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Thomas Goppel
CSU
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Frage von Martin R. •

Frage an Thomas Goppel von Martin R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Goppel,

auf Ihrer Facebookseite haben Sie sich dahingehend geäußert, dass es Qualitätsunterschiede zwischen verschiedenen "Lebenspartnerschaften" gäbe, was sich auch schon in der Bestandsicherung zeigen würde. Dies scheinen Sie als ein Argument gegen eine mögliche Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe zu meinen.

Daher frage ich Sie als verheirateten Mann, der ebenfalls nicht zur Bestandsicherung beiträgt, ob dieser Qualitätsunterschied nicht ausreichend ist, um solchen Paaren, die zwar die Vorteile einer Ehe ausnutzen, aber ihrer christlichen Pflicht sich zu vermehren nicht nachkommen, mit der Homoehe gleichzustellen und sie zukünftig nur noch als Lebenspartnerschaft anzuerkennen?

MfG MR

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Antwort von
CSU

Sehr geehrt Herr Reimann,

es lag und liegt mir fern, die Erziehungsbereitschaft und -Leistung Einzelner zu diskreditieren. Meine Äußerung stellt da nicht auf den praktischen Vollzug der Kinderbetreuung ab, sondern auf den REGELFALL, der aus der Menschheitsgeschichte in die Grundgesetze und unsere Verfassung gefunden hat und von daher Anspruch auf die Förderung durch den Staat erhebt. Kinder sind die Folge derMann/Frau- Beziehung, die auf die Generationenfolge abstellt. Nicht nur unser Staat will mit dieser Zusicherung dazu Veranlassung sein, dass es in einer neuen Generation den Nachwuchs gibt, den wir sicher unbestritten brauchen.
Meine Forderung stellte und stellt darauf ab, dass es in unserer Grundordnung den vorrangigen Fördertatbestand dieser Zeugungsgemeinschaft auch weiterhin gibt und geben muss. eine irgendwie geartete Herabwürdigung der andren Formen der Kinderbetreuung und -Erziehung ist damit nicht gemeint und auch nicht angesprochen. Aber es bleibt meine Überzeugung: Vater und Mutter, die ihre Kinder erziehen, sind die wegweisende Form der Familie, die zwar Ersatzformen jeder Art kennt, sie aber nicht in gleicher Weise den Anspruch auf staatliche Förderung erheben lässt. Andersdenkende sind dadurch nicht - wie so vielfältig behauptet - benachteiligt, weil anderes Verhalten nicht die staatliche Verpflichtung zur dann ungleichen Behandlung der Anspruchsteller auslöst.

Thomas Goppel