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Frage von Marc A. •

Frage an Kathrin Rösel von Marc A. bezüglich Innere Sicherheit

In der Frage der Lent-Kaserne haben Sie sich zuletzt für den Erhalt des Namens ausgesprochen. Dieser steht jedoch im Widerspruch zum Traditionserlass. Dieser sagt aus:

"Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen."
Lent war als gefeierter Held unzweifelhaft und unwiderruflich ein Repräsentant dieses Systems

"Die Pflege von Traditionen soll der Möglichkeit entgegenwirken, sich wertneutral auf das militärische Handwerk zu beschränken."
Zu einer "neutralen" Beurteilung des Handelns Lents kann man nur gelangen, wenn man den Kontext in dem er diese Leistungen erbrachte ignoriert - einen Angriffs- und Vernichtungskrieg, dem eine Rasseideologie zugrunde lag.

"In der Traditionspflege der Bundeswehr sollen solche Zeugnisse, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte bewahrt werden, die als ethische und rechtsstaatliche, freiheitliche und demokratische Traditionen auch für unsere Zeit beispielhaft und erinnerungswürdig sind."
Es ist nicht bekannt oder dokumentiert, dass Lent in diesem Sinne beispielhaft und damit erinnerungswürdig wäre.

"Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können mit Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben."
Es ist nicht bekannt oder dokumentiert, dass Lent in diesem Sinne verdient gemacht hätte.

Wie begründen Sie Ihre Haltung, dass Lent trotzdem als Namensgeber einer Kaserne als "sinnstiftend und vorbildgebend" dienen kann oder womit begründen Sie, dass Sie in dieser Frage den Wunsch einiger nach Beibehaltung des Namens über die "Werte und Normen" des Traditionserlasses stellen?

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Antwort ausstehend von Kathrin Rösel
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