Rainder Steenblock (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rainder Steenblock
© DBT/ Thorsten Berndt
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologe, Landesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pinneberg
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
weitere Profile
Die grüne Bundestagsfraktion hat sich bisher als einzige Fraktion des Deutschen Bundestages zum Schutz vor Passivrauchen klar positioniert. Einstimmig wurde am 27.06.2006 ein Eckpunktepapier und ein Antrag verabschiedet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
07.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Steenblock

Wo bleibt Ihr Einsatz für ein längs überfälliges Tempolimit?
Und warum soll ein Wirt nicht selbst entscheidebn ob er Raucher oder Nichtraucher als Kunden bevorzugt.? Ich bin Nichtraucher und wenn ich nicht in ein Raucherrestaurant gehen will dann gehe ich nicht,aber das kann ich schon ganz allein entscheiden.Und meine Mitmenschen bestimmt auch.
VIEL wichtiger ist die Frage ob ich meine Gesundheit gefährden lassen muss nur weil einige wie verückt herumrasen müssen und 200 oder mehr PS brauchen um meistens eine Person zu bewegen.

Mit freundlichem Gruß O.
Antwort von Rainder Steenblock
3Empfehlungen
13.03.2007
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

die beiden Themen, die Sie ansprechen – Tempolimit und Nichtraucherschutz – in eine Rangliste der Gesundheitsgefährdungspotenziale zu bringen, finde ich nicht überzeugend. In beiden Bereichen besteht Handlungsbedarf.

Zum Tempolimit: Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist aus Klimaschutz- und Sicherheitsgründen sinnvoll und wird deshalb von den Grünen schon immer gefordert. Ohne die Reduzierung des CO2-Ausstoßes auch im Verkehrsbereich ist der Klimawandel nicht zu stoppen. Durch zahlreiche Untersuchungen ist zudem nachgewiesen, dass ein gleichmäßigeres Fahren mit weniger Brems- und Beschleunigungsvorgängen sowohl Sprit einspart als auch die Häufigkeit und Schwere von Unfällen reduziert. Ein Tempolimit würde hier zu Lande ein wichtiges Signal setzen – hin zu umweltfreundlicheren und preiswerteren Autos und gegen den Wettbewerb der Autohersteller um immer schnellere und größere Wagen, die schwere Unfälle verursachen.

Zum Nichtraucherschutz: "Toleranz gegenüber Rauchern" und "Wahlfreiheit" sind beim Nichtraucherschutz schon deshalb keine Argumente, weil es um die Gesundheit der Menschen geht. Alle Angestellten, auch die in der Gastronomie, haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz, der ihrer Gesundheit nicht schadet. Die Gesundheitsgefahren durch Nikotin sind hinreichend belegt. Passivrauchen schadet allen – RaucherInnen und NichtraucherInnen. Nicht mitrauchen zu wollen, hat nichts mit Intoleranz zu tun, sondern mit Selbstschutz vor massiven Angriffen auf die Gesundheit. Raucherzonen in Gaststätten schützen NichtraucherInnen nicht. Erschreckend ist die Macht der Tabaklobby, die den längst überfälligen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten bisher verhindert hat. Die Zeche zahlt die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten. Andere EU-Länder haben es längst vorgemacht: Rauchfreiheit in der Gastwirtschaft ist praktikabel und stößt auf positive Resonanz.

Herzliche Grüße,
Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Steenblock,

die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hat eine Kampagne zur Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahren gestartet und sammelt derzeit dafür Unterschriften.
Halten Sie diese Kampagne für unterstützenswert und wann wird sich der Bundestag mit diesem Thema beschäftigen?

mfG
Antwort von Rainder Steenblock
1Empfehlung
05.04.2007
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Thema einer Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens. Es gibt einige Punkte, die für ein derartiges Verbotsverfahren sprechen. So dient die NPD als Sammelbecken rechtsextremer Kräfte in der Bundesrepublik und trägt zur Vernetzung der rechten Szene bei. Sie würde durch ein Verbot Geld verlieren, z.B. die staatliche Parteienfinanzierung und Fraktionszuschüsse, mit dem sie jetzt Neonazi-Strukturen unterstützt. Im weiteren würde rechten Gewalttätern der parteipolitische Nährboden entzogen werden.

Aber es gibt auch eine Reihe von Argumenten, die gegen ein solches Verfahren sprechen. Die Gefahr des Scheiterns vor Gericht ist groß, da V-Leute in den NPD-Führungsetagen integriert sind und der Verfassungsschutz nicht bereit ist, diese abzuziehen. V-Leute sind wichtig, um über Aktivitäten der NPD informiert zu sein. Auch wäre durch die Gründung von Nachfolgeorganisationen / Splittergruppen die Szene schwerer kontrollierbar als es die jetzige NPD ist. Durch ein erfolgreiches Verfahren erhalten NPD-Funktionäre Märtyrer-Image unter ihrer Anhängerschaft und es könnte ihrer Ideologie Kultstatus einbringen. Derartige Verbote besitzen Anziehungskraft bei jungen Menschen.

Ein Verbotsverfahren darf nicht aus Gründen der politischen Opportunität eingeleitet werden. Die Wahlerfolge der NPD waren Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler. Nur wenn wir analysieren, warum Menschen so entschieden haben, können wir dies bei künftigen Wahlen verhindern. Wir müssen die Zivilgesellschaft stärken, alternative Lebenskonzepte aufzeigen und fördern. Politikerinnen und Politiker sind herausgefordert zu einer Übereinstimmung von Worten und Taten. So entsteht bürgernahe und glaubwürdige Politik, die Menschen ermutigen und zu eigener Aktivität motivieren kann. Dies muss unsere Zielrichtung sein. Deshalb lehne ich ein NPD-Verbotsverfahren unter den aktuellen Umständen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Steenblock,

als Einwohner und Betroffene möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf "unser" Dorf Bönningstedt lenken. Von der B4 durchteilt und somit mit allen Vor- und Nachteilen einer solch wichtigen Verbindung nach Hamburg gesegnet, stehen zur Zeit drei Großprojekte kurz vor ihrer Realisierung, die den Verkehrsfluss nach und von Hamburg über die Bundesstraße 4 / Kieler Strasse für immer verändern werden.

