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Thomas Dörflinger
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Frage von Kai T. •

Frage an Thomas Dörflinger von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dörfling,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. Die Koalition unternimmt aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als "Leiharbeiter" bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs "Leiharbeiter" werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht. Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs "Leiharbeit" und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern. Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren. Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe "Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb" im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

MFG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

durch das Projekt „Abgeordnetenwatch“ ist es gelungen, politische Prozesse - beispielsweise das Abstimmungsverhalten Ihres Abgeordneten - transparenter zu machen. Insoweit stehe ich dieser Idee aufgeschlossen gegenüber und freue mich über die zusätzliche Informationsplattform.

Etwas Anderes ist es bei Ihren Fragen und Anliegen: Hier ist mir der direkte persönliche Kontakt zu den Mitbürgern sehr wichtig. Dazu gehört, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest die E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse ( thomas.doerflinger@bundestag.de ), per Telefon (030/227-77507), per Telefax (030/227-76507) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme. Ich freue mich auf Ihre Anregungen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Dörflinger, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.