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Frage von Markus M. •

Frage an Thomas Marquardt von Markus M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Marquardt,
sie zitieren nur die Ziele die erreicht werden sollen.

Zur Oberfinanzdirektionsfusion habe ich noch konkrete Fragen:

Gibt es oder wird es eine Untersuchungen geben,

- ob die Einsparungen tatsächlich erreicht werden?
- ob die Fusion zu einer Optimierung der Arbeit in der Finanzverwaltung geführt hat?
- ob die Kosten der Fusion höher waren, als die Einsparungen durch die Fusion?
- ob die in den Oberfinanzdirektionen eingesparten Stellen nicht nur an andere Stellen verlagert wurden? (Ist es richtig, dass das Finanzministerium von Herrn Norbert Walter-Borjans gleichzeitig personell unverhältnismäßig gewachsen wird und dort die Arbeit, die zuvor in den Oberfinanzdirektionen erledigt wurde, weniger effektiv gemacht wird?)
- ob die Finanzämter nun Aufgaben der Oberfinanzdirektion übernehmen und dadurch weniger Zeit für die Prüfung von Steuererklärungen haben?
Sofern Sie nur die Personalkosten ansprechen, bitte ich um eine Durchbrechung des haushaltsrechtlichen „Töpfedenken“ und auch eine Betrachtung der Steigerung der sonstigen Kosten - insbesondere der Fahrtkosten - an den drei (nicht zwei) Standorten der Oberfinanzdirektion.

Nunmehr gibt es anstelle von zwei Personalräten mit jeweils über zehn zum Teil freigestellten Mitgliedern (je einen für den Bezirk Münster und Rheinland) drei Personalräte mit mehreren freigestellten Mitgliedern (neben denen für die Standorte Münster und Köln auch einen für den gesamten Oberfinanzdirektion). ( http://www.dstg-nrw.de/GBPR2013/faq/faq.htm )
Auch wenn dies eine temporäre Lösung ist, sehe ich hier nicht die Sparmöglichkeit und die Verwaltungsvereinfachung.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei diesen Fragen Fakten und nicht das Bauchgefühl eines Abgeordneten interessant ist.

Mit freundlichen Grüßen
Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage!

Es trifft nicht zu, dass die Finanzämter Aufgaben der Oberfinanzdirektion übernehmen.

Ziel der Fusion ist die Steigerung von Effizienz durch den Abbau von Doppelstrukturen
sowie die landesweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung innerhalb der
Finanzverwaltung. Es gibt keine Entlassungen, die Einstellungen erfolgen entsprechend der
Ausbildungskapazitäten.

Ich gehe davon aus, dass die Auswirkungen der Fusion zu gegebener Zeit evaluiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Marquardt
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen