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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Niels Korte von Elisabeth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Niels Korte

Warum fällt es der Berliner Regierung so wahnsinnig schwer, Fehlentscheidungen zuzugeben und zu bereinigen? Ist Irren nicht menschlich? Fällt einem ein Stein aus der Krone, wenn man hinterher erst bemerkt, wie man es besser hätte machen müssen?

Können Sie uns bitte erklären, warum eine anständige Grundeigentümergemeinschaft von Amts wegen in den Ruin getrieben werden musste, nur weil der Staat sie wirtschaftlich verschmolzen hatte mit seiner Wohlfahrtsgesellschaft HRB 45526- 36 c In 884/05? Weshalb verhinderte er nicht aus Sozialen Gründen gemäß ZPO § 765a die entschädigungslose Enteignung? Warum isolierte er überhaupt den bezuschussten Baukredit von der zweckgebundenen Sicherungsgrundschuld? Hat er zu viel Geld, dass er für 25 Jahre nach Baufertigstellung auf sozialverträgliche Mietzinsen verzichtet kann?

Wann beseitigt er seine Unordnung in dem Bauaufsichtsamt, so dass er klar und deutlich nachvollziehen kann, dass ihm nicht das Grundstück Nr.: 5235N mit zwei Flurstücke gehört, sondern er nur auf Flur 444, das Flurstück Nr. 182 erworben hat in Jahr 1997mit einer Größe von 771 m"? Warum will er seinen Fehler nicht einsehen, der passierte, als er statt 450m² eine Größe von 1221m² zur Zwangsversteigerung angeboten hat im Rathaus Köpenick? Stimmen Sie mir zu, dass er nicht über Pump den rechtlichen Eigentümer zwangsweise austauschen durfte?

Wann werden Sie Sorge tragen, dass das Grundgesetz herrscht und nicht die alten Roten Socken? Wird jemals auf der Amthaftung das am 20. 03. 09 gefälschte Grundbuch bereinigt? Wäre es nicht in Ihrem Sinn, die rechtwidrige entschädigungslose Enteignung vom 20. März 2009 rückgängig zu machen und den sinnlosen Verbrauch der mit öffentlichen Mitteln erneuerten Gebäudesubstanz über einen bösgläubigen Besitzer aus faulem Kreditvertrag ein Ende zu machen?

Es grüßt Sie höflich,
Elisabeth Schwabe

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