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Wiard Siebels
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Frage von Hauke D. •

Frage an Wiard Siebels von Hauke D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Siebels,

Als Student der Agrarwissenschaften und angehender Landwirt sehe ich mich und meine Berufskollegen stark von der durch Minister Meyer geforderten Änderung des Landesraumordnungsprogrammes bedroht.

Weite Teile unserer Betriebsfläche liegen im zukünftigen Moorschutzgebiet und sollen nach LROP 3.1.1 Ziffer 05 & 06 sogar wiedervernässt werden.
Dies würde eine Bewirtschaftung unmöglich machen!

Vor dem Hintergrund, dass Orte wie Wiesmoor aus dem Moor entstanden sind, die Bewohner ihr ganzes Leben dafür gaben, um das Moor mit eigener Hand zu kultivieren und zunächst mittels Landwirtschaft, dann durch z.B. das Kraftwerk eine wirtschaftsstarke Region hervorbrachten, dass die Landwirte mit diesem Moor umgehen und leben lernten, sehe ich den Entwurf des Landesraumordnungsprogrammes sehr kritisch.

Wie rechtfertigen Sie als Mitglied des Agrarausschusses dieses Vorgehen und wie wollen Sie es den betroffenen Landwirten erklären, dass in Zeiten sehr knapper Flächenversorgung und dadurch stetig steigender Pacht-/Kaufpreise bis zu 100 000 ha ldw. Fläche "verloren" gehen bzw. nicht mehr wirtschaftlich bearbeitet werden können?

Danke für Ihre Stellungnahme

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dietermann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 28.10.2014. Gerne komme ich Ihrer Bitte um eine Stellungnahme nach.

Derzeit befindet sich der Entwurf des Agrarministeriums zur Novellierung des Landesraumordnungsprogramms im Beteiligungsverfahren. Bis zum 31. Dezember 2014 kann sich die Öffentlichkeit an diesem Verfahren beteiligen. Das Beteiligungsverfahren dient dazu, dass alle Akteure ihre berechtigten Interessen und ihre Sorgen dem ML gegenüber mitteilen. Gerne können auch Sie sich mit einem Schreiben daran beteiligen und Ihre Bedenken darin äußern.

Das den Moorflächen grundsätzlich ein besonderer Schutz zugedacht werden soll, ist richtig. Diese bilden wichtige CO2-Speicher und stellen somit ein erhaltenswertes Gut dar. Gleichwohl nehmen wir die berechtigten Interessen der niedersächsischen Landwirtschaft ernst. Deshalb wird es mit der SPD-Landtagsfraktion keine Einschränkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung durch das LROP geben. Eine Wiedervernässung von Mooren kann nur erfolgen, wenn die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers erfolgt oder sich die Flächen in Landesbesitz befinden.

Im Verfahren zum Beschluss eines Landesraumordnungsprogramms ist ausdrücklich vorgesehen, das bis zur Beschlussfassung, zunächst aber vor allem bis zum 31.12. diesen Jahres, Stellungnahmen abgegeben werden können, die auch inhaltlich jedenfalls abgearbeitet werden müssen. Zur Zeit „sammelt“ das Ministerium alle diese Stellungnahmen und wird sie im Anschluss inhaltlich auswerten. Ich bedaure, Ihnen deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Auskunft über die endgültige Fassung dieses Programms (zur Zeit diskutieren wir ja lediglich über einen Entwurf) geben zu können. Sie dürfen aber versichert sein, dass wir alle Bedenken ernsthaft prüfen und ich schon heute zu der Einschätzung komme, dass sich am Entwurf Änderungen ergeben werden.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ganz herzliche Grüße sendet Ihnen

Wiard Siebels

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