1. ehemaliges Mühlengelände, Bebauungsplan 23
2. Neubau Gartencenter Dehner, Bebauungsplan 30
3. Zu- und Abfahrt Neubaugebiete Bendloh 1 und 2 / Am Markt

Jedes dieser Projekte bedeutet einen enormen Zuwachs an Ein- und Abbiegern auf die B4. Nur zum geänderten Bebauungsplan 23 existiert bislang eine Verkehrsplanung für dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen. Die drei Projekte werden nicht in ihrer Gesamtheit und ihrem daraus resultierenden Einfluss auf die B4 betrachtet, sondern jeweils separat.

Die beiden Fragen, die wir uns stellen und an Sie richten sind folgende:

Um eine sinnvolle Verkehrsplanung für die B4 in Bönningstedt im Sinne der Anwohner, der Berufspendler und der Kunden der neuen gewerblichen Anziehungspunkte zu erstellen, müssen alle drei Projekte zusammen betrachtet werden – warum geschieht das nicht?

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Verkehrsfluss auf der B4 zu wichtig ist, als dass man sich von den Ergebnissen von drei unabhängig voneinander enstandenen Verkehrskonzepten verblüffen lassen sollte?

Wir möchten Sie bitten, unsere Fragen von Ihrer Warte aus zu betrachten und uns zu beantworten.

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte +
Bönningstedt
Antwort von Rainder Steenblock
2Empfehlungen
15.06.2007
Rainder Steenblock
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Inhaltlich ist es ein kommunalpolitisches Thema, für das ich als Bundestagsabgeordneter erst einmal nicht der richtige Ansprechpartner bin. Trotzdem möchte ich vor dem Hintergrund meiner kommunalpolitischen Erfahrung aus Halstenbek zu den Fragen grundsätzlich Stellung beziehen.

Kommunale Planungen (B-Päne und Baugenehmigungen) werden auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen und Landschaftsplänen, die übergeordnete Planungsziele definieren, festgelegt. Eine Kommune sollte in diesen Plänen und eventuell in einem zusätzlichen Entwicklungskonzept ihre Ziele festgelegt haben. Dabei sollten neben Verkehrsfragen auch die Fragen der wohnortnahen Versorgung, der Infrastruktur im Bereich von Kindertagesstätten über Schulen bis zu Angeboten für Seniorinnen und Senioren berücksichtigt sein. Die Verkehrsfragen sollten sich dabei nicht nur auf die Fragen des Automobils beschränken, sondern beispielsweise auch die Anbindung an das Netz des Öffentlichen Nahverkehrs beinhalten.

Für eine solche nachhaltige und zukunftsorientierte Planung und natürlich auch für die Verabschiedung von Bebauungsplänen (B-Pläne) in einer Kommune ist die jeweilige Gemeindevertretung zuständig. Diese Politikerinnen und Politiker sind bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen die richtigen Ansprechpartner. Im Weiteren besteht für die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune im Rahmen der Auslegung der B-Pläne die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Ich halte diesen Ablauf und diese Zuständigkeiten, die Bestandteil unserer föderalen Struktur sind, für sinnvoll und ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, über diesen Weg Ihre Bedenken gegenüber den Entscheidungsträgern deutlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainder Steenblock
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.08.2007
Von:

Guten Tag Herr Steenblock

Haben sie schon die neue Yacht # 18 vom 22.08.2007 gelesen?
Als einer der zuständiegen Personen für auch für Europa Recht, würde die Anfrage schon den richtiegen Mann treffen, wie kommt es das eine Europäische Lizenz nicht vom Bundesverkehrsministerium an erkannt wird .

Mit freunlichem Gruß

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in den öffentlichen Medien ist dieser Tage vom Verteidigungsminister Jung die Äußerung gemacht worden, dass er "einen außergesetzlichen Notstand sehe und den Abschuss einer entführten Passagiermaschine, die von Terroristen gekapert worden ist, befehlen würde".

Diese Äußerung ist offensichtlich nach der Gesetzeslage und dem einschlägigen Urteil des BverfG. nicht gesetzeskonform und, vor allem, vom Grundgesetz nicht gedeckt.

Welche Maßnahmen werden Sie als Abgeordneter des deutschen Bundestages ergreifen, um den Verteidigungsminister wieder auf den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bringen.
Antwort von Rainder Steenblock
4Empfehlungen
08.10.2007
Rainder Steenblock
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage zum Thema "Abschuss von entführten Passagiermaschinen".

Die Äußerung des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Jung ist nicht tragbar. Der Vorschlag des CDU-Politikers, entführte Passagierflugzeuge auch ohne gesetzliche Grundlage abzuschießen, passt nicht zu der Verpflichtung eines Bundesministers, die Verfassung zu schützen. Ein Minister muss die Grenzen, die ihm das Grundgesetz setzt, akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 den Abschuss einer entführten Passagiermaschine im Terror-Fall verboten. Die Abwägung "Leben gegen Leben" verstoße gegen das Grundgesetz, hieß es in der Begründung. Jung sollte daher seinen Rücktritt erklären oder sich von den Äußerungen distanzieren.

Wir werden als GRÜNE Bundestagsfraktion und auch als Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema weiter verfolgen und auch gegen den Versuch der Grundgesetzänderung kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainder Steenblock
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