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Kathrin Rösel
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Frage von Sabine D. •

Frage an Kathrin Rösel von Sabine D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Rösel,

ich würde gern erfahren, wie Sie zum Thema Fracking stehen, warum Sie dafür stimmen. Wie beurteilen Sie die Risiken für Umwelt und Gesundheit der Menschen im Umfeld? Welche Notwendigkeit sehen Sie für Fracking und wie schätzen Sie die Bedeutung dieses Öl-Gewinnungs-Verfahrens ein?

Viele freundliche Grüße
Sabine Dwenger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Dwenger,

gerne möchte ich auf Ihre Anfrage zum Thema Fracking antworten.

Ich habe für ein generelles und unbefristetes Verbot des unkonventionellen Frackings gestimmt. Lediglich vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen dürfen unter strengsten Umweltanforderungen und nach vorheriger Genehmigung des jeweiligen Landes erfolgen. Der bisherige Rechtsrahmen ist verbesserungswürdig, daher haben wir mit diesem Gesetzespaket Regeln für den vorrangigen Schutz von Mensch und Umwelt geschaffen. Die Verschärfung der Regelungen zur Erdgasförderung bleibt allerdings ein wichtiges Thema für unsere Region, für das ich mich in Berlin einsetzen werde. Die komplette Einstellung von Erdgasförderung in unserem dicht besiedelten Landkreis ist seitens der Gruppe der frackingkritischen Unionsabgeordneten stets als Maximalforderung in die Verhandlungen eingebracht worden.

Das Gesetz bedeutet für den Wahlkreis dennoch wesentliche Verbesserungen, denn die konventionelle Erdgasförderung, wie sie in Niedersachsen bereits seit 60 Jahren praktiziert wird, erhält einen erheblich verschärften Rechtsrahmen und schränkt die Anwendung von Fracking massiv ein. Ich möchte betonen, dass die jeweiligen Bundesländer in Zukunft an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote für Fracking erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen. Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden. Das mag technisch klingen, ist aber ein großer Gewinn für uns. Jetzt ist Hannover gefordert, den Einzugsbereich der Rotenburger Rinne weiträumig als Gebiet der Trinkwassergewinnung festzulegen.

Des Weiteren bekommen die Wasserbehörden ein Vetorecht bei den Genehmigungen. Die Fracking-Gemische dürfen keine giftigen Stoffe enthalten und müssen allesamt offengelegt werden. Das Lagerstättenwasser darf nach neuer Rechtslage nur in solche geologischen Formationen und Tiefen verpresst werden, aus denen es gefördert wurde. Das Verpressen von Lagerstättenwasser unterliegt, wie auch jede Form von Erdgasförderung, künftig einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung. Ein weiterer wichtiger Erfolg für unsere Region ist die geforderte Verschärfung des Bergschadenrechts mit der sogenannten Beweislastumkehr. Die aufgrund von Erdgasförderung entstandenen Schäden an Gebäuden können somit besser reguliert werden. Es wird nicht vorausgesetzt, dass der Geschädigte nachweist, dass es sich um eine bergbaulich induzierte Erschütterung handelt, sondern der Bergbaubetrieb muss den Gegenbeweis antreten.

Zwischen der Förderung von Erdgas oder Erdöl wird nicht unterschieden – es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Rösel MdB