnenmarktes) Europa auf den Weg zu bringen?
* Welche Alternativen bieten sich Ihrer Meinung nach zum status quo und zum BGE? Der Vorschlag von Herrn Glos "fragwürdiges Existenzminimum nur gegen Arbeit"?


Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Internetseiten:

www.buergerinitiative-grundeinkommen.de
www.unternimm-die-zu kunft.de
www.grundeinkommen-hamburg.de

mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Rainder Steenblock
3Empfehlungen
06.08.2008
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden gerne beantworten will.

Ihre Fragen verstehe ich dahingehend, dass Sie gerne eine Einschätzung von mir hätten, wie ich im Allgemeinen zum BGE stehe, nicht zu den teilweise stark variierenden unterschiedlichen Modellen.

Vorweg: Die visionäre Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) hat zweifellos ihren Charme. Der hinter dem BGE stehende Gedanke, jedem Menschen einen bestimmten Betrag (je nach Modell zwischen 600 und 1500 Euro) zur Existenzsicherung ohne Gegenleistung zukommen zu lassen, wäre ein radikaler Wechsel gegenüber der bisherigen Sozialpolitik mit ihrem Konzept des "Förderns" bei gleichzeitigem "Fordern". Letztere Komponente würde - mit allen dahinterstehenden Konsequenzen - durch die Einführung eines BGE wegfallen.

Befürworter des Grundeinkommens betonen daher die Möglichkeit der Verwirklichung alternativer Lebenskonzepte sowie die Chance einer grundlegenden Vereinfachung der Steuersysteme und ein damit einhergehender Bürokratieabbau durch den Wegfall sämtlicher bisher gekannter sozialer Transferleistungen.

Wie sie vielleicht wissen, wird innerhalb meiner Partei Bündnis 90/Die Grünen das BGE intensiv diskutiert. Einige Landesverbände, so zum Beispiel Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, sprachen sich auf ihren Parteitagen für ein Grundeinkommen-Modell aus. Bündnis 90/Die Grünen ist die einzige Partei, die der visionären Idee des Grundeinkommens auf einem Bundesparteitag diskutierte. Damals setzten sich die Befürworter einer so genannten Grünen Grundsicherung - wenn auch knapp - gegen die Befürworter eines Grundeinkommens durch. Hierdurch erklärt sich, dass in der Grünen Grundsicherung auch Elemente des BGEs, wie zum Beispiel die Einführung einer bedingungslosen Grundsicherung für Kinder, eingeflossen sind.

Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein hat auf seinem Parteitag vom 11. November 2007 mit knapper Mehrheit einen Beschluss zur Einführung eines Grünen Grundeinkommens gefasst. Den Beschluss mit dem Titel "Das Grüne Grundeinkommen: Individuell, Existenz sichernd, bedingungslos. Für einen neuen sozialen Zusammenhalt" finden sie hier
www.sh.gruene.de , die Rede des Landesvorsitzenden Robert Habecks, finden sie hier: www.sh.gruene.de

Der schleswig-holsteinische Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich nach wie vor für ein Grünes Modell des Grundeinkommens ein. So heißt es in einem Beschluss der auf dem Landesparteitag am 19.04.2008 in Schleswig gefasst wurde: "Diese Vision verfolgen wir weiter und kämpfen für innerparteiliche und gesellschaftliche Mehrheiten." Gleichzeitig, so heißt es in dem Beschluss weiter, sei man sich darüber im Klaren, dass sich dieses Modell "nicht unverzüglich umsetzen lassen wird".

Zu meiner persönlichen Meinung zum BGE: Wie bereits angesprochen, hat das BGE durchaus Charme. Meine Vorstellung von einer solidarischen Gesellschaft sieht jedoch anders aus. Während die bestehenden BGE-Modelle alle Individuen gleich behandeln wollen - was grundsätzlich ja auch sehr lobenswert ist - muss eine solidarische Gesellschaft meines Erachtens nach durchaus Partei für Einzelne, nämlich die Schwächsten der Gesellschaft, ergreifen. Ihre Förderung würde in BGE-Modellen zu kurz kommen. Darüber hinaus haben die Ermöglichung einer demokratischen gesellschaftlichen Teilhabe und die Unterstützung der Menschen bei der Entfaltung ihrer individuellen Potentiale durch den Staat aus meiner Sicht mehr Komponenten als die bloße Alimentierung von BürgerInnen. Diese allein eröffnet langfristig keinen ausreichenden Raum für alternative Lebensentwürfe. Eine Grundsicherung darf sich somit aus meiner Sicht nicht bloß auf die Komponente der Existenzsicherung beschränken, sondern muss vielmehr um eine zweite Komponente, die Teilhabegarantie, ergänzt werden.

