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Willi Zylajew
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Frage von Benjamin N. •

Frage an Willi Zylajew von Benjamin N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Herr Zylajew,

ich stelle mir bereits seit einigen Jahren die Frage, warum Arbeitslose nicht für (gemeinnützige) Tätigkeiten eingesetzt werden.

Meine schwangere Arbeitskollegin und ihr Mann sind vor kurzem umgezogen, da in ihrer kleinen Wohnung nicht genug Platz für den Nachwuchs gewesen wäre. Da in der Umgebung weder Verwandte noch Bekannte wohnten, mussten beide den kompletten Umzug praktisch alleine bewältigen (wobei beide noch Vollzeit arbeiten mussten) und mussten zusätzlich noch 2 teure Umzugshelfer anstellen. Warum kann meine Kollegin nicht 2 Arbeitslose als Umzugshelfer anfordern?

Ich wohne direkt am Marktplatz. Dieser wird jeden Morgen mit schweren Maschinen, benzinbetriebenen Handgeräten und 4 (bezahlten) Arbeitern von Laub befreit. Wieso kann die Stadt nicht 5 Arbeitslose (mit Besen ausgerüstet) anfordern, damit diese den Marktplatz von Laub befreien.

Für mehr Beispiele ist leider kein Platz, ich hoffe Sie können meinen Ansatz erkennen.

Es gibt noch unendlich viele Arbeiten, welche von Arbeitslosen übernommen werden könnten. Wie zum Beispiel Einkaufshilfen, Schülerlotsen, Hilfe für ältere Menschen usw.

Viele dieser Tätigkeiten werden durch teure Arbeiter und teure Maschinen, welche mit unseren Steuern finanziert werden, ausgeführt.

Immerhin werden Arbeitslose durch unsere Steuern finanziert. Ein Entgeld ist überflüssig, da Arbeitslose ohne jede Tätigkeit teilweise sogar mehr Geld als arbeitende Bürger erhalten. Sollten die angefoderten Personen nicht zur “Arbeit“ erscheinen wird das Arbeitslosengeld o. ä. gekürzt. Außerdem würde für jede Tätigkeit ein Nachweis ausgestellt. Das würde zusätzlich noch die Chancen auf einen neuen festen Job steigern oder auch aufzeigen, wenn ein Abeitsloser kein Interesse an einer Beschäftigung hat.

Durch diese Maßnahme wären unsere Steuern deutlich sinnvoller “angelegt“, Arbeitslose hätten wieder eine Beschäftigung und steuerzahlenden Personen könnte geholfen werden.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Noch,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de, bei der Sie sich für eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Arbeitslose aussprechen.

Mit Einführung der Hartz-Gesetze wurde der Grundsatz des Förderns und Forderns im Bereich der Arbeitsverwaltung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass arbeitslose Leistungsempfänger zwar Leistungen des Staates erhalten, im Gegenzug aber ausreichende Eigenanstrengungen vorweisen müssen. Hierzu gehört neben dem Besuch von verschiedenen Maßnahmen zur Weiterbildung auch die Annahme von Zusatzjobs (sog. Ein-Euro-Jobs). Bei mangelnder Mitwirkung sehen die Vorschriften bereits jetzt entsprechende Sanktionen vor.

Mit der jüngsten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente haben wir die wirksamsten Maßnahmen herausgefiltert und gestärkt. Maßnahmen, die keinen erkennbaren Nutzen brachten, wurden abgeschafft. Die Träger der Grundsicherung erhalten mehr Gestaltungsspielraum, so dass die persönliche Eignung der Arbeitssuchenden mehr in den Vordergrund rückt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem ein Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ins Leben gerufen, das darauf ausgerichtet ist, Arbeitssuchende durch „Bürgerarbeit“ an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Die „Bürgerarbeit“ besteht zumeist aus Beschäftigungen, die im öffentlichen Interesse liegen. Detaillierte Infos dazu gibt es im Internet unter

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/buergerarbeit-faq.pdf?__blob=publicationFile .

Sicherlich gibt es im Bereich der gemeinnützigen Arbeit von arbeitsuchenden Sozialleistungs-empfängern noch weiteren Optimierungsbedarf. Das Hauptaugenmerk muss allerdings darauf liegen, die Menschen in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Zylajew MdB