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Thomas Goppel
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Frage von Anselm B. •

Frage an Thomas Goppel von Anselm B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Goppel

da Sie aller vorraussicht gewählt werden, wollte ich mich erkundigen, wie ihre Haltung gegenüber den Waldorfschulen ist, die sich in ihrem Wahlkreis befindet?

noch einen erfolgreichen Wahlkampf

mit freundlichen Grüßen Anselm Balk

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Balk,

Sie sind daran interessiert zu wissen, wo und wie ich Waldorfschulen im Rahmen eines bildungspolitischen Gesamtangebotes einordne. Die dreigeteilte Antwort ist einfach gegeben:

1. Grundgesetz und Bayerische Verfassung formulieren die Wahl der Schule als einen Teil des Elternrechts. Im Rahmen der „Schulen in freier Trägerschaft“, die in unserem Land Voraussetzungen für Ihre Zulassung zum schulischen Wettbewerb selbst zu schaffen haben, gehört den Waldorfschulen nach anfänglichen Schwierigkeiten heute ein fester Platz. Eltern, die ihre Kinder dort unterrichten lassen wollen, ist die Möglichkeit landesweit eingeräumt.
2. Die Förderung der Waldorfschulen richtet sich wie bei den übrigen Anbietern (mit Ausnahme der Kirchen) nach gesetzlichen Vorgaben, die die Waldorfschulen selbst gerne verbessert sehen möchten. In dem Rahmen, in dem die Initiative der Schulträgerschaften mitgetragen werden kann und das offizielle Schulangebot entlastet, unterstreiche ich die Wünsche, die an den staatlichen Gesamtfinanzier herangetragen werden. Dass den kirchlichen Schulen dabei ein durch das Konkordat begründeter „Bonus“ zusteht, muss auf Sicht wohl so bleiben. Vertrag ist Vertrag.
3. Die Waldorfschulen bemühen sich, in der Zukunft ähnlich den Gastschulbeiträgen, die kommunale Schulanbieter untereinander verrechnen, in ein solches Ausgleichszahlungsmodell einbezogen zu werden. Die dazu unterbreiteten Vorschläge der Waldorfschulen halte ich für diskussionswürdig, will deshalb das Thema im Laufe der nächsten Legislaturperiode durchaus zur Sprache gebracht wissen: Die Maßgabe, dass der Elternwille über die für Kinder gewählte Schulform entscheidet, darf auf die Dauer nicht dazu führen, dass die besondere pädagogische Vorgehensweise auch in den Fällen zu Sonderlasten für die Eltern führt, in denen das allgemeine Schulwesen durch die Parallelführung einer Waldorfschule nicht beeinträchtigt wird.

Kurz und knapp: Das Angebot der Waldorf- oder Steinerpädagogik gehört zu den schulischen und unterrichtlichen Alternativen, die eine wachsende Zahl von Eltern für ihre Kinder vorgehalten wissen wollen. In dem Umfang, in dem die Organisation des offiziellen Schulwesens unter einer besonderen Erziehungsofferte nicht ausdrücklich leidet, befürworte und unterstütze ich die Förderung von Waldorfeinrichtungen in einem angemessenen, sicherlich deshalb stets in der Zukunft zur Diskussion stehenden Umfang.

Mit freundlichem Gruß und Dank für Ihre guten Wünsche
Gez. Dr. Thomas Goppel, MdL