Zu den Umsetzungsmöglichkeiten von BGE-Modellen auf europäischer Ebene:
Keine Frage: Die zunehmend wachsende soziale Ungleichheit innerhalb Europas lässt die Beantwortung der Frage, wie ein soziales Europa aussehen könnte, dringender denn je erscheinen: Meines Erachtens nach ist aber, was die Beantwortung dieser Frage und in diesem Zusammenhang die Umsetzungschancen eines BGE in einer zunehmend globalisierten Welt und einem sich weiter transnational vernetzendem Europa angeht, Skepsis angebracht. Selbst die Befürworterinnen und Befürworter eines Grundeinkommens räumen ein, dass selbst ein bundeseinheitliches Grundeinkommen nicht ausreichend durchdacht ist und sich die Umsetzung als schwierig erweisen würde. Eine Übertragung von BGE-Modellen auf die europäische Ebene ist aus meiner Sicht zum heutigen Zeitpunkt nahezu ausgeschlossen. Ein BGE kann meines Erachtens nach keine Alternative zum bestehenden europäischen Sozialmodell, das zweifellos reformiert und auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingestellt werden muss, darstellen. So können, um nur ein Beispiel zu nennen, die europäischen Rentensysteme nicht über Nacht abgeschafft werden, sondern müssten noch über viele Jahrzehnte die erworbenen Ansprüche von Arbeitnehmern bedienen.
Dazu, wie ein soziales Europa aussehen könnte, macht meine Partei Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge. Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.gruene-bundestag.de

Ich danke Ihnen an dieser Stelle für das Interesse an meiner Arbeit und hoffe, Ihre Fragen in einem für Sie befriedigendem Maße beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen nach Pinneberg,

Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Umwelt
31.01.2009
Von:

Herr Steenblock, ich möchte gern wissen, wie Sie gestern bei der Abstimmung über ASSE votiert haben.
MfG, , Quickborn
Antwort von Rainder Steenblock
3Empfehlungen
12.02.2009
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 31. Januar 2009. Sie wollten von mir wissen, wie ich mich bei der Abstimmung zum "Asse II" verhalten habe. Meine Beweggründe, die Novelle des Atomgesetzes, über die im Bundestag beraten wurde, abzulehnen, möchte ich Ihnen im Folgenden gerne aufzeigen.

In der aktuellen Novelle des Atomgesetzes setzt die Bundesregierung einen neuen Rechtsrahmen für die Schließung des "Möchtegern-Endlagers Asse II" nach Atomrecht. Dagegen ist zunächst wenig einzuwenden, schließlich hatte meine Fraktion bereits nach einer ganzen Serie von Hiobsbotschaften (Wassereinbruch in die Stollen, Austreten radioaktiv verseuchter Lauge, Diskussion um Einsturzgefahr, Fässer mit ungeklärter Herkunft etc. pp.) im Frühjahr 2007 gefordert, dem Helmholzzentrum in München als früheren Betreiber die Aufsicht über das Lager ein für allemal zu entziehen und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu übertragen.

Da der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch eklatante Mängel aufweist, haben meine Fraktion und ich uns entschlossen, diesem nicht zuzustimmen. Unsere Ablehnung gilt bis zur Beseitigung dieser Mängel. Zwar befürworte ich, dass die "Asse II" mit der Novelle in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) übergeht, wie dies meine Fraktion bereits vor knapp zwei Jahren gefordert hat, und die Schließung der maroden Atommüllkippe entsprechend dem Atomgesetz über einen Planfeststellungsbeschluss erfolgen soll, gleichzeitig muss der Schließung der Asse aus meiner Sicht jedoch zwingend ein wissenschaftlich seriöser und umfassender Vergleich aller möglichen Optionen vorangehen. Dies hat die Koalition aus CDU/CSU, SPD und FDP in ihrem Gesetzentwurf jedoch verpasst. Stattdessen ist die "unverzügliche Stilllegung" des Lagers vorgesehen. Nach jahrzehntelanger Schlamperei sollte die Sicherheit bezüglich des weiteren Vorgehens der "ASSE II" zumindest zum jetzigen Zeitpunkt absolute Priorität haben. Dies muss auch so im Gesetz verankert werden.

Das Desaster im ehemaligen Forschungslager "Asse II" kostet bis heute mindestens 2,5 Milliarden Euro; eine Summe, die sich in Zeiten von Milliarden-Rettungspaketen zwar relativ gering ausnimmt, in Wirklichkeit jedoch riesig ist. Sie soll nach dem Willen der "ganz großen Koalition", bestehend aus CDU/CSU, SPD, FDP, zu hundert Prozent dem deutschen Steuerzahler aufgebürdet werden. Dieses Vorgehen empfinden meine Fraktion und ich als geradezu skandalös.

Während die großen Energiekonzerne Milliardenumsätze einfahren, wird von Seiten der CDU/CSU, SPD und FDP der Vorstoß gewagt, einen solchen Passus in das Gesetz zu schreiben. So wird versucht, den Betreibern der Atomkraftwerke ein "Freifahrtschein" auszustellen. Zur Erinnerung: Viele der in der "Asse II" eingelagerten Atommüll-Fässer stammt aus kommerziell betriebenen Atomkraftwerken. Eine interne Liste über die Einlagerungen in der "Asse II" hat deutlich gezeigt, dass das Forschungslager vor allem in den 70er Jahren von den Betreibern der damals in Betrieb befindlichen AKW zur billigen Entsorgung ihrer kommerziellen Atomabfälle genutzt wurden.

Auch wenn wir gegen die Übermacht aus CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag vorerst gescheitert sind, kann ich Ihnen versichern, dass weder ich noch meine Fraktion diesen Kotau vor der Atomwirtschaft einfach hinnehmen und auch in Zukunft weiterhin alles versuchen werden, die Atomwirtschaft an den Sanierungskosten des ehemaligen Forschungslagers "Asse II" zu beteiligen. Aus unserer Sicht ist es nur logisch, die Profiteure von gestern an den Kosten von heute zu beteiligen.

Für Ihr Interesse an meiner Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken und hoffe, Ihnen meine Beweggründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD und FDP aufgezeigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen nach Quickborn,

Ihr Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Finanzen
18.02.2009
Von:

Sehr geehrter Rainder Steenblock,

ich möchte von Ihnen gerne wissen, wie Sie zum Ehegattensplitting stehen.

Mit freundlichen Grüßen!
SILKE FABER
Antwort von Rainder Steenblock
3Empfehlungen
23.02.2009
Rainder Steenblock
Hallo ,

herzlichen Dank für die Frage zum Ehegattensplitting und zu den Reformideen hinsichtlich eines Familiensplittings. Gerne lege ich die Position der bündnisgrünen Bundestagsfraktion und das grüne Modell einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag dar. Das 1958 eingeführte Ehegattensplitting kommt aus einer Zeit, in der Ehe und Familie zumeist "eins" waren. Zwar ist es bis heute überwiegend so, dass die Frauen wegen der Kinder beruflich zurückstehen, die Männer die Hauptverdiener sind und sich daraus die verschieden hohen Erwerbseinkommen begründen. Trotzdem hat sich unsere Gesellschaft seit 1958 wesentlich verändert. Frauen sind heute u.a. durch ihre besseren Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen häufiger erwerbstätig. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Die Anzahl alternativer Familienformen hat zugenommen. Viele Eltern sind nicht verheiratet. Die Scheidungsraten sind rasant gestiegen und auch die Zahl der "Zweit-Ehen" hat zugenommen. Durch veränderte Lebensstile ist auch der Anteil der gewollt oder ungewollt kinderlos lebenden Ehepaare größer geworden.

Tatsache ist, dass viele Ehepaare aufgrund unterschiedlich hoher Einkommen stark vom Ehegattensplitting profitieren. Der Splittingvorteil ist nämlich umso größer, je höher das Haushaltseinkommen und je größer die Differenz zwischen den individuellen Einkommen der PartnerInnen ist. Und das ist ungerecht – egal ob mit oder ohne Kinder. Das Ehegattensplitting fördert auch nicht einmal die Ehe selbst, sondern nur den Unterschied in den Einkommensverhältnissen beider Eheleute.

Seit Jahren führt dies immer wieder zu öffentlichen Diskussionen darüber, ob das gegenwärtige Ehegattensplitting noch zeitgemäß ist. Unsere Kritik setzt vor allem an der fehlerhaften Zielorientierung an. Die Förderung von Kindern steht nicht im Mittelpunkt. Problematisch sind vor allem seine verteilungspolitischen Auswirkungen sowie gleichstellungspolitischen Konsequenzen.

Auch wenn gut die Hälfte der verheirateten Eltern davon profitieren, ist das Ehegattensplitting keine Familienförderung! Das Splitting knüpft nicht an das Vorhandensein von Kindern an. Auch nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Ehegattensplitting rechtlich von der Familienförderung zu trennen. Die eigentliche Familienförderung sind alle Transferleistungen wie der "Förderanteil" des Kindergeldes, das Erziehungsgeld, künftig Elterngeld, und die Ausbildungsförderung.

Kurz gesagt: Das Ehegattensplitting begünstigt unverhältnismäßig Alleinverdiener-Ehen mit hohem Einkommen. Es gibt vor allem Frauen einen Anreiz, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden bzw. so spät ins Erwerbsleben zurückzukehren, dass ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegen Null sinken. Und betrachtet man das Ehegattensplitting in der Verteilung zwischen alten und neuen Bundesländern, so zeigt sich, dass es ein Steuermodell ist, dessen finanzielle Vorteile sich vor allem zu Gunsten der privaten Haushalte in den alten Bundesländern auswirken.

Immer wieder werden Rufe zur Umgestaltung des Splittings laut: Auch die Union will im Rahmen ihres Grundsatzprogramms vom Ehegatten- zum Familiensplittings wechseln.

Auf den ersten Blick scheint der Name "Familiensplitting" zu überzeugen. Natürlich sollen Kinder bei der Steuererklärung "zählen"; auch klingt es überzeugend, die mit ihnen verbundenen Kosten steuerlich einfach und transparent berücksichtigen zu können.

Das Familiensplitting würde aber praktisch die Ausdehnung der ungerechten Auswirkungen des Ehegattensplittings auf die Kinder bedeuten. D.h. das Gesamteinkommen würde fiktiv auf die Zahl der Familienmitglieder verteilt und dann besteuert. Die Steuer fiele damit abhängig von der Einkommenshöhe und der Zahl der Familienmitglieder geringer aus, als wenn das Einkommen nicht geteilt würde. Mit anderen Worten: Je höher das Einkommen, desto größer der Steuervorteil – bei gleicher Kinderzahl.
Bei genauerer Betrachtung stellen wir deshalb Folgendes fest:

Das Familiensplitting käme vor allem Familien im obersten Fünftel der Einkommensverteilung zugute.
Beim "französischen Splitting" würde sich für Familien mit ein oder zwei Kindern kaum etwas ändern, weil das Kindergeld in Deutschland für diese Kinder deutlich höher ist als in Frankreich.
Nur Familien mit drei oder mehr Kindern und sehr hohem Einkommen würden bei dieser Reformvariante steuerlich stärker entlastet als im derzeitigen Ehegattensplitting.
Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für die nicht oder weniger
verdienende EhepartnerIn ergäben sich (wie auch beim Ehegattensplitting)
nicht.
Das Familiensplitting würde den Staat hohe Steuermindereinnahmen kosten, seine Kinder fördernde Wirkung wäre weiterhin nicht zielgenau und auch nicht verteilungsgerechter – ganz im Gegenteil!

Bündnis 90/Die Grünen lehnen deshalb das Familiensplitting grundsätzlich ab. Familienförderung in Deutschland muss aus unserer Sicht konsequent auf die Förderung von Kindern orientiert werden. Dabei muss uns schon aus Gründen der Chancengleichheit jedes Kind gleich viel wert sein. Und wir müssen uns angesichts leerer Kassen gut überlegen, wie wir gezielt in Kinder investieren.

Der grüne Vorschlag für eine Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung ist einfach: Jeder, der arbeitet, wird separat besteuert. Es gibt keine Zusammenveranlagung der Ehegatten mehr. Die Steuerklassen III, IV und V können aufgehoben werden. Das ist ein kleiner Beitrag zur Vereinfachung des Steuersystems.

Da das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass das gemeinsame Existenzminimum von EhepartnerInnen steuerfrei bleiben muss, sieht der grüne Vorschlag einen bestimmten Höchstbetrag vor, der von dem Einkommen des besser verdienenden Partners auf der geringer verdienenden PartnerIn übertragen werden kann. Dieser muss den übertragenen Betrag dann bei sich versteuern. Diese Übertragung wird pauschal unterstellt und sie muss nicht nachgewiesen werden. Es entsteht weiterhin ein Steuervorteil, weil die progressive Besteuerung höherer Einkommen abgemildert wird. Dieser Vorteil ist aber bei höheren Einkommen deutlich kleiner als heute. Bei kleinen Einkommen entstehen keine finanziellen Nachteile gegenüber heute.

Die daraus zu erwartenden Steuermehreinnahmen müssen zielgenau, wirkungsvoll und gerecht in Kinder investiert werden. Großen Handlungsbedarf sehen wir beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Mütter und Väter sollen in allen Bundesländern verbesserte Möglichkeiten erhalten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Auch die beitragsfreie Kita soll auf diese Weise realisiert werden.

Bei der Gestaltung der finanziellen Transfers und der Steuerprivilegien für Familien waren wir in den vergangenen Jahren so erfolgreich, dass wir heute die kinderpolitischen Schwerpunkte an anderer Stelle sehen. So ist in den vergangenen Jahren mit grüner Beteiligung die direkte materielle Förderung für Familien deutlich erhöht worden. Leistungen wie das Kindergeld und steuerliche Freibeträge, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungsleistungen oder das BaföG haben wir beträchtlich angehoben. Deutschland liegt hier im europäischen Vergleich im oberen Drittel. Schlusslicht sind wir dagegen bei der Kindertagesbetreuung.

Die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag würde die Möglichkeit schaffen, auch bei der Kinderbetreuung aufzuholen. Wir legen damit unseren Schwerpunkt auf Ausbau und Angebot einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Zugleich wollen wir den Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung für Kinder ab einem Jahr durchsetzen und verwirklichen.
Die Vereinbarungen der schwarz-roten Koalition zur Kinderpolitik lassen diese klare Prioritätensetzung leider vermissen. Die Umsetzung bleibt weiterhin vage, über die Finanzierung wird weiter heftig gestritten. Wir dagegen machen konstruktive Vorschläge für eine bessere Förderung von Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
25.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steenblock,

Folgendes ist im Interesse der Allgemeinheit und der Grünen

SEHR EILBEDÜRFTIG!

Werden Grüne bei der Bundestagswahl Sitze verlieren, weil Herr Steinbrück - ohne rechtlichen Zwang! - den Spendenvorsprung von Union und FDP(allgemein bekannt) dadurch vergrößert, daß er unterstützten Banken(Staatsanteil unter 25 %) Parteispenden erlaubt?

Auf die Frankfurter Allgmeine Zeitung vom 17.3.09 - Spenden unter dem Rettungsschirm - wird hingewiesen.

Frau Dr. Hendricks erklärte am 5.3. und 31.3.09 in Abgeordnetenwatch:
Ich versichere für den Parteivorstand der SPD, daß wir Spenden von unterstützten Unternehmen nicht annehmen werden. Das Parteiengesetz konnte die Aufgaben des Finanzmarktstabilisierungsfonds nicht vorwegnehmen.

Wenn nur 5 unterstützte Unternehmen in den nächsten 4 Monaten monatlich 50.000 Euro jeweils an die Unionsparteien und die FDP - das bringt diesen Parteien jeweils 1 Million Euro! - spenden, wird dies erst lange nach der Bundestagswahl bekannt ! ! !
Die Empörung in der Öffentlichkeit wird am Verlust der Bundestagssitze nichts ändern.

Die EU fordert: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum, Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen(Kommissionsmitteilung vom 5.12.08).

Wenn Union und FDP nach der Bundestagswahl die Parteispenden mit einem Abweichen von der EU-Vorgabe honorieren, ist das m.E. Korruption.

Welche EU-Kommissionen sind für die Themen Bankenrettung, Wettbewerb und Korruption zuständig? Werden Sie durch Nachfragen KURZFRISTIG feststellen, ob Herr Steinbrück gegen EU-Recht verstößt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rainder Steenblock
2Empfehlungen
15.05.2009
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. April 2009. Ich habe mich über Ihr Interesse an meiner Arbeit sehr gefreut. Ihre Besorgnis, dass es durch die Gewährung von Hilfsleistungen an Bankinstitute zu Interessenskonflikten im Sinne des Parteispendengesetzes kommen könnte, teilen wir zumindest bedingt.

Aus diesem Grund haben meine Fraktion und ich den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages um die Klärung der Fragen gebeten.

Die Europäische Kommission (KOM) hat in ihrer Mitteilung vom 13. Oktober 2008 über die Anwendung der Beihilfevorschriften auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten einen Leitfaden für einen allgemeinen Rahmen vorgelegt. Er ermöglicht es, die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Stabilisierung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Finanzsektors rasch auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften des EG-Vertrages (EGV) über staatliche Beihilfen zu überprüfen. Danach müssen gewährte Beihilfen auf das zur Erreichung ihres rechtmäßigen Zwecks gebotene Mindestmaß beschränkt sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden bzw. minimiert werden.

Die Mitteilungen zu diesem Themenkomplex haben keine Rechtsverbindlichkeit, da sie keine Rechtsetzungsakte sondern als Bekanntmachungen und Mitteilung bezeichnet werden. Der konkrete Wortlaut der Mitteilungen spricht gegen eine Rechtsverbindlichkeit: Die Inhalte der Kommissionsmitteilungen sind im Fall der Bankenmitteilung als "Leitfaden" und im Fall der Rekapitalisierungsmitteilung ebenfalls als "Leitfaden" und als "Orientierungshilfe" bezeichnet. Die Mitgliedstaaten können sich bei ihren nationalen Regelungen daran anlehnen. Die verbindliche Umsetzung wird nicht verlangt. Im Weiteren sind viele der Vorgaben der Kommission so formuliert sind, dass sie "bedacht" werden sollen oder dass die Mitgliedstaaten "erwägen" können.

Die Bundesregierung teilt unsere Auffassung, dass Spenden an politische Parteien durch begünstigte Finanzinstitute Element aggressiver Geschäfts- oder Expansionsstrategien sein können, nicht. Die Zahlungen seien nicht geeignet, die Position dieser Finanzinstitute im Wettbewerb so zu verändern, dass von einer unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrung auszugehen sei. Auch könne bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen der Annahme von Unterstützungsmaßnahmen und Spenden an politische Parteien hergestellt werden. Unsere Besorgnis, es könne zu einem Missbrauch der Unterstützungsmaßnahmen kommen, teilt die Bundesregierung demnach nicht.

Zudem verweist die Bundesregierung auf das Parteiengesetz, welches das Spendenannahmeverbot abschließend regelt. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 Parteiengesetz (PartG) dürfen Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 % übersteigt.

Lieber Herr , wir teilen Ihre Sorgen, dass es durch die Gewährung von Bankenhilfen, die oftmals im Milliardenbereich liegen, zumindest zu problematischen Interessenskonflikten - nicht nur für kleinere Parteien - kommen könnte. Wir versprechen Ihnen zugleich, dass wir, nicht zuletzt aus einem begründeten Eigeninteresse, aber auch im berechtigten Interesse des deutschen Steuerzahlers, auch weiterhin alles in unserer Macht stehenden tun werden, die Gewährung der Bankenhilfen so transparent wie möglich zu gestalten. Natürlich werden wir auch die Spenden der vorher unterstützen Banken an die Parteien hierbei berücksichtigen.

Die unterstützten Banken sollten sich nach unserer Auffassung genau überlegen, ob sie an Parteien in einer derartigen Situation überhaupt spenden. Auch die begünstigten Parteien sollten sich genau überlegen, ob Sie solche Spenden annehmen.

Für Ihr Interesse an meiner Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,

Rainder Steenblock